„Heimaturlaub“ führt zu Verlust des Bleiberechts

Rund um Deutschland korrigieren die Regierungen nach und nach den allzu großzügigen Umgang mit Immigranten, die keinen Asylstatus und kein Bleiberecht haben oder ihn missbrauchen. Dorthin wollen dann auch von den "Umgesiedelten" der UN keine.

LUDOVIC MARIN/AFP/Getty Images
Merkels Körpersprache bei Kurz sprach schon 2018 Bände

Österreichs Regierung aus setzt ihre Ende 2017 beschlossenen Pläne in die Tat um, wonach Asylbewerbern bei der Einreise bis zu 840 Euro als eigenen Beitrag zu den Verfahrenskosten abgenommen werden können, meldete SPON.

SPON weiter: «Straffällig gewordene Migranten sollen umgehend in Abschiebehaft kommen und konsequent außer Landes gebracht werden … Sollten Asylberechtigte „Urlaub im Heimatland“ machen, würden sie jegliches Bleiberecht in Österreich verlieren. Auch jugendliche Straftäter sollen abgeschoben werden.»

Die Schweiz hatte bereits 2015 urlaubenden „Flüchtlingen“ ihren Asylstatuts aberkannt.

„Ein Entwurf zum neuen Fremdenrechtsgesetz geht nach dem Ministerrat in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden“, berichtet das österreichische Portal Heute:

«“Wir haben uns bewusst das Ziel gesetzt, gegen illegale Migration aber auch gegen Asylmissbrauch anzukämpfen. Innenminister Kickl hat hier ein Asylrechtsänderungsgesetz zustande gebracht, wo zum Beispiel die Polizei die Möglichkeit bekommt, Handydaten auszuwerten, um die Reiseroute auch wirklich überprüfen zu können“, führte Bundeskanzler Kurz die Maßnahmen aus …

Zur sogenannten Anschluss-Schubhaft erklärte Vizekanzler Strache: „Straffällig gewordene Flüchtlinge sollen nach der Straftat umgehend in Schubhaft kommen und dann auch konsequent außer Landes gebracht werden.“ Gegen straffällige Drittstaatsangehörige könne künftig zudem ein unbefristetes Einreiseverbot ab einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren erlassen werden. Bis dato waren es fünf Jahre, so der Vizekanzler.

Bei verurteilten jugendlichen Straftätern gelte künftig ebenfalls, dass diese abgeschoben werden können. „Asylwerber, die im Zulassungsverfahren stehen, müssen künftig in der ihnen zugewiesenen Unterkunft erreichbar sein und dadurch sollen sie für Behörden bei Bedarf schneller greifbar sein und die Verfahren werden dadurch beschleunigt“, so Strache.»

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