Ein Gericht erklärt Falsches zur zulässigen Meinung: „Correctiv“ durfte von Deportationsplänen schreiben, obwohl es sie nicht gab. Wahrheit wird zur Auslegungssache und Meinung zur Waffe und der Rechtsstaat stolpert über sein eigenes Äußerungsrecht.
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Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat geurteilt, dass „Correctiv“ weiter schreiben darf, es habe bei jenem legendären Potsdamer Treffen einen Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger gegeben. Das stimmt zwar nicht, wie auch das Gericht zugab, aber dies sei eine zulässige Meinungsäußerung. Das Gericht hat damit die Hauptsacheklagen von Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig gegen Correctiv abgewiesen.
Dies würden die Leser auch erkennen, so das Gericht. Erkannt haben dies allerdings nicht die „professionellen“ Leser vieler Medien von ARD, ZDF, t-online, Spiegel etc., die den Bericht des umstrittenen Internetportals für bare Münze nahmen, entsprechend berichteten und vor Gericht kräftige Klatschen kassierten. Ulrich Vosgerau gewann alle diese teuren Prozesse. Nicht aber jetzt gegen den Hauptverursacher „Correctiv“. Die konnten sich herausschwindeln, dass sie nur eine Meinung geäußert hatten.
Die Abweisung von Vosgeraus Klage jetzt wurde nicht damit begründet, Correctiv habe inhaltlich Recht, sondern mit dem Diktum, die strittigen Passagen seien keine Tatsachenbehauptungen, sondern Meinungsäußerungen, beziehungsweise journalistische Wertungen. Formulierungen über angebliche Pläne zur „Deportation“ bzw. „Ausweisung“ auch deutscher Staatsbürger seien deshalb rechtlich nicht als überprüfbare Fakten behandelt worden.
Vosgerau beschreibt im Gespräch mit dem TE-Wecker den Correctiv-Text vom 10. Januar 2024 als so gebaut, dass er wenige, eher banale Tatsachen enthalte (zum Beispiel, dass es geschneit habe oder dass Martin Sellner den Begriff „Remigration“ benutzt habe) und daran eine Kette von Spekulationen anschließe. Diese führe über Assoziationen bis zu NS-Bezügen wie Madagaskar-Plan und Wannsee-Konferenz. Er sagt, deshalb habe man Correttiv anfangs nur wegen einzelner Details angegriffen, bei denen sich auch Fehler gezeigt hätten.
Seine eigentlichen Erfolge sieht Vosgerau in Verfahren gegen andere Medien, insbesondere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. ARD, ZDF und SWR hätten die Correctiv-Deutungen seiner Ansicht nach als eindeutige Tatsachen verbreitet wie, es seien Ausweisungen deutscher Staatsbürger „geplant“. Dagegen habe er mehrfach Unterlassungsentscheidungen erwirkt; zugleich kritisiert er, die Sender hätten über die eigenen Unterlassungsverurteilungen nicht berichtet.
Warum dann eine große Hauptsacheklage gegen Correctiv? Vosgerau argumentiert, die Abgrenzung „Meinung oder Tatsache“ richte sich nach dem Verständnis des „durchschnittlichen Lesers“, dieser werde aber in der Praxis nicht empirisch befragt. Er habe deshalb „empirisches Material“ vorlegen wollen: unter anderem zahlreiche frühere Verfahren (er spricht von rund 40 Entscheidungen), in denen Journalisten erklärt hätten, sie hätten Correctiv als Tatsachenbericht verstanden.
Im weiteren Gespräch übt Vosgerau grundsätzliche Kritik. Das Meinungsäußerungsrecht werde seiner Ansicht nach strategisch genutzt durch teilweise staatlich finanzierte NGOs, die Deutungen lieferten, und durch öffentlich-rechtliche Sender, die diese massenwirksam verbreiteten.
Ein Schwerpunkt ist die Kostenfrage: Rechtsschutz im Äußerungsrecht sei extrem teuer, verlange Spezialisten, und selbst bei einem Sieg würden nur begrenzt Gebühren erstattet, sodass Kläger auf hohen Kosten sitzenblieben. Vosgerau nennt eigene Zahlen: insgesamt rund 400.000 Euro Kosten, etwa 290.000 Euro Spenden, mehr als 100.000 Euro Finanzierungslücke.
