Corona: kein Verfahren wegen angeblich falschem Impfpass

Nach und nach verliert die Justiz offenbar die Lust an der Verfolgung von angeblichen Straftaten aus der Corona-Zeit. Jetzt stellt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Ermittlungen wegen angeblicher Urkundenfälschung ein.

picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb
Symbolfoto

Das ganze Verfahren ist schon wegen der Zeitachse bizarr.

Im Dezember 2021 soll der Beschuldigte eine Bescheinigung für eine nicht durchgeführte Corona-Impfung bestellt haben. Doch erst im Dezember 2024, also volle drei Jahre nach der angeblichen Tat, gab es die erste Anzeige wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB).

Erst ein weiteres Jahr später – im Dezember 2025 – bekam der Beschuldigte eine von der Polizei. Der Vorfall war da also schon vier Jahre alt.

Die Kölner Kanzlei Haintz legal übernahm den Fall. Wie das so üblich ist im Justizbetrieb, haben die Anwälte die Verteidigung ihres Mandanten angezeigt und Akteneinsicht beantragt.

Mitte Februar 2026 flatterten der Kanzlei gleich zwei Mitteilungen ins Haus: Erstens wurde die Akteneinsicht gewährt. Gleichzeitig teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt wurde: Die Schuld sei auch im Verurteilungsfall als gering anzusehen, zudem bestehe kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung.

Das dürfte zwei Gründe haben: Zum einen wäre es den Staatsanwälten absehbar sehr schwergefallen, nach vier Jahren noch den Gebrauch einer (angeblich) falschen Urkunde nachzuweisen.

Zum anderen dürfte die Behörde wenig Interesse daran haben, ihre Zeit mit einem vier Jahre alten Vorfall zu verschwenden. Es gibt ja reichlich aktuelle Fälle zu verfolgen.

Das Internet ist ja voll mit potenziell strafwürdiger Kritik an Politikern, gell?

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Kommentare ( 2 )

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Jan Frisch
53 Minuten her

Es dürfte selbst dem staatsgläubigsten Juristen längst klar geworden sein, dass man sich während Corona gelinde gesagt nicht mit Ruhm bekleckert hat. Diese Einstellungen dürften also eher damit zusammenhängen, dass die gewohnheitsmäßigen Rechtsbeuger selbst aus dem Fadenkreuz der öffentlichen Wahrnehmung heraus wollen.

Der Ingenieur
2 Stunden her

Ich glaube eher, dass die Richter eine Grundsatz-Diskussion vermeiden wollten, ob ein sog. „Impfpass“ überhaupt eine Urkunde ist. Ein „Impfpass“ ist ja kein amtliches Schriftstück, das von einer Behörde herausgegeben wird.

So ein Teil kann sich jeder für 2,50 € blanco kaufen und dann reinschreiben, was er will. Zudem ist der Besitz eines „Impfpasses“ nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Etwas anderes wäre es, wenn man sich durch die Vorlage eines „Impfpasses“ oder eines sonstigen Impfnachweises einen rechtlichen Vorteil verschaffen will. Das war jedoch nicht der Fall.

Darüber hinaus hatte der Käufer ja nicht selbst irgendetwas hineingeschrieben, sondern ein Dritter.