Innenministerium weiß nicht, was nach zurückgezogenen Asylanträgen geschieht

Die Bundesregierung weiß nicht, was aus tausenden Personen wurde, die ihren Asylantrag zurückgezogen haben. Ein weiterer Baustein im umfassenden Kontrollverlust bei der Zuwanderung. Die Zahl der Ausreisepflichtigen, die derzeit wieder wächst, könnte noch höher ausfallen.

picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber in Deutschland, die oft Duldungen oder andere Aufenthaltstitel erhalten, ist vergleichsweise bekannt. Sie ist zuletzt stark gestiegen. Aktuell liegt sie bei 258.845 Personen (Stand 30. Juni) – das sind fast 27.000 mehr als am 31. Dezember 2025. Das sind die Personen, von denen der Bund öffentlich zugibt, dass sie ausreisepflichtig sind. Doch schon hier setzen die Unsicherheiten ein. Denn diese Zahlen sind nach oben nicht gesichert. Es fehlen Langzeitgeduldete mit besonderen Aufenthaltserlaubnissen, Personen im Übergang zwischen Asyl und Nicht-mehr-Asyl, nicht registrierte Illegale. Ein anderer Grund findet sich weiter unten in diesem Text.

Derweil gab es im ersten Halbjahr 18 Prozent weniger Abschiebungen als im Vorjahr. Sogar die späte Regierung Scholz schlägt Merz also in dieser Disziplin. Die Gesamtzahl ging um etwa 18 Prozent zurück.

Etwa 80 Prozent der ausreisepflichtigen Ausländer haben ohnehin eine Duldung, werden daher auch nicht abgeschoben. Auch ihre Zahl nahm im ersten Halbjahr 2026 um gut 8.000 zu. Man sieht: Es gibt in diesem Bereich keine positive Zahl unter Friedrich Merz.

Lücken in der Wahrnehmung

Es bleibt bei Lücken im öffentlichen Wissen über erfolglose Asylanträge. Was passiert etwa, wenn ein Asylantrag zurückgenommen wird? Diese Frage stellte sich und dann der Bundesregierung der Abgeordnete für die AfD im Bundestag, Raimond Scheirich. Es folgt daraus mit Sicherheit die Einstellung des Asylverfahrens. Doch die Rücknahme eines Asylantrags wird in den Veröffentlichungen von Bundesregierung und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht gesondert erfasst.

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Und so fragte Scheirich zuallererst nach dieser Zahl. Das Ergebnis waren selbstredend steigende Zahlen. Waren es 2023 noch 6.963 zurückgenommene Anträge, am häufigsten von Personen aus der Türkei, Georgien, Syrien und Afghanistan, so wurde 2025 mit 12.539 zurückgezogenen Asylanträgen ein Höchststand erreicht. Spitzenreiter mit jeweils deutlichem Abstand waren im letzten Jahr die Türkei (3.494 zurückgenommene Anträge) und Syrien (1.927). Es folgten mit Abstand Afghanistan (927) und die Russische Föderation (548).

Nun mag man sich fragen, ob eine solche Rücknahme etwas Positives ist. Gibt es dadurch weniger falsche „Schutzsuchende“ in Deutschland? Sind die Antragsteller damit freiwillig in ihre Heimatländer zurückgekehrt, in der Einsicht, dass ihr Asylantrag ungültig war? Aber davon kann man offenbar nicht ausgehen. Genauer gesagt, kann man von gar nichts ausgehen. Denn die Bundesregierung verfolgt entsprechende Fälle schlicht nicht, wie sich aus Scheirichs Nachfrage ergibt. Auch aus seiner ‚IT-Kernanwendung‘ mit Namen MARiS (Migrations-Asyl-Reintegrationssystem) kann das BAMF dies nicht ermitteln. Auch „andere statistische Quellen zur Ermittlung der erfragten Daten stehen nicht zur Verfügung“.

Raimond Scheirich kommentiert die Antwort gegenüber Tichys Einblick: „Allein 2025 wurden bei 12.539 Personen das Asylverfahren nach § 32a Absatz 2 des Asylgesetzes zurückgenommen. Ich fragte die Regierung, was anschließend aus diesen Personen geworden ist. Die Bundesregierung antwortet, dass sie es nicht weiß.“ Wie viele haben inzwischen einen Aufenthaltstitel? Wie viele wurden vielleicht abgeschoben? Wie viele reisten freiwillig aus oder sind weiterhin ausreisepflichtig? Auf all diese Fragen gibt es keine Antwort vom Bundesministerium des Innern (BMI). Für Scheirich stellt dies einen „Kontrollverlust beim Vollzug des Aufenthaltsrechts“ dar.

Funktionierender Rechtsstaat „keine radikale Forderung“

Noch einmal analytisch: Ein illegal Eingereister stellt einen Schutzantrag, erhält dadurch einen fiktiven Aufenthaltstitel, der ihm den Aufenthalt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland erlaubt. Er zieht den Antrag zurück, verliert also die Fiktion eines Aufenthaltsrechtes, das die Bundesregierung und ihre zuständige Behörde auf der Grundlage des Schutzantrages gewährt hatte. Und der Bund schaut in diesem Moment einfach weg. Ihn interessiert nicht, was aus diesem Antragsteller mit dem – anscheinend nicht wahrheitsgemäßen – Schutzbedürfnis geworden ist.

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In allen diesen Fällen gibt es laut Scheirichs Erkenntnissen „keine zentrale Kontrolle über den weiteren Aufenthaltsstatus“: Der Abgeordnete aus Augsburg fragt sich: „Wie kann man Abschiebungen und Ausreisepflicht kontrollieren, wenn die Daten fehlen? Genau, man kann es nicht. Wenn eine Person aus einem Asylverfahren herausfällt, müsste der Staat anschließend feststellen können, ob sie einen anderen Aufenthaltstitel erhalten hat, Deutschland verlassen hat oder weiterhin ausreisepflichtig ist.“ Und wer ausreisepflichtig ist, müsse das Land natürlich verlassen.

Ein funktionierender Rechtsstaat müsse „nicht nur Regeln für Migration und Ausreise festlegen“, er müsse „auch in der Lage sein, deren Umsetzung nachzuvollziehen und zu kontrollieren“. Scheirich folgert: Wo es Kontrollverlust gibt (siehe oben), gibt es in der Folge auch „ein erhebliches Vollzugsdefizit“. Man kann es auch einfacher sagen: Was der Staat nicht sieht, macht ihn nicht heiß.

Für Scheirich ist klar: „Die Bürger erwarten zu Recht, dass der Staat weiß, wer sich in Deutschland aufhält, welchen Aufenthaltsstatus diese Menschen haben und ob behördliche Entscheidungen tatsächlich umgesetzt werden. Das ist keine radikale Forderung. Das ist eine völlig normale Erwartung an einen funktionierenden Rechtsstaat.“

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