Gesundheitsämter drohen Impfunwilligen

Das Infektionsschutzgesetz spricht ausdrücklich von „Verordnungsermächtigung“ für einen Impf-, Genesenen- und Testnachweis bei Covid-19. Gesundheitsämter machen jedoch aus der Nachweispflicht eine Impfpflicht und drohen Betroffenen. Die Good Governance Gewerkschaft (GGG) geht rechtlich dagegen vor.

IMAGO / Bihlmayerfotografie

„Die Leitung Ihres Arbeitgebers hat hier gemeldet, dass Sie eine Grundimmunisierung nicht nachgewiesen haben. Ich fordere Sie daher […] auf, innerhalb der nächsten Tage […] einen Nachweis über die erfolgte Erstimpfung hier vorzulegen.“

Es ist nur einer von vielen Fällen, die nach der sogenannten „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ auftreten: Gesundheitsämter, die Betroffene anschreiben und diese im drohenden Ton zur Impfung nachfordern. Doch auch, wenn Presse und Volksmund von einer „Impfpflicht“ sprechen: Das Infektionsschutzgesetz nennt ausdrücklich eine „Verordnungsermächtigung“ für einen Impf-, Genesenen- und Testnachweis bei Covid-19, keine Durchsetzung eines Impfzwangs.

Impfung sogar von Genesenen gefordert

Offenbar verwenden jedoch einige Ämter unter Ausnutzung ihrer Kompetenz solche Drohungen zur Einschüchterung und damit zur bewussten Gängelung – um die Betroffenen dann zur Impfung zu nötigen. Exemplarisch dafür ist der oben genannte Fall aus Holzminden. Es gibt der angeschriebenen Person gerade einmal zehn Tage Zeit, eine Erstimpfung nachzuweisen.

Dort heißt es weiter: „Des Weiteren ist innerhalb von 42 Tagen, nach erfolgter Erstimpfung, ein Nachweis über die Zweitimpfung hier einzureichen. Eine Fristverlängerung erfolgt, in beiden Fällen, nicht.“

Der Fall ist nicht nur deswegen auffällig, weil eine „Impfpflicht“ insinuiert wird, die es in dieser Form gar nicht gibt – sondern auch, weil die betroffene Person zu dem Zeitpunkt einen Nachweis hatte, von Corona genesen zu sein. Doch daran stört sich die Behörde nicht. Offenbar regiert die Lex Lauterbach: impfen, was nicht bei drei auf den Bäumen ist.

Gewerkschaft: „Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft“

Eine Organisation, die sich gegen solche Irreführungen stellt, ist die Good Governance Gewerkschaft (GGG). Diese reagierte prompt. Sie erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen das verantwortliche Gesundheitsamt. Darin warf sie dem verantwortlichen Mitarbeiter vor:

„Vorliegend versucht der Verfasser dieser Schreiben die Empfänger zu einer Handlung, der Erstimpfung zu bewegen indem dieser eine – in Wirklichkeit gar nicht bestehende – gesetzliche Verpflichtung dazu behauptet […]. Der Verfasser wirkt so unter Ausnutzung seiner Amtsstellung auf die freie Willensbildung der Empfänger dieser Schreiben ein und kann bewirken, dass diese einen medizinischen Eingriff vornehmen lassen, den sie nach ihrem eigenen, freien Willen gar nicht vornehmen lassen wollen.“

Nach Ansicht der GGG käme damit eine „Körperverletzung im Amt in mittelbarer Täterschaft in Betracht“, gegebenenfalls auch eine „Rechtsbeugung“. Man bitte um eine grundsätzliche Prüfung, ob das Verhalten der verantwortlichen Amtsträger relevant sei, da ein „größerer Personenkreis“ solche Schreiben erhalten habe. Nach Angaben der Gewerkschaft lägen bereits sechs solcher Briefe aus Holzminden vor.

