Viel Andrang, wenig Aufklärung. Im Fall Drosten gegen Wiesendanger zeigte das Landgericht Hamburg auffallend wenig Interesse, sich mit der in den letzten Jahren dramatisch geänderten Faktenlage auseinanderzusetzen.
picture alliance/dpa | Markus Scholz
Nach vielen Verschiebungen kam es nun tatsächlich zu der Gerichtsverhandlung im Hauptsacheverfahren von Prof. Drosten gegen Prof. Wiesendanger vor dem Landgericht in Hamburg. Drosten hatte gegen Wiesendanger auf Unterlassung von Aussagen, die dieser in einem Interview im Cicero 2022 getätigt hatte, geklagt. Drosten war im Eilverfahren dabei gegen insgesamt neun Äußerungen von Wiesendanger vorgegangen, aber in nur drei Fällen erfolgreich. Um zwei strittige Äußerungen ging es nun im gestrigen Hauptsacheverfahren.
Zum einen durfte Wiesendanger nach dem Eilverfahren 2022 vorerst nicht mehr behaupten, dass Drosten die Öffentlichkeit gezielt getäuscht hat und ferner, dass die von Drosten mitbegründete Initiative „Scientists for Science“ das Ziel verfolgt habe, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten.
Die zweite Aussage von Wiesendanger wird durch eine schriftlich vorliegende Stellungnahme von Prof. Dr. Simon Wain-Hobson, weltweit angesehener Virologe des Pasteur-Instituts in Paris und früherer Berater des Deutschen Ethikrats sowie der Volkswagen-Stiftung in Fragen der Biosicherheit, untermauert: „Bezüglich der Aussage von Dr. Wiesendanger: „Herr Drosten war Mitbegründer einer Initiative namens ‚Scientists for Science‘. Diese Bewegung hatte das Ziel sicherzustellen, dass die virologische Forschung frei von Beschränkungen bleibt“, ist der Unterzeichner der Meinung, dass dies der Hauptzweck der Initiative „Scientists for Science“ war und stimmt daher der obigen Aussage zu.
Wiesendangers Anwalt forderte damals bereits im Rahmen des Eilverfahrens, die Debatte über den Corona-Ursprung in „maximaler Meinungsfreiheit“ zu führen. Prof. Wiesendanger selbst forderte in dem Eilverfahren den nicht anwesenden Drosten auf, zu erklären, auf welcher Grundlage er die Labortheorie damals habe ausschließen können. Wiesendanger erklärte in dem Eilverfahren weiter, dass, nach seiner Überzeugung, viele Indizien dafür sprächen, dass Sars-CoV-2 durch einen Laborunfall am virologischen Institut in Wuhan entstanden sei.
Drostens Anwalt erwiderte, sein Mandant habe die Debatte „in aller Breite“ geführt und dieser hätte die Laborthese nie ausgeschlossen. Drosten habe lediglich mehr Punkte für einen natürlichen Ursprung gesehen. Er, so einer seiner Anwälte, habe sich später „sehr ausgewogen“ geäußert.
Das Gericht folgte damals im wesentlichen der Darstellung von Prof. Drosten. Eine gezielten Täuschung würde Vorsatz und Handeln wider besseren Wissens voraussetzen, was das Gericht aber nicht erkennen könne. Prof. Wiesendanger legte gegen den Beschluss im Eilverfahren Berufung ein.
Im dem jetzt geführten Hauptsacheverfahren konnte Wiesendanger zwar eine kurze Stellungnahme abgeben, das Gericht gab ihm aber keine Gelegenheit, die Beweisführung zum Wahrheitsgehalt seiner Aussagen im Cicero-Interview ausführlich darzulegen. Ein Austausch von Argumenten wäre schon wegen der Entwicklung seit 2022 und der vielen neuen Erkenntnisse zu dem Thema unerlässlich gewesen.
