Nach Attacke auf Zugbegleiter: Keine U-Haft für den Angreifer

Nach dem gewalttätigen Angriff auf einen Bahnmitarbeiter, der deshalb bei Karlsruhe aus dem mit Tempo 120 fahrenden Zug stürzte, bleibt der Angreifer (36) auf freiem Fuß - obwohl gegen ihn bereits eine Bewährungsstrafe verhängt worden ist. Der Zugbegleiter schwebt noch immer in Lebensgefahr.

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Deutschland 2026 – die Justiz sorgt erneut für Kopfschütteln: Trotz einschlägiger Vorstrafen und einer noch laufenden Bewährungsfrist hat ein Richter die Untersuchungshaft für den Angreifer im Regionalexpress abgelehnt, dies gab die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nun bekannt.

Der aggressive Betrunkene hatte am Freitagabend in einem Regionalzug der Deutschen Bahn einen 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiter mit Schlägen und Tritten attackiert. Durch die massive Gewalteinwirkung – und weil sich plötzlich die Türe des fahrenden Zuges öffnete – stürzte der Bahnmitarbeiter bei Ettlingen aus dem Zug und erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Tatverdächtige (36) mehrfach vorbestraft, wobei die meisten Einträge im Strafregister auf Gewalttaten zurückgehen. Er war bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Aufgrund dieser Vorgeschichte beantragte die Exekutive einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Amtsgericht Karlsruhe wies den Antrag jedoch zurück, der Beschuldigte wurde daraufhin aus dem Polizeigewahrsam entlassen und konnte nach Hause gehen.

Diese erneute Gewalttat sorgt bei den Bahngewerkschaften tiefe Bestürzung. Manuel Amberger, Landesvorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), sagte dazu laut der Berliner Morgenpost: „Der schreckliche Vorfall zeigt erneut auf dramatische Weise, dass verbale und körperliche Übergriffe auf das Zugpersonal eine neue, lebensgefährliche Dimension erreicht haben. Dass erneut einer unserer Kollegen nach einer einfachen Fahrkartenkontrolle im Krankenhaus um sein Leben ringen muss, macht uns fassungslos und wütend.“

Auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) fordert Konsequenzen, so forderte Bundesvorsitzender Mario Reiß im WDR: „Wir brauchen Entscheidungen der Justiz, wir brauchen Gesetzesänderungen und wir brauchen das Durchgriffsrecht. Es muss jedem Menschen in Deutschland klar sein, dass ein Angriff auf das Personal geahndet wird und abschreckende Folgen hat.“ Viele Beschäftigte gingen inzwischen mit Angst zur Arbeit. Die Eskalationen hätten eine gewaltige Dimension erreicht.

3000 tätliche Angriffe in nur einem Jahr

Auch der aktuelle Fall bestätigt eine alarmierende Entwicklung: Die Deutsche Bahn registrierte 2025 über 3.000 tätliche Angriffe auf ihr Personal – etwa acht pro Tag. Hinzu kommen 15.000 verbale Übergriffe. Im Regionalverkehr ist die Lage besonders angespannt. Umfragen der EVG zeigen: 80 Prozent der Bahnmitarbeiter erlebten bereits Übergriffe, ein Drittel denkt über eine Kündigung nach. Viele fordern Bodycams, sowie eine Doppelbesetzung in Zügen, dazu mehr Bundespolizei-Präsenz und ein konsequenteres Durchgreifen der Justiz.

Die die Zahl der tätlichen Angriffe auf Mitarbeiter der Deutschen Bahn lag 2015 noch bei 1500, die Anzahl der Gewalttaten hat sich also in nur zehn Jahren verdoppelt. Und im Jahr 2007 berichteten Bahn-Gewerkschafter laut der Rheinischen Post von 833 Anzeigen nach gewalttätigen Angriffen auf Bahnmitarbeiter.

Siehe auch: https://live.tichyseinblick.shop/produkt/von-boetticher-wir-verlieren-dieses-land/ 

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Kommentare ( 53 )

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Hueckfried69
3 Stunden her

War der Beitrag ein Experiment? Wenn ja, ist es gelungen. Es zeigt die Bereitschaft einiger TE- Leser, erst zu schießen und dann zu fragen. Der Täter war ein Deutscher- ohne Migrationshintergrund.

