Klöckner droht Parteien mit Rauswurf – aber darf sie das?

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner stellt nun die ultimative Drohung in den Raum: Verhalten sich Parteien bei Debatten ungebührlich, dann drohe ein Rauswurf der ganzen Fraktion. Rechtlich wäre eine derartige Vorgehensweise aber so nicht gedeckt.

Julia Klöckner (CDU) Imago / dts Nachrichtenagentur

Cansin Köktürk war die Erste, die rausflog und zahlen musste: In der Haushaltsdebatte unterbrach die Linken-Abgeordnete den AfD-Politiker René Springer, der den Missbrauch des Sozialstaats thematisiert hatte. „Das ist rassistische Scheiße!“, rief sie im Plenum.

Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz ermahnte sie, dann folgte der Ordnungsruf. Köktürk drehte sich zur Sitzungsleitung: „Jetzt schützen Sie die Faschisten!“ Lindholz erteilte den zweiten Ordnungsruf. Köktürk verließ dann den Saal unter Protest. Weil sie innerhalb von drei Sitzungswochen bereits den dritten Ordnungsruf kassiert hatte – der erste stammte vom 25. Juni, als sie von der „Einwanderung gewaltbereiter Faschisten ins demokratische Parlament“ gesprochen hatte –, setzte Lindholz ein Ordnungsgeld von 2000 Euro fest. Köktürk ist die erste Abgeordnete, die nach der im Herbst 2025 verschärften Geschäftsordnung zahlen muss.

Derartige Ausfälle will Bundestagspräsidentin Julia Klöckner nicht mehr so hinnehmen – und lieferte dazu jetzt eine harte Drohung: Im Funke-Podcast „Meine schwerste Entscheidung“ sagte die CDU-Politikerin, AfD und Linke kassierten mit Abstand die meisten Ordnungsrufe. Diese Polarisierung, so Klöckner, dürfe nicht dazu führen, dass die Stimmen der Mehrheit untergingen. „Wenn es eskaliert, schmeiße ich die ganze Fraktion raus. Dieses Instrument habe ich als Präsidentin.“ Eine systematische Störung, bis der andere nicht mehr gehört werde, müsse sie unterbinden.

Aber darf sie das? Die kurze Antwort lautet: eine Fraktion als Institution hinauswerfen – nein. Jeden störenden Abgeordneten einzeln – ja. Die Geschäftsordnung kennt den kollektiven Rauswurf einer Fraktion nicht. § 36 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erlaubt den Sachruf, den Ordnungsruf und den Wortentzug gegen Mitglieder. Wer in einer Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen wird, muss für den Rest der Sitzung den Saal verlassen.

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Der § 37 knüpft an drei Ordnungsrufe in drei Sitzungswochen das Ordnungsgeld, das etwa Köktürk zu bezahlen hat. § 38 geht weiter: Wegen „gröblicher Verletzung der Ordnung oder der Würde“ kann die Sitzungsleitung ein Mitglied auch ohne vorherigen Ordnungsruf aus dem Saal weisen und bis zu 30 Sitzungstage ausschließen – einschließlich der Ausschüsse. Wer nicht geht, riskiert eine Verlängerung. Und die Sitzung kann unterbrochen und der Ausschluss durchgesetzt werden. Gegen Ordnungsrufe, Geldstrafen und einen Ausschluss ist ein Einspruch möglich, über den der Bundestag ohne Aussprache entscheidet. All das richtet sich allerdings gegen Personen, nicht gegen Fraktionen.

Fraktion keine strafbare Einheit

Und nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes sind Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Das freie Mandat steht jedem Einzelnen zu. Eine Fraktion ist eine Arbeitsgemeinschaft von Abgeordneten, aber keine strafbare Einheit. Würde die Bundestagspräsidentin eine ganze Oppositionsfraktion pauschal aus dem Plenum verbannen, griffe sie in Rede-, Antrags- und Kontrollrechte ein, die das Parlament ganz besonders der Minderheit schuldet. Ein solches Kollektivverbot wäre vor dem Bundesverfassungsgericht höchst angreifbar.

Julia Klöckner könnte aber ihre Ankündigung trotzdem rechtlich korrekt durchziehen: Stört eine Bank geschlossen so massiv, dass keine Debatte mehr möglich ist, kann sie die Sitzung unterbrechen und nacheinander gegen diejenigen vorgehen, die die Ordnung verletzen. Mehrere Ausschlüsse hintereinander können eine Fraktion im Bundestag faktisch eliminieren, ohne dass sie als ganze Fraktion rausgeworfen würde, das meint Klöckner vermutlich. Juristisch präzise ist der Podcast-Satz trotzdem nicht.

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