Berlin schränkt Informationsfreiheit ein: CDU und SPD schotten Verwaltung im Eilverfahren ab

In einem Hauruckverfahren baut Berlin das Recht der Bürger auf Akteneinsicht zurück. CDU und SPD verkaufen die Abschottung als Sicherheitsmaßnahme und schaffen damit einen Freibrief für mehr Geheimhaltung. Was in Berlin vorexerziert wird, betreiben dieselben Parteien auch auf Bundesebene, wo das Informationsfreiheitsgesetz insgesamt zur Disposition steht.

picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Seit 1999 garantiert das Berliner Informationsfreiheitsgesetz den Bürgern das Recht, staatliches Handeln einzusehen, Akten anzufordern und Verwaltungsvorgänge kontrollieren zu lassen. Genau dieses Recht wird jetzt beschnitten. Wie die Berliner Zeitung berichtet, hat der Senat das Gesetz mit Hilfe der Koalition aus CDU und SPD in einem Eilverfahren so verändert, dass weite Teile staatlichen Handelns künftig pauschal der öffentlichen Kontrolle entzogen werden können. Nicht trotz massiver Kritik, sondern im offenen Trotz gegen sie.

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Der Ablauf allein zeigt schon, worum es hier geht. Nachdem die Abstimmung zunächst wegen Bedenken in der SPD verschoben worden war, fand am 23. März noch eine Expertenanhörung statt. Opposition, 34 Organisationen aus der Zivilgesellschaft und 20.000 Unterschriften warnten vor dem Eingriff. Drei Tage später wurde die Sache dennoch durchgedrückt. Wer so verfährt, will keine saubere Abwägung, sondern ein unliebsames Kontrollinstrument schnellstmöglich stumpf machen.

Besonders brisant für die Koalition ist dabei, was das IFG zuletzt ans Licht gebracht hatte. Per Anfrage von FragDenStaat kam heraus, dass im Zusammenhang mit der Berliner Fördergeldaffäre womöglich bis zu 3,4 Millionen Euro ohne inhaltliche Prüfung und nach parteipolitischen Wünschen verteilt wurden. Unter den Begünstigten war auch ein Verein des CDU-Mitglieds Maral Salmassi, die den Investor George Soros auf X einen „Parasiten“ genannt hatte. Die Affäre beschäftigt inzwischen einen Untersuchungsausschuss. Genau dort, wo Transparenz politisch weh tut, wird sie plötzlich zur Gefahr erklärt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

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Als Vorwand für diesen Schritt im Eiltempo dient nun der Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz im Januar. Der innenpolitische Staatssekretär Christian Hochgrebe sprach von einer „dauerhaft abstrakten Gefährdung“. Künftig können Informationen zur sogenannten kritischen Infrastruktur pauschal zurückgehalten werden. Das klingt technisch und vernünftig, ist in Wahrheit aber ein Einfallstor für eine flächendeckende Geheimhaltung. Denn unter den Begriff der kritischen Infrastruktur fallen laut Katastrophengesetz nicht nur Energie und Telekommunikation, sondern auch Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Medien, Kultur sowie das Finanz und Versicherungswesen.

Damit wird aus einer Ausnahme ein Generalschlüssel zur Auskunftsverweigerung. Sobald eine Anfrage nur irgendwie in einen dieser Bereiche fällt, kann die Verwaltung künftig den Rollladen herunterlassen. Das trifft nicht Randbereiche, sondern fast alles, worüber ein Bürger oder Journalist in einer modernen Verwaltung Auskunft verlangen würde. Selbst ein Fall wie die Berliner Fördergeldaffäre hätte womöglich abgeblockt werden können, weil auch Kultur zur kritischen Infrastruktur zählt. So verwandelt man Informationsfreiheit in eine Fassade, hinter der wieder das alte Amtsgeheimnis regiert.

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Das eigentlich Groteske daran ist, dass die bestehenden Ausnahmeregelungen nach Einschätzung von Fachleuten längst ausgereicht haben. Der auf Informationsfreiheitsrecht spezialisierte Anwalt Christian Partsch beschreibt bei der Berliner Zeitung, die neue Verschärfung mit dem treffenden Bild, man habe schon einen Gürtel und ziehe nun noch Hosenträger dazu an. Mehr noch: Schon jetzt berufe sich die Berliner Verwaltung auf Ausnahmen in einem teils absurden Ausmaß, und Gerichte neigten dazu, selbst abwegigen Argumentationen zu folgen. Wer unter diesen Bedingungen noch weitere Schranken einzieht, will Missbrauch nicht verhindern, sondern Kontrolle verhindern.

Hinzu kommt der offene Wortbruch. Im Koalitionsvertrag war noch ein Transparenzgesetz versprochen worden, also eine Reform in die entgegengesetzte Richtung. Nun heißt es plötzlich, die Anschläge auf das Stromnetz hätten die Lage grundlegend verändert. Nur hat niemand den Standort der Kabelbrücke per IFG Antrag herausgefunden. Das Argument trägt also nicht einmal den konkreten Fall, mit dem die Koalition ihren Eingriff rechtfertigt. Sicherheit dient hier als politische Verkleidung für einen Rückzug aus der Rechenschaftspflicht.

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Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp spricht von einem „massiven Rückschritt“ und sieht die Kontrolle staatlichen Handelns erschwert. Vor allem aber beschreibt sie den eigentlichen Kern des Problems: den Rückfall in eine überholte Kultur des pauschalen Amtsgeheimnisses. Genau das ist der Punkt. Hier wird nicht im Einzelfall geschützt, hier wird systematisch verborgen.