„Neue Qualität von Übergriffigkeit“

GGG-Vorstand Marcel Luthe erklärte, dass es sich um keinen Einzelfall handelt. „Seit Mitte März haben wir Hunderte von Fällen betreut, bei denen Gesundheitsämter oder Arbeitgeber offenbar die Rechtslage verkennen, die sich aber meist schnell klären lassen“, sagte der Gewerkschaftsführer gegenüber TE. „Diese Schreiben stellen eine ganz neue Qualität von Übergriffigkeit dar, indem die Behörde nicht nur unpräzise daherschwurbelt, sondern der oder die Verfasser offenbar der Auffassung sind, mit ihrer persönlichen Meinung über dem Gesetz zu stehen.“

Nicht anders sei zu erklären, wie aus der Nachweis- eine Impfpflicht gemacht werde und ein Gesundheitsamt wesentliche Teile des Gesetzes weglasse. „Natürlich ist niemand zu einer Impfung verpflichtet, sondern muss nur eine Auskunft – nun gegenüber dem Gesundheitsamt erteilen. Und dies auch nur dann, wenn er tatsächlich der Norm des § 20a IfSG unterfällt“, sagt Luthe.

Jedes Mitglied könne sich im Zweifel an die Gewerkschaft wenden und erhalte Rechtsrat und Rechtsschutz. Man halte es für „zentral“, derartigen „behördlichen Fakenews“ entschieden zu widersprechen. „Wer Bürger derart manipulativ anschreibt, ist in einer Behörde falsch.“

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Kommentare ( 68 )

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J.Thielemann
2 Jahre her

Bei einem durchschnittlichen Arbeitsvertrag hat man eine Kündigungsfrist einzuhalten. Wenn die erste Strafe von 2500 Euro wegen fehlender Impfung eintrudelt und man kündigt dann, verstreichen ja noch einige Tage, bis das Arbeitsverhältnis endet. Wie oft kann man dann eine weitere Strafe aufgebrummt bekommen? Jeden zweiten Tag- jeden dritten? Weiß darüber jemand Bescheid? In meinem Umfeld stehen jetzt Einige vor der Entscheidung: Schnellstens kündigen, bevor der erste Strafbefehl kommt, oder doch noch abwarten. Für andere stellt sich die Frage nicht mehr- sie haben die Konsequenzen schon sicherheitshalber gezogen, die Ersten schon mit neuem Job seit Anfang Januar. PS: Meiner Frau,derzeit (noch?)… Mehr

R.Baehr
2 Jahre her

hm……………da werden sie bald Wachtposten vor den Gesundheitsämtern aufziehen müssen, ich würde für die dort Beschäftigten keine Garantie übernehmen, das sie dabei ohne Schaden davon kommen. Denen sollte klar sein, wer sich in irgendeiner Form an diesem Wahnsinn beteiligt, macht sich mitschuldig an diesem Völkerrechtsverbrechen und ich denke das alle Mittel legal sind, dieses zu verhindern.

RA.Dobke
2 Jahre her

Was in dieser „BananenrepublikDeutschland“ – BRD – funktoniert eigentlich noch? Anarchie kommt von oben, sagte mal ein sehr kluger Mann !

Lars Baecker
2 Jahre her
Antworten an  RA.Dobke

Der arbeitende, steuerzahlende Bürger, sprich, die Mittelschicht, funktioniert… noch.

Petra G
2 Jahre her

Das Beamtentum ist es auch, dass jeder Diktatur und jedem totalitären System überhaupt erst zur Funktion verhilft.
Übereifrige gab es da ebenfall schon immer………

reiner
2 Jahre her

Frage mich, wer in den Gesundheitsämtern diese Befehle erteilt? Kann doch nur der Bürgermeister der Stadt Dezernent sein. Würde ich so ein Schreiben bekommen, würden die ein Antwortschreiben bekommen über 10 Seiten was ich mir schon zusammengestellt habe. Meine erste Frage an diese Scharlatane wäre ob sie die Garantie für mein Seelenheil und mein Körper halt übernehmen nach einer Impfung? Die zweite wäre mir den Beipackzettel zu zu zeigen, vor einer Impfung. Das ist doch alles nicht mehr zu ertragen dieser ganzen Nonsens.

Sabine W.
2 Jahre her

Ich kenne das von sog. ‚Abmahnungskanzleien‘, die irgendeine erfundene Rechnung eines von mir nicht frequentierten INet-Anbieters mal eben so an mich verschickt haben.
Drohende Worte ohne Hintergrund/Inhalt/rechtliche Grundlage.

Ab in die Tonne damit. Nicht reagieren (und vor allen Dingen nicht aufregen).
Hat sich von alleine erledigt, denn ich habe (mehrfach) nie wieder was gehört.