Die Kammer schien daran aber nicht interessiert zu sein und gab an, der Argumentation des Hanseatischen Oberlandesgerichts im Eilverfahren 2022 folgen zu wollen. Dies bedeutet gleichzeitig, dass alle neuen Erkenntnisse und Beweise der vergangenen drei Jahre, welche die Korrektheit der Aussagen Wiesendangers belegen, offensichtlich keine Berücksichtigung finden würden.
Das Gericht ließ des Weiteren auch von keiner Partei Zeugen zu. Zeugenaussagen wären aber gerade wegen der neuen Erkenntnisse seit 2022 unbedingt erforderlich gewesen.
Während des Prozesses sagte der Verteidiger von Drosten der Presse, sie solle die Falschmeldungen von Wiesendanger nicht wiederholen. Als Wiesendanger von ihm verlangte, er solle die angeblich von ihm verbreiteten Falschmeldungen doch einmal benennen, war dieser hierzu nicht bereit.
Das Interesse an dem Prozess von Seiten der Presse und der interessierten Öffentlichkeit war außerordentlich groß. Allerdings mussten die etwa 70 bis 80 Besucher feststellen, dass vorab bereits etwa 20 Plätze des ungefähr 50 Personen fassenden Saales für Studenten oder Praktikanten reserviert waren. Zehn bis 15 Plätze gingen an Pressevertreter und nur der kümmerliche Rest war noch für die Öffentlichkeit verfügbar. In der Folge konnte der Großteil dieser eigens für den Prozesstermin angereisten Personen dem Verfahren nicht folgen.
Das Landgericht Hamburg will das Urteil am 17. April 2026 verkünden.





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Da prallen Welten aufeinander, der eine als vermutlicher Mitläufer über die verordnete Staatsräson und der andere als Aufklärer der falschen und gefährlichen Sache und dazwischen das Problem der Unwissenheit oder Oberflächlichkeit, denn wer immer glaubt, alle Beteiligten hängen mit ihrem Herzblut an der Sache, der kann unangenehm überrascht werden, denn zum Schluß sprechen sie ein Urteil und das kann weit entfernt von der jeweiligen Auffassung liegen und gehört zum Geschäft ebenso dazu, weil man nicht weiß welcher Konfession Einzelne angehören und darin liegt auch ein Teil des Problems.
Ein Gericht, das einmal mehr die Beweisführung nicht zulässt.
Wie soll man das nennen?
Mit Rechtsstaat hat das jedenfalls nichts mehr zu tun.
So kennt man die Hamburger Gerichte, die nicht an der Wahrheit interessiert sind. Es sind linke Aktivisten von linken Alt-Politikern eingesetzt, die eh nur den Staat und die linke Politik schützen. Es ist ein ekelhaftes Schein-System!!
Fake-Verhandlung zu bereits feststehendem Urteil.
Das Corona Kartell wird alles tun, und zwar alles, dass die Wahrheit nicht ans Licht kommt und schon gar nicht amtlich bestätigt wird.
Es zeugt von der politischen Impotenz des gegenwärtigen Westens, politische Fragen „juristisch“ entscheiden zu lassen.
Ob die Politisierung der Justiz auch eine Folge jener gesellschaftspolitischen Verzerrung ist?
Das größte Problem der Kriminalität ist die Wahrheit. Notfalls wird sie weggeklagt.
Klappt wunderbar, seit dem die Polit-Justiz mal wieder ihre Aufgabe „Wahrheitsfindung“ und damit ihre Kernaufgabe Gefahrenabwehr aufgegeben hat.
Die Begriffe passen sich an. Regime heißt es ja auch mal wieder treffend für Deutschland.
Diesmal das der ausgesuchten Dummheit.
Na sowas. Das überrascht aber nun wirklich. Übrigens gibt es nun die Kombi- “ Impfung“ gegen Grippe und Corona. Toll. Ebenso wie der Glaube, die Justiz würde hier “ aufarbeiten“. Offenbar werden hier manche aufgrund einzelner Urteile bereits etwas übermütig. So ähnlich wie bei irgendwelchen Aussagen eines Vertreters der CDU. Die Illusion wird nicht lange genährt.
