Während global im großen Stil Milliarden verpulvert werden, geht Friedrich Merz jetzt auf die Schwächsten der Gesellschaft los. Der Sparkurs in der Pflegeversicherung bedeutet für viele Menschen Leid, wachsende Not und früheren Tod – und für pflegende Angehörige wird es noch anstrengender. Die Kürzungen sind raffiniert angelegte bürokratische Spartricks zu Lasten der Wehrlosen.
IMAGO / epd
Ein Pflegeheimplatz kostet in Deutschland 2026 im ersten Aufenthaltsjahr im Schnitt 3.245 Euro Eigenanteil pro Monat. Das ist nicht der Gesamtpreis, sondern nur der Betrag, den Bewohner nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung selbst schultern müssen. Die tatsächlichen Heimkosten liegen oft deutlich darüber, abhängig von Heim, Bundesland, Pflegegrad, Zimmer, Investitionskosten und Personalkosten.
Regional sind die Unterschiede laut Daten des Ersatzkassenverbands erheblich. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen lag der Eigenanteil im ersten Jahr Anfang 2026 zum Beispiel bei 3.582 Euro, in Sachsen bei 2.986 Euro und in Sachsen-Anhalt bei 2.720 Euro.
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, abhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Bei vollstationärer Pflege zahlt sie 2026 monatlich für Pflegegrad 3, also für jenen Pflegegrad, ab dem der Heimeinzug statistisch besonders relevant wird, 1.319 Euro. Pflegegrad 2 wird überwiegend noch zu Hause aufgefangen. Für Pflegegrad 4 zahlt die Pflegekasse 1.855 Euro, für den höchsten Pflegegrad 5 sind es 2.096 Euro.
Für den Eigenanteil werden Einkommen und Vermögen herangezogen. In der Regel ist das Einkommen die Altersrente. Reicht das Einkommen nicht aus, wird das Vermögen in Anspruch genommen (bis auf das Schonvermögen in Höhe von 10.000 Euro), das eigene und auch das des Ehepartners. Damit greift die Pflegebedürftigkeit nicht nur in das Leben des Heimbewohners ein, sondern unter Umständen auch in die Altersvorsorge des Ehepartners. Auch er muss dann Einkommen, Ersparnisse und private Rücklagen einsetzen.
Um Pflegebedürftige zu entlasten, die lange im Heim leben, gibt es Zuschüsse aus der Pflegekasse, die mit der Dauer des Heimaufenthalts steigen. Je länger jemand im Heim lebt, desto stärker wird der pflegebedingte Eigenanteil bezuschusst: ab dem ersten Monat mit 15 Prozent, nach 12 Monaten mit 30 Prozent, nach 24 Monaten mit 50 Prozent und nach 36 Monaten mit 75 Prozent. Das senkt allerdings nur den pflegebedingten Teil der Kosten, nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Viele Pflegebedürftige kommen gar nicht mehr in den „Genuss“ der höheren Zuschüsse, weil sie vorher versterben. Im Durchschnitt leben Pflegeheimbewohner in Deutschland nach dem Einzug noch etwa zwei Jahre.
Genau das soll nun verschärft werden. Die Zuschlagsstufen sollen jeweils um sechs Monate nach hinten verschoben werden: 30 Prozent erst nach 18 Monaten, 50 Prozent erst nach 36 Monaten, 75 Prozent erst nach 54 Monaten. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit weiter, dass ein Pflegebedürftiger den höheren Zuschuss überhaupt noch erlebt.
Gibt es kein Vermögen oder ist es aufgebraucht, springt das Sozialamt ein. Es kann sich das Geld von den Kindern des Heimbewohners zurückholen. Seit 2020 liegt die Einkommensgrenze für Kinder bei 100.000 Euro jährlich. Wer weniger verdient, muss nicht zahlen. Das Vermögen der Kinder bleibt unberührt, Schenkungen, die der Pflegebedürftige in den letzten zehn Jahren getätigt hat, können jedoch zurückgefordert werden.
Ein Pflegeplatz ist also alles in allem ein teures „Vergnügen“ für Menschen, die meist keine Wahl mehr haben. Viele Angehörige pflegen deshalb selbst zu Hause solange es geht, wenn nötig mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes.
Laut Statistischem Bundesamt wurden Ende 2023 insgesamt 4.888.882 Pflegebedürftige zu Hause versorgt, in der sogenannten häuslichen Pflege. Das waren 85,9 Prozent aller Pflegebedürftigen. Der überwiegende Teil wurde allein von Angehörigen gepflegt, nämlich 54,4 Prozent aller Pflegebedürftigen. Weitere 19,3 Prozent wurden mit Hilfe oder ausschließlich durch Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Vollstationär im Pflegeheim lebten dagegen rund 799.600 Personen, also etwa 14 Prozent.
Man kann also festhalten: Die Pflege in Deutschland findet nicht in erster Linie im Heim statt, sondern zu Hause. Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden von ihren Angehörigen gepflegt.
Auch bei der häuslichen Pflege zahlt die Pflegekasse Leistungen, abhängig vom Pflegegrad. Die Höhe hängt davon ab, ob ausschließlich Angehörige pflegen oder ob ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird. Pflegen Angehörige allein, gibt es eine Geldleistung. Kommt ein ambulanter Pflegedienst hinzu, handelt es sich um eine Sachleistung, die höher ist als das Pflegegeld. Beides kann kombiniert werden. Dann wird zuerst der ambulante Pflegedienst bezahlt. Bleibt etwas übrig, erhalten die pflegenden Angehörigen den Rest.
