Unter dem Banner des Opferschutzes bringt die Bundesregierung ein Gesetz voran, das nach Kritik von Juristen weit mehr trifft als Täter digitaler Gewalt. Im Kern droht ein neuer Hebel gegen Satire, Memes und politische Zuspitzung.
picture alliance / dts-Agentur
Kaum steht ein medial maximal aufgeladener Fall im Raum, zieht die Bundesregierung schon den passenden Gesetzentwurf aus der Schublade. So schnell kann gehen, was sonst Jahre dauert. Genau das geschieht jetzt mit dem von Justizministerin Stefanie Hubig vorangetriebenen Gesetz gegen digitale Gewalt. Das Bundesjustizministerium will noch in dieser Woche mit dem Verfahren beginnen, Das juristische Fachportal LTO berichtet, dass der Entwurf nach dem Fall Fernandes/Ulmen beschleunigt wird, und wie. Der Skandal ist also nicht nur der Inhalt des Vorstoßes, sondern schon sein Timing: Wieder wird ein moralisch unzweifelhafter Anlassfall genutzt, um ein weit größeres Instrument durchzusetzen.
„Angriff auf die Meinungsfreiheit“
Udo Vetter beschreibt diese Methode mit der Nüchternheit des Strafverteidigers und der Schärfe desjenigen, der weiß, wie solche Gesetze in der Praxis wirken. Sein Befund lautet: Das Gesetz sei „kein Fortschritt“, sondern „ein Angriff auf die Meinungs- und Redefreiheit in unserem Land“. Man muss diese Bewertung nicht in jedem Satz teilen, um den Kern ernst zu nehmen. Denn schon die bekannte Beschreibung des geplanten § 201b StGB zeigt, wie weit der Zugriff reicht: Strafbar sein soll nach dem Entwurf und der gesetzgeberischen Absicht die unbefugte Zugänglichmachung von KI-erstellten oder manipulierten Inhalten, wenn diese geeignet sind, „dem Ansehen der betroffenen Person erheblich zu schaden“. Das brandenburgische Justizministerium formuliert sogar ausdrücklich, es gehe „fachlich um den Schutz des Ansehens jeder Person“. Genau darin steckt der Sprengsatz. Es geht eben nicht nur um pornografische Deepfakes, nicht nur um digitale Erniedrigung, nicht nur um extrem entwürdigende Spezialfälle. Es geht um das „Ansehen“. Und damit rückt der politische Meinungskampf selbst ins Visier.
— Udo Vetter (@udovetter) March 23, 2026
Denn was heißt denn in der politischen Realität „geeignet, dem Ansehen erheblich zu schaden“? Das ist kein chirurgischer Tatbestand, sondern eine Gummiformel. Memes, satirische Clips, persiflierende Montagen, überspitzte KI-Parodien und grobe politische Zuspitzungen leben gerade davon, Macht lächerlich zu machen, Autorität zu beschädigen und Ansehen zu zerkratzen. Genau das ist oft ihr demokratischer Sinn. Wenn der Staat sich nun das Recht nimmt, täuschende Inhalte mit erheblicher Ansehensschädigung strafrechtlich zu erfassen, dann greift er nicht bloß den perversen Deepfake-Täter. Er schafft einen Hebel, der zwangsläufig über den behaupteten Anlassfall hinausgeht. Das ist Vetters zentrale Warnung. Und sie ist alles andere als hysterisch. Denn der Wortlaut selbst legt diese Ausweitung nahe. Vereinfacht: Wer künftig an einem Bild von Friedrich Merz serummanipuliert und es negativ für den Kanzler ausgeht wird sein Ansehen beschädigt. Schwupps, schon steht die Polizei vor der Haustür.
Strafbarkeitslücken? Die gibt es nicht
Hinzu kommt, dass die Bundesregierung das Vorhaben als Schließung von Strafbarkeitslücken verkauft, obwohl genau daran erhebliche Zweifel bestehen. Vetter weist darauf hin, dass schon heute ein ganzes Arsenal strafrechtlicher Normen existiert, das in einschlägigen Fällen greifen kann. Carsten Brennecke, der gerade den Fall Correctiv erfolgreich vor Gericht verhandelt hat, argumentiert noch präziser. Nach seiner Bewertung gibt es im Fall öffentlich verbreiteter manipulierter pornografischer Deepfakes gerade keine neu entdeckte Leerstelle, die zwingend nach einem neuen Paragrafen ruft. Er verweist darauf, dass die öffentliche Verbreitung solcher Fälschungen schon jetzt über bestehende Normen erfasst werden kann, insbesondere wenn beim Betrachter der falsche Eindruck erzeugt wird, die betroffene Person habe sich tatsächlich nackt gezeigt oder an pornografischen Darstellungen mitgewirkt. Das ist Brenneckes juristische Bewertung. Politisch ist sie brisant, weil sie den Alarmismus der Ministeriumslinie an der Wurzel trifft: Wenn die öffentliche Verbreitung bereits heute verfolgbar ist, dann schrumpft das Gerede von der großen Schutzlücke gewaltig. Dann ist keine Eile geboten. Sondern Nachdenken.
