Familiennachzug wird weiter erleichtert – nun auch für volljährig Gewordene

Nach einer Entscheidung des EuGH vom 1. August beeilt sich die Bundesregierung, die Regelungen zum Familiennachzug weiter zu lockern. Auch einst Minderjährige dürfen nun in jedem Fall ihre Eltern nachholen, Entsprechendes gilt umgekehrt. Derzeit geht es um ein paar hundert Fälle.

IMAGO / Fotostand
Straßenschild in Kassel

Die Bundesregierung hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Familiennachzug von Flüchtlingen und Migranten innerhalb eines Monats umgesetzt. Dazu soll ein neues Referat zum Familiennachzug im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten eingerichtet werden. Das Außenamt scheint dankbar für die Klärung des Sachverhalts durch den EuGH. Es geht um derzeit 330 Verwaltungsverfahren und 250 Streitverfahren, die der Fallkonstellation aus dem Urteil entsprechen.

Am 1. August hatte der Luxemburger Gerichtshof geurteilt, dass „ein Kind jedenfalls dann als minderjährig anzusehen ist, wenn es nach Stellung des Asylantrages, aber vor Stellung des Visumantrags volljährig geworden“ ist. In dem Urteil des EuGH geht es also um jene Zweifelsfälle, wo ein (vermeintlich) minderjähriger Migrant in Deutschland einen Asylantrag stellt und kurz darauf in jedem Fall volljährig wird.

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Konkret hatten syrische Eltern geklagt, deren Kinder als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland gekommen waren und die auf einer Familienzusammenführung bestanden. Das wird nun durch die Bundesregierung ermöglicht. Die Migranten dürfen ihre Familien folglich in die EU nachholen, selbst wenn die einst Minderjährigen im Laufe des Verfahrens volljährig geworden sind, wie die Legal Tribune Online feststellt. Die anderslautende deutsche Praxis sei laut dem Gericht „europarechtswidrig“. Offenbar wollen die Richter aber deutschen Behörden einfach etwas Dampf unter dem Kessel machen: Den nationalen Behörden müsse die „Dringlichkeit der vorrangigen und schnellen Entscheidung der Fälle“ bewusst gemacht werden.

Genauso können künftig auch junge Erwachsene in Herkunfts- oder Transitländern, die bei Antragstellung (laut Selbstaussage) noch minderjährig waren, ihren Eltern nach Deutschland folgen. Beide Fälle kommen durchaus öfter vor, wie man sich vorstellen kann. Zum Teil wurde gar gemutmaßt, das „Vorschicken“ der vermeintlich minderjährigen jungen Männer sei ein Trick, um den Familiennachzug in Gang zu setzen. Eine Altersfeststellung – etwa durch Röntgen der Fingerknochen – wird in Deutschland rechtlich nicht zugelassen, weil es einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstelle.

Linkspartei: Flüchtlingskinder rechtswidrig von Eltern getrennt

„Eltern volljähriger Kinder und volljährig gewordene Kinder werden nach dieser Entscheidung ein Recht auf einen Aufenthaltstitel von mindestens einjähriger Dauer haben“, erläuterte Constantin Hruschka, Research Fellow am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, das Urteil. Hruschka erwartet, dass das Bundesverwaltungsgericht weitere Fragen an den EuGH stellt, etwa die nach einem „vom Einreisegrund unabhängigen Aufenthaltsrecht“ für die nachziehenden Eltern und Kinder: „Es spricht viel dafür, dass der EuGH dann erneut restriktive Tendenzen der deutschen Praxis wird korrigieren müssen.“

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Die neue, seit dem 9. September an die Auslandsvertretungen kommunizierte Praxis passt aber eigentlich ganz gut zu älteren Praktiken des Auswärtigen Amtes, wo etwa Visumsanträge von Minderjährigen, die bald volljährig sind, prioritär behandelt werden. Die „fluchtpolitische Sprecherin“ der Linken – so ein Amt vergibt keine andere Partei – Clara Bünger behauptete gegenüber Zeitungen der Funke-Gruppe (ehemals WAZ-Gruppe), der bereits angerichtete Schaden durch die „jahrelange Verweigerungshaltung der Bundesregierung“ sei immens: „Schutzbedürftige unbegleitete Flüchtlingskinder wurden von ihren Eltern rechtswidrig über Jahre hinweg getrennt, Eltern wurde der Nachzug ihrer Kinder verwehrt.“ Damit nicht genug, forderte die Abgeordnete außerdem „eine Form des Schadenersatzes oder der Entschädigung für die erlittenen Menschenrechtsverletzungen“ von der Bundesregierung.

