Regensburg: „Gut integriert“ – Richter lässt afghanischen Vergewaltiger laufen

Die Urteilsbegründung muss man zweimal lesen: Weil er „voll integriert“ sei, ließ ein Richter aus dem bayerischen Regensburg den geständigen Vergewaltiger eines Mädchens (16) laufen. Der Flüchtling bekam 22 Monate auf Bewährung und eine Auflage: Er darf nur noch wenig Bier trinken.

IMAGO / Manfred Segerer
Amtsgericht Regensburg

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte es sich um eine Episode aus dem königlich-bayerischen Amtsgericht handeln: In Regensburg musste sich der afghanische Flüchtling Mohammad M. (23) wegen sexueller Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung einer Jugendlichen verantworten. Trotz Geständnisses verließ er den Gerichtssaal als freier Mann. Das beschämende Urteil: 22 Monate auf Bewährung, Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining. Und: Der Muslim darf künftig nur so viel Alkohol konsumieren, dass er maximal 0,5 Promille im Blut hat.

Schon die Tatsache, dass ein 23-jähriger Sexualstraftäter in den Genuss des Jugendstrafrechts gelangt, stößt sauer auf. Doch der Flüchtling, der 2015 einreiste, war nach eigenen Angaben 19 Jahre alt, als er seine Serie von Übergriffen auf junge Frauen startete. Juristisch wurde er als Heranwachsender behandelt.

Es begann auf einer Parkbank in der Nähe des Hauptbahnhofs. Der angetrunkene Mohammad M. bedrängte ein Mädchen, befummelte es unter der Kleidung. Erst nach heftiger Gegenwehr ließ er von seinem Opfer ab. Wenig später setzte er sich zu dem Teenager (16), vergwaltigte die Jugendliche.

Unter Gewalt zwang er Wochen später in einer Bahn-Unterführung eine junge Frau zum Oralverkehr. Er bedrängte weitere Opfer, belästigte sie sexuell. Straftaten gegen fünf Frauen waren angeklagt. Nach einer Anzeige nahm ihn die Polizei bei seiner Rückkehr vom Heimaturlaub in Kabul am Flughafen fest.

Schadenersatz lehnte traumatisiertes Opfer dankend ab

Laut Verteidiger soll der Richter den geständigen Angeklagten als „Musterbeispiel“ dafür bezeichnet haben, „wie man in Deutschland gut ankommt“. Immerhin hatte er nach der Einreise seinen Hauptschulabschluss gemacht und eine Lehre bei einem Heizungsbauer absolviert. Außerdem kickt der Afghane in einem örtlichen Fußballverein.

Dem nach wie vor traumatisierten Vergewaltigungsopfer bot Mohammad M. eine freiwillige Entschädigung von 2500 Euro an. Die junge Frau lehnte ab.

Dieser Beitrag ist zuerst bei exxpress.at erschienen.

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Kommentare ( 189 )

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puke_on_IM-ERIKA
9 Monate her

Der afghanische Vergewaltiger wurde auf dem Flughafen Frankfurt festgenommen als er von Heimaturlaub in Afghanistan zurückkam.,Also droht ihm dort offensichtlich keine Gefahr und er könnte bzw. Muss sofort abgeschoben werden da er hier eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellt !

Excubitor
9 Monate her

Frage: Könnte man sagen, dass wenn der Richter 2019 schon den Serien – Sexualverbrecher zu Haft oder Psychiatrie – Einweisung verurteilt hätte, dann wäre es nicht nach Jahren zu erneuten sexuellen schlimmen Übergriffen auf junge Mädchen und schon gar nicht zur jüngsten Vergewaltigung der 16 Jährigen gekommen?

Kassandra
9 Monate her
Antworten an  Excubitor

Wir haben es hier vielfach mit Männern zu tun, die nicht gelernt haben, ihre Triebe zu beherrschen. Auch Frustrationstoleranz ist meist nicht ausgebildet. Zudem wird Frauen eine untergeordnete Rolle beigemessen.
Merkels Grenzöffnung wirkt sich fatal fort. Und Tag für Tag kommen mehr.

Manfred_Hbg
9 Monate her

AUCH DANK solcher Richter und Urteil verkommt der Straftatbestand der Vergewaltigung immer mehr zum Kavaliersdelikt.

WO bleiben hier eigentlich die sonst mittlerweile bei jeder Gelegenheit laut herumkreischenden und barbusig herumspringenden Femis und Frauen-Verbände??

Kassandra
9 Monate her
Antworten an  Manfred_Hbg

Wenn man sieht, wie hingegen DAMEN wie Chebli, Strack-Zimmermann oder Kühnast, auch Kaddor, Roth u.a., inzwischen gegen welche, deren Twitterantworten sie als „daneben“ bezeichnen, vorgehen und Strafanzeigen stellen, könnte man ins Grübeln kommen, da solchem auch noch stattgegeben wird: „Die neue Geschäftsidee einer Strack-Zimmermann: Der § 188 StGB macht es möglich. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gg Personen des politischen Lebens. Strack-Zimmermann stellt p/M 250 Anzeigen, die in einem Vergleich von 1000€ enden = 250.000€ Nebenverdienst p/M“ https://twitter.com/andre10787/status/1655206487218683912 Hinsichtlich solcher Vergewaltigungen wie „Verurteilungen“ hört man von solchen tatsächlich nichts! . Das alles zusätzlich zu unserer mit den Horden von einziehenden… Mehr

Mikmi
9 Monate her

Ich hoffe nur, der Richter hat auch Töchter, die Wahrscheinlichkeit steigt stetig, dann nennt man es Karma.

