Innenministerium weiß nicht, was nach zurückgezogenen Asylanträgen geschieht

Die Bundesregierung weiß nicht, was aus tausenden Personen wurde, die ihren Asylantrag zurückgezogen haben. Ein weiterer Baustein im umfassenden Kontrollverlust bei der Zuwanderung. Die Zahl der Ausreisepflichtigen, die derzeit wieder wächst, könnte noch höher ausfallen.

picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber in Deutschland, die oft Duldungen oder andere Aufenthaltstitel erhalten, ist vergleichsweise bekannt. Sie ist zuletzt stark gestiegen. Aktuell liegt sie bei 258.845 Personen (Stand 30. Juni) – das sind fast 27.000 mehr als am 31. Dezember 2025. Das sind die Personen, von denen der Bund öffentlich zugibt, dass sie ausreisepflichtig sind. Doch schon hier setzen die Unsicherheiten ein. Denn diese Zahlen sind nach oben nicht gesichert. Es fehlen Langzeitgeduldete mit besonderen Aufenthaltserlaubnissen, Personen im Übergang zwischen Asyl und Nicht-mehr-Asyl, nicht registrierte Illegale. Ein anderer Grund findet sich weiter unten in diesem Text.

Derweil gab es im ersten Halbjahr 18 Prozent weniger Abschiebungen als im Vorjahr. Sogar die späte Regierung Scholz schlägt Merz also in dieser Disziplin. Die Gesamtzahl ging um etwa 18 Prozent zurück.

Etwa 80 Prozent der ausreisepflichtigen Ausländer haben ohnehin eine Duldung, werden daher auch nicht abgeschoben. Auch ihre Zahl nahm im ersten Halbjahr 2026 um gut 8.000 zu. Man sieht: Es gibt in diesem Bereich keine positive Zahl unter Friedrich Merz.

Lücken in der Wahrnehmung

Es bleibt bei Lücken im öffentlichen Wissen über erfolglose Asylanträge. Was passiert etwa, wenn ein Asylantrag zurückgenommen wird? Diese Frage stellte sich und dann der Bundesregierung der Abgeordnete für die AfD im Bundestag, Raimond Scheirich. Es folgt daraus mit Sicherheit die Einstellung des Asylverfahrens. Doch die Rücknahme eines Asylantrags wird in den Veröffentlichungen von Bundesregierung und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht gesondert erfasst.

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Und so fragte Scheirich zuallererst nach dieser Zahl. Das Ergebnis waren selbstredend steigende Zahlen. Waren es 2023 noch 6.963 zurückgenommene Anträge, am häufigsten von Personen aus der Türkei, Georgien, Syrien und Afghanistan, so wurde 2025 mit 12.539 zurückgezogenen Asylanträgen ein Höchststand erreicht. Spitzenreiter mit jeweils deutlichem Abstand waren im letzten Jahr die Türkei (3.494 zurückgenommene Anträge) und Syrien (1.927). Es folgten mit Abstand Afghanistan (927) und die Russische Föderation (548).

Nun mag man sich fragen, ob eine solche Rücknahme etwas Positives ist. Gibt es dadurch weniger falsche „Schutzsuchende“ in Deutschland? Sind die Antragsteller damit freiwillig in ihre Heimatländer zurückgekehrt, in der Einsicht, dass ihr Asylantrag ungültig war? Aber davon kann man offenbar nicht ausgehen. Genauer gesagt, kann man von gar nichts ausgehen. Denn die Bundesregierung verfolgt entsprechende Fälle schlicht nicht, wie sich aus Scheirichs Nachfrage ergibt. Auch aus seiner ‚IT-Kernanwendung‘ mit Namen MARiS (Migrations-Asyl-Reintegrationssystem) kann das BAMF dies nicht ermitteln. Auch „andere statistische Quellen zur Ermittlung der erfragten Daten stehen nicht zur Verfügung“.

Raimond Scheirich kommentiert die Antwort gegenüber Tichys Einblick: „Allein 2025 wurden bei 12.539 Personen das Asylverfahren nach § 32a Absatz 2 des Asylgesetzes zurückgenommen. Ich fragte die Regierung, was anschließend aus diesen Personen geworden ist. Die Bundesregierung antwortet, dass sie es nicht weiß.“ Wie viele haben inzwischen einen Aufenthaltstitel? Wie viele wurden vielleicht abgeschoben? Wie viele reisten freiwillig aus oder sind weiterhin ausreisepflichtig? Auf all diese Fragen gibt es keine Antwort vom Bundesministerium des Innern (BMI). Für Scheirich stellt dies einen „Kontrollverlust beim Vollzug des Aufenthaltsrechts“ dar.