Moses
3 Stunden her

Wenn ich über dieses Geschehen und dieses Strafregister lese und der Täter dann frei ist, mein Eindruck der letzten Zeit, dass die Zahl der Idioten um mich herum zugenommen hat, wird noch stärker.

Dr. Bomke
3 Stunden her

Früher hieß es, man müsse die Gesellschaft vor Gewalttätern schützen – und es war common sense, dass dies am effektivsten geschah, wenn man sie wegsperrte. Offenkundig haben die Bürokratisten eine für sie günstigere Option gefunden: Sie sitzen die Gewalttaten einfach aus. Nach dem Motto: Solange nicht etwas ganz, ganz Schlimmes passiert, schonen sie ihre Ressourcen. Die Bürger sind doch nur dumme Prellböcke oder Knautschzonen, die stattdessen die Gewalt aufnehmen sollen. Darüber kann man zu interessanten Schlussfolgerungen über den Geisteszustand von Mitarbeitern der Justiz kommen. Die Polizei kann oft nichts dafür. Ihr werden von ideologisch verblödeten „Staatsanwälten“ und „Richtern“ Handschellen angelegt.… Mehr

Heptamer
4 Stunden her

Der Bahn Mitarbeiter tut mir leid. Die Bahn als Institution und die wieder aufheulenden Gewerkschaften nicht. Wenn es um das Geld geht streiken die zahlreichen Bahngewerkschaften sofort. Bei 3000 Angriffen auf ihre Leute jammern sie lediglich. Wie armselig.

PaulKehl
5 Stunden her

Die fehlende Anordnung der U-Haft folgt aus dem UN-Migrationspakt. Danach ist bei Migranten die Freiheitsentziehung nur als letztes Mittel anzuordnen. Der Richter hat rechtmäßig gehandelt.

Hueckfried69
3 Stunden her
Antworten an  PaulKehl

Der Täter war ein Deutscher. Wieso folgt seine vorläufige Freilassung aus dem UN- Migrationspakt?

Juri St.
5 Stunden her

Natürlich nicht! Sie wissen doch inzwischen ganz genau, dass ihnen nichts passiert.

Dundee
6 Stunden her

Was ist eigentlich aus der Fahrerin des Fluchtfahrzeugs beim Massenmord in Stade geworden? Ist die schon in U-Haft?

Judith Panther
6 Stunden her

Lesenswert heute dazu die Buchbesprechung auf
achgut.com/artikel/Kann_eine_Nulltoleranz_Politik_Deutschland_retten
„Der Preis unserer Toleranz – Warum innere Sicherheit die neue soziale Gerechtigkeit ist“ von Nickolas Emrich, Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag, Erscheinungstermin 21. Juli 2026
Darin erläutert er u.a., warum Ann-Marie Kyrath und Danny P. und zahllose weitere Mordopfer heute noch leben könnten.

Last edited 5 Stunden her by Judith Panther
Marcel Seiler
6 Stunden her

Wer kriminelle Täter nicht bestraft, erzieht sie zu weiterer Kriminalität.

tiptoppinguin
6 Stunden her

In § 112 Strafprozessordnung sind die Haftgründe (1) Fluchtgefahr, (2) Flucht, (3) Verdunkelungsgefahr, (4) Wiederholungsgefahr und (5) Schwere der Tat (Leib- und Lebensgefahr für das Opfer) vorgesehen, über die ein Richter entscheiden kann. Leider steht in Absatz 3 (Schwere der Tat) der Halbsatz „darf die Untersuchungshaft angeordnet werden“ statt „ist die Untersuchungshaft anzuordnen“. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. (Grundgesetz) Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes […] so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. (§ 39 DRiG) Corona, Ausländerkriminalität, Prinzenbande, Causa Ballweg und die Majestätsbeleidigungen (mit richterlich angeordneten Hausdurchsuchungen)… Mehr