Merkel steht unter dem Schutz des Berliner Verwaltungsgerichts

Marcel Luthes Klage scheitert, Angela Merkels Stasi-Akten bleiben dicht. Der eigentliche Skandal aber ist ein anderer: Das Gericht wollte offenbar lieber nicht wissen, ob Angela Merkel vom MfS geschont oder begünstigt wurde. Genau das hätte geprüft werden müssen.

IMAGO

Marcel Luthe ist mit seiner Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Einsicht in Merkels Stasi-Akten gescheitert. Ein geradezu symbolisches Bild spricht für die erwartete Entscheidung Bände. Auf dem Tisch des Richters liegt einem Foto von Daniel Gräber zufolge übereinander: ein paar Akten, dann die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und darüber thront als der Weisheit oder des Rechts letzter Schluss Merkels dicke Autohagiographie mit viel Eigenlob und wenig Inhalt.

Doch bevor man skandalisiert, empfiehlt sich ein Blick auf die Sachlage. Der Skandal des Beschlusses liegt woanders, denn bis auf einen Punkt hat der Richter korrekt nach Gesetzeslage entschieden. In der Tat war Angela Merkel in dem Zeitraum, in dem eine oder mehrere Akten über sie angelegt worden sein könnten, noch keine Person der Zeitgeschichte, auch keine Person öffentlichen Interesses. Um es kurz zu sagen, liegt keine „Täterakte“ vor, sondern eine „Opferakte“. Diese wird ohne Einwilligung der Person, die Gegenstand der Akte ist, nicht herausgegeben. So weit, so korrekt. Und Merkel verweigert ihre Einwilligung. Vielleicht müssten Teile der Autohagiographie umgeschrieben werden?

Ob übrigens in dieser Hinsicht das Stasiunterlagengesetz stimmig ist, ist eine andere Frage, die der Richter nicht zu entscheiden hat.

Völlig fehl dürfte der Kläger, dürfte Marcel Luthe in der Vorstellung gehen, dass er wesentliche Aktenfunde über Merkels Engagement beim „Demokratischen Aufbruch“ findet. Ein Blick in meine Merkel-Biographie hätte Luthe darüber belehrt, dass Angela Merkel erst im Dezember 1989 zum „Demokratischen Aufbau“ ging, weil sie anfangs „dem Braten nicht traute“ – mit anderen Worten: als sie wusste, dass damit keine persönliche Gefahr mehr verbunden war. „Ich wusste, dass der Zeitpunkt gekommen war, sich zu engagieren. So bin ich mit meinem Chef Klaus Ulbricht auf Parteiensuche gegangen.“ Und das dürfte nach dem 7. Oktober 1989 gewesen sein.

Wäre Merkel inoffizieller Mitarbeiter gewesen und wäre sie im Auftrag der Stasi zum „Demokratischen Aufbruch“ gegangen, dann hätte sie dem Braten früher trauen können, weil es für sie ohne Gefahr gewesen wäre. Warum also ging Merkel nicht schon im November zum DA, warum gründete sie ihn im Oktober nicht mit? Wie man in meinem demnächst erscheinenden Buch nachlesen kann, war zu diesem Zeitpunkt die Stasi damit beschäftigt, ihre Mitarbeiter, die offiziellen wie die inoffiziellen, zu schützen – und sie tat das, indem sie Spuren verwischte, Akten vernichtete, auch Opferakten, weil diese Rückschlüsse auf die inoffiziellen Mitarbeiter zuließen, die auf sie beispielsweise im Rahmen einer Operativen Personenkontrolle (OPK) oder eines Operativen Vorgangs (OV) angesetzt worden waren.

Diese Vorstellung resultiert letztlich aus der Verschwörungstheorie, dass Merkel Mielkes Rache war, und verharmlost, wie sehr die CDU Mitte der neunziger Jahre schon am Ende war, wie komplett sie bereits die Diskursherrschaft an die Rotgrünen abgegeben hatte und was für eine lächerliche Veranstaltung der Andenpakt war, wie wenig Mühe es letztlich Merkel kostete, die Helden der Wohlstandsgesellschaft Koch, Oettinger, Wulff, und Merz nicht zu vergessen, auszumanövrieren. Das ganze Elend bestand darin, dass die CDU nach der Vaterfigur Kohl nun nach der Mutterfigur suchte, als die sich Merkel anbot.