Nach einem „Kassensturz“ im Oktober 2024 (damals rund 180.000 Euro) habe er eine Spendenkampagne gestartet und nun erneuert, um eine Berufung finanzieren zu können. Zum Schluss verbindet er das mit einer Demokratie-Diagnose. Meinungsfreiheit sei Voraussetzung demokratischer Willensbildung, wenn Medienlandschaft und Debatte vom ÖRR und von NGOs dominiert seien und Gegenwehr kaum bezahlbar sei, entstehe eher eine gelenkte als freie Meinungsbildung.
Bleibt schließlich die Frage, warum bei den vielen Verfahren von Habeck, Faeser und Co. gegen ehrbare Bürger deren Kritik nicht als Meinungsäußerungen gewertet wurde?



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Wieder so ein salomonisches Urteil, auf das die Richter vermutlich sehr stolz sind. In der Sache bekommt Vosgerau recht, auf dem Papier correctiv. Die Sache mit dem „Durchschnittsleser“, der hätte wissen müssen, dass… usw… wurde jetzt in einem österreichischen Prozess (Peter Pilz und sein Buch über die Ungereimheiten beim Tod des mächtigen Justiz-Sektionschefs Pilnacek) vom Richter genau entgegengesetzt eingesetzt: ein Aufdecker-Buch wird verboten, weil der „Durchschnittsleser“ etwas hineininterpretieren könnte, was den Kläger schädigt – die schädigende Behauptung steht gar nicht im Buch. Der „Durchschnittsleser“ scheint also eine dankbare variable Größe in der Rechtssprechung zu sein – einmal zu klug, einmal… Mehr
Wenn Correctiv also Sachen erfindet, also lügt, ist das eine zulässige Meinungsäußerung und als solche nicht strafbar, auch nicht für Journalisten!?
Und wenn jemand ein Meme teilt – wohlgemerkt teilt, nicht erstellt! – in dem Robert Habeck als Schwachkopf bezeichnet wird, dann ist das nicht nur strafbewehrt, sondern bringt sogar eine morgendliche Hausdurchsuchung mit sich!?
Jetzt möge jeder für sich den „Wahrheitsgehalt“ dieser beiden Aussagen prüfen und kurz überlegen, ob das Ergebnis dieser Prüfung konstituierend für eine Demokratie oder für ein totalitäres/faschistisches System ist!?
Es war einmal ein Land, in dem die Rechtsprechung noch das Recht sprach. Paragraphen waren Paragraphen, Richter trugen Roben statt Weltanschauungen, und Urteile fielen wie Äpfel vom Baum: sachlich, schwer und manchmal ein bisschen faul.
Doch dann kam die Linkssprechung.
Sie schlich sich nicht etwa durch die Hintertür, sondern marschierte frontal durch die Eingangshalle des Bundesverfassungsgerichts – mit Regenbogenfahne, Gendersternchen und einem Stapel Soziologie-Seminarskripte unterm Arm. Die Richter, zunächst irritiert, begannen zu nicken. Schließlich klang das alles sehr inklusiv, sehr gerecht, sehr… modern.
Die willfährigen Schergen und der vollkommen ahnungslose Teil der Bevölkerung dieses Landes, der wohl lieber ahnungslos, weil bequemer, ist, widert mich zutiefst an.
