Was ohnehin selbstverständlich wäre, wird nun wieder von der Exekutive getan – nun auch in Baden-Württemberg: Künftig soll die Nationalität von Tatverdächtigen grundsätzlich in polizeilichen Pressemitteilungen genannt werden.
IMAGO / Fotostand
„Dieses Hin und Her hat jetzt ein Ende“, sagte Manuel Hagel (CDU), Innenminister in Baden-Württemberg. Bisher prüfte die Polizei in jedem Einzelfall, ob ein „sachlich begründetes öffentliches Interesse“ an der Nennung der Nationalität eines Tatverdächtigen besteht. Einmal wurde sie genannt, dann wieder nicht – oft nur auf Nachfrage. Das schaffe Verwirrung und Misstrauen in der Bevölkerung. Hagel will mit der Neuregelung nun für mehr Transparenz und Vertrauen sorgen: „Wer Vertrauen will, muss Klartext reden – besonnen, sachlich und überall gleich.“
Ausnahmen bleiben möglich, etwa bei Jugendlichen, laufenden Ermittlungen oder wenn die Nennung die Anonymisierung eines Verdächtigen gefährden könnte, berichtet dazu der Bayerische Rundfunk. Hagel drängt zudem auf eine bundesweit einheitliche Regelung. „Dass in Baden-Württemberg für Straftäter das eine und in Berlin das andere gelten soll, kann doch niemand verstehen“, argumentierte der Innenminister.
Baden-Württemberg schließt sich mit dieser Entscheidung einer wachsenden Gruppe von Bundesländern an: In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen wird die Nationalität bereits grundsätzlich genannt, sofern keine datenschutz- oder ermittlungstaktischen Gründe dagegen sprechen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) begründete den Schritt mit den Worten: „Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen.“ Auch in Bayern gilt seit Oktober 2025 die klare Vorgabe, Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit standardmäßig zu veröffentlichen.
Bereits 2024 hatte der damalige Innenminister Thomas Strobl (CDU) bei der Innenministerkonferenz eine bundeseinheitliche Lösung gefordert. Damals wurde die Entscheidung vertagt. Nun setzt Hagel als neuer Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident die Linie fort – auch vor dem Hintergrund anhaltender Diskussionen über die Kriminalitätsentwicklung und Integrationspolitik.
Der Deutsche Presserat hält übrigens in seinem Pressekodex fest, dass die Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderitäten nur bei einem „begründeten öffentlichen Interesse“ erwähnt werden soll, um „diskriminierende Verallgemeinerungen“ zu vermeiden. Ausländerbeiräte und Integrationsvertreter befürchten, dass die systematische Nennung Vorurteile schüren könnte.
Befürworter der Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen hingegen argumentieren, Transparenz stärke das Vertrauen in Polizei und Justiz und verhindere Verschwörungstheorien über ein Motiv für eine mögliche Vertuschung.
Stefanie Hinz, die Landespolizeipräsidentin von Baden-Württemberg, hat bereits seit längerem auf die Problematik einer immer wieder unterschiedlich praktizierten Information hingewiesen: Bei Bandenkriminalität oder schweren Delikten werde die Nationalität oft genannt, bei Bagatelldelikten selten. Die neue Regelung soll diese Einzelfallprüfung weitgehend ablösen. Und Innenminister Hagel betont: Es gehe nicht um Polemik, sondern um sachliche Information.

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