Das ist Union pur: Jens Spahn nennt den Paragraphen 188 „Sonderrecht für Mächtige“, fordert faktisch dessen Ende – und auf einen Antrag der AfD stimmt die Union inklusive ihm selbst im Bundestag geschlossen zusammen mit SPD, Grünen und Linken gegen dessen Abschaffung.
Die CDU liefert wieder einmal die reine Essenz ihres politischen Betriebs: Reden, als wäre sie in der Opposition, aber dann mit den anderen abstimmen. Jens Spahn kritisierte § 188 StGB öffentlich als „Sonderrecht für die Mächtigen“ und verwies darauf, dass der allgemeine Beleidigungsparagraph für alle gelte. Im Bundestag blieb davon nichts übrig. Die Union stimmte gegen die Abschaffung – inklusive Jens Spahn. Die CDU zeigt, wie ihr neues Markenzeichen funktioniert: Macht schützen, auf Teufel komm raus.
Der Antrag kam von der AfD. Abgelehnt wurde er von allen anderen Fraktionen. CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke verteidigen damit einen Paragraphen, der Menschen „des politischen Lebens“ einen strafrechtlichen Extraschutz verschafft. Das ist die juristische Übersetzung von: Wer oben steht, bekommt ein stabileres Geländer.
Die Begründungsrhetorik ist dabei entlarvend. Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge nannte den Gesetzentwurf einen „Angriff auf den Schutz unserer Demokratie“. Das ist die Vokabel, mit der man jeden Eingriff adeln kann: Nicht mehr die Bürgerrechte werden geschützt, sondern „unsere Demokratie“, ein Gummibegriff – unter anderem mit wunderschöner Anleihe bei Erich Honecker –, der am Ende immer die schützt, die gerade am Hebel sitzen.
Die Union lieferte das rotgrüne Pathos dazu, das sie sich übergezogen hat wie eine zweite Haut. Carsten Müller stellte die heutige Fassung der Norm als Reaktion auf die Ermordung von Walter Lübcke dar und sagte: „Mordtaten folgten blutrünstigen Worten.“ So wird aus einer Debatte über Gleichheit vor dem Gesetz eine Moralkeule. Wer das Sonderrecht abschaffen will, wird indirekt in die Nähe von Gewalt gerückt. Es ist das alte Muster: erst emotional aufladen, dann die Ausnahme zur Regel machen.
Als nächstes kommt der Trick mit der Tarnkappe: Man behauptet, § 188 StGB diene vor allem dem Schutz „nicht privilegierter Kommunalpolitiker“. Das klingt natürlich hehr und gut, ist aber ein politisches Feigenblatt. Ein Sondertatbestand bleibt ein Sondertatbestand. Wer wirklich Kommunalpolitiker schützen will, schützt sie durch konsequente Strafverfolgung echter Drohungen und Gewalt, nicht durch einen Paragraphen, der schon bei Worten den Strafrahmen hochzieht und damit Kritik einschüchtert.
Dass § 188 längst nicht mehr als seltenes Notinstrument läuft, zeigen die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. 2022 wurden 1.404 Fälle erfasst, 2023 waren es 2.598, 2024 bereits 4.439. In zwei Jahren mehr als verdreifacht. Das ist kein Randphänomen, das ist ein System im Hochlauf. Parallel dazu sorgen Verfahren für Aufsehen, weil es zu rechtskräftigen Verurteilungen wegen vergleichsweise banaler Äußerungen kam. Genau hier liegt der Kern: Wenn der Staat beginnt, unfeine, dumme, überzogene Sätze nicht nur gesellschaftlich zu ächten, sondern strafrechtlich mit Sonderregeln zu verfolgen, dann ist das kein Schutz der Demokratie. Dann ist es Selbstschutz der Politik.
Stephan Brandner nannte § 188 StGB in der Debatte einen „Maulkorb- oder Majestätsbeleidigungsparagraph“. Der Begriff trifft die Funktion: Er stellt Politiker in eine Sonderzone, in der Kritik schneller strafbar wird und der Staat die Klinge schärfer zieht als bei normalen Bürgern. Gleichheit vor dem Gesetz sieht anders aus.
Und so bleibt am Ende die Essenz, die man sich merken muss: Die CDU versucht nicht einmal mehr die Fassade von Bürgerfreundlichkeit aufrechtzuerhalten. Jeder kritische Bürger ist der Feind, den es einzuhegen und zu bekämpfen gilt. Je mehr die Pfründe schwinden, umso unverhohlener wird die Union den Bürgern ihr wahres Gesicht zum Ausdruck bringen.
