Hinweisgeber sollen geschützt werden, aber Kritiker will man bestrafen. Die EU verlangt Schutz für Whistleblower. Doch wer Missstände im Bürgergeld-System offenlegt, erlebt schnell die Grenzen der neuen Moral.
picture alliance/dpa/Weser Kurier | Focke Strangmann
In der neuen Welt unserer Demokraten gibt es nur noch Schwarz und Weiß, Gute und Schlechte. Für die Guten hat die EU 2019 die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) erlassen. Sie soll Personen schützen, die berufliche Missstände melden. Sie verpflichtet Unternehmen und Behörden zur Einrichtung sicherer Meldekanäle und verbietet jegliche Repressalien gegen Hinweisgeber. In Deutschland wurde sie durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt. Wichtige Punkte dieses Gesetzes sind, dass Hinweisgeber nicht gekündigt, abgemahnt oder anderweitig benachteiligt werden dürfen. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Aber das gilt eben nicht für alle.
Etwa für den Bremer Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken. Er gehört nicht zu den „Guten“ und wurde entgegen dem gesetzlichen Schutz für Whistleblower entlassen. Dieser Fall ist deshalb kein gewöhnlicher arbeitsrechtlicher Streit. Er zeigt, dass vor dem Gesetz längst nicht mehr alle gleich sind.
Göcken arbeitete nach eigenen Angaben etwa 20 Jahre im Jobcenter Bremen. Bundesweit bekannt wurde er erst durch die ZDF-Dokumentation „Am Puls – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung?“. Dort schilderte er die Realität seiner Arbeit. Vermittler seien teilweise für bis zu 400 Kunden zuständig, viele Leistungsbezieher würden nicht kooperieren, manche bewusst falsche Angaben machen. Seine besonders kontroverse Aussage lautete, es sei im Jobcenter ein „offenes Geheimnis“, dass 30 bis 40 Prozent keine wahrheitsgemäßen Angaben machten.
Seinen Vorgesetzten und vermutlich auch dem einen oder anderen Politiker gefiel das Aufdecken der Missstände durch den Whistleblower, der eigentlich durch das neue EU-Gesetz besonders geschützt werden soll, weniger gut. Das ist menschlich verständlich, denn es sind ja Missstände, für die sie eventuell verantwortlich sein könnten. Begründet wurde die Kündigung mit dem nicht genehmigten Fernsehauftritt sowie dem, aus Sicht der Behörde, Behaupten falscher Tatsachen.
Bereits vor der Ausstrahlung war Göcken zweimal wegen eher belangloser Vorkommnisse abgemahnt worden. Wegen der Nichtteilnahme an einer Skype-Konferenz und wegen einer angeblich falsch versendeten E-Mail. Vor dem Arbeitsgericht Bremen wurde über eine Einigung verhandelt. Die Richterin schlug eine Freistellung von anderthalb Jahren bei vollen Bezügen vor. Die Sozialbehörde bot später ein Jahr an. Eine Einigung kam nicht zustande. Das Verfahren ruhte zunächst. Danach erschien die ZDF-Dokumentation.
Hinzu kam, dass Göcken zuvor ein Jahr krankgeschrieben war. Nach eigenen Angaben beziehungsweise auf ärztliche Empfehlung sollte er nicht mehr in der Arbeitsvermittlung tätig sein. Dennoch wollte er später in Teilzeit dorthin zurückkehren. Zwischenzeitlich arbeitete er in der Buchhaltung sowie im Bereich Beschaffung und Controlling. Diese Tätigkeiten sollen ihm nach eigenen Aussagen nicht zugesagt haben.
Die Vorwürfe beider Seiten spiegeln sich. Der Mitarbeiter beklagt strukturelle Fehlanreize, mangelnde Kontrollmöglichkeiten und eine Überforderung der Jobcenter. Das Jobcenter wiederum wirft ihm vor, selbst kein besonders engagierter Mitarbeiter gewesen zu sein.