Die Verwendung des Terminus „Flüchtlingskinder“ wird hier in mehrerer Hinsicht überdehnt. Zunächst handelt es sich eben nach Stand der Verfahren nicht mehr um Kinder, zum anderen geht es keineswegs nur um echte „Flüchtlinge“ gemäß dem von deutschen Behörden vergebenen Status. Auch andere Schutztitel berechtigen zu den gleichen Anträgen auf Familiennachzug. Von Restriktionen keine Spur.

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Kommentare ( 38 )

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alter Preusse
1 Jahr her

Glücksritter, Analphabeten, Kriminelle aller Länder kommt nach Deutschland. Die dummen Eingeborenen zahlen euren Lebensunterhalt und die Krankenversicherung ohne das ihr arbeiten müsst. Wenn ihr kriminell werdet ist die Bestrafung, wenn es sie denn gibt, meist symbolisch. Das reine Paradies auf Erden – jedenfalls noch.

Deutscher
1 Jahr her

Wir haben Platz bis wir platzen.

Orlando M.
1 Jahr her

Die Regimepolitiker und Migranten freuen sich ein bissel zu früh! Denn vom Sozialschlaraffenland Deutschland ist bald nichts mehr übrig!
Für alle brechen bald furchtbare Zeiten an, denn die ganzen genialen gesetzlichen Ansprüche an die Arbeit der anderen sind bald nur noch das Papier wert auf dem sie stehen, denn die anderen wurde erbarmungslos verheizt.
Ibn Deutschland herrscht spätestens seit dem Euro durchgehend Krieg, ein wahrer Vernichtungskrieg der Politik gegen die Leistungsträger, gegen alle ehrlichen und fleißigen Menschen im Lande.

Manfred_Hbg
1 Jahr her

Zitat 1: „Eine Altersfeststellung – etwa durch Röntgen der Fingerknochen – wird in Deutschland rechtlich nicht zugelassen, weil es einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstelle.“ > Von wegen „einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“. Bullshit und wokes Dummgerede ist das. Denn nachdem diese Frage auch schon in den skandinavischen Ländern wie vor allem in Schweden abgearbeitet wurde, soll sich herausgestellt haben dass das Röntgen der Fingerknochen weitaus weniger belastent ist als eine Reise mit dem Flugzeug. – – – – – – – Zitat 2: „Schutzbedürftige unbegleitete Flüchtlingskinder wurden von ihren Eltern rechtswidrig über Jahre hinweg getrennt, Eltern wurde… Mehr

Fui Fujicato
1 Jahr her

Klasse Idee ! Auch ich befürworte eine Familienzusammenführung allein in Deutschland befindlicher Familienangehöriger mit ihren Familien in ihren jeweiligen Heimatländern ! Da ein überwiegender Teil der in Deutschland befindlichen „Flüchtlinge“ Urlaubsreisen zum Zwecke des Familienbesuchs in ihre Heimatländer unternimmt, können diese auch auf Dauer in ihre jeweiligen Heimatländer zurückkehren ! Bei uns haben diese Personen ohnehin nichts verloren, da der überwiegende Teil nicht über dem deutschen Staatsgebiet vom Himmel gefallen ist, sondern zuvor über sichere Drittstaaten illegal „eingereist“ ist !

Rolling_Stone
1 Jahr her

Wo bitte ist in Syrien jetzt noch ein Kriegsgebiet? Da die Flüchtlinge als Kriegsflüchtlinge nur temporären Schutz genießen, muss jetzt die Richtung der Familienzusammenführung umgedreht werden. Alle SYRISCHEN FAMILIEN müssen IN SYRIEN uusammengeführt werden. Die Rückführung der Übrigen muss ebenfalls beginnen – und zwar SOFORT!

Kassandra
1 Jahr her
Antworten an  Rolling_Stone

Im Norden des Landes – wo Erdogan Land nimmt.
Seltsamerweise ist da nicht so ein Geschrei wie hinsichtlich der Ukraine. Man stellt sich auch nicht auf die Seite von Syrien und liefert Waffen, transferiert Milliarden, damit die Syrer dagegen angehen können.
Seltsame Doppelmoral, die da gezeigt wird.

