Ein Rumäne vergewaltigt eine junge Frau, zwingt sie in Berliner Bordelle, bedroht sie und kommt anschließend mit Bewährung davon. Jürgen Milski hat mit dem Opfer gesprochen. Was sie ihm über den Prozess berichtet, macht fassungslos.
picture alliance/dpa | Jens Kalaene
Ein Rumäne vergewaltigt eine junge Frau, zwingt sie zur Prostitution, misshandelt und bedroht sie. Vor dem Landgericht Berlin I in Moabit gestand der 52-jährige Rumäne Armand S. die Vergewaltigung und Zwangsprostitution einer jungen Frau. Das skandalöse Urteil: zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung. Der verurteilte Vergewaltiger kann den Gerichtssaal im Anschluss als freier Mann verlassen. Die Entscheidung vom vergangenen Freitag sorgt für erhebliche Empörung.
Die damals 19-jährige Rumänin hatte dem Mann vertraut, mit dem sie erst seit kurzer Zeit eine Beziehung führte. Im Januar 2020 lockte er sie mit dem Versprechen einer Beschäftigung bei einem Escort-Service nach Berlin. Die junge Frau benötigte dringend Geld für eine Zahnbehandlung. In Deutschland nahm ihr Armand S. den Ausweis ab und zwang sie, in verschiedenen Berliner Bordellen anschaffen zu gehen. Das Geld kassierte er vollständig. Über ihr Mobiltelefon kontrollierte er sogar ihre Gespräche mit Freiern. Wenn sie zu wenig verdiente, drohte er damit, ihrer Mutter von der Prostitution zu erzählen.
Er schlug die junge Frau, bedrohte sie mit einem Messer und vergewaltigte sie. Als sie vor Gericht von ihren Qualen berichtete, brach sie immer wieder in Tränen aus. Der Angeklagte räumte ein, ihre Hilflosigkeit von Anfang an ausgenutzt zu haben. Er wusste, dass sie in Deutschland niemanden kannte und kein Deutsch sprach. Vor Gericht gab er sich reumütig. Eine bereits in Rumänien wegen Zuhälterei verbüßte Haftstrafe wurde bei der Strafentscheidung angerechnet. Am Ende durfte ein Mann, der eine junge Frau systematisch ausgebeutet und sexuell missbraucht hatte, nach Hause gehen.
Jürgen Milski meldet sich zu Wort
Der Entertainer Jürgen Milski, der im Jahr 2000 durch die erste deutsche „Big Brother“-Staffel bekannt wurde und anschließend vor allem auf Mallorca Karriere machte, äußert sich seit einiger Zeit zunehmend deutlich zu politischen und gesellschaftlichen Missständen. Erst im August rechnete er öffentlich mit der Bundesregierung ab, weil diese Hunderte Millionen Euro für Gender- und Irrsinnsprojekte im Ausland ausgibt. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz bekam Milskis Zorn bereits zu spüren.
Nun hat sich Milski nochmals das Berliner Urteil vorgenommen. In einem neuen Kommentar auf Instagram berichtet er fassungslos über den Ablauf des Prozesses. Denn inzwischen hätten sich die Geschädigte und ihr Freund persönlich bei ihm gemeldet. Beide hätten sich dafür bedankt, dass er den Fall zuvor mit seiner großen Reichweite einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht habe. „Dafür braucht man sich bei mir nicht bedanken“, erwidert Milski. Als Vater einer Tochter könne er sich vorstellen, was eine solche Tat für die Angehörigen bedeute. Was er selbst tun würde, wenn seiner Tochter etwas Vergleichbares widerfahren wäre, deutet er lediglich an. Er wolle das lieber gar nicht aussprechen.