Bei pflegenden Angehörigen, die ihren Beruf ganz oder teilweise aufgeben, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge. Diese Beiträge sollen ab 2027 auf 70 Prozent der bisherigen Werte sinken. Das klingt technisch, trifft aber den Kern der privaten Vorsorge: Für pflegende Angehörige bedeutet das geringere künftige Rentenanwartschaften.
Wollen sich pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen oder in Urlaub fahren, gibt es die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen: stundenweise oder tageweise, entweder durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine Privatperson. Dafür zahlt die Pflegekasse die sogenannte Verhinderungspflege bis zu einem bestimmten Betrag und für eine begrenzte Dauer, für die Privatperson allerdings nur, wenn sie nicht eng mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist.
Alternativ gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Auch hier übernimmt die Kasse die Kosten bis zu einem Höchstbetrag und für eine begrenzte Dauer. Kurzzeitpflegeplätze sind allerdings schwer zu bekommen. Es gibt nur wenige, und in den typischen Ferienzeiten sind sie besonders begehrt.
Hier liegt einer der Denkfehler dieser Reform. Der Staat kann die häusliche Pflege nicht erschweren und zugleich so tun, als könne das stationäre System die Folgen auffangen. Pflegeheime sind teuer, Plätze fehlen, Personal ist knapp, ambulante Dienste sind in vielen Regionen überlastet. Wenn Angehörige durch Kürzungen, geringere Rentenanwartschaften und kompliziertere Budgets ausfallen, entsteht kein geordnetes Ersatzsystem. Dann bricht die Versorgung nicht auf dem Papier zusammen, sondern dort, wo sie heute schon Tag und Nacht geleistet wird: in den Wohnungen der Familien.
Auch die Höherstufung, von der die Höhe der Leistungen abhängt, soll nach den Reformvorschlägen von Nina Warken erschwert werden. Die Einstufung in Pflegegrade soll durch Änderungen am Begutachtungsinstrument restriktiver werden. Ziel des Entwurfs ist ausdrücklich, den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu verlangsamen.
Der allgemeine Beitragssatz soll nach dem Entwurf nicht steigen. Teurer wird es dennoch: durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, einen höheren Zuschlag für Kinderlose, neue Beiträge bei Minijobs und Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern.
Die Bundesregierung strebt in einem separaten Verfahren an, die 2020 eingeführte 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt zurückzunehmen. Damit könnten Kinder pflegebedürftiger Eltern wieder stärker herangezogen werden.
Die Eigenanteile werden nicht direkt per Gesetz erhöht, aber die Entlastung soll später greifen, wie oben dargelegt. Für viele Heimbewohner bedeutet das faktisch höhere Zahlungen als nach geltendem Recht.
Die Verhinderungspflege soll als eigenständige Leistung entfallen und in neue Budgets überführt werden. Damit verändert sich die bisherige, gesondert abrufbare Entlastung für pflegende Angehörige grundlegend. Ob und in welchem Umfang private Ersatzpflege dadurch praktisch erschwert wird, hängt von der konkreten Ausgestaltung der neuen Budgets ab.
Insgesamt wird damit die Pflege zu Hause erschwert, in vielen Fällen nahezu unmöglich gemacht. In den sozialen Medien beschreiben Angehörige in drastischen Worten, welche Konsequenzen die geplante Reform nach sich ziehen wird:
Hinzu kommt der Vertrauensbruch. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben ihre Lebensentscheidungen auf bestehende Regeln gegründet. Wer im hohen Alter bei Pflegegrad 4 oder 5, oder nach Aufgabe des Berufs als pflegender Angehöriger schlechter gestellt wird, kann seine Lebenssituation nicht einfach neu ordnen. Ein Pflegebedürftiger bleibt hilflos. Eine Tochter, ein Sohn oder ein Ehepartner, der seit Jahren pflegt, kann die verlorenen Berufsjahre nicht nachholen.
Werden die Angehörigen zusätzlich belastet, geht der Staat an ihre Substanz. Sie können dann für sich selbst nicht mehr ausreichend vorsorgen, geraten unter Umständen selbst in Armut und werden womöglich später selbst zum Pflegefall. So entsteht keine Entlastung des Systems, sondern eine Armutsspirale.
Diese Pflegereform belastet die Schwächsten. Sie ist nicht nachhaltig und stellt die Prioritäten von Politik und Gesellschaft infrage: Niemand bestreitet, dass gespart werden muss. Die Frage ist nur, warum ausgerechnet dort werden soll, wo Menschen sich nicht mehr wehren können. Gerade hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz damit gebrüstet, dass kein anderes Land der Welt auch nur annähernd so viel Entwicklungshilfe leistet wie Deutschland.
Zusammen mit den UN-Sonderprogrammen sind es im Jahr über 40 Milliarden Euro, die Deutschland in ferne Länder pumpt. Zum Vergleich: Für 2025 werden die Leistungsausgaben der Pflegeversicherung auf etwa 70,4 Milliarden Euro geschätzt. Die kleinen, boshaften Einspar-Schikanen von Nina Warken ließen sich durch eine Kürzung der globalen Hilfen gegenfinanzieren. Doch offenbar ist es politisch leichter, bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen nachzusehen, was noch zu holen ist.


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