Funktionierender Rechtsstaat „keine radikale Forderung“

Noch einmal analytisch: Ein illegal Eingereister stellt einen Schutzantrag, erhält dadurch einen fiktiven Aufenthaltstitel, der ihm den Aufenthalt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland erlaubt. Er zieht den Antrag zurück, verliert also die Fiktion eines Aufenthaltsrechtes, das die Bundesregierung und ihre zuständige Behörde auf der Grundlage des Schutzantrages gewährt hatte. Und der Bund schaut in diesem Moment einfach weg. Ihn interessiert nicht, was aus diesem Antragsteller mit dem – anscheinend nicht wahrheitsgemäßen – Schutzbedürfnis geworden ist.

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In allen diesen Fällen gibt es laut Scheirichs Erkenntnissen „keine zentrale Kontrolle über den weiteren Aufenthaltsstatus“: Der Abgeordnete aus Augsburg fragt sich: „Wie kann man Abschiebungen und Ausreisepflicht kontrollieren, wenn die Daten fehlen? Genau, man kann es nicht. Wenn eine Person aus einem Asylverfahren herausfällt, müsste der Staat anschließend feststellen können, ob sie einen anderen Aufenthaltstitel erhalten hat, Deutschland verlassen hat oder weiterhin ausreisepflichtig ist.“ Und wer ausreisepflichtig ist, müsse das Land natürlich verlassen.

Ein funktionierender Rechtsstaat müsse „nicht nur Regeln für Migration und Ausreise festlegen“, er müsse „auch in der Lage sein, deren Umsetzung nachzuvollziehen und zu kontrollieren“. Scheirich folgert: Wo es Kontrollverlust gibt (siehe oben), gibt es in der Folge auch „ein erhebliches Vollzugsdefizit“. Man kann es auch einfacher sagen: Was der Staat nicht sieht, macht ihn nicht heiß.

Für Scheirich ist klar: „Die Bürger erwarten zu Recht, dass der Staat weiß, wer sich in Deutschland aufhält, welchen Aufenthaltsstatus diese Menschen haben und ob behördliche Entscheidungen tatsächlich umgesetzt werden. Das ist keine radikale Forderung. Das ist eine völlig normale Erwartung an einen funktionierenden Rechtsstaat.“

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Kommentare ( 30 )

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Waehler 21
18 Tage her

Das ist kein einfaches Versagen, dass ist Absicht. Das die die meisten 2015 dachten, die allermeisten würden wieder in ihre Ursprungsgebiete zurückkehren war ein Fake. Denn natürlich wurde diese falsche Annahme mit viel Geld und NGO Arbeit erzeugt und gepflegt. Ähnlich wie die Mär von den hochqualifizierten Zuwanderern.

So sind solche analytischen Daten des weiteren Verbleibs von zurückgenommenen Anträgen für die Steuerung der Flüchtlingsströme unerlässlich oder man will nichts steuern, sondern nur reinlassen.
In beiden Fällen verliert wieder der Staat, also wir, und eine kleine Gruppe lacht sich wieder ins Fäustchen.

Last edited 18 Tage her by Waehler 21
wibon
19 Tage her

Das ist ja das Dilemma.
Zum einen unterschiedliche Definitionen und Vermischungen von Begriffen, dadurch werden Kontrollen erschwert, behindert und verhindert.
Dann fehlen in unserem riesigen verwaltungsapparat die erforderlichen Mechanismen. Und das in einem Land wo alles und jedes dokumentiert werden muss.
Ich kann inzwischen niemandem widersprechen, der hier Absicht oder Vorsatz unterstellt.

Kinski2
19 Tage her

Wenn einer von euch mal vorhaben sollte eine Bank zu überfallen… Lasst es bleiben, gründet eine NGO. Ist deutlich lukrativer und ihr landet nicht im Knast, sondern auf einem Sektempfang im Rathaus.