Kassandra
9 Monate her
Antworten an  Mikmi

Seit wann werden eigentlich Richter als öffentliche Personen nicht mehr namentlich genannt?
Das gesamte Regensburger Amtsgericht scheint für den Bürger hinsichtlich der dort Beschäftigten Staatsdiener nicht mehr „gläsern“? https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/regensburg/index.php
Bzw. noch anders – denn der Amtsrichter aus Weimar wird ja durchleuchtet bis auf den Grund in die Öffentlichkeit gestellt: https://www.welt.de/vermischtes/article232180459/Corona-Neue-Durchsuchungen-wegen-Maskenurteil-von-Weimarer-Richter.html

Last edited 9 Monate her by Kassandra
Walter Eiden
9 Monate her

Ein Richter spricht „Recht“. Recht ist im Begriff Gerechtigkeit enthalten. Ob es hinsichtlich von Morden und Vergewaltigungen überhaupt so etwas wie eine juristisch festgelegte Gerechtigkeit geben kann ist eher eine ethische wenn nicht gar phlisophische Frage. Also muss sich an der gesamten Bandbreite juristisch verordneter Strafen in Relation mit den Vergehen orientiert werden. Tut man dies und stellt dabei vielleicht noch das „Recht auf Leben“ und das Recht auf körperliche Unversehrtheit auf Prioritätsstufe, kann man nur zu dem Ergebnis kommen, dass in Deutschland eine große Ungerechtigkeit vorhanden ist was es zu einem Unrechtsstaat macht. Wie dies politisch einzuordnen ist und… Mehr

Sozia
9 Monate her

Was ist hier „nicht mehr nachvollziehbar“? Zur guten Integration von Afghanen gehört entsprechend dem Richter offenbar die Vergewaltigung Minderjähriger. Wenn man dieser Logik folgt, ist die Gruppenvergewaltigung ein noch deutlicheres Zeichen von Integration, nicht wahr? Vielleicht steigen ihre Zahl deshalb so rasant an, die Neuankömmlinge haben verstanden, wie sie dafür sorgen, als bestens integriert zu gelten. Die Frauenverachtung ist grenzenlos geworden in unserem Land, ebenfalls die Verachtung der herrschenden Gesetze. Die Scheindemokratie bringt den Unrechtsstaat mit sich, den Umbau, den Merkel begann und den die Ampel vollendete. Es gibt nur eine Alternative, die das noch ändern kann.

Demosthenes
9 Monate her

Dieses Urteil ist einfach nur dumm und frech!
Pfui Deibel, Herr Richter!

friedrich - wilhelm
9 Monate her

……was sagt oder macht denn schachtmeier dagegen, der doch gern mal nach karlsruhe geht/ging!? da wäre doch noch einmal eine gelegenheit…….actio libera in causa……, aber so etwas von! sarkasm off!

LM_978
9 Monate her

Wenn man so Jemand auf frischer Tat ertappt und ihm die Abreibung verpasst, die er verdient, dann gilt es nicht als Nothilfe sondern schwere Körperverletzung und Hassverbrechen, natürlich rechtsradikal motiviert, und geht dafür länger in den Knast als so ein Widerling. Also, das ist doch kein Recht mehr. Vergewaltigung ist eine der schwersten Strafttaten bevor die Tötungsdelikte kommen. Vergewaltigung ist eine den Opfern gegenüber ganz besonders demütigende und entwertende Handlung, wo sich der Täter in ganz besonders schlimmer Weise über das zum Opfer gemachte menschliche Wesen erhebt, welches so zu einem benutzten „Ding“ wird. Und nicht umsonst ist so eine… Mehr

Kassandra
9 Monate her
Antworten an  LM_978

Wenn uns Merkel bereits 2015 unterworfen hätte – könnte man dann das, was hier läuft, nicht viel besser verstehen? Zumal sie unser Geld nehmen, um jeden!!! der illegal das Land entert, auch noch Tribut für Anwesenheit zu zahlen? Tribut (lateinischtributum „Abgabe“, „Steuer“; wörtlich „Zugeteiltes“, zu tribuere „zuteilen“) bezeichnet historisch eine Abgabe oder Steuer. Der Tribut wurde zum Zeichen der Unterwerfung oder der Vasallentreue geleistet. In der Regel handelte es sich um regelmäßige Geld- oder Sachleistungen, die nicht nur ökonomisch bedeutsam waren, sondern auch die Machtverhältnisse zum Ausdruck brachten. Dschizya (arabisch جزية, DMG ǧizya ‚Kopfsteuer, Tribut‘, osmanischجزيهcizye) ist die Bezeichnung für… Mehr

friedrich - wilhelm
9 Monate her

…..wo kann ich das urteil mit seiner begründung nachlesen? meine tochter – us – high court judge – nteressiert sich dafür und mag nicht deswegen bei einem freund – deutschem olg – präsidenten – nachfragen.
all the best from cambridge/mass.!