Richter soll bereits zuvor zwei Jahre auf Bewährung vorgeschlagen haben
Nach Milskis Darstellung erfuhr er von der Geschädigten weitere Einzelheiten, die bislang in der öffentlichen Diskussion kaum eine Rolle gespielt haben. Der zuständige Richter soll hiernach dem Staatsanwalt bereits vor der Urteilsverkündung eine Verständigung vorgeschlagen haben, die genau jene zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung vorsah, die später tatsächlich verhängt wurden. Der Staatsanwalt habe diesen Vorschlag abgelehnt und fünf Jahre Haft ohne Bewährung gefordert.
Diese Angaben beruhen auf der Schilderung, die Milski nach eigenen Worten von der Geschädigten erhalten hat. Eine unabhängige Bestätigung anhand der Gerichtsakten liegt bislang nicht vor. Sollte sich der geschilderte Ablauf bestätigen, stellt sich allerdings die Frage, welche Erwägungen den Richter dazu bewogen haben, schon im Vorfeld eine derart milde Strafe ins Feld zu führen. Gerade angesichts der Schwere der gestandenen Taten muss hier weitere Aufklärung erfolgen.
Schon in Rumänien wegen ähnlicher Delikte im Gefängnis
Noch ein Umstand bringt Milski regelrecht auf die Palme. Der Rumäne soll wegen vergleichbarer Straftaten bereits in seinem Heimatland zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden sein. Milski spricht deshalb von einem Wiederholungstäter und beklagt, dass dessen kriminelle Vergangenheit bei der Strafzumessung keine ausreichende Rolle gespielt habe.
Hier gibt es allerdings einen wichtigen Unterschied zwischen Milskis Darstellung und der bisherigen Berichterstattung. Die B.Z., die über den Berliner Prozess berichtete, schreibt ausdrücklich, dass eine in Rumänien wegen anderer Zuhältereidelikte verbüßte Haftstrafe bei der Entscheidung angerechnet wurde. Welche Überlegungen das Gericht dabei im Einzelnen anstellte, lässt sich aus den vorliegenden Berichten nicht vollständig entnehmen.
Damit bleibt die entscheidende Frage, wie das Gericht zu einer günstigen Zukunftsprognose für einen Mann gelangen konnte, der bereits wegen Straftaten aus demselben Deliktsbereich im Gefängnis gesessen hatte. Das Berliner Urteil ist schließlich kein isolierter Fall. TE hat wiederholt über eine Justiz berichtet, deren mitunter geradezu groteske Milde gegenüber schweren Gewalttätern und Sexualverbrechern nicht mehr nachvollziehbar ist. Besonders unrühmlich machte sich die Hamburger Jugendrichterin Anne Meier-Göring einen Namen. Nach der Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark verhängte ihre Kammer 2023 gegen acht der neun verurteilten Männer Bewährungsstrafen. Lediglich einer musste ins Gefängnis. Die Richterin, die dem Stern einmal anvertraute, sie finde fast alle ihre Angeklagten sympathisch, erklärte ihre Rechtsprechung mit dem erzieherischen Bedarf der Täter.
Auch in Regensburg durfte 2023 ein afghanischer Sexualstraftäter nach der Vergewaltigung einer 16-Jährigen und weiteren sexuellen Übergriffen auf Frauen den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Das Urteil lautete auf 22 Monate Bewährung. Der Richter würdigte nach Angaben des Verteidigers die gelungene Integration des Angeklagten. In Osnabrück erhielt ein 30-jähriger Syrer für die Vergewaltigung einer 15-Jährigen zwei Jahre auf Bewährung. Der Richter bescheinigte dem Verurteilten, er sei auf einem guten Weg, ein „ganz normaler Mitbürger“ zu werden. Es gibt zahllose, skandalöse Urteile dieser Art.
Es ist diese in Teilen der Justiz weit verbreitete, von linker Strafrechtsromantik geprägte Täterfürsorge, die den Glauben an die Gerechtigkeit zunehmend erschüttert. Selbst bei schwersten Sexualverbrechen rücken die persönliche Entwicklung und die vermeintlichen Zukunftschancen des Täters in den Mittelpunkt richterlicher Überlegungen. Der Vergewaltiger bekommt eine weitere Chance, seine Integration wird gewürdigt, sein Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Dem Opfer bleibt die lebenslange Last durch das Verbrechen und die Erkenntnis, welchen Stellenwert das Leid für die deutsche Justiz besitzt.
