Baerbocks SMS müssen offengelegt werden: Gericht stärkt Auskunftsrecht gegen Ministerien

Das Verwaltungsgericht Berlin zwingt das Auswärtige Amt zur Herausgabe dienstlicher Baerbock-SMS. Der Fall zeigt, wie Ministerien digitale Kommunikation gern an der Akte vorbeiführen und Transparenz erst dann entdecken, wenn Gerichte sie erzwingen.

picture alliance / dts-Agentur | -

Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Auswärtigen Amt eine Grenze gezogen, die für Ministerien unbequem werden dürfte. Die Behörde muss Kurznachrichten der früheren Bundesaußenministerin Annalena Baerbock offenlegen, mit denen sie bei anderen Staaten um Zustimmung zu einer UN-Resolution warb. Geklagt hatte die Transparenz-Plattform „Frag den Staat“ (Aktenzeichen lautet VG 2 K 3/24).

Das Gericht stellte klar, dass dienstliche SMS amtliche Informationen sein können, wenn sie objektiv aktenrelevant sind. Erstmals verpflichtete damit ein Gericht eine Bundesbehörde unmittelbar zur Herausgabe von Smartphone-Nachrichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Für das deutsche Aktenzugangsrecht ist das ein Einschnitt.

Das Auswärtige Amt hatte den Antrag von „Frag den Staat“ 2023 zunächst abgelehnt, wie heise online berichtet. Die Begründung: Mobilfunkdaten seien generell nicht „veraktungswürdig“, relevante Inhalte würden ohnehin in gesonderten Vermerken festgehalten. Die Berliner Richter ließen diese Ausrede nicht gelten. Gerade im diplomatischen Kontext könne der genaue Wortlaut einer Nachricht erheblichen Informationswert besitzen. Eine Zusammenfassung in Nebenakten reicht also nicht aus, wenn der originale Wortlaut politisch und dienstlich relevant ist.

Schwärzen darf das Ministerium nur wenig. Zum Schutz internationaler Beziehungen können die Namen der Adressaten aus Senegal, Äthiopien, Nigeria und Brasilien unkenntlich gemacht werden. Auch länderspezifisch angepasste Bezeichnungen für den russischen Angriffskrieg dürfen geschwärzt werden. Der Grundsatz aber bleibt: Dienstliche Kommunikation verschwindet nicht aus der Welt, nur weil sie auf einem Smartphone geschrieben wurde.

Politische Bedeutung des Urteils

Informationszugang scheiterte in der Verwaltungspraxis bislang fast immer daran, dass SMS gelöscht oder gar nicht erst eingeräumt wurden. Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern beklagen dieses Problem seit Langem. Ministerien und Behörden konnten sich bequem darauf zurückziehen, Kurznachrichten seien für die Dienstkommunikation ohnehin untersagt; also dürften solche Daten gar nicht existieren.

Im Fall Baerbock funktionierte diese Linie nicht. Medien hatten bereits über konkrete Nachrichten berichtet. Das Auswärtige Amt musste im Verfahren schließlich einräumen, dass der SMS-Versand nach einer internen Risikoabwägung offiziell genehmigt worden war. Damit brach die übliche Schutzbehauptung in sich zusammen.

Der Vorgang legt ein Grundproblem offen: Amtliche Kommunikation über Messenger und Kurznachrichten ist längst kein Sonderfall mehr. Gerade auf Leitungsebenen von Ministerien laufen direkte digitale Absprachen am klassischen System der Aktenführung vorbei. Was politisch entschieden, angebahnt oder abgestimmt wird, landet nicht zwingend dort, wo Öffentlichkeit, Parlament und Gerichte später nachsehen können.

Solange verbindliche Regeln zur systematischen Erfassung und Archivierung digitaler Kommunikation fehlen, bleibt Transparenz vom Zufall abhängig: Wurde gelöscht? Wurde verschwiegen? Gab es vorher Medienberichte? Deshalb fordern Transparenzinitiativen seit Jahren eine Reform. Der Fall zeigt, warum. Ein Staat, der auf dem Diensthandy regiert, darf sich nicht mit dem Hinweis entziehen, die Akte habe davon nichts gewusst.

