Schwarzfahren gilt als "Erschleichung von Leistungen" und kann mit Gefängnisstrafe geahndet werden. Sozialverbände kritisieren, dass dies vor allem ohnehin sozial Benachteiligte trifft. Nun erwägt Justizministerin Hubig, die Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Dagegen regt sich Kritik.
picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angeregt, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket zu entkriminalisieren.
Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung kritisierte die SPD-Politikerin zum einen, dass die Strafverfolgung von Schwarzfahrern Ressourcen binde, „die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten“.
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Paragraf 265a StGB eine Straftat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurde die Polizei 2024 diesbezüglich in mehr als 144.000 Fällen tätig.
Zum anderen stellte Hubig die Verhältnismäßigkeit von Ersatzfreiheitsstrafen infrage. Immer wieder machen Fälle Schlagzeilen, in denen Schwarzfahrer hinter Gittern landen, weil sie das verhängte Bußgeld nicht zahlen oder zahlen können.
Auf diesen Aspekt verweist unter anderem die Initiative Freiheitsfonds e.V., die Gefängnisinsassen „freikauft“, indem sie die entsprechenden Gelder aufbringt. Diese hatte in einem öffentlichen „Brandbrief“ an die Justizministerin gefordert, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren: „Jedes Jahr müssen 9.000 Personen in Deutschland für mehrere Wochen oder Monate ins Gefängnis, weil sie wegen Fahrens ohne Ticket nach § 265a StGB verurteilt werden“, heißt es in dem Schreiben, das von verschiedenen Sozial- und Juristenverbänden mitgetragen wird.
Der Straftatbestand träfe „nahezu ausschließlich Menschen in extremer Armut, oft ohne feste Unterkunft und mit erhöhtem Suizidrisiko. Die Inhaftierung verschärft ihre ohnehin prekäre Lebenssituation.“
Die Union kritisiert Hubigs Vorstoß. Fraktionsvize Günter Krings legte der Justizministerin nahe, „sich mehr den wirklichen Problemen im Strafrecht“ zu widmen. Der Auffassung, es handle sich lediglich um ein Bagatelldelikt, widersprach er, und bezeichnete Schwarzfahren als „gemeinschädliches Betrugsdelikt“.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt die Pläne der Bundesjustizministerin ab. Andreas Roßkopf, GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, erklärte gegenüber der Rheinischen Post, dass die Hemmschwelle, Verkehrsmittel ohne Fahrschein zu nutzen, sinken würde, wenn das Strafrecht an dieser Stelle entfiele. Zudem sei es ein Armutszeugnis, wenn als Begründung für die Herabstufung einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit die Belastung der Justiz herangezogen würde.
Unterstützung kommt derweil von den Linken. „Es ist ein Skandal, dass in diesem Land noch immer vor allem arme Menschen strafrechtlich verfolgt werden, weil sie sich ein Ticket nicht leisten können“, sagte Linksfraktionsvize Clara Bünger ebenfalls der Rheinischen Post. Sie forderte eine Rückkehr zum sogenannten 9-Euro-Ticket, um Mobilität als Grundrecht zu gewährleisten.
Auf kommunaler Ebene gilt Schwarzfahren in Deutschland bereits in dreizehn Städten nurmehr als Ordnungswidrigkeit, darunter in Düsseldorf, Köln, Mainz, Leipzig und Dresden.
Zuletzt hatten im Herbst bzw. Winter 2025 Frankfurt am Main und Kiel beschlossen, Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

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Schon merkwürdig, daß ganz offensichtlich immer nur „arme Menschen“ beim Schwarzfahren erwischt werden, wenn man den Argumenten der Bagatellisierenden folgt. Befinden sich denn auch Steinreiche unter diesen Leuten? Das wäre dann doch wirklich in jeglicher Hinsicht absurd, oder? Denn auch die begingen dann ja auch nur eine Ordnungswidrigkeit. Da frage ich mich dann doch, wer von beiden (der Arme und der Steinreiche) es gerade unbedingt nötig hatte, überhaupt öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen? Wollte der Arme kostengünstig zur Arbeit, oder hat der Steinreiche nur vergessen zu zahlen? Derjenige, der aber täglich zur Arbeit muß, kann und sollte nicht so vergesslich sein… Mehr
Warum sollen ausgerechnet Schwarzfahrer, die keinem was zuleide getan haben, verurteilt werden in einem Land, in dem selbst Massenmord, Wahlbetrug, Terror, Vergewaltigung, Hochverrat und Polizistenmord nicht mehr bestraft wird?
