Die Koalition will das Informationsfreiheitsgesetz reformieren und macht ein Informationsfreiheits-Einschränkungsgesetz. Die Exekutive wird noch mehr zum autoritären, intransparenten „closed shop“ – verschlossen für jedermann und für eine Presse, die aufdecken und nicht regierungstreue Apportierpresse sein will.
picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
Seit 2006 gibt es das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es regelte das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen und schuf das klassische Amtsgeheimnis ab. Bürger bekamen damit die Möglichkeit, behördliche Dokumente einzusehen, ohne dafür ein rechtliches Interesse nachweisen oder eine Begründung liefern zu müssen. Informationen durften nur verweigert werden, wenn Sicherheitsbelange, laufende Gerichtsverfahren, der Datenschutz Dritter oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt waren.
Nun will die CDU/CSU/SPD-Koalition unter der fadenscheinigen Begründung „Bürokratieabbau“ diese Freiheiten einschränken. Wörtlich steht im 34-Punkte-„Reformpapier“ der Koalition unter Punkt 32 zum IFB:
„Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI* weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.
Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen.
In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.“
* BfDI = Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Was heißt das?
Der Auskunftsanspruch soll auf Personen mit einem „berechtigten Interesse“ sowie auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger reduziert werden. Offen für willkürliche Interpretationen bleibt: Was ist ein berechtigtes Interesse? Wer entscheidet darüber? Namen von Behördenmitarbeitern sollen in den Auskünften konsequent geschwärzt werden. Die Gebühren für Anfragen sollen spürbar angehoben werden. Lachhaft obendrein: Mehr Transparenz soll das bringen!
Die Kritik an diesen Plänen formiert sich denn auch – zu Recht – massiv.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnte im Gespräch mit dem RND vor einer „Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit“ und vor Diskriminierung. Wörtlich sagte sie: „Der wesentliche Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen würde in sein Gegenteil verkehrt, wenn zukünftig ein berechtigtes Interesse an der Information dargelegt werden müsste … Hier sollte daran festgehalten werden, dass der Staat im Einzelfall darlegen muss, dass das öffentliche Interesse der Transparenz entgegensteht.“ Eine Einschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger würde zudem eine große Anzahl von Menschen „diskriminieren“, fuhr sie fort.
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) warf der Regierung vor, sie wolle „eine Blackbox schaffen, der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten und journalistisches Arbeiten erschweren“.
Der Verband FragDenStaat sprach vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. FragDenStaat-Projektleiter Arne Semsrott übte scharfe Kritik an den Koalitionsparteien: „Sie bauen Bürgerrechte ab, schotten Politik und Verwaltung von der Öffentlichkeit ab und schaffen ein Gesetz, das Korruption und Intransparenz begünstigt.“
Besonders schräg: Diese Änderung des IFG trägt eine CDU/CSU mit, die noch im Februar 2025 zur staatlichen Finanzierung von NGO 551 Fragen an die damals (noch) amtierende „Ampel“-Reste-Regierung gestellt hatte, dann im Interesse eines Kuschelkurses mit der SPD auf 551 konkrete Antworten verzichtet hatte.
Einmal mehr ein Salto Mortale mit dreifacher Drehung der Marke „Friedrich Merz“!
Aber das allein ist es nicht: Denn staatliche Exekutive wird hiermit noch mehr zum autoritären, intransparenten „closed shop“ – verschlossen für jedermann und für eine Presse, die echt aufdecken und nicht regierungstreue Apportierpresse sein will.
Es ist wie in Franz Kafkas Roman „Der Process“, in dem ein Gericht eine allmächtige, undurchschaubare, anonyme bürokratische Macht ist. Ansonsten erinnert die geplante IFG-Novelle an Orwells bzw. des Big Brothers Leitsprüche, vor allem an: „Freiheit ist Sklaverei.“ „Unwissenheit ist Stärke.“ Hier wahrscheinlich aktualisiert als: „Informationsfreiheit ist bull shit.“


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