Nach seiner Kündigung verschärfte Fred Göcken nun seine Kritik noch einmal. In einem Podcast bezeichnete er seinen Fernsehauftritt als „SOS-Funk“. Er schilderte exemplarisch Fälle, in denen Führerscheine und Fahrzeuge für die Arbeitsaufnahme finanziert worden, Betroffene jedoch nach kurzer Zeit wieder aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden seien und die Förderung faktisch erhalten geblieben sei. Zudem erklärte er, Sanktionen seien in der Praxis oft kaum durchsetzbar gewesen, weil die zuständigen Leistungsabteilungen überlastet gewesen seien. Vermittler hätten sich deshalb auf diejenigen konzentriert, die tatsächlich mitarbeiten wollten.
Interessant ist dabei eine weitere Nuancierung seiner Aussagen. Gegen die Kritik, er habe alle Bürgergeldempfänger unter Generalverdacht gestellt, wandte er ein, seine Schätzung habe sich lediglich auf arbeitsfähige Leistungsbezieher beziehungsweise Aufstocker bezogen. Für diese Gruppe halte er die Quote von 30 bis 40 Prozent weiterhin für realistisch. Das Jobcenter Bremen räumte zwar ein, dass fehlerhafte Angaben und Sozialbetrug selbstverständlich vorkämen, erklärte jedoch zugleich, für die genannte Größenordnung gebe es keine belastbaren Erkenntnisse.
Belastbare Erkenntnisse könnte der Mitarbeiter jetzt ja geliefert haben. Statt reflexartig jeden zu bestrafen, der es wagt, Probleme zu benennen, könnte die Behörde seinen Vorwürfen nachgehen. Da aber offensichtlich nicht sein kann, was nicht sein darf, wird die Anwesenheit des rosa Elefanten weiter geleugnet. Und dass man sich um EU-Recht auch nur dann schert, wenn es einem gerade passt, ist auch keine Neuigkeit.

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Wer Unerfreuliches sagt, das eventuell wahr sein könnte, wird entlassen……es geht gar nicht um die paar euro beim jobcenter sondern darum das das eine lawine auslösen könnte und das würde die treffen die den staat richtig abzocken siehe steuerbetrug/steuerschlupflöcher. Selbst wenn man hoch ansetzen würde und 10mrd pa beim jobcenter einsparen würde wären das peanuts. So gehen uns jedes jahr um die 30mrd euro alleine am umsatzsteuerbetrug verloren. Würden wir beim steuerecht auch so hart durchgreifen wollen wie beim jobcenter könnten wir 200mrd im jahr einsparen. Aber das würde überweigend die treffen die diese politik unterstützen ego wollen die gar… Mehr
Wieso konnte hier das EU-Recht vor Gericht einfach mißachtet werden?
Die einzige Chance, die Herrn Göcken jetzt noch bleibt, ist Herr Steinhöfel.
Aber Herr Steinhöfel kann ja nicht überall sein.
Ich habe mir schon oft gewünscht, dass es eine Liste mit guten Anwälten gäbe, die man im Bedarfsfall kontaktieren kann. Ohne entsprechende, belastbare Mund-zu-Mund-Propaganda ist da zur Zeit jedenfalls anscheinend nichts zu machen.