Tz, tz … mißt da einer womöglich mit zweierlei Maß?
Ich frag ja nur.
Frage: Ist es wahr, dass auch das Totprügeln von Fahrkartenkontrolleuren, unter bestimmten Herkunftsbedingungen des Täters, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll?
Davon sollte man „im besten Deutschland…“ usw. spätestens nach dem Skandalurteil im Polizistenmord-Prozess ausgehen! Hier gilt nunmehr Täter- vor Opferschutz, wenn man den „richtigen“ kulturellen Background hat!
Dieses „Leistung erschleichen“ stammt aus einer Zeit, als jeglicher Personentransport noch staatliches oder städtisches Monopol war. Das war wie parken an der abgelaufenen Parkuhr. Vor 50 Jahren ging es da um 10 Pfennig, wurde aber mit 5-10 DM bestraft. Die Strafe stand in keinem Verhältnis zur Tat, vor allem, weil man für 10 DM auch mal statt 50 in der Stadt 70 fahren konnte. Wenn ich für 2,50 Euro im Supermarkt was reales stehle, dann ist das weg, aber da gibt es beim ersten Mal nicht mal ein Verfahren. Geringfügigkeit. Beim zweiten Mal passiert vielleicht auch nichts, und wenn, dann… Mehr
Letzten Endes geht es m. E. um die BOTSCHAFT. Fahren ohne Fahrschein ist eigentlich nicht so schlimm. Da zahlen dann ja indirekt nur die braven Bahn- und Busfahrer für den Schwarzfahrer mit, kein Problem. Könnte man dann auch auf Diebstahl jedweder Art ausdehnen. Klauen bei Rewe ist eigentlich nicht so schlimm.
Das ist wieder typische SPD-Politik. Bekomme ich rechtswidriges Verhalten nicht in den Griff, bagatellisiere ich es oder erlaube es, insbes. die Angwohnheiten unserer Neubürger, wie Mehrfach- und Kinderehen, Schächtung usw.
In England ist man schon etwas weiter. Dort wurde gerade der Mitarbeiter einer Ladenkette gefeuert, weil er bei einem Ladendiebstahl eingeschritten war.
„sozial Benachteiligte“ klingt immer so schön nach Schicksal, oft genug liegt das aber an einem selber und benachteiligt sind nur die, die das am Ende stellvertretend bezahlen müssen
„… dass die Strafverfolgung von Schwarzfahrern Ressourcen binde{t}, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten“ kann manaber auch von manch anderen “ Taten“ sagen, die abermit großer Verve verfolgt werden.
Illegaler Grenzübertritt – Asylanten – wird nicht verfolgt. Schwarzfahren wird nicht bestraft, weil es eh sozial Benachteiligte trifft (ca. 50% der Grundgesicherten sind Ausländer und ein großer Teil jenem mit dem deutschen Pass hat auch Migrationshintergrund)… Für wen wird hier Politik gemacht? Wo ist das Problem, Gesetze durchusetzen und Leute zu bestrafen? „Unterstützung kommt derweil von den Linken. „Es ist ein Skandal, dass in diesem Land noch immer vor allem arme Menschen strafrechtlich verfolgt werden, weil sie sich ein Ticket nicht leisten können“, sagte Linksfraktionsvize Clara Bünger ebenfalls der Rheinischen Post. Sie forderte eine Rückkehr zum sogenannten 9-Euro-Ticket, um Mobilität… Mehr