TE exklusiv: Brandenburgs U-Haftverlängerung – wie begründet das die Richterin?

Brandenburg bleibt vorerst in U-Haft. Die Richterin begründet dies mit bestehender Fluchtgefahr: Exklusive Informationen von seinem Anwalt Markus Haintz.

Screenshot von paulbrandenburg.com/sendung/nacktes-niveau

Paul Brandenburg bleibt für mindestens zwei weitere Wochen in U-Haft, das teilte heute sein Anwalt Markus Haintz auf X mit. Die erste Haftprüfung verlief somit negativ. Die Berliner Polizei nahm Brandenburg am 26. Oktober am Berliner Flughafen fest. Die Haftverlängerung begründet die Richterin mit Fluchtgefahr, teilt Haintz telefonisch mit. Das entgegenkommende Angebot der Verteidigung, dafür würde auch eine Fußfessel reichen, wurde abgelehnt. Man könnte solch eine frühestens in zwei bis drei Tagen erhalten – Brandenburg bleibe vorerst in Haft.

Markus Haintz berichtet, selbst der Staatsanwalt räumte ein, dass es keinen europäischen Haftbefehl geben würde, da das Vergehen zu milde sei. Es bleibt mehr als fraglich, ob dafür überhaupt ein Haftgrund möglich ist. Man gehe davon aus, dass ein solcher Befehl im Schengenraum nicht durchsetzbar sei. Es handele sich eher um einen „Bagatelldelikt“.

Was wirft man Brandenburg vor? Der Arzt, Journalist, Unternehmer und Podcaster erhielt mehrfach Anzeigen wegen Äußerungsdelikten. Im konkreten Fall geht es um fünf Äußerungen, alle im Zusammenhang mit Berlins Noch-Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und der Dragqueen Jurassica Parker – bürgerlicher Name Mario Olszinski. Dieser trat, trotzdem er vorbestraft war wegen des Verbreitens von Kinderpornografie, auf der Benefizgala „gemeinsambunt“ auf, organisiert von dem Berliner Polizeipräsidium und der Brandenburger Polizei. In diesem Zusammenhang soll Brandenburg Wegner unter anderem als „Kinderficker-Fan“ bezeichnet haben.

Brandenburg betreibt seit 2020 den Podcast „Nacktes Niveau“ den er gemeinsam mit Milena Preradovic moderiert. Sie beschäftigen sich kritisch mit der Corona-Pandemie und den gesellschaftlichen Entwicklungen. Den § 188 Strafgesetzbuch – auch bekannt als Majestätsbeleidigung, da es Politiker unter besonderen Schutz gegen Beleidigungen stellt – behandelte er im Frühling 2021 in seinem Podcast und thematisierte die mögliche politische Instrumentalisierung gegen Kritiker.

Der Fall wirft Fragen zur Verhältnismäßigkeit von der Ahndung von Äußerungsdelikten gegenüber Gewaltstraftaten oder dem Besitz von Kinderpornografie auf. Mario Olszinski, Jurassica Parker, wurde 2026 zu zehn Monaten Haft wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt, er kam auf Bewährung frei.

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