Doch mit einem Argument hatte Luthe sehr recht. Der Skandal des Beschlusses besteht darin, dass der Richter das treffende Argument mutwillig ignorierte. Laut StUG (Stasiunterlagengesetz) § 6 gibt es nicht nur offizielle und inoffizielle Mitarbeiter, sondern auch „Begünstigte Personen“. Begünstigte Personen sind unter anderen Personen, die „vom Staatssicherheitsdienst oder auf seine Veranlassung bei der Strafverfolgung geschont worden sind“. Und genau hier entsteht eine berechtigte Frage, deren Beantwortung das Gericht verwehrt.

Die Ereignisse in Polen, die mit der Ausrufung des Kriegsrechts im Dezember 1981 eskalierten, versetzte die Parteiführung der SED und die Stasi in eine Paranoia. In dieser Situation, in der die Aufmerksamkeit des Ministeriums für Staatssicherheit aufgrund der „Ansteckungsgefahr“ sich auf die Kontakte von DDR-Bürgern zu Polen und nach Polen richtete, bekommt das Ministerium zwei Meldungen, die dazu angetan sind, den Verdacht zu hegen, dass eine junge Wissenschaftlerin an der höchsten Wissenschaftseinrichtung der DDR mit der Solidarność sympathisieren könnte – und unternimmt nichts?

Als Angela Merkel am 12. August 1981 von Polen in die DDR zurückreisen wollte, entdeckten die Grenzer bei ihr eine zwischen Büchern versteckte Solidarność-Zeitung und in ihrem Portemonnaie ein Solidarność-Abzeichen, außerdem zwei Fotos vom Solidarność-Denkmal in Gdynia. Sie wurde aus dem Zug auf den Bahnsteig geholt, während ihr Begleiter im Zug sitzen blieb. Sie erklärte den Grenzern, dass das polnische Paar, das sie eingeladen hatte, sie zum Denkmal führte, weil das für die Polen eine große Bedeutung besäße; dort kauften ihre Gastgeber von einem Solidarność-Mann Zeitung und Abzeichen und schenkten ihr beides. Der Grenzer schrieb ins Protokoll: „Der Bürgerin war nicht bekannt, dass solche Gegenstände zur Einfuhr in die DDR nicht zugelassen sind.“

Außerdem, behauptete sie, könne sie die Zeitung nicht lesen, da sie kein Polnisch spreche. Als sicher darf gelten, dass die Grenzer den Vorfall weitermeldeten. Selbst wenn man unterstellt, dass diese Meldung im Trubel der Ereignisse untergegangen sein sollte, was wenig glaubhaft ist, erzählte sie von ihrer Reise ihrem Kollegen Frank Schneider, der als IM Bachmann für das MfS arbeitete. „Das Ziel ihrer Reise bestand darin, die Lage in der VR Polen kennenzulernen“, informierte Schneider das MfS über Merkels Erlebnisse in Gdynia und darüber, dass die Solidarność in Polen immer größeren Einfluss gewann.

Die Frage lautet also, wer oder was hatte Merkel in dieser riskanten Situation gedeckt, denn in vergleichbaren Fällen ging die Stasi rabiat vor? Der Theologiestudent Eckart Hübner wurde beispielsweise im August 1981 hingegen von DDR-Grenzern festgenommen, als er versuchte, Solidarność-Material in die DDR zu schmuggeln. Nach einer kurzen Haft in Neustrelitz wurde er in die Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Hohenschönhausen gebracht. Monatelang wurde er dort verhört und dann zu einem Jahr und drei Monaten wegen Zollvergehens verurteilt und eingesperrt. Weshalb begünstigte das Ministerium für Staatssicherheit und sah von Untersuchung und Strafverfolgung im Fall von Angela Merkel ab?

Das Mindeste, nein, das Allermindeste, was Richter Jens Tegtmeier hätte tun müssen, wäre gewesen, selbst Akteneinsicht zu nehmen, ob Merkel begünstigt worden war. Doch Tegtmeier las lieber in Merkels Autohagiographie als in den betreffenden Akten. Wie das Foto zeigt, Ober sticht Unter, Merkels Vorstellung von der Welt des Gesetzes.

