2025 leiteten die Jobcenter rund 133.640 Verfahren wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch ein, bei 110.000 Fällen bestätigte sich der Verdacht. Die Bundesregierung geht von deutlich mehr Fällen aus. Wie groß der finanzielle Schaden ist, weiß sie nicht.
picture alliance / CHROMORANGE | MICHAEL BIHLMAYER
Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass das tatsächliche Ausmaß des Sozialleistungsmissbrauchs deutlich größer ist als die offiziell erfassten Fälle. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der Welt am Sonntag mitteilte, bleibt ein erheblicher Teil des Missbrauchs unentdeckt. Grund seien vor allem unzureichend vernetzte Behörden und fehlender Datenaustausch.
Nach Angaben des Ministeriums leiteten die Jobcenter im Jahr 2025 rund 133.640 neue Verfahren wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch ein. In etwa 110.000 Fällen bestätigte sich der Verdacht oder es wurde wegen eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet. In der Statistik sind auch Ordnungswidrigkeiten enthalten. Nicht erfasst sind allerdings die Jobcenter in rein kommunaler Trägerschaft, für die dem Bund keine entsprechenden Daten vorliegen.
Das BMAS betont deshalb, dass die Zahlen lediglich die dokumentierten Fälle widerspiegeln. Das tatsächliche Ausmaß des Sozialleistungsmissbrauchs dürfte nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich höher liegen. Viele Fälle blieben unentdeckt, weil die beteiligten Behörden Informationen bislang nicht oder nur unzureichend austauschten.
Wie hoch der finanzielle Schaden für den Staat tatsächlich ist, kann die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht beziffern. Weder dem Arbeitsministerium noch dem Bundesinnenministerium lägen strukturierte Daten vor, die eine belastbare Schätzung der entstandenen Schäden ermöglichten. Entsprechend lasse sich derzeit auch nicht abschätzen, welche Einsparungen die geplanten Gegenmaßnahmen bringen werden.
Mit einem Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch will die Bundesregierung den Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden verbessern. Zudem soll der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger verschärft werden. Nach derzeitiger Rechtslage können Ausländer nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland Anspruch auf Grundsicherung erwerben, auch wenn sie kein Aufenthaltsrecht nachweisen können.
Künftig soll während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs ein gültiges Aufenthaltsrecht nachgewiesen werden müssen. Nach Auffassung des Arbeitsministeriums soll diese Änderung die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen erschweren.

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