Gerade dadurch wird sichtbar, worum es bei Hubigs Entwurf wirklich geht. Denn neu ist nicht in erster Linie der Zugriff auf veröffentlichte Schweinereien. Neu ist die Vorverlagerung der Strafbarkeit. LTO berichtet, dass künftig bereits das Anfertigen pornografischer Deepfakes strafbar sein soll; Welt und das BMJV nennen ausdrücklich auch die Herstellung solcher Inhalte als Ziel des Gesetzes. Brennecke zieht daraus den entscheidenden Schluss: Der Staat bewegt sich vom Schutz gegen konkrete Rechtsverletzungen weg und hinein in die Kriminalisierung privater Handlungen ohne Außenwirkung. Man kann solche Handlungen geschmacklos, widerwärtig und moralisch verkommen finden. Aber das Strafrecht ist nicht dazu da, bloße Geschmacklosigkeit im Privaten zu verfolgen. Ein freier Staat zeichnet sich gerade dadurch aus, dass nicht alles strafbar ist, was moralisch abstoßend wirkt. Wenn der Staat hier zum Moralwächter wird, ist das keine Kleinigkeit. Es ist ein Rückfall in eine Logik, die man überwunden glaubte.
Der Pranger wird wieder aufgestellt
Und dann kommt noch das, was in den Sonntagsreden über den Rechtsstaat so gern verschwiegen wird: Die eigentliche Strafe beginnt oft lange vor einem Urteil. Selbst wenn später ein Gericht feststellt, dass ein Meme, eine Parodie oder eine Zuspitzung von der Meinungsfreiheit gedeckt war, ist der Schaden längst angerichtet. Hausdurchsuchung, beschlagnahmte Geräte, Anwaltskosten, monatelange Verfahren, öffentlicher Verdacht, Stigmatisierung. Genau daraus entsteht der Chilling-Effekt, vor dem Vetter warnt. Nicht die spätere Verurteilung macht die Bürger klein, sondern schon die Aussicht, morgens um sechs Besuch vom Staat zu bekommen, weil irgendein Ermittler der Auffassung ist, ein Post könne dem „Ansehen“ einer Person „erheblich“ schaden. Wer so argumentiert, redet nicht theoretisch. Er beschreibt die Praxis eines Staates, der immer häufiger nicht erst auf eindeutige Rechtsverletzungen antwortet, sondern schon auf politische und kommunikative Grenzüberschreitungen mit Repressionsmitteln lauert. Das Vorhaben ist ein Zensurgesetzt, es richtet sich gegen kritische Darstellungen im Netz.
Der Entwurf fügt sich damit in ein bekanntes Muster. Erst kommt der schockierende Fall. Dann folgen Empörung, Aktivismus, politische Begleitmusik und der Ruf nach neuen Gesetzen. Schließlich wird ein Paket durchgeschoben, das weit mehr erfasst als den Anlassfall. Welt berichtet über geplante Accountsperren und eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen, Brandenburg verweist auf stärkere Auskunftsrechte und richterliche Sperren. Das ist keine punktgenaue Antwort auf wenige extreme Täter. Das ist der weitere Umbau des Netzes in einen überwachten Raum, in dem Identifizierbarkeit, Löschbarkeit und Strafbarkeit systematisch ausgeweitet werden.
Die empfindliche politische Klasse schützt sich selbst
So schrumpft auch das schöne Schutzversprechen der Bundesregierung auf sein wahres Maß. Dieses Gesetz schützt nicht nur Opfer. Es schützt auch die politische Klasse, ihre Funktionäre und ihr publizistisches Vorfeld vor Spott, Häme und ansehensschädigender Zuspitzung. Genau deshalb ist Vetters Warnung so treffend, genau deshalb ist Brenneckes Einwand so gefährlich für die offizielle Erzählung. Wenn es keine echte Strafbarkeitslücke bei der Verbreitung gibt, der Staat aber zugleich ins Private hinein kriminalisieren will und mit dem Begriff der Ansehensschädigung bis tief in die politische Kommunikation greift, dann ist der Kern des Projekts sichtbar. Hubigs Gesetz ist kein enger Schutzschirm gegen digitale Gewalt. Es ist ein weiterer Schritt zum Moralstrafrecht für das digitale Zeitalter.