Über die Gründe von Tegtmeiers Fehlentscheidung kann man nur spekulieren. Fakt ist jedenfalls, dass Tegtmeiers Wahl zum Vize-Präsidenten des Berliner Verwaltungsgericht (Moabit) erst im zweiten Anlauf am 10. März 2026 gelang, und nach Presseberichten erst nachdem sich Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg für ihren Favoriten eingesetzt hatte. Badenberg ist CDU-Mitglied, gehört dem Vorstand der Konrad-Adenauer-Stiftung an.

Sollte Merkel geschont werden? Bis auf den Beweis des Gegenteils muss man den IM-Verdacht Merkel gegenüber sehr skeptisch sehen – und nach Kohls Pleite mit Schnur und mit Lothar de Maizière liegt es im Bereich des Vorstellbaren, dass Kohl Merkel sehr früh durchgaucken ließ.

Doch unabhängig davon, ist die Akte jenseits des Stasi-Vorwurfs von allerhöchstem offiziellen Interesse, schon weil Merkel ein Interesse hat, dass andere Details aus ihrem Leben nicht bekannt werden. Das Gericht hat der Forschung erst einmal einen groben Riegel vorgeschoben. Stattdessen hätte es der berechtigten Frage nachgehen müssen: Wurde Merkel begünstigt, und wenn ja, von wem und warum?

Und da der Richter sicher Latein versteht, sei erwähnt: Ignorantia non es argumentum. (Unwissenheit ist kein Argument.) Oder anders – frei übersetzt: Ignoranz ist kein Beweisgrund.

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Kommentare ( 107 )

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Schwabenwilli
22 Tage her

Wie ging noch dieser Witz? „Mein Opa war nicht bei den Nazis er war nur Mitläufer …… überzeugter Mitläufer😉“.

Raul Gutmann
21 Tage her
Antworten an  Schwabenwilli

Sehr geehrter Herr „Schwabenwilli“, immerhin hatte Ihr Großvater nicht die Erkenntnis des Mai 1945, während den Menschen, die bei der Bundestagswahl 2017 Angela Merkel mittelbar wiederwählten, die Grenzöffnung zwei Jahre zuvor bekannt war.
Was nicht nur einen historisch signifikanten Unterschied darstellt, sondern auch mahnt, mit moralisch-politischen Verurteilungen von Vorfahren zumindest zurückhaltend zu sein.
Hochachtungsvoll

Johny
22 Tage her

Apropos Klarnamenpflicht – Wer sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, muss auch nichts verbergen.

Schwabenwilli
22 Tage her
Antworten an  Johny

Das Dumme dabei ist nur, dass andere bestimmen, was „Schulden“ sind und was nicht.

Johny
22 Tage her
Antworten an  Schwabenwilli

Alle sind gleich, aber manche sind gleicher

Mikmi
22 Tage her
Antworten an  Johny

Dann brauchen wir ja auch keine geheime Abstimmungen, geheime Wahlen, oder? Oder soll doch jeder wissen, wo der wohnt?

Nobis
22 Tage her
Antworten an  Johny

Und aber, „Im Dunkeln ist gut Munkeln oder Merkeln“

Felix Dingo
22 Tage her
Antworten an  Johny


Sie könnten aber wenigstens „Zynismus“ hinter Ihren Text schreiben.

Robert Tiel
21 Tage her
Antworten an  Johny

Die AntiFa, Hammerbande und andere entscheiden darüber, ob Sie sich was haben zu Schulden kommen lassen.
Ihr Argument trifft weit besser auf IM Erika zu.

Klaus D
21 Tage her
Antworten an  Johny

Sagt der der selber keinen klarnamen benutzt!

Peer 70
21 Tage her
Antworten an  Johny

Das sitzt noch einer aus der ehemaligen DDR und kauert vor sich!

BKF
19 Tage her
Antworten an  Johny

Wer sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, muss auch nichts verbergen.“ War auch der Hinweis der GeStaPo. Darf man solche Sprüche aus der nationalsozialistischen Mottenkiste überhaupt verwenden, wenn nicht mal die SPD-Parole AfD erlaubt ist?

