Der Zahn der Zeit nagt heftig an den alten Stasi-Dokumenten. Da, wo sie derzeit lagern, können sie nicht wirksam vor dem natürlichen Zerfall geschützt werden. Doch die Bundesregierung hat es mit neuen Archiven überhaupt nicht eilig.
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Wenn jemand sehr lange weiß, dass er etwas tun müsste, es aber einfach nicht tut: Kann man dann womöglich Absicht hinter der Untätigkeit vermuten? Wir kommen gleich darauf zurück, versprochen.
Seit zweieinhalb Jahren weiß die Welt, dass die Stasi-Unterlagen akut bedroht sind. Nicht nur ideell: Da ist ja hinlänglich bekannt, dass immer mehr Berufspolitiker – angefangen natürlich bei der „Linken“, aber auch bis hinein in die CDU – den Aktenbestand am liebsten für immer wegschließen und dann final vergessen würden.
Die Akten sind auch ganz handfest physisch gefährdet: Denn satte 85 Prozent der Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs erfüllen schlicht nicht die erforderlichen „archivfachlichen Bedingungen“, um die Unterlagen dauerhaft zu konservieren.
Oder anders: In den meisten Gebäuden lagern die Dokumente nicht sachgerecht und vermodern langsam.
Altes Problem trifft auf neues Desinteresse
Seit Herbst 2023 ist das offiziell bekannt. Da wurde, als Bundestagsdrucksache 20/8800, der Bericht des Bundesarchivs für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2023 öffentlich gemacht.
Die Mängel betreffen Berlin und alle fünf im Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) verankerten zentralen Regionalarchive sowie acht weitere Außenstellen. Es mangelt vor allem an einer stabilen Klimatechnik, ausreichend Platz und modernen archivischen Sicherheitsstandards. Das Bundesarchiv hat deshalb mehrfach eindringlich vor unwiederbringlichen Verlusten des schriftlichen Kulturguts gewarnt.
Die Bundesregierung hat das getan, was Politiker immer tun, wenn sie so tun wollen, als würden sie etwas tun, obwohl sie in Wahrheit lieber nichts tun möchten: Sie hat ein langfristiges Transformations- und Neubauprogramm initiiert, um die Unterlagen schrittweise in modernen, archivgerechten Magazinen zusammenzuführen.
Papier ist bekanntlich geduldig. Götz Frömming ist es nicht, und in diesem Fall ist das ein Glücksfall. Denn so erfahren wir, wie das aussieht, wenn die Bürokratie eine Sache verzögert. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion hat sich mittels Anfrage erkundigt nach dem „aktuellen Stand der Umsetzung der Bedarfsplanungen für die Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs einschließlich ihrer Außenstellen sowie des Archivzentrums Berlin-Lichtenberg“.
Bürokratie baut nicht, aber mauert
Die Antwort ist wahlweise dreist oder niederschmetternd. Oder auch beides.
„Machbarkeitsstudien für den Standort Berlin-Lichtenberg und zu den Archivstandorten nach § 2 Abs. 1 S. 1 StUG bestätigen die grundsätzliche Realisierbarkeit der Bauvorhaben. Auf dieser Grundlage werden nun die Kostenplanungen durch die Bundesregierung vorgenommen.“
Alles in Butter, könnte man denken. Falsch gedacht. Denn die Antwort führt den Leser aufs Glatteis. Das zeigt sich, wenn man das Bürokratendeutsch in normale Sprache übersetzt.
Da wird eine sehr präzise Stelle aus dem Stasi-Unterlagengesetz (StUG) zitiert: nämlich § 2 Abs. 1 Satz 1. Wichtig: Satz 1. Denn an dieser Stelle werden keineswegs alle Archive genannt, sondern nur die sechs zentralen Standorte: Berlin, Erfurt, Frankfurt/Oder, Halle an der Saale, Leipzig und Rostock. Nur auf diese Lagerstätten bezieht sich also die Antwort der Bundesregierung. Aussagenlogisch folgt daraus, dass nur für diese Städte die notwendigen Machbarkeitsstudien erstellt wurden und nun eine entsprechende Kostenplanung vorgenommen werden kann.
Das gilt freilich nicht für die Außenstellen in Chemnitz, Cottbus, Dresden, Gera, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin und Suhl. Die werden im Gesetz nämlich erst in § 2 Abs. 1 Satz 2 genannt. Man beachte: Satz 2. Auf den bezieht sich die Antwort der Bundesregierung aber ausdrücklich nicht. Für diese Außenstellen wurden also offenbar auch noch keine Machbarkeitsstudien erstellt.
Die Antwort der Bundesregierung auf Frömmings Frage ist offensichtlich ein Versuch, hiervon durch den umständlichen Verweis auf eine bestimmte Stelle im Gesetz kunstvoll abzulenken.
Unfähigkeit oder Absicht?
Und so landen wir auch bei diesem Thema wieder im besten Deutschland aller Zeiten mit einem Kanzler, der mehr ertragen muss als jemals ein anderer Kanzler vor ihm.
Seit mindestens zweieinhalb Jahren ist bekannt, dass die Stasi-Unterlagenarchive zu 85 Prozent nicht die erforderlichen Bedingungen erfüllen, um die bei ihnen gelagerten Dokumente dauerhaft physisch erhalten zu können.
Aber immer noch ist die Bundesregierung nicht in der Lage, eine entsprechende Kostenplanung zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags aus dem Stasi-Unterlagengesetz vorzulegen – jedenfalls nicht für die acht Außenstellen. Für die gibt es noch nicht einmal Machbarkeitsstudien. Und mit jedem Tag, der vergeht, frisst die Zeit ein weiteres Stück Stasi-Geschichte auf.
Womit wir wieder am Anfang unserer kleinen Geschichte wären:
Wenn jemand sehr lange weiß, dass er etwas tun müsste, es aber einfach nicht tut: Kann man dann womöglich Absicht hinter der Untätigkeit vermuten?

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Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. Da ist wohl noch Vieles, was
die wertewestliche Gemeinschaft lieber vergammeln, denn erhal-
tenswert sieht. Immerhin gab es ja in der alten BRD 30 000 Sta-
sis. Und die waren nicht minder fleißig als es die neuen IM’s sind.
Mich wundert viel mehr, daß es dort noch nicht zufällig gebrannt hat.
Aber das kommt bestimmt auch noch.