160 weitere Ziele für Sabotage-Angriffe hatte der nun verhaftete Klima-Terrorist bereits aufgelistet: Die Ermittler fanden nun konkrete Hinweise auf geplante Anschläge auf die Stromversorgung Deutschlands im Notizbuch des 48-jährigen Tatverdächtigen.
IMAGO / Tim Oelbermann
Seit Donnerstag führt nun die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen den am Dienstag festgenommenen 48-jährigen Mediziner. Die Karlsruher Justiz begründet den Schritt mit der besonderen Bedeutung und dem Verdacht der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Störung öffentlicher Betriebe.
Die Taten seien länderübergreifend gewesen und hätten mutmaßlich auf die Verursachung großflächiger Stromausfälle gezielt. Das sei geeignet gewesen, das Vertrauen in den Schutz kritischer Infrastruktur zu schwächen und die innere Sicherheit zu beeinträchtigen. Der Beschuldigte sitzt bereits in Untersuchungshaft und muss wegen des Zuständigkeitswechsels erneut vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs.
Dem Haftrichter nannte der Festgenommene sieben Lagerorte für seine für Anschläge benötigten Waffen. An drei davon wurde die Polizei bereits fündig; der Beschuldigte führt die Ermittler weiterhin zu diesen Lagern. Allein in Nordrhein-Westfalen seien mehr als 40 Abschussvorrichtungen sichergestellt worden. Innenminister Reul sprach von einem professionellen Eindruck, zwei Haftbefehle liegen vor.
Zu den bereits bestätigten Anschlagszielen zählen Jänschwalde in Brandenburg oder Bergheim, Dormagen und Weisweiler in Nordrhein-Westfalen bis nach Sachsen. Bei mehreren Kohlekraftwerken sollen Raketenabschuss-Rampen aufgebaut und Drähte über Hochspannungsleitungen gebracht worden sein. Mindestens zweimal kam es zu Kurzschlüssen, Kraftwerksblöcke fielen aus. In Bergheim waren nach Angaben von RWE 4200 Megawatt betroffen.
Im Bekennerschreiben, das die Ermittler dem Beschuldigten zuordnen, nennt der Mediziner den Kampf gegen die fossile Stromerzeugung als Motiv. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wertete die Anschlagsserie als wahrscheinlichen „Klimaterrorismus“ eines Einzeltäters.



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