man without opinion
19 Tage her

Moin,
eine überflüssige Maßnahme. Warum wohl war Gauck Präsident?
LG

Ralf Poehling
20 Tage her

Dass da was ist, dürfte klar sein. In Diktaturen wird man üblicherweise nicht immer gefragt oder gebeten, sich im System zu engagieren. Man wird einfach rekrutiert. Das gibt es sogar bei uns hier im Westen. Damals wie heute leider immer noch. Und da die Öffentlichkeit üblicherweise nur auf Schlagworte reagiert und dann nicht mehr nach Details und dem Wie und dem Warum fragt, hält da jemand bei Merkels Akte den Daumen drauf. Insbesondere deshalb, weil sie ja mal Bundeskanzlerin war. Rückwirkend könnte man sonst so manche ihrer Entscheidungen plötzlich anders sehen, was einen Rattenschwanz an Ereignissen auslösen könnte. Vielleicht auch… Mehr

FionaMUC
21 Tage her

Und geht die Sache nun vors Oberverwaltungsgericht?

heinrich hein
21 Tage her

Ich finde es immer mutig, wenn Menschen Deutschland als Rechtsstaat bezeichnen, ohne irgendwelche Beweise hierfür vorzulegen. Unsere Verfassung? Jeder Unrechtsstaat verfügte und verfügt über eine solche, die niemals Hinweise darauf enthält, dass es sich um keinen Rechtsstaat handelt. Also taugt dieser „Beweis“ schon einmal gar nichts. Uns sonst? m.E. sieht es da recht „mau“ aus, wie das Urteil einmal mehr beweist.

Raul Gutmann
21 Tage her

Frau Merkel steht nicht nur unter „dem Schutz“ des Berliner Verwaltungsgerichts, sondern der gesamten Classe politique.
Wobei man lange darüber sinnen kann, ob letztere die „Heimsuchung aus der Uckermark“ (Michael Klonovsky) hervorbrachte oder jene Ausfluß des Degeneration des demokratischen Systems gut hundert Jahre nach Abschaffung der Monarchie darstellt.
Wie dem auch immer sei, bleibt zukünftigen Historiker die Frage nach der personellen Verantwortung des suizidalen Untergang Deutschlands nicht unbeantwortet.

Michael W.
21 Tage her

Schon Honecker stand unter dem Schutz deutscher Gerichte.
Oder wie sonst leise sich der Freispruch wegen der Mauertoten erklären? Und dann der anschließende Polizeischutz zum Flughafen, wie ihn sonst nur aktive hohe Politiker und Staatsgäste genießen?

BKF
21 Tage her

Vielleicht ist der ganze Ansatz schon falsch und man sollte besser nach ihrer Akte in den USA nachfragen. Für einen DDR-Bürger ist der Lebenslauf und der Geschichte um ihre Familie mit der Übersiedlung schon grundsätzlich mehr als ungewöhnlich und dann noch dieser Aufstieg aus dem scheinbaren Nichts in der Wendezeit und danach.

jensberndt
12 Tage her
Antworten an  BKF

Ungewöhnlich? Charmante Untertreibung: Normalerweise waren Pfarrerskinder nicht einmal Mitglied bei den Pionieren oder in der FDJ, geschweige denn Sekretär für Agitprop. So einen Posten musste man nicht, man wollte ihn. Und dann das Studium in Moskau…

Kaltverformer
21 Tage her

Also aus Sicht eines Deutschland-De-Konstruktors hat Angela einen super Job gemacht.
Man muss das auch durchaus würdigen, dass sie auch nach dem offiziellen Ausscheiden nach wie vor den kleinen Fritzi bei der Hand nimmt, ihn anleitet und ihm den richtigen Weg zeigt.

Klaus Uhltzscht
21 Tage her

Die Intervention von oben beim Zwischenfall 1981 an der polnischen Grenze diente und dient wohl eher dem Vermeiden unschöner Bilder für den Vater Angela Merkels, Horst Kasner.
Der „Rote Kasner“ war SED-naher Kirchenfunktionär, arbeitete zu dieser Zeit mit Klaus Gysi, DDR-Staatssekretär für Kirchenfragen und Vater von Gregor Gysi und entwickelte das Konzept „Kirche im Sozialismus“, welches Angela Merkel später als BRD-Kanzlerin umsetzte.
Detail am Rande ist, daß Richter Tegtmeier sich vor Urteilsverkündung zu einer „Beratung“ aus dem Gerichtssaal zurückzog. Solche „Beratungen“ schaden dem Vertrauen in die Justiz bei politischen Verfahren.

hoho
21 Tage her

Was ich mich frage ist: ist das Epstein Niveau von Korruption und ob es dabei zu Epstein Hobbies eine Rolle spielen?