Kinderreiche Familien müssen künftig weniger in die Sozialkasse zahlen

Der Staat entlastet kinderreiche Familien bei den Sozialkosten. Im Schnitt um 176 Euro pro Jahr. Das ist eine gute Nachricht für Eltern – verschärft aber die Probleme in der Pflegeversicherung.

© Piron Guillaume

Ab August müssen Familien mit mehr als einem Kind weniger in die Pflegeversicherung zahlen. Im Durchschnitt entlastet das Familien um 176 Euro im Jahr, wie die Krankenkasse DAK-Gesundheit errechnet hat. Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern kämen bei einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen auf 153 Euro Entlastung pro Jahr. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern müsste 246 Euro weniger Pflegebeitrag bezahlen, mit vier Kindern wären es 307 Euro.

Der Gesetzgeber setzt damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Demnach müsse der Staat stärker berücksichtigen, was Familien für das Gemeinwesen leisten. Neben dem geldwerten Vorteil stärkt dieses Urteil die Familien auch moralisch. Allerdings verschärft es die finanzielle Situation der Pflegeversicherung. Die ist jetzt schon prekär. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) arbeitet bereits mit Krediten und braucht Notgroschen auf, um die Pflegeversicherung über den Winter zu bringen. Für den Sommer hat er eine echte Reform angekündigt. Greift die nicht, droht der Pflegekasse in den kommenden Jahren die Zahlungsunfähigkeit.

Für die DAK-Gesundheit hat nun der Pflegeökonom Professor Heinz Rothgang untersucht, wie sich die Entlastung größerer Familien auf die Pflegeversicherung auswirkt. Er geht von 2,9 Milliarden Euro an jährlichen Einnahmen aus, die der Pflege künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Lücke müsse durch Steuern ausgeglichen werden, fordern die DAK, die Diakonie Deutschland und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie.

„Die gleiche Beitragsbelastung in der Pflegeversicherung bei steigender Kinderanzahl ist verfassungswidrig – da ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ganz klar“, sagt DAK-Chef Andreas Storm. In der Rentenversicherung werde dieses Prinzip schon angewandt. Dort gleiche der Staat die Lücke, die der Kasse entstehe, bereits durch Steuern aus. Das Verfassungsgericht habe diese Möglichkeit in seinem Urteil angesprochen: „Dieser Familienlastenausgleich ist als allgemeine Staatsausgabe ordnungspolitisch grundsätzlich aus Steuermitteln zu finanzieren“, urteilt DAK-Experte Rothgang in seiner Analyse.

DAK-Chef Storm ermahnt die Politik – damit letztlich Karl Lauterbach –, dass die Zeit dränge. Das Urteil müsse praxistauglich umgesetzt werden. Deshalb sei es sinnvoll, die neuen, gestaffelten Pflegebeiträge bereits in der ohnehin anstehenden Reform zu berücksichtigen.

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