Es handelte sich bei diesem Prozess ebenfalls um einen politischen Prozess. Vor einem nicht unabhängigen Hamburger Gericht kann eine Verfechter von Wahrheit und Demokratie nicht gewinnen. Im Hamburg herrschen die Sozialisten der SPD mit den totalitären Grünen. Und die beschützen dieses Revolverblatt Correktiv. Aber schon alleine die Tatsache, dass eine Gericht glatte Lügen als Meinungsfreiheit durchgehen lassen muss, ist ein Sieg auf ganzer Linie. Es ist auch davon auszugehen, dass Herr Vosgerau seine Prozesskosten selber tragen muss, während die Prozesskosten von Lügen-Correktiv vom Staat über linksextreme NGOs zu mindesten in großen Teilen finanziert werden. Aber der Ruf der linken sozialistischen… Mehr
„Was bedeutet schon Wahrheit?“ sagte Pontius Pilatus. Dann lies er Jesus kreuzigen! „Die gefährlichsten Unwahrheiten sind Wahrheiten mäßig entstellt.“ Lichtenberg, „Wenn die Jagd dem Andersdenkenden gilt, statt dem Irrtum, ist nicht die Wahrheit das Ziel – sondern die Herrschaft über das Denken.“ Carl Friedrich von Weizsäcker, Einige Journalisten sind keine Lügner, aber Gläubige, die ihre Sicht für die Wahrheit halten! Und wenn ein Gericht urteilt, die suggestive Darstellung von verbindlicher Wahrheit würde der Bürger durchschauen, einordnen können und wäre somit zumutbar, dann muss sich der mündige Bürger fragen, warum der Enkeltrick, sowie hochglanzpolierte Anlagebetrüger, Rheumadecken Verkäufer auf Kaffeefahrten belangt werden?… Mehr
Also Correctief darf auch tatsächliche Lügen als Meinung straffrei verbreiten. Sicher auch der ÖRR mit seinem eingebildeten Bildungsauftrag.
Darf der Bürger wenigstens nachweisbare Wahrheiten sagen, wenn er keine Brandmauerpartei wählen will ?
Nichts neues auf der Welt.
Lüge war schon immer das „Handwerkzeug“ von Politik und Presse.
Der aktuelle Lügen-Zeitgeist hat da allerding ein Ausmaß angenommen, wegen Internet und 24h TV,
das Gesellschaft schädliche Folgen produziert.
Darf der Bürger wenigstens nachweisbare Wahrheiten sagen, wenn er keine Brandmauerpartei wählen will ?
Darf er. Gründen sie eine „Partei der Wahrheit“ PdW
Was lernen wir daraus? In diesem „Rechtsstaat“ ist alles, was die Linken schreiben eine freie Meinungsäußerung und somit zulässig und alles was von rechts kommt eine falsche Tatsachenbehauptung und strafbar. Warum versucht man allen Ernstes hier noch irgendwas mittels diesem „Rechtsstaat“ zu klären? Das Geld, die wertvolle Lebenszeit und die Mühe kann man sich sparen und seine Ressourcen effizienter nutzen.
Wenn die Richtigen erweislich etwas Falsches behaupten/veröffentlichen, dann ist es nur eine Meinungsäußerung und unterfällt der Meinungsfreiheit, der Kunst, der Satire oder der Pressefreiheit.
Wenn die Falschen etwas Nichtgenehmes behaupten, dann fällt es womöglich unter Volksverhetzung, Majestätsbeleidigung, Haß und Hetze, oder Staatsdelegitimierung.
Ich habe schon bessere Jahre in der Bundesrepublik erlebt, meine Eltern neben den guten Jahren auch solche Zeiten, auf die wir seit Merkel mit großen Schritten zumarschieren, sofern wir den fahrenden Zug nicht aufhalten.
Meine bescheidene, laienhafte Meinung zu dem Urteil: Allein der Name „Correctiv“ insinuiert doch, dass es sich hier nicht um ein Medienunternehmen handelt, das sich als ein weiteres gegründet hat, Meinungen kundzutun, sondern das angetreten ist, um in dem schier undurchdringbaren Dschungel an Informationen und Desinformation, die in Nachrichtenformate gepackt werden, Fakten zu recherchieren, nichts als Fakten, diese für solche vom Konsumenten auch gehaltenen ggf. zu korrigieren und die „korrekten“ dann entsprechend öffentlich zu machen. Information von Desinformation zu trennen ist daa Mandat. Das Mandat von „Correctiv“ ist und war ganz sicher niemals die Meinungsäußerung. Ihr genuines Motiv der Recherchen zu Potsdam… Mehr