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Wo sind die „Digitale Gewalt“ Verbotsschilder? Funktioniert doch so gut bei Messern …
Wirklich, „Niemand will eine Mauer bauen“. Die heute in Berlin und in EU-Brüssel beim Altparteienkartell und bei den v.d.Leyen’schen Pseudodemokraten sitzenden und herrschenden Nachfolgern von Ulbricht, Honecker und Mielke haben sich auch diesen SED’lern prima und schnell angepaßt. – – – – Gnade uns Gott, wenn die in Berlin und EU-Brüssel herrschenden grünwokelinken „WirDemokraten“ ihre feuchten Träume von ein einzelstaatenloses „1000-jähriges 4.Reich“ mit einer „Brüsseler Zentralregierung“ erfüllt bekämen. Was dann folgen wird, dagegen wird man im Vergleich die damalige DDR und das heutige Putin-Russland als die reinsten Demokratien ansehen können. – – – – – – – – – –… Mehr
Und nun noch einmal : Da kommt noch mehr, viel mehr und dazu muss man nicht einmal besonders helle sein. Der Prozess läuft und die Transformatoren werden ihn mittels Anwendung aller, sehr unangenemer Mittel vorantreiben. Es war doch völlug klar, dass die elitäre Mischpoke das Thema Zensur nicht einfach fallen lässt, sondern Fälle konstruiert, um daran das Narrativ und die legale ! Massnahme zu knüpfen. Ein schon nach 1933 völlig übliches Verfahren. Auch in diesem Fall verbindet das Narrativ das Totalitäre mit dem limbischen System der Damenwelt, dessen Anfälligkeit und Einfluss bei bestimmten Inszenierungen und Legenden. Und zum Dritten geht… Mehr
Die das vorantreiben sind dieselben, die dem iranischen Steinzeitregime zum x-ten Jahrestag ihrer sogenannten „Revolution“ gratuliert haben und gleichzeitig in einem Land leben, in dem unzählige Frauen aus dem Kulturkreis des Islam nicht die geringste Unterstützung durch den Staat und durch solche Juriisten bekommen. Juristen auf höchsten Posten, die nicht das Geringste gegen die islamische Paralleljustiz unternehmen, die sich seit vielen Jahren in Deutschland immer weiter ausbreitet. Ein schönes Bild dieser Dame oben ist hier veröffentlicht. Ab einem bestimmten Alter hat jeder eben das Gesicht, das er verdient.
Der Schnellschuss gegen „digitale Gewalt“ gilt nicht den Tätern, sondern – der femministischen Domina Dominanz über die Deutungshoheit und Freiheit der Anderen.So ein extremer Verbalblödsinn kann zu nichts anderem dienen. Es geht nicht um „digitale Gewalt“, sondern um „femministische Gewalt“
Da aber geht es um femministischen Dachschaden, der immer mehr um sich greift, um sich immer mehr „femministische Deutungshoheit“ und „femministische Gewalt“ zu erobern.
„Denn was heißt denn in der politischen Realität ‚geeignet, dem Ansehen erheblich zu schaden‘? Das ist kein chirurgischer Tatbestand, sondern eine Gummiformel.“ Natürlich geht es (m. E.) auch darum, die Anonymität im Netz zu hinterfragen, und es geht, wie der Text oben ja klarmacht, ggf. um ein juristisches Instrumentarium, jegliche Art von Kritik (ernsthafte, boshafte, satirische oder lustig gemeinte) klassifizieren und sanktionieren zu können. Juristische Formulierungen sind ja zwangsläufig immer schwammig, interpretationsbedürftig und -fähig, das Kriterium in einem neuen § 201b StGB „geeignet, dem Ansehen erheblich zu schaden“, wie es bereits im vorhandenen § 201a StGB Anwendung findet, ist aber… Mehr
Die Faschisten (Linksextremisten) haben sich den Staat zur Beute gemacht, und das Deutsche Volk hat sich ihnen unterworfen. Nichts aus der Geschichte gelernt, die sich über die Jahrhunderte immer wieder wiederholt. GerMoney has fallen. Wir brauchen den Totalcrash, weil es unter normalen Bedingungen nicht mehr zu ändern ist, dafür sind viel zu viele Instititionen bereits von den Linksextremisten eingenommen. Die Hirnwäsche der größten Kommunistin aller Zeiten (IM Erika) hat der gewirkt, das freie Denken, die Meinungsfreiheit, ist abgeschafft, und der gemeine Michel findest das auch gut so. Unfassbar!
