Jens Spahn kann aufatmen. Trotz 170 Strafanzeigen gegen ihn wegen Milliardenverschwendung bei der Maskenbeschaffung sieht die Berliner Justiz keinen Anfangsverdacht. Milliarden an Steuergeld verbrannt und alle Fragen bleiben offen. Doch Politik, Mainstream-Medien und die Koalition ziehen den Deckel fest zu.
picture alliance / dts-Agentur
Der frühere Bundesgesundheitsminister und heutige Fraktionschef Jens Spahn darf aufatmen: Berlins Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, sie werde kein Ermittlungsverfahren gegen den Politiker wegen Haushaltsuntreue und anderer möglicher Delikte aufnehmen. Das Prüfverfahren, so ein Behördensprecher, habe „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben“.
Seit Anfang Juni 2025 gingen mehr als 170 Strafanzeigen gegen Spahn ein, nachdem sowohl der Bundesrechnungshof als auch Untersuchungsbericht des Bundesgesundheitsministerium durch die frühere Staatssekretärin Margaretha Sudhof die Verschwendung von Steuer-Milliarden für nutzlose Maskenkäufe und schwerwiegende Unregelmäßigkeiten in der Auftragsvergabe feststellten. Damit bestätigten beide die umfangreichen Recherchen von TE aus dem Jahr 2021: das Magazin hatte anhand vieler interner Dokumente detailliert belegt, wie Spahn der mit der CDU eng verbandelten Speditionsfirma Fiege aus Nordrhein-Westfalen Sonderkonditionen zuschanzte, Masken weit über den Bedarf und den Etat einkaufen ließ und etlichen Lieferanten die Bezahlung vorenthielt – während Fiege sogar – als einziger Beschaffer – eine üppige Vorkasse erhielt.
Allerdings zeigte sich damals die in der deutschen Medienlandschaft immer noch übliche Praxis: Stammen Recherchen von einem nichtlinken Medium, halten andere Magazine und Sender automatisch Abstand zu dem Thema, weil es von den „Falschen“ kommt. So geschah es übrigens auch mit den Enthüllungen zu den Geschäften von Kulturstaatsmister Wolfram Weimer durch den Journalisten Alexander Wallasch, das Medium Apollo und TE: Weimer beklagte „rechte Trolle“ – und erhielt erstaunliche Unterstützung anderer Medien, obwohl es an den Sachverhalten nichts zu deuteln gibt.
Zurück zu Spahn. Seine Rechtfertigung lautete im Dezember 2025: „Bestellt wurden Schutzmasken für das Gesundheitswesen und nicht für den Alltag.[…]Es gibt Infektionsschutzmasken als solche gar nicht. Es sind Arbeitsschutzmasken. Sofern gibt es für das, wofür sie eingesetzt wurden, keine wirklichen Zulassungsverfahren.“ Das ist aus mehreren Gründen absurd, allein schon wegen der Proportionen. Der Minister ließ seinerzeit insgesamt 5,8 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro ordern. Selbst Gesundheitsbranche und Bürger zusammen brauchten diese Mengen nicht. Etwa vier Milliarden der Atemschutztücher blieben ungenutzt, drei Milliarden Stück wurden bisher verbrannt.
In den Recherchen von TE ging es 2021 hauptsächlich um die geldwerten Vorzugskonditionen für zwei Unternehmen. Eines davon, die Logistikfirma Fiege, residiert ganz in der Nähe von Spahns Wahlkreis in Nordrhein-Westfalen. Seine Eigentümer pflegen enge Verbindungen zur NRW-CDU, in der Spahn damals wie heute zu den mächtigsten Politikern gehört. Einer der wichtigsten Beiträge von TE zu der Affäre erschien am 9. April 2021
„Am 31. März 2020“, hieß es dort, „schloss Spahns Zentralabteilungsleiter Ingo Behnel einen Rahmenvertrag mit der FIB über die Beschaffung von maximal 110 Millionen FFP-2-Schutzmasken und 500 Millionen einfachen OP-Masken. Die Vereinbarung, die TE vorliegt, enthält eine besondere Klausel: ‚Im derzeitigen Markt ist es in der Regel aktuell erforderlich“, heißt es dort, „dass FIB den Ankauf bei seinen Lieferanten schon vor der Prüfung tätigt. Den Parteien ist das bewusst und die damit verbundenen Risiken aus dem Kaufvertrag trägt BGM.‘ Das Bundesgesundheitsministerium übernahm also pauschal das Risiko, falls sich die beschafften Masken als minderwertig beziehungsweise unbrauchbar erweisen sollten. Außerdem erhielt Fiege – anders als andere Lieferanten – Vorkasse in einem erheblichen Ausmaß.
„Das BGM hat bereits eine Abschlagzahlung von 40 000 000.- Euro (vierzig Millionen) geleistet“, heißt es in dem Rahmenvertrag. Die großzügige Kondition ging auf eine E-Mail-Korrespondenz zwischen Ministerium und dem Unternehmen zurück.“
TE dokumentierte den Vorgang mit Auszügen aus dem Vertrag zwischen Ministerium und Fiege. Dieses Medium konnte außerdem durch den Vergleich mit den Rahmenverträgen zur Maskenbeschaffung, die die Bundesregierung mit VW, der Lufthansa und anderen Großunternehmen schloss, klar zeigen, dass nur Fiege seinerzeit einen Vorschuss plus Freistellung von jeder Haftung für mögliche Mängel bei den Masken erhielt. Der Spediteur durfte außerdem den Vertrag, der ohnehin schon einer Lizenz zum Gelddrucken gleichkam, nachträglich noch zu seinen eigenen Gunsten korrigieren: Plötzlich kostete FFP-2-Masken demnach nicht mehr 2,95, sondern 3,05 Euro, OP-Masken 0,53 Euro statt der ursprünglich fixierten 44 Cent.