Berlin steht damit nicht allein. Auch in Schleswig Holstein, Thüringen und Mecklenburg Vorpommern gibt es Bestrebungen, Informationsfreiheitsrechte einzuschränken. Auf Bundesebene wollte Philipp Amthor das IFG am liebsten ganz streichen. Pikant daran ist, dass ausgerechnet seine Lobbyismus Affäre um Augustus Intelligence einst ebenfalls durch eine IFG Anfrage öffentlich wurde. Immer dann, wenn Transparenz für Mächtige gefährlich wird, wächst in der Politik der Wunsch, sie kleinzuschneiden.

Besonders düster wird das Bild im internationalen Vergleich. Deutschland liegt im weltweiten Transparenzranking des kanadischen Center for Law and Democracy nur auf Platz 127, hinter Ländern wie Uganda, China oder Russland. Statt diesen Befund als Warnsignal zu begreifen, marschiert Berlin weiter in die falsche Richtung. CDU und SPD haben der Hauptstadt keine Sicherheitsreform verordnet, sondern eine Abschottungsreform. Der Bürger soll weniger sehen, weniger fragen und am besten gar nicht erst erfahren, was hinter den Türen der Verwaltung geschieht. Genau so beginnt der Staat, sich wieder vor seinen Bürgern zu verstecken.

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Kommentare ( 24 )

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Nibelung
11 Tage her

Die geistige Freiheit einzuschränken um dafür umso mehr Freiheit unterhalb der Gürtellinie zu gewähren ist schon eine abstruse Angelegenheit, wo man sich die Frage stellen sollte, welche Rolle eigentlich der führende Schwarze in Berlin einnimmt, deren Gehalt doch stark anzuzweifeln ist, wenn die Widersprüchlichkeiten so offen an den Tag gelegt werden und nur Narren so etwas inszenieren können, weil sie in linken Idealen gefangen sind, worüber sie nur noch befreit werden können, weil alles andere sinnlos ist.

Jan Usko
12 Tage her

Gibt es einen Passus im Gesetz, der dessen Gültigkeit auf den Fall beschränkt, dass eine links-grüne Regierung an der Macht ist?

Last edited 12 Tage her by Jan Usko
norbertb783
12 Tage her

Dazu paßt ins Bild, daß die einzige wirkliche Oppositions-Partei bis aufs Blut bekämpft und ausgegrenzt wird. Wir können uns wahrscheinlich nicht vorstellen, was an „Wahrheiten“ ans Tageslicht kommt, sobald die AfD die Möglichkeit hat in die „Akten“ zu schauen. Hoffentlich werden die entsprechenden Angestellten von uns dann auch staftrechtlicht belangt, es geht ja bloß um unser (Steuer-)Geld.

Rob Roy
12 Tage her

Solche Gesetze benötigen immer einen Selbstschutz. Es muss zusammen mit dem Gesetzt festgelegt werden, jeder Versuch des Staates, dieses Gesetz einzuschränken oder den Bürger an der Inanspruchnahmen des Gesetzes zu hindern, strafbewehrt ist.

yeager
12 Tage her

Daran sieht man, wer die wahren Antidemokraten sind, denn Transparenz staatlichen Handelns ist eine wesentliche Voraussetzung für informierte Wahlentscheidungen. Auch der Vorwand ist mal wieder besonders lächerlich, denn alle wissen, dass der Anschlag auf das Stromnetz vor allem auf einen zunehmend radikaler werdenden Linksextremismus zurückzuführen ist, und das wiederum auf Politiker und Medien die diesen Extremismus noch befeuern und Strafverfolger und Richter die entsprechende Rechtsbrüche ignorieren und herunterspielen. Die Informationen welche bei dem Anschlag verwendet wurden standen ohne Not offen im Netz. Gab es da irgendeinen Zusammenhang zu IFG-Anfragen, oder ist das mal wieder so eine Fernandes-Kiste, bei der der… Mehr

alter weisser Mann
12 Tage her

„den Investor George Soros auf X einen „Parasiten“ genannt hatte“
Da kann ich nun echt nichts verwerfliches dran erkennen in Anbetracht dessen, wie der Mann reich geworden ist.
In Anbetracht dessen, wie er sein Geld einsetzt, wäre das Attribut gefährlich dem Parasit noch vornanzustellen.

HansKarl70
12 Tage her

Dem Wähler gefällt es mehrheitlich.

hansgunther
12 Tage her

Interessant wird es dann, wenn sich die Politiker verstecken müssen!

Ludwig von Gerlach
12 Tage her

Was soll die Aufregung? China, die UdSSR, die DDR, Nordkorea und der Iran hatten bzw. haben m.W. auch keine Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetze. Die fördern nur die Delegitimation des Staates. Vertrauet eurem Magistrat, der fromm und liebend schützt den Staat durch huldreich hochwohlweises Walten; Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. Wenn ein Rapper diesen Text von Heine vertonen würde, hätten wir eine geeignete neue Nationalhymne, die besser zum Land passen würde als die von Ramelow letztes Jahr ins Gespräch gebrachte Kinderhymne von Bertold Brecht. Dann noch der Regenbogen statt Schwarz-Rot-Gold und die Staatssymbolik wäre endlich up to date. Weg… Mehr

Juergen P. Schneider
12 Tage her

Die Mitarbeiter verweigern dem Arbeitgeber die Einsicht in ihre Arbeit. Genau darauf läuft die ganze Angelegenheit hinaus. Das Millonenheer naiver Untertanen und Duckmäuser wird einen ähnlichen Eingriff auf Bundesebene klaglos hinnehmen, darauf gehe ich jede Wette ein.