Spahn nannte den Paragraphen Sonderrecht – und seine Fraktion stimmt für das Sonderrecht. Das ist die CDU pur: große Worte, ohne jedes Rückgrat.

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Die CDU/CSU beweist jeden Tag, dass es ein Verein von Verbrechern ist! Diese CDU/CSU hat dieses Land zerstört, es sind die Täter von gestern und heute! Niemals werden wir das vergessen.
Ich fordere einen Paragraphen gegen die Beleidigung der Bürger durch Politiker.
Das kommt mir die gute alte Satisfaktionsfähigkeit in den sinn.
„Satisfaktion ist – ehemals im adligen und hochbürgerlichen, heute nur noch in bestimmten Zusammenhängen waffenstudentischen Lebens – die Wiedergutmachung eines Ehrdelikts mit geeigneten Mitteln bzw. die Verpflichtung, eine solche Genugtuung bei erfolgter Beleidigung einzufordern. Satisfaktionsfähigkeit war ein elitäres Kriterium, das nur waffenfähigen, „ehrenwerten“ Männern vorbehalten war, um sich sozial abzugrenzen.“
Ehrenwert und waffenfähig oder auch nur bereit, selbst Genugtuung einzuforder sind diese Politiker längst nicht mehr, deshalb brauchen sie den 188, um sich sozial abzugrenzen, d.h. zu erhöhen und vom Sessel aus den Staat für sie eintreten zu lassen.
Dass dieser Typ immer noch im Politikbetrieb herumgeistert ist eine Zumutung. Erinnere nur mal an seine Rolle bei der „Covid Pandemie“ und sein blamables Auftreten bei der Enquetekommission. Damit hat er sich auf Dauer disqualifiziert. Nur noch seine Parteifreunde vom gleichen Schlag an Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit stützen ihn. Interessant ist auch das Buch von Helmut Sterz „Die Impf Mafia“ welches deutlich aufzeigt wie bei Covid gelogen wurde und die Verantwortlichen dies ganz genau wußten. Von den langfristigen Gefahren dieser Giftbrühe welche diesen Opfern injiziert wurden mal ganz abgesehen. Kann man nur hoffen dass es Anwälte gibt die es schaffen diesen… Mehr
Dieser Idiotenparagraph wird nur für EINE Partei NICHT gelten, für die Alternative. Dieses Irrenhaus hält man nicht mehr aus!!!!
Da stellt sich doch die Frage kann man einen Politiker mit einer Aussage überhaupt „beleidigen“?
Was wird gemacht, wenn die Aussage, wie meistens gegen linke Politiker, der Wahrheit entspricht und stimmt?
…Carsten Müller stellte die heutige Fassung der Norm als Reaktion auf die Ermordung von Walter Lübcke dar… Der §188 existiert tatsächlich erst seit dem Frühjahr 2021. Walter Lübcke wurde allerdings bereits in 2019 ermordet. Wie gewohnt, werden also alle möglichen Argumente aus der „Mottenkiste“ geholt, um irgendeinen Zusammenhang zu konstruieren. Denn der Mord geschah weit vor irgendwelchen Beleidigungen, was schon deshalb keine Kausalität zum Erlass dieses m.E. anmassenden und vollkommen überflüssigen Paragraphen herstellen kann. Es sei denn, daß neuerdings Beleidigungen schlimmer als ein Mord sein sollen. Dazu wäre dann allerdings zu bedenken, daß Strafgesetze nicht vornehmlich der Prävention dienen, sondern… Mehr
Andersum wird ein Schuh draus ! Die A f D muss die “ Beibehaltung“ fordern , wenn sie etwas abschaffen will !
Ich halte den Tatbestand der Beleidigung generell für abschaffungswürdig. Die Strafbarkeit von Verleumdung und übler Nachrede ist völlig ausreichend.
Für die AfD ist das effektivste Vorgehen zur Machterlangung damit in naheliegender Weise vorgezeichnet: Man muß nur weiterhin vernünftige Vorschläge machen, welche dann von der Gesamtheit der derzeitigen Machthaber zwingend abgelehnt werden müssen. Die Initiative liegt immer bei der AfD, die vorhersehbare falsche Reaktion immer auf der Gegenseite. Die größte Oppositionspartei hat es somit in der Hand, die Regierungsparteien jedesmal zu jeweils falschen Entscheidungen zu veranlassen. Einfacher kann Oppositionsarbeit nicht mehr sein, insbesondere weil die AfD ein deutliches Alleinstellungsmerkmal als einzig ernstzunehmende Oppositionspartei erlangt, einfach weil die angeblichen Oppositionsparteien Grüne und Kommunisten sich bei Abstimmungen wieder und wieder als Kartellparteien… Mehr