Péter Magyar und das Fegefeuer

Péter Magyar will Ungarn vom System Orbán befreien – mit Verfassungsänderungen, Amtszeitbegrenzungen und einer „Operation Fegefeuer“. Doch der politische Neuanfang droht selbst rechtsstaatliche Grenzen zu überschreiten. Von Bence Bauer

picture alliance / NurPhoto | Balint Szentgallay

Der neue ungarische Ministerpräsident Péter Magyar schickt sich an, grundlegende und umfassende Änderungen in Staat und Gesellschaft vorzunehmen. Dabei kann er sich auf eine Supermehrheit von 70 Prozent der Parlamentarier wie auch auf eine breite gesellschaftliche Unterstützung verlassen. Seine Tisza-Partei erhielt bei den Wahlen 53 Prozent der Zweitstimmen und will die bisher regierende politische Elite einer Katharsis unterwerfen.

Der dabei von Péter Magyar selbst gewählte martialische Ausdruck des Fegefeuers als ein Ort der Läuterung der Sünder und der Zwischenstation zwischen Erde und Himmel sollte nach der katholischen Theologie die Menschen vor den lässlichen Sünden befreien. Erst danach könnten sie in den Himmel kommen. Nun wendet der ungarische Regierungschef diese religiöse Formel gnadenlos auf die bisherige politische Führungselite Ungarns an.

Ungarn
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Nach seiner Lesart hätten sich Vertreter der früheren Regierung und Personen in deren Kontext scham- und maßlos bereichert und das Land ausgebeutet. Er bezeichnete diese Leute in seiner Parlamentsrede am 22. Juni 2026 als „Cosa Nostra“ und warf ihnen mafiöse Strukturen und kriminelle Formen der Herrschaftsausübung vor. Die derart Angesprochenen wiesen diese Vorwürfe entschieden von sich, Oppositionsführer Gergely Gulyás (Fidesz) zeigte sich empört, dass seine politische Gemeinschaft mit einer Verbrecherclique verglichen wird, die mehrere Tausend Todesopfer gefordert haben soll. Im Parlament gab es hitzige Wortgefechte zwischen Regierung und Opposition, es ging ins Persönliche.

Konkret soll die „Operation Fegefeuer“ zwei Elemente beinhalten: Erstens sollen unliebsame Personen aus ihren Ämtern gedrängt werden. Bereits früher forderte der neue Regierungschef die Ablösung des von der vorherigen Parlamentsmehrheit von Fidesz-KDNP eingesetzten Führungspersonals der Verfassungsorgane wie Präsident der Republik, Verfassungsgericht, Kurie (Oberster Gerichtshof), Staatsanwaltschaft und weitere Führungskader wie etwa die Chefs der Datenschutzbehörde, des Landesjustizrats oder des Rechnungshofs. Deren Abberufung steht weiterhin auf der Agenda, doch harren diese Schritte einer konkreten politischen Entscheidung und gesetzlichen Implementierung. Einige Mitglieder des Verfassungsgerichts sollen durch eine Wiedereinführung der Altersgrenze auf 70 Jahre ihrer Ämter auf kaltem Wege enthoben werden – eine Methode, die bereits die alten Regierungsparteien um Fidesz-KDNP mit mäßigem Erfolg praktizierten.

Der Schwerpunkt der personellen Auseinandersetzung liegt eindeutig auf der Person des Staatspräsidenten Tamás Sulyok. Die neue Regierung warf ihm vor, nur eine „Marionette Orbáns“ zu sein und als direkter Befehlsempfänger des abgewählten Regierungschefs den Systemwandel der neuen Parlamentsmehrheit hintertreiben zu wollen – diesbezügliche Anzeichen lassen sich aber kaum entdecken, denn Sulyok ernannte unverzüglich und ohne Widerrede den neuen Ministerpräsidenten mitsamt seiner Regierungsmannschaft in Rekordzeit.

Nunmehr soll eine Grundgesetzänderung den salomonischen Satz statuieren: „Am Tag nach dem Inkrafttreten der 17. Grundgesetznovelle endet das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten.“ Eine Annahme durch das Parlament, in dem Tisza mit 141 Mandataren deutlich die erforderliche Zweitdrittelmehrheit innehat, gilt als absolut sicher. Nun streiten sich Juristen um die Frage, ob diese Regelung eine Einzelfallgesetzgebung sein könnte, womöglich sogar eine rückwirkende. Viele verweisen aber auf den Umstand, dass der Präsident womöglich gar keine andere Möglichkeit habe, als die Novelle gegenzuzeichnen. Eine Übersendung an das Verfassungsgericht wäre nicht indiziert, denn dieser könne eine inhaltliche Überprüfung von Grundgesetzartikeln nicht vornehmen, sondern nur deren formaljuristisch korrekte Verabschiedung prüfen und ggf. monieren.