Frühere Klagen von „Frag den Staat“ scheiterten regelmäßig an dieser Lücke: WhatsApp-Protokolle von Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer, SMS-Verläufe von Angela Merkel oder Nachrichten des früheren Außenministers Heiko Maas zum Truppenabzug aus Afghanistan waren bereits gelöscht oder wurden von Gerichten wegen interner Nutzungsverbote und angeblich inoffiziellen Kommunikationscharakters nicht herausgegeben. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin die Tür einen Spalt geöffnet.

Ganz allein steht dieses Urteil nicht. Auch Ursula von der Leyen musste vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Niederlage hinnehmen. Die EU-Kommission hatte den Zugang zu Textnachrichten verweigert, die von der Leyen mit Pfizer-Chef Albert Bourla im Zusammenhang mit den Impfstoffverhandlungen ausgetauscht haben soll. Geklagt hatten eine Journalistin der „New York Times“ und die Zeitung selbst. Der EuGH gab der Klage statt: Die Kommission konnte sich nicht einfach darauf zurückziehen, sie sei nicht im Besitz der Nachrichten.

Von der Leyen reagierte auf das Urteil allerdings nicht mit Transparenz. Veröffentlicht wurden die Textnachrichten nicht; selbst in der späteren Parlamentsdebatte gab von der Leyen keine Zusage, sie offenzulegen. Von der Leyens nicht veröffentlichte Textnachrichten mit Pfizer-Chef Albert Bourla während der Impfstoffverhandlungen war einer der Gründe für den Misstrauensantrag gegen die EU-Kommissionspräsidentin, der allerdings am 10. Juli 2025 scheiterte. Politisch überstand sie die Abstimmung. Der Schatten der verschwundenen Nachrichten blieb.

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Kommentare ( 42 )

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Rob Roy
2 Tage her

Es ist vermutlich leichter, Amerikaner und Chinesen zu fragen, was auf deutschen Regierungs-Handys läuft, als von unseren eigenen Politikern die Informationen zu erhalten.

Last edited 2 Tage her by Rob Roy
Astridion
1 Tag her
Antworten an  Rob Roy

Viel wichtiger ist doch die Offenlegung von Baerbocks Abschlussarbeit an der London School of Economics.
Zurzeit ist sie noch in einem Panzerschrank.
Hoffentlich ändern Tommy Robinson und Nigel Farage diesen Zustand.

Die SMS sind länge gelöscht und die Handys leider verlorengegangen.
So ein Pech.

Last edited 1 Tag her by Astridion
HansKarl70
1 Tag her

Tja Frau Baerbock, wir leben halt in einer digitalen Zeit.

Riffelblech
1 Tag her

Nein ,nein, da kommt gar nichts ans Licht der Öffentlichkeit. Freut euch drauf in Zukunft bis 70 zu arbeiten ,diesen Typen die Diäten und Pensionen zu bezahlten und haltet gefälligst die Schn::::::: Schließlich haben Baebock und Co ,der „ Hosenanzug“ und Scholzomat wirklich konsequent daran gearbeitet euch immer mehr abzuknöpfen . Und Fritze macht weiter in der gleichen Ackerfurche der vorherigen Heimatvernichter . Also – „ so lasset alle Hoffnung fahren „ – es sei denn in Sachsen und SachsenAnhalt gibt’s was „ Neues“ zu sehen . Also bitte ,ein wenig „ Blauäugig „ darf man in diesen Zeiten ja… Mehr

Udo Zimmermann
1 Tag her

Das Urteil ist in Ordnung. Nur …, was soll das bringen ? Wir können den Politikern vieles unterstellen. Mit Sicherheit aber nicht,dass sie derart blöd sind , belastendes Beweismaterial auf irgendwelche Datenspeicher zurückzulassen. Wer nicht ausreichend Kenntnisse über solche Durchführungen besitzt, ruft in Brüssel aus und wird dort mit „der“ Fachperson ( m.w.d.) verbunden und durch diese eingewiesen. Fazit: Nichts, aber auch gar nichts wird man finden. Vielleicht Daten zu Omas Geburtstag, mehr aber nicht.