NickiNeuland
2 Jahre her

Was soll der Arbeitnehmer denn Nachweisen? Das er nicht geimpft ist? Wenn er nicht geimpft ist, kann er auch nichts nachweisen und ist damit raus. Verklagen! Das ich nicht lache. Das sind ja Vorstellungen, die ein Jurastudent im ersten Semester hat. Der Typ im Gesundheitsamt wird garantiert nicht wegen Körperverletzung verurteilt, sondern wahrscheinlich in einen höheren Posten befördert, zumindest aber als Mitarbeiter des Monats ausgezeichnet.

Last edited 2 Jahre her by NickiNeuland
Helfen.heilen.80
2 Jahre her
Antworten an  NickiNeuland

Naja, auch wenn Sie keinen Nachweis erbringen können, müsste theoretisch als nächstes ja erst mal das persönliche Gespräch kommen, indem Sie Ihre Beweggründe vorbringen können. Hoffentlich kämpft Ihr Arbeitgeber um Sie, und versucht zu beweisen, warum Ihr Verbleib am Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist. Vielleicht weil nur Sie eine bestimmte Fortbildung habe, eine unverzichtbare Verwaltungsfachkraft sind, in einer strukturschwachen Region arbeiten, der Betrieb schon lange nach Mitarbeitern sucht, aber sich erfahrungsgemäss keiner bewirbt. Evtl. lässt sich die Betriebsauslastung nicht mehr voll ausfahren, wenn Sie fehlen… Dann würde erstmal das Ordnungsgeld kommen, 2500€. Dann fragt sichs wie es weitergeht. Hält… Mehr

Helfen.heilen.80
2 Jahre her
Antworten an  Helfen.heilen.80

Wenn Ihre Begründung, und die Ihres Arbeitgebers plausibel sind spricht das Amt erst mal eine Duldung aus. Dann kommt kein Ordnungsgeld.
Ich bin mir sicher, dass es bei den Ämtern schon Leitlien gibt, dass sie nicht derart hart durchgreifen sollen, dass die regionale Krankenversorgung gefährdet wird.

Helfen.heilen.80
2 Jahre her
Antworten an  NickiNeuland

Bei der persönlichen Erklärung würd ich mit wissenschaftlichen Fakten kommen (Sammlung anlegen, den links hier aus dem Forum folgen) und das Amt vor die Widersprüche stellen. Dann steht für die Mitarbeiter die Frage im Raum, ob sie entgegen wissenschaftlichen Hinweisen, t.w. Fakten trotzdem noch ihre „Vorschriften“ durchsetzen wollen.
Fraglich ob man das Gespräch auch juristisch einfordern kann…
Vorher mal die Rechtschutzversicherung anfragen, wie die sich stellen. Wenn die die Übernahme verweigern, dann Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen, der sich als geeignet zeigt. Da werden sich jetzt sicher einige spezialisieren.
Auf youtube paar juristische Klarstellungen ansehen. Gibts auch links im Forum.

STella0101
2 Jahre her

Ich hoffe, dass es in den nächsten 5 Jahren wieder eine Justiz gibt, die wir kennen, auf die der Bürger sich auch wirklich verlassen kann. In weiten Teilen ist dies ja heute in D nicht mehr gegeben. Und diesmal müssen wir es selb schaffen und können uns nicht auf andere verlassen.

Dieter Blume
2 Jahre her

Vorgesetzte haben jetzt die einmalige Chance, sich nicht an der Hetzjagd auf Ungeimpfte zu beteiligen. Jeder, der Ungeimpfte an das Gesundheitsamt meldet, macht sich mitschuldig. Denunzianten haben schon mehrfach in unserer Geschichte für unerträgliches Leid gesorgt.

MartinKienzle
2 Jahre her

Das identische Verhalten ist unter anderem seitens der Jobcenter-Mitarbeiter vernehmbar: Etliche Bescheide sind fehlerhaft, haben vor diesem Hintergrund vor den Sozialgerichten keinen Bestand (Aussage kann sehr leicht über eine einfache Internetsuchanfrage verifiziert werden!), das den Ursprung in zum größten Teil unqualifizierten Mitarbeitern findet (angelernte Mitarbeiter, verstärkt Frauen/Mütter als Teilzeitkräfte, die die Konzentration vor diesem Hintergrund nicht ausschließlich auf die Erwerbsarbeit lenken können, etc.) (berichte aus eigener Erfahrung), die die sogenannte „Behördenautorität“ gezielt ausnutzen, um Menschen einzuschüchtern, sie zu demütigen!