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Diese Bestimmung hat noch vor Jahren die alte Nationalversammlung mit der Mehrheit von Viktor Orbán beschlossen. Nun kann sich diese Regelung zum Bumerang erweisen und Péter Magyar den Weg ebnen, den Staatspräsidenten auf diese Weise loszuwerden. Sollte der Staatspräsident seine eigene Abberufung nicht unterschreiben wollen, wurde eine andere Lösung in Aussicht gestellt: Die Einleitung eines formalen Amtsenthebungsverfahrens durch die Nationalversammlung, die unmittelbar die Amtsgeschäfte kommissarisch auf die Parlamentspräsidentin übertragen würde. Derart mit Vollmachten ausgestattet könnte diese die verweigerte Unterschrift unter das Gesetz vornehmen. Damit wäre der Staatspräsident allein aufgrund der dann in Kraft tretenden neuen Grundgesetznovelle entmachtet, das Amtsenthebungsverfahren würde sich erübrigen.

Zugleich wurde angekündigt, die Ruhebezüge derjenigen Staatspräsidenten zu streichen, die nicht die volle Amtszeit von fünf Jahren ausgefüllt hätten: Diese Regelung würde nach aktuellem Stand die von den damaligen Fidesz-Mehrheiten gewählten Präsidenten Pál Schmitt, Katalin Novák und eben den noch amtierenden Präsidenten Tamás Sulyok betreffen. Die Auseinandersetzung ist also nicht mehr nur eine staatsrechtlich-politische, sondern auch eine persönlich-finanzielle. Konkret lautet die Kritik am Staatspräsidenten Sulyok, dass er „unwürdig“ sei, die Einheit der Nation nicht verkörpern würde und nur ein Gefolgsmann von Fidesz sei.

In der Tat hat sich Tamás Sulyok großartiger politischer Aussagen verwehrt, stattdessen sieht er seine Funktion als dienender Staatsnotar. Wegweisende Reden sind von ihm nicht überliefert, doch genau die hätte er nach der Interpretation des neuen Premiers liefern müssen, etwa wäre von ihm erwartbar gewesen, die Negativkampagne der bisherigen Regierungsparteien zu geißeln, die martialischen Reden von Viktor Orbán zu kritisieren und sich stärker auf der Seite der Opfer von Kindesmissbrauch zu stellen.

Zudem wurde noch ein wichtiges Argument für seine Abberufung gebracht: Es sei zu befürchten, dass er dringende Gesetzesvorhaben der aktuellen Regierung torpedieren würde, die notwendig seien, um die festgesetzten Fördergelder der Europäischen Union in Höhe von 16 Milliarden Euro freizubekommen. Nach der Interpretation der Verteidiger des Staatspräsidenten hätte sich dieser keines formalen Vergehens schuldig gemacht und müsste nur gehen, damit die neue Parlamentsmehrheit einen ihr nahestehenden Nachfolger installieren könne. Kritiker sprechen auch von einer „Lex Sulyok“.

Die Auseinandersetzung der zwei Verfassungsorgane nahm in den letzten Wochen skurrile Züge an: Nachdem der Ministerpräsident den Staatspräsidenten mehrfach aufforderte, selbst zurückzutreten, um einen Abgang in Würde haben zu können und diesbezüglich auch ein Ultimatum setze, passierte erstmal: nichts. Der derart Attackierte ließ die Frist verstreichen, wandte sich an die Venedig-Kommission des Europarates und gab verschiedenen internationalen Medien weit beachtete Interviews, wie etwa Politico, der Weltwoche oder dem Cicero. Dort verweigerte er die Demission und warf der Regierung vor, eine Verfassungskrise zu riskieren.

Nun will die neue Regierung den gordischen Knoten mit der skizzierten Grundgesetznovelle durchschlagen. Sie möchte durchregieren und kann sich gegenwärtig noch eines großen gesellschaftlichen Rückhalts sicher sein, der auch die Politik gegenüber dem Staatspräsidenten unterstützt. Ob dabei die angedachte Variante Bestand hat, muss sich zeigen. In den letzten Jahren gab es eine ähnliche Präzedenz, als die damalige Regierungsmehrheit durch eine Änderung des Namens und der Kompetenz des Obersten Gerichtshofs dessen unbotmäßigen Präsidenten losgeworden war. Dieser klagte in Straßburg, bekam Jahre später Recht und eine große Entschädigungssumme zugesprochen; Wiedereinsetzung oder Rückgängigmachung erfolgten indes nicht.

Ungarn
Péter Magyar greift nach der ganzen Macht
Basierend auf dieser Erfahrung könnte sich die Absetzung des Staatspräsidenten für Péter Magyar durchaus rentieren. Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass der Fall anders liegt und es heuer eben keine Kompetenzverschiebungen geben soll, die die Argumentation eines eventuell klagenden Sulyok verstärken könnte. Amnesty International beispielsweise monierte diesen Plan zur Abberufung von Sulyok.

Bereits früher war durch die 16. Verfassungsnovelle vom 15. Juni 2026 die Kandidatur von Personen für das Amt des Ministerpräsidenten ausgeschlossen worden, die bereits zwei Legislaturperioden regiert hatten. Konkret bezieht sich die Regelung unausgesprochen gegen Viktor Orbán, der bereits 20 Jahre lang Ministerpräsident war. Nicht zufällig sprachen daher Opponenten dieser Novelle von einer rückwirkenden Einzelfallgesetzgebung, die nur eine Person im Lande betreffe, eine „Lex Orbán“ eben. Dem wird von den Regierungsvertretern aber entgegengehalten, dass die Regelung ja den amtieren Premier selbst betreffe, wie auch jeden anderen, der Ministerpräsident werden wolle. Macht müsse nur auf eine bestimmte Zeit ausgeübt werden können, so die demokratietheoretische Begründung.