Es geht doch nur darum, Mittel zur Zensur mißliebiger Stimmen unterhalb der bisherigen Strafbarkeit zu kreieren. Derartige „Gesetze“ sollen somit doch nur dem faktischen Machterhalt einer Junta dienen – und sind vom persönlichen Interesse am Erhalt von Einnahmequellen der Juntistinnen veranlaßt.
Das muss mir nun mal jemand erklären: Warum ich, wenn ich mich mit Klarnamen nenne, nicht frei reden kann? Stehe ich nun zu dem, was ich sage? Dann kann ich auch mit meiner Person dafür stehen. Oder möchte ich nur anonym irgendetwas heraus hauen? Dann bin ich in meinen Augen….. feige. Wenn ich etwas poste, teile oder sonstiges, dann stehe ich dahinter. Die AFD ist inzwischen mit Abstand zweitstärkste Partei in Deutschland. Warum kann ich nicht dazu stehen, dass ich diese wähle und gut finde und hinter ihren Inhalten stehe. Nicht ich persönlich, mich zieht es zur CDU oder auch… Mehr
Dann viel Spaß und frohes Gelingen, organisierte Extremisten aller Coleur unter Verwendung des Klarnamens hart zu kritisieren. Mit ein bisschen Glück brennt nur das Auto. Abgesehen davon, ist das Ihr Klarname?
Könnten Sie Sich unter Umständen vorstellen, werter CDU-Freund, dass nicht jeder Lust verspürt, morgens um 6 in einem Staat, der vollkommen die Erdung und Bodenhaftung verloren hat, die Türen eingetreten zu bekommen und danach vier bis fünf Jahre durch die Instanzen juristisch verfolgt zu werden? So wie es mir passiert ist, weil ich in der Zeit des Corona-Irrsinns angeblich zwei führende Politiker der von Ihnen so geschätzten Unionsparteien und einen Minister der Ihnen ebenfalls sympathischen Sozialdemokratie in einem Post beleidigt haben soll. So – und jetzt werde ich deutlich: Kommen Sie gefälligst mal in der Realität des Jahres 2026 an,… Mehr
Der Staat hat ganz andere Machtmittel, mit denen er gegen Kritiker vorgehen kann. Er greift ungeniert auf Polizei und Hausdurchsuchungen zurück, um Bürger einzuschüchtern. Solche Fälle hatten wir doch zu Genüge bei Äußerungen, die ein normal denkender Mensch niemals als strafbar einordnen würde. Man denke an das „Schwachkopfmeme“. Meistens kommt da auch nichts bei herum, aber die Erziehung von einigen wenigen zur Abschreckung tausender anderer, das funktioniert. Beamte sind u.U. ihren Job los. Außerdem brauchen Politiker nicht für Prozesskosten aufkommen. Sie als Bürger hingegen bleiben selbst bei Straffreiheit auf hohen Kosten sitzen. Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass man… Mehr
Zitat: „Das muss mir nun mal jemand erklären: Warum ich, wenn ich mich mit Klarnamen nenne, nicht frei reden kann? Stehe ich nun zu dem, was ich sage?“ > Es geht hier darum, dass man nur noch mit (s)einen Klarnamen ins Net kommt UND das man im Net nur noch etwas äußern und sagen kann wenn dann die eigenen Daten/Klarname irgendwo zentral gespeichert und fürs Net und die „freie Rede“ freigeschaltet ist/wurde. Und als nächstes „dürfen“ dann wir, der gemeine Pöbel, vielleicht nur noch auf eine Demo gehen wenn wir große gut sichtbare Schilder mit unseren Klarnamen tragen oder unter… Mehr
Nur ein Beispiel,das einige meiner Vereinsfreunde betraf:
https://www1.wdr.de/nachrichten/ovg-nrw-eilbeschluss-afd-mitglieder-waffenentzug-rechtens-100.html
Die ganze Geschichte ist eine bewusst inszenierte Kampagne für die Einführung der Klarnamenpflicht im Internet.
seit Wochen Herr Ulmen
am Montag, 23.3.26; Spielfilm im ZDF: Eine bessere Welt
am Montag, 23.3.26; Doku im ZDF: Hass im Netz – Eine bessere Welt.
Bundesregierung hat den passenden Gesetzentwurf in der Schublade
In der rot-grünen Szene ist der Fall Ulmen schon seit Monaten bekannt.
Und genau jetzt kommt die konzertierte Aktion gegen die Meinungsfreiheit und für die Klarnamen-Pflicht im Internet.
Das alles ist kein Zufall. Das „System“ weiß, wie es die Menschen verdummen kann.