Natürlich möchte sich die Kammer nicht mit neueren Erkenntnissen auseinandersetzen. Richter sind auch nur Menschen und müssten sich dann eingestehen, wie sehr sie als Privatpersonen für sich und ihre Familien versagt haben, als sie in der Corona-Zeit mitgemacht haben und sich und ihren Familien potenziell schädliche Impfstoffe haben verabreichen lassen. Das eigene Scheitern ist schwer zu akzeptieren. Mich würde mal interessieren, wer von denen sich noch regelmäßig boostern lässt. Dies könnte auf eine Befangenheit in Sachen Corona hindeuten.
Herrn Wiesendanger gebührt tiefer Respekt!
Verhandelt werden konnte vor Gericht nur die Streitsache von 2022 vom damals veröffentlichten Wissensstand aus gesehen.
Da nun Hr. Dr. Wiesendanger fachfremd war sowie ist und auch keine Praxis in einem medizinisch-virologischen/biochemischen Labor vorweisen kann, muss man sich fachlich mit seinen Vermutungen nicht beschäftigen.
Aus meiner Sicht hat Hr. Dr. Wiesendanger sich in etwas verrannt.
Das ist offensichtlich irrelevant: zweiTatsachen, eine außerwissenschaftlich, massiver Krankenhaus Neubau in bisher weltweit unbekanntem Ausmaß in Wuhan durch die chinesische Regierung d 60irekt nach Ausbruch der Krankheit und zweitens, wissenschaftlich, die Forin Spaltstelle im Spike Protein, machen die Wahrscheinlichkeit eines gain-of-function-Forschung als Ursprung von Sars-CoV-2 mehr als nur wahrscheinlich. Daher wäre die Beweislast eher bei denen, die einen natürlichen Ursprung des Virus behaupten. Dieses zu erkennen bedarf es keiner biologischen/virologischen Spezialkenntnis.
Zufällig fanden im Oktober 2019 die internationalen Militärspiele mit 9.3k Athleten in Wuhan statt. Die VS belegten lediglich Platz 35 beim Medaillenspiegel. Offiziell brach Corona dann im Dezember 2019 aus.
Verrannt (in dieses Forum) hat sich hier nur einer, und der nennt sich LiKoDe.
Sehr originell, diese Kürzel. Da kommt man nie drauf – was das wohl zu bedeuten hat?
Wenn Sie das beruhigt, warum nicht. Ich habe mir diese unwirksame und gefährliche Plörre nicht spritzen lassen, mir ist es daher auch völlig egal, woher ein Virus kam, der nicht gefährlicher war als eine Influenza…. max.
Allerdings gab es auch schon damals genügend Fachstimmen, die den „Tiermarkt – Mythos“ ausgelacht und u.a. anhand der Furin-Spaltstelle bewiesen hatten, dass er ganz klar unnatürlich entstanden war.
Wollte nur keiner hören…..und die Impfschafe wollen es heute noch nicht.
Ihrer Ansicht stimme ich zu. Es geht in dem Prozess nicht um die Corona-Lügen, sondern um die Frage, ob Drosten damals vorsätzlich gelogen hat. Das wird zur Haarspalterei. Die Geschichte wird das Urteil fällen. – Erinnern möchte ich noch einmal an den niederländischen Anwalt van Kessel, welcher einen Prozess gegen Bill Gates, Albert Bourla, Rutte usw. wegen des Corona-Terrors führte. Kurz vor dem ersten Termin zur mündlichen Verhandlung wurde er verhaftet wegen abstruser Reichsbürgervorwürfe. Erst vor ca. zwei Wochen wurde er aus der U-Haft entlassen. Die Anwaltskammer hat ihm die Zulassung entzogen. Der Prozess geht noch weiter. Der Fall wird… Mehr