Nun macht Péter Magyar auch mit Bezug auf die Parlamentsabgeordneten Ernst: Er möchte durch ein Gesetz deren Amtszeitbegrenzung auf drei Legislaturperioden sicherstellen, also zwölf Jahre. Die Menschenrechtsorganisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ meldete Kritik an. Der Einwand, diese Regelung betreffe vor allem Parlamentarier von Fidesz, während die der Tisza alle neu und somit nicht betroffen sind, mag zutreffen.

Nicht umsonst benannte Péter Magyar den Tag der Einreichung der 17. Novelle am 22. Juni 2026 als den wichtigsten Tag seit seinem fulminanten Wahlsieg vom 12. April 2026. Er will klaren Tisch machen und weitere Überbleibsel des „Systems Orbán“ entfernen, nicht nur politisch, personell, sondern auch wirtschaftlich. Er nimmt dafür für sich ein umfassendes demokratisches Mandat in Anspruch, das es in der Tat gibt. Dennoch ist es eine Frage der Mäßigung und der demokratisch und rechtsstaatlich sauberen Prozeduren, die es auch in diesem Fall einzuhalten gilt. Nicht immer sind diese Voraussetzungen eindeutig gegeben.

Auf jeden Fall möchte die neue Regierung die große demokratische Legitimation, den Wunsch der Bevölkerung nach einem Schlussstrich unter die Orbán-Ära, jetzt für sich nutzen, umfassende Veränderungen in Staat und Gesellschaft zu bewerkstelligen und gleich am Anfang voller Elan die entsprechenden Weichenstellungen vorzunehmen. Dies macht sie in einer Zeit, in der Begeisterung, Optimismus und Euphorie noch ungebrochen sind und den Menschen schlicht egal ist, mit welchen Mitteln vorgegangen wird. Dabei wirken die angeblichen Machenschaften der Vorgängerregierung wie etwa massenweise zugesprochene Kulturgelder an befreundete Organisationen, freihändige Vergabe von Diplomatenpässen oder erleichterte Einbürgerungen fast wie ein Brandbeschleuniger.

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Péter Magyar schwingt den Zauberstab
Der zweite Schritt des Fegefeuers bezieht sich auf die der alten Regierung vorgeworfene Korruption. Relevant mit Bezug auf die weiteren angeblichen Profiteure der abgewählten Regierung ist die Aufstellung des Amtes für Vermögenszurückgewinnung. Dieser solle staatsanwaltsähnliche Vollmachten bekommen und deren Leiter ständigen Polizeischutz erhalten. Die Behörde soll Anfang September aufgestellt werden und dafür sorgen, dass unrechtmäßig ausgezahlte staatliche Gelder der öffentlichen Hand wieder rücküberführt werden; wie dies tatsächlich rechtstechnisch bewerkstelligt werden soll, ist noch unklar, doch die Stoßrichtung und die Kommunikation sind eindeutig: Die Orbán-Regierung habe Gelder großzügig an ihr nahestehende Firmen und Einrichtungen verteilt, dieses Geld gehöre dem ungarischen Steuerzahler und müsse zurückgefordert werden.

Damit appelliert die neue Regierung nicht nur an das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger, sondern setzt auf konkrete materielle Vorteile, die die Menschen in ihrem Alltagsleben spüren sollen, etwa Verbesserungen im Bereich Gesundheits-, Bildungs- und Verkehrswesen durch bessere Finanzausstattung. Nicht zuletzt meint man mit diesen Schritten Forderungen aus Brüssel erfüllen zu wollen, die nach der Darstellung von Péter Magyar sich nur darauf bezogen hätten, der „Orbánschen Korruption“ ein Ende zu bereiten. Dies tue er nach eigenem Bekunden sehr gerne. Sollte er die gesperrten EU-Gelder freibekommen und vielleicht auch noch an weitere „privatisierte“ Mittel gelangen, hätte er gut gefüllte Kassen, aus denen sich manches finanzieren ließe.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die ungarische Regierung ihre Legitimation in erster Linie daraus ableitet, sich bewusst gegen Einzelaspekte des Gebarens der Vorgängerregierung zu stellen; sie sieht im Wählervotum den Auftrag, möglichst viel von der Machtausübung des Viktor Orbán abzuwickeln und den Vorgänger in einem möglichst schlechten Licht darzustellen. Dies betrifft vor allem die Menschen Tag für Tag beschäftigende Fragen wie öffentliche Infrastruktur, Korruption und Misswirtschaft. Andere Pfeiler des Vermächtnisses von Orbán wie Ukraine-, Migrations-, Familien-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik werden nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern teilweise noch verschärft. Daher bleibt das Bild zunächst ambivalent. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, wohin die Reise geht.

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