RA.Dobke
1 Jahr her

Zur Diskussion und Information: Damals im Bürgerkrieg floh ein Ehepaar aus dem Kosovo mit seinen Kindern und lebt seitdem in Deutschland. Der jüngsteSohn, der bereits in Paderborn geboren wurde lernte bei einem seiner Heimat- und Verwandtenbesuche eine junge Frau kennen, die er 2021 heiratete. Sie hat ein Deutschzertifikat sich erarbeitet und wartet vergeblich auf ein Visum, um mit ihrem Mann, der Schwiegerfamilie zu leben und hier zu arbeiten. Angeblich reicht das bisherige Bruttoeinkommen des jungen Mannes iHv 2000,- nicht, um auch dauerhaft das Familieneinkommen zu sicher. Der Kosovo wird aller Voraussicht nach kurzfristig Mitgliedstaat der EU werden. Ein Schelm, wer… Mehr

Manfred_Hbg
1 Jahr her
Antworten an  RA.Dobke

Zitat: “ Angeblich reicht das bisherige Bruttoeinkommen des jungen Mannes iHv 2000,- nicht, um auch dauerhaft das Familieneinkommen zu sicher“ > Na, versuche mal irgendwer so reinweg aus Spaß jemanden aus einen Nicht-EU-Land für einen zwei/drei wöchigen Urlaub einladen zu wollen und für diesen Urlauber bei der zuständigen Behörde eine Einreise- u./o. Aufenhaltsgenehmigung zu beantragen. Da werden „Sie“ sich nur noch wundern welche persönlichen Angaben „Sie“ von sich preis geben müssen sowie welche Voraussetzungen erfüllt sein und welche -vor allem auch finanziellen- Zusagen gemacht werden müssen damit dieser Urlauber zum Beispiel im finanziellen Notfall wieder zurück reisen kann oder damit… Mehr

pcn
1 Jahr her

Wieviel kosten uns mtl. diese sogenannten Flüchtlinge? Wieviele Opfer, wieviel unsägliches Leid der Familienangehörigen, hätte die Politik verhindern können, wenn sie diese Leute nicht ins Land gelassen hätten?

Mazarine Perigord
1 Jahr her

Wo soll das alles noch hinführen? So dumm kann auch unsere Regierung nicht sein. Was hier geschieht, ist ein Verbrechen.

RA.Dobke
1 Jahr her
Antworten an  Mazarine Perigord

Die Bunderegierung ist nicht dumm, sie handelt bösartig ! Sie zerstört auf wessen Direktive und in welchem Interesse die Grundlagen unseres Wohlstandes? Scheint Gesellschaften zu geben, ein Gefallen daran zu finden, einen der stärksten Wettbewerber im Wirtschaftsleben aus dem Weg zu räumen. Oh Schreck – sollte an der deutsch- französichen Freundscghaft nichts dran sein? Etwa eine Einbahnstrasse? Und sollten die USA auch andere Interessen haben als unsere Gesellschaft und Wirtschaft? Mensch, dakommt mir etwas hoch, die Frage nämlich, ob wir wirklich souverän sind oder ob wir in der Tat nur Direktionen aus den USA und der EU erfüllen?

Ho.mann
1 Jahr her

Die angebliche Volkssouveränität wird von den führenden „Mein-Eid-Politschranzen“, die sich ja per Eid verpflichtet haben Schaden vom Volk abzuwenden und seinen Wohlstand mehren zu wollen, zum Gegenteil verkehrt. Die volle Dröhnung des Wahnsinns zeigt sich beim Thema illegale Zuwanderung, die trotz der selbst herbeigeführter Krisen unerbittlich unter dem verlogenen Deckmantel der Humanität dieses Land destabilisieren soll, um es endgültig zur Beute und Verfügungsmasse derer zu machen, die davon profitieren. Es ist angesichts der Krisen unserer Zeit nicht  glaubhaft vermittelbar, dass die ungebremste Migration, die soziale Verwerfungen heraufbeschwören wird und damit unweigerlich die Kriminalitätsraten nach oben treibt, eine andere Zielführung verfolgt.