OJ
1 Tag her

Baerbock als Person non grata brandmarken und aus den USA entfernen ❗
Sollte sie sich in Deutschland blicken lassen, einfach teeren und federn.

Last edited 1 Tag her by OJ
wibon
1 Tag her

Wie steht es um den, die verschwundenen Laptops in der Scholzfaire? Die wurden von einem SPD Politiker „in Sicherheit“ gebracht. Und?

Michael W.
1 Tag her
Antworten an  wibon

Nach der aus der Aservatenkammer verschwundenen Festplatte fragte danach auch keine mehr.

wibon
1 Tag her

Ðas Vorhaben wird scheitern. Allein die Möglichkeit, das schon der/die Verfasser/in Nachrichten von einem Gerät löscht, verhindert die Vollständigkeit der Informationen zum Inhalt.
VdL hat 2 x die Blaupause geliefert, zuerst wurde die Herausgabe vehement verweigert und dann, ohje, irrtümlich gelöscht.
Und das im zweiten Fall bei einem Auftragswert in MilliardenHöhe.
Baerbock macht vielleicht einen einfältig Eindruck, ist die aber nicht.

Michael W.
1 Tag her
Antworten an  wibon

Wobei man da ja keine weiteren Beweise bräuchte. vdL hat die Verträge geschlossen, das hätte sie alleine nicht gedurft. Der Rest ist da egal.

HansKarl70
1 Tag her
Antworten an  wibon

Das ist alles schon bei der CIA gesichert.

Dundee
1 Tag her

Na Danke! Jetzt hab ich tatsächlich einen „Schinken der Hoffnung“, dass wir Neuigkeiten aus der Kokaine erfahren und wir dann gemeinsam Europa verenden. Man könnte die Toiletten aber auch am Rande des Dorfes aufstellen und Russland den Krieg erklären.

Hach, waren das Zeiten 😅

Last edited 1 Tag her by Dundee
Der Michel
1 Tag her
Antworten an  Dundee

Klasse. Danke für den Lacher am Morgen. Ich fahre jetzt an meine hunderttausende Kilometer entfernte Arbeitsstelle, ändere meine Grundeinstellung zu „unsererDemogroddie“ und ihren Inschdidutzionen um 360 – ach, was sage ich, um 720°, und heute abend putze ich fleißig die vom Atomstrom verstopften Leitungen meines Smartphones, wofür ich die „im Netz“ gespeicherte Solarenergie meines Nachbarn und einige dieser Kobolde nutze, die ja in den Hochrisiko-Atomkraftwerken nicht mehr gebraucht werden und daher nix zu tun haben.

Herr, lass‘ Hirn – ach nein. Es wäre Verschwendung.

Endlich Frei
1 Tag her

Diese SMS würden wahrscheinlich offenbaren, welche Connection diese Dame zu Schleuserkreisen in Afghanistan und anderswo hatte.

prague
1 Tag her
Antworten an  Endlich Frei

Und was sie dafür bekommen hat.

Mermaid
1 Tag her

Wegen der vdL-Handynachrichten könnte man doch mal Donald Trump fragen. Die NSA hat die bestimmt noch in einer Akte.

tiptoppinguin
1 Tag her

Vielleicht hülfe eine Neubewertung von Minister-SMS als „Urkunde“, dann würde bei Löschungen der Straftatbestsnd der Urkundenfälschung oder Urkundenunterdrückung zum Tragen kommen. Eine kleine Änderung in den Bestimmungen der Immnunität, die für solche Tatbestände ausgenommen ist, und dann verschwinden zukünftig SMS nur bei kausalem Verschwinden der Minister hinter Schwedischen Gardinen.