Besonders empört sich Milski über den Moment unmittelbar nach der Urteilsverkündung. Die Geschädigte habe ihm berichtet, der Verurteilte sei aufgestanden und habe den Gerichtssaal grinsend verlassen. Auch diese Einzelheit stammt aus ihrer von Milski wiedergegebenen Schilderung.
Eine junge Frau muss vor Gericht noch einmal die Erniedrigungen durchleben, die ihr angetan wurden. Der Täter gesteht, gibt sich reumütig und darf anschließend nach Hause gehen. Dass sich angesichts eines solchen Ausgangs der Eindruck einer kaum erträglichen Milde der Justiz aufdrängt, sollte niemanden überraschen.
Zwei Jahre Bewährung – und weiter in Deutschland
Hinzu kommt die ausländerrechtliche Frage. Milski berichtet, der verurteilte Rumäne sei auch nach dem Prozess in Deutschland geblieben. Eine Ausweisung sei nicht erfolgt. Ob entsprechende Maßnahmen geprüft werden, ist bislang nicht bekannt. „Ich glaube, skandalöser geht das alles gar nicht mehr“, sagt Milski und fordert seine Zuschauer auf, ihre Meinung zu diesem Urteil abzugeben.
Es ist inzwischen ein wiederkehrendes Muster, dass Bürger die Strafjustiz vor allem dann wahrnehmen, wenn Urteile für schwere Gewalttaten in einem absolut grotesken Missverhältnis zum erlittenen Unrecht zu stehen scheinen. Bei Sexualstraftaten wiegt dieser Eindruck besonders schwer, weil die Geschädigten die Folgen ein Leben lang tragen. Diese Schicksale beschäftigen rotgrüne Politikerinnen und Aktivistinnen nie. Wichtiger ist, welche etwaigen und vermeintlichen Missstände sich für flächendeckende Zensurmaßnahmen instrumentalisieren lassen wie der des SPD-Testimonials Collien Fernandes.
Für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verlangt Paragraf 56 des Strafgesetzbuches besondere Umstände, damit ihre Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden darf. Außerdem muss das Gericht dem Verurteilten eine günstige Sozialprognose stellen. Bei Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten kann auch die Verteidigung der Rechtsordnung einer Bewährung entgegenstehen.
Welche besonderen Umstände das Berliner Gericht in diesem Fall als ausschlaggebend ansah, ist deshalb von ganz erheblichem öffentlichem Interesse. Ein Geständnis und die behauptete Reue des Täters erklären für sich genommen noch längst keine Entscheidung, bei der ein wegen Vergewaltigung und Zwangsprostitution verurteilter Mann unmittelbar nach dem Urteil wieder auf freiem Fuß steht.





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Berlin….ist da nun nicht schon länger „geeignetes Personal“ an wichtigen Stellen platziert?
Berlin…der Ort an dem ein Paul Brandenburg wegen vermeintlicher Fluchtgefahr aufgrund einiger Tweets vor den Augen seines Sohnes festgenommen und inhaftiert wurde?
Wen wundert da noch was
Diese Urteile im Falle von Migranten sind die Folgen des Migrationspaktes. Dort wurde festgelegt, das Freiheitsstrafen bei Migranten unbedingt zu vermeiden sind. Ein Werk von CDU/CSU. Steht sogar in Wikipedia.
„13. Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und Bemühung um Alternativen.„
das war mir so nicht klar. danke. damals wurde gesagt, dass der vertrag unverbindlich sei…habe ich nicht geglaubt. das ist eine 2 klassenjustiz, kann man dagegen nicht eine verfassungsklage einreichen? in england ist das ja schon geltendes recht, in deutschland in der praxis auch