Im Zuge seiner Recherche fragte TE am 8. April 2021 schriftlich bei Spahn an, ob es einen geschäftlichen Kontakt zwischen ihm und dem Unternehmen Fiege und dessen Gesellschaftern gebe – etwa ein Privatdarlehen. Bekanntlich erwarb der Minister damals zusammen mit seinem Lebensgefährten eine luxuriöse Villa in Berlin Dahlem für 4,125 Millionen Euro – vollständig kreditfinanziert. Dass jemand Solventes dafür bürgte, wäre nicht überraschend. Der Minister beantwortete die Frage damals nicht. Sie blieb bis heute offen. Sollte es keine entsprechenden privatgeschäftlichen Verbindungen gegeben haben, ließe sich der Verdacht auch heute noch mit einem einfachen ‚Nein‘ aus dem Mund von Spahn aus der Welt schaffen.
Zweitens ließ Spahn noch zu einem Zeitpunkt über das Schweizer Unternehmen Emix Masken einkaufen, als seine Beamten längst Alarm schlugen, weil das ursprüngliche Einkaufsbudget des Ministeriums von vier Milliarden Euro schon deutlich überschritten war. Den Vertrag mit Emix hatte Andrea Tandler, Tochter des früheren CSU-Finanzministers Gerold Tandler, mit Spahn direkt eingefädelt. Das Landgericht München verurteilte Tandler und ihren Lebensgefährten später zu mehrjähriger Haft wegen des Versuchs, die aus dem Geschäft resultierende Steuer zu hinterziehen.
Gegenüber vielen anderen Lieferanten versuchte sich das Gesundheitsministerium später aus den Verträgen herauszuwinden, indem es behauptete, die Ware sei mangelhaft gewesen oder zu spät geliefert worden. Mehr als 100 Lieferanten klagten gegen das Ministerium – und bekamen nach und nach Recht. Damit verursachte Spahns Behörde weitere horrende Kosten. Mit der Führung der Prozesse gegen die Händler ließ Spahn Anwälte des Unternehmens Ernest & Young (EY) beauftragen, dessen Wirtschaftsprüfer dem Skandalkonzern Wirecard lange Zeit makellose Bilanzen bescheinigt hatten. Allein für die Tätigkeit von EY stellte das Ministerium den Betrag von 9,5 Millionen Euro ein.
Dem Bundesrechnungshof und Oppositionspolitikern – beides Instanzen mit der Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren – hielt Spahns Ministerium außerdem Akten vor und ließ Fragen in der Sache unbeantwortet. Begründung: Es gebe ein „Geheimhaltungsinteresse des Bundes“.
Dass Spahn bis heute trotz seiner dubiosen Entscheidungen durchkam und 2025 sogar die Leitung der größten Koalitionsfraktion übernehmen durfte, lag erstens, siehe oben, zum einen daran, dass die Recherche zu den skandalösen Vorgängen in einem Medium erschien, das beispielsweise der SPIEGEL als „Plattform für Salonhetzer“ beschimpfte. Es gab aber noch einen zweiten Grund. Das Pendant zu Spahns Masken-Affäre bildet der bis heute ebenfalls nicht aufgeklärte Corona-Impfstoffbeschaffungsskandal des Karl Lauterbach.
Zur Erinnerung: bei seinem Amtsantritt 2022 behauptete der Spahn-Nachfolger eine „Impfstoff-Lücke“, erklärte, sein Vorgänger hätte zu wenig von dem Vakzin bestellt, und kaufte gewaltige Mengen davon ein. Bei der angeblichen „Impfstofflücke“ handelte es allerdings um eine Erfindung des SPD-Politikers. In Wirklichkeit verfügte der Bund längst über ausreichend davon. Im Jahr 2023 ließ er schließlich 232 Millionen Dosen des Corona-Impfstoffs, den niemand mehr haben wollte, wegen Ablauf der Lagerungsfrist vernichten. Zum Vergleich: bis Ende 2023 wurden in Deutschland 195 Millionen Dosen verimpft. Der milliardenteure politisch gewollte Abfall, den Lauterbach produziert hatte, übersteigt also den Einsatz des teuren Vakzins sehr deutlich. Einen Untersuchungsausschuss dazu gab es in der Ampel-Ära so wenig wie einen zu den Masken, was offenbar an einer stillschweigenden Vereinbarung zwischen Union und SPD lag, beide Komplexe nicht anzufassen. Die beiden anderen Ampel-Partner, Grüne und FDP, wollten mit Rücksicht auf die SPD diesen Frieden nicht stören.
Seit dem Frühjahr 2025 regieren nun beide Parteien miteinander, die aus genau diesen Gründen nicht das geringste Aufklärungsinteresse zeigen. Und die Opposition? Sie könnte einen Untersuchungsausschuss einberufen – theoretisch jedenfalls. Für die Einberufung eines Ausschusses bräuchte es ein Viertel der Bundestagsabgeordneten. Die AfD-Fraktion liegt mit ihren 151 Vertretern knapp unter diesem Quorum, Grüne und Linkspartei mit insgesamt 149 Sitzen noch deutlicher. Und die beiden linken Fraktionen erklärten schon zu Beginn der Legislatur, mit der AfD grundsätzlich nie und nirgends zu kooperieren, egal in welcher Sache. Spahn und Lauterbach können deshalb durchatmen: die Brandmauer schützt sie ganz konkret. Jetzt tritt auch noch die Berliner Justiz hilfreich hinzu. Sie möchte ganz offenkundig nicht in eine Sache hineinbohren, über die beide Regierungspartner einvernehmlich einen soliden Deckel gelegt haben.





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