Viel Andrang, wenig Aufklärung. Im Fall Drosten gegen Wiesendanger zeigte das Landgericht Hamburg auffallend wenig Interesse, sich mit der in den letzten Jahren dramatisch geänderten Faktenlage auseinanderzusetzen.
picture alliance/dpa | Markus Scholz
Nach vielen Verschiebungen kam es nun tatsächlich zu der Gerichtsverhandlung im Hauptsacheverfahren von Prof. Drosten gegen Prof. Wiesendanger vor dem Landgericht in Hamburg. Drosten hatte gegen Wiesendanger auf Unterlassung von Aussagen, die dieser in einem Interview im Cicero 2022 getätigt hatte, geklagt. Drosten war im Eilverfahren dabei gegen insgesamt neun Äußerungen von Wiesendanger vorgegangen, aber in nur drei Fällen erfolgreich. Um zwei strittige Äußerungen ging es nun im gestrigen Hauptsacheverfahren.
Zum einen durfte Wiesendanger nach dem Eilverfahren 2022 vorerst nicht mehr behaupten, dass Drosten die Öffentlichkeit gezielt getäuscht hat und ferner, dass die von Drosten mitbegründete Initiative „Scientists for Science“ das Ziel verfolgt habe, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten.
Die zweite Aussage von Wiesendanger wird durch eine schriftlich vorliegende Stellungnahme von Prof. Dr. Simon Wain-Hobson, weltweit angesehener Virologe des Pasteur-Instituts in Paris und früherer Berater des Deutschen Ethikrats sowie der Volkswagen-Stiftung in Fragen der Biosicherheit, untermauert: „Bezüglich der Aussage von Dr. Wiesendanger: „Herr Drosten war Mitbegründer einer Initiative namens ‚Scientists for Science‘. Diese Bewegung hatte das Ziel sicherzustellen, dass die virologische Forschung frei von Beschränkungen bleibt“, ist der Unterzeichner der Meinung, dass dies der Hauptzweck der Initiative „Scientists for Science“ war und stimmt daher der obigen Aussage zu.
Wiesendangers Anwalt forderte damals bereits im Rahmen des Eilverfahrens, die Debatte über den Corona-Ursprung in „maximaler Meinungsfreiheit“ zu führen. Prof. Wiesendanger selbst forderte in dem Eilverfahren den nicht anwesenden Drosten auf, zu erklären, auf welcher Grundlage er die Labortheorie damals habe ausschließen können. Wiesendanger erklärte in dem Eilverfahren weiter, dass, nach seiner Überzeugung, viele Indizien dafür sprächen, dass Sars-CoV-2 durch einen Laborunfall am virologischen Institut in Wuhan entstanden sei.
Drostens Anwalt erwiderte, sein Mandant habe die Debatte „in aller Breite“ geführt und dieser hätte die Laborthese nie ausgeschlossen. Drosten habe lediglich mehr Punkte für einen natürlichen Ursprung gesehen. Er, so einer seiner Anwälte, habe sich später „sehr ausgewogen“ geäußert.
Das Gericht folgte damals im wesentlichen der Darstellung von Prof. Drosten. Eine gezielten Täuschung würde Vorsatz und Handeln wider besseren Wissens voraussetzen, was das Gericht aber nicht erkennen könne. Prof. Wiesendanger legte gegen den Beschluss im Eilverfahren Berufung ein.
Im dem jetzt geführten Hauptsacheverfahren konnte Wiesendanger zwar eine kurze Stellungnahme abgeben, das Gericht gab ihm aber keine Gelegenheit, die Beweisführung zum Wahrheitsgehalt seiner Aussagen im Cicero-Interview ausführlich darzulegen. Ein Austausch von Argumenten wäre schon wegen der Entwicklung seit 2022 und der vielen neuen Erkenntnisse zu dem Thema unerlässlich gewesen.
Die Kammer schien daran aber nicht interessiert zu sein und gab an, der Argumentation des Hanseatischen Oberlandesgerichts im Eilverfahren 2022 folgen zu wollen. Dies bedeutet gleichzeitig, dass alle neuen Erkenntnisse und Beweise der vergangenen drei Jahre, welche die Korrektheit der Aussagen Wiesendangers belegen, offensichtlich keine Berücksichtigung finden würden.
Das Gericht ließ des Weiteren auch von keiner Partei Zeugen zu. Zeugenaussagen wären aber gerade wegen der neuen Erkenntnisse seit 2022 unbedingt erforderlich gewesen.
Während des Prozesses sagte der Verteidiger von Drosten der Presse, sie solle die Falschmeldungen von Wiesendanger nicht wiederholen. Als Wiesendanger von ihm verlangte, er solle die angeblich von ihm verbreiteten Falschmeldungen doch einmal benennen, war dieser hierzu nicht bereit.
Das Interesse an dem Prozess von Seiten der Presse und der interessierten Öffentlichkeit war außerordentlich groß. Allerdings mussten die etwa 70 bis 80 Besucher feststellen, dass vorab bereits etwa 20 Plätze des ungefähr 50 Personen fassenden Saales für Studenten oder Praktikanten reserviert waren. Zehn bis 15 Plätze gingen an Pressevertreter und nur der kümmerliche Rest war noch für die Öffentlichkeit verfügbar. In der Folge konnte der Großteil dieser eigens für den Prozesstermin angereisten Personen dem Verfahren nicht folgen.
Das Landgericht Hamburg will das Urteil am 17. April 2026 verkünden.





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