Ärgerlich für Herrn Göcken, dennoch, da bin ich mir sicher, wusste er ganz genau was passieren wird – die Wahrheit tut eben weh! Das Perfide am Gebilde des Sozialstaats ist aber deutlich geworden: Ein „Steuersünder“ wird härter bestraft, als derjenige, der die Steuern anderer ohne Kontrolle und besseren Wissens für sich (durch falsche Angaben) vereinnahmt! Während das Finanzamt jede Kontrollmöglichkeit nutzen kann, wird hier die rechtliche Prüfung erschwert, also ein „staatsrechtliches Totalversagen“!! Jeder, der sich auch nur ansatzweise mit Hartz4, Bürgergeld und bald Grundsicherung nach SGB II befasst, kennt Fälle, die nicht – bei gesundem Menschenverstand – nachzuvollziehen sind! Es… Mehr
Bei Lanz hat die Frau Tacke ja ausführlich geschildert, warum es so gut wie keine Sanktionen gegenüber den Unwilligen unter den Bürgergeldempfängern gibt. Da wurde vor den Sanktionen ein Bürokratieapparat geschaltet, der so aufwändig ist, dass man den Aufwand für Sanktionen scheut. Bürgergeld gibt es schnell, Sanktionen sind wahnsinnig bürokratisch. Die Mitarbeiter im Jobcenter sind da ohne jede Illusion, das ist so gewollt. Fazit : eigentlich ist das Bürgergeld fast wie Bedingungsloses Grundeinkommen. Auch für alle, die extra deswegen hier her nach D kommen. Nur die Politik möchte es so nicht benennen. Oder wie das Wallstreet Journal schrieb, Nur Deutschland… Mehr
Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (§ 44b, § 6d SGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Landkreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt (§ 6a, § 6d).
Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung = Andrea Nahles, SPD, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales = Bäbl Bas, SPD unterliegt (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht
Bremen Bürgerschaftswahl 2023 = SPD https://www.wahlen-bremen.de/Wahlen/2023_05_14/ergebnisse_gemeinde_04011000.html
Bremen kassierte 2025 1.021Mio EURO aus dem Länderfinanzausgleich.
Für mich sieht das so aus, als habe Hr. Göcken sich seinen eigenen Rauswurf organisiert. Möglicherweise hofft er auf einen goldenen Fallschirm.
„Hinweisgeberschutzgesetz“… die Orwell Schwingungen sind hochfrequent beim Namen dieses Gesetzes, ganz unabhängig von seiner Anwendung.
„Das Jobcenter wiederum wirft ihm vor, selbst kein besonders engagierter Mitarbeiter gewesen zu sein.“
Klar, besonders engagierte Mitarbeiter halten brav den Mund und schreiben die Überweisungen?
Der Leiter des Arbeitsamt Bremen wurde gerade freigestellt, Begründung, Geldverschwendung bei diversen Baumaßnahmen.
Da geht jemand gewaltig die Düse
Den ganzen Bullshit abschaffen,Arbeitsministerium,Arbeitsamt,Rentenversicherung.Soll jeder für sich selbst sorgen oder die KI übernimmt das.
Wie war das noch heute bei Anthony Lee.Die Rentenverischerung in Deutschland hat 62400 Mitarbeiter,am Ende kannst froh sein wenn du noch Rente kriegst.in Norwegen machen das 700 Mitarbeiter die aber die Rentenkasse auf bis zu 1,9 Billionen Euro erhöhen durch clevere Finanzaktionen.
Dieser Laden muss nur ein wenig ausgemistet werden. Das jeder für sich selber sorgt, das wird nie klappen, die Leute zahlen 45 Jahre ein und wundern sich, warum sie so wenig Rente bekommen. Und in Kannada gibt es Bären, warum nicht auch in Deutschland? Merken sie was, hier müssen die Probleme gelöst werden.
Nun ja,bei uns gibt es Wölfe,soviel wie in gnaz Skandinivien zusammen oder mehr als in Kanada.
Da muß nichts ausgemistet werden.Manche Institutionen sind so überflüssig wie ein Kropf.
Unser Staat hat an vielen Firmen Beteiligungen, die Gewinne fließen in den Haushalt und werden verprasst, Schweden läßt die Gewinne in die Rentenkasse fließen.
Überflüssig ist die Rentenkasse nicht, sie muss nur optimiert werden, wenn ich mir Berater hole, für viel Mio. aber nie ein Ergebnis bekomme, nur Rechnungen, dann ist dieses zu hinterfragen. Bei uns gibt es auch sehr viel ungebildete Abgeordnete, das das dem Land schadet, wie die Wölfe, muss man auch erst einmal begreifen.