Mausi
19 Tage her

https://fassadenkratzer.de/2026/08/16/erzbischof-vigano-an-dr-fuellmich-in-u-haft/
Der Mann sitzt seit fast 3 Jahren in Untersuchungshaft. In Untersuchungshaft sitzt man auch, wenn man den ÖRR nicht bezahlt. Freigelassen werden welche Täter? Ah, richtig. Die mit bekanntem Wohnsitz. Sanktioniert ohne Gerichtsurteil werden im Rechtsstaat EU welche Personen? Aktives und passives Wahlrecht darf wem ohne vorläufigen Rechtsschutz entzogen werden? Und da soll mich diese Kenntnislosigkeit wundern? Aber danke an TE und die AfD für den ausdrücklichen Hinweis.

Soder
19 Tage her

Sind nicht alle Illegalen ausreisepflichtig?
GG Art.16a
Art. 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) 1 Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. 2Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. 3In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

puke_on_IM-ERIKA
19 Tage her

Nein, doch, oh! Da wird gemauschelt getrickst und nicht so genau hingeschaut. Sind ja keine deutschen Steuerzahler, die manwegen nicht mal 19 Euro zwei Jahre ins Kittchen bringt . Man WILL es bei den Invasoren nicht genau wissen!!!!
Und jjede Linke warme Klüngelkommune kann einfach 500 mal Recht außer Kraft setzen – einfach so und die Rechnung an den dummen Steuerzahler weiterreichen! Unglaublich!!
Und Leute die sich der Abschiebung entziehen, bekommen weiterhin Bürgergeld!

Last edited 19 Tage her by puke_on_IM-ERIKA
Jens Frisch
19 Tage her

Ein Land, indem Steuerpflichtige illegal eingereiste Scheinasylanten finanzieren müssen, wird von Kriminellen regiert:
Mich wundert StGB 129 (3) nicht einmal mehr ansatzweise!

Caracalla
20 Tage her

Die Union hat mit Populismus und Lügen eine Änderung in der Migrationspolitik versprochen. Ja, der Sound hat sich geändert aber nicht die Praxis. Entweder will die Union es nicht oder sie kann es nicht, es spielt keine Rolle. Für all jene für die das Thema Migration den höchsten Stellenwert hat und immer noch die Union wählen, leiden anscheinend an einer bipolaren Störung. Weder Syrer und Afghanen werden zurückgeführt, die Abschiebequoten sind rückläufig, auch dieses Jahr wird dank dem Familiennachzug wieder eine komplette Großstadt einwandern, Kriminalität wird weiter wachsen, das Bildungssystem wird kollabieren genau so wie die Sozialsysteme. Mit jedem Tag… Mehr

joly
20 Tage her
Antworten an  Caracalla

Bekamen diese Asylrückzieher Geld oder Rückflugtickets oder sind die geblieben … im Bürgergeld? Gibt es so etwas wie eine Leistungssperre? Entzug eines ID-Dokumentes oder eines Ausreisedokumentes mit zeitnahem Verfalldatums? Haben die noch ein Bankkonto, KFZ, Wohnung, Mietvertrag? Arbeitsvertrag? Sind die noch irgendwie sozialversichert? Es kann doch nicht sein, dass da irgendjemand einfach verschwindet. Das schreit doch direkt nach Razzien.

PaulKehl
20 Tage her
Antworten an  joly

Kein Anwalt würde einem Invasoren raten, den Asylantrag zurückzunehmen. Eine Möglichkeit ist, daß sie mit einer anderen Identität bei einer anderen Behörde eine Asylgewägrung erhalten haben und dann den ersten Asylantrag nicht mehr verfolgen. Dieser gilt dann als zurückgenommen. Aktives Handeln zur Rücknahme eines Antrags ist unwahrscheinlich. Natürlich bleiben alle im sozialen Netz mit gelegentlichen Flugreisen in die Heimat – wo dann bei der Einreise der verschwundene Pass wieder auftaucht. Das Vorzeigen der dt. Dokumente würde das Bakschisch für den Zollbeamten erhöhen.

Skeptiker
20 Tage her

Wo ist eigentlich die Bürokratie, wenn man sie mal wirklich BRAUCHT?

Steuernzahlende Kartoffel
20 Tage her

Ich denke, es spricht einiges dafür, dass die Betroffenen nach wie vor im Land sind und eher nicht mit ehrlicher Arbeit ihr Auskommen haben. Welcher Sozialtopf wird hier also angezapft? Und brauchts die ganze Assüül-Aufblähung mit Duldung etc. wirklich noch? Hier sollte man endlich auch mal die Axt anlegen!