Ausbildungsplätze fehlen? Die Berliner Politik reagiert mit Zwang, statt an die Ursachen heranzugehen. Betriebe sollen zahlen, wenn sie nicht ausbilden – auch wenn Bewerber wegen der katastrophalen Schulpolitik fehlen: Berlin hat pro Jahr rund 3.000 Schulabgänger ohne Schulabschluss.
picture alliance/dpa | Christoph Soeder
Am 26. März 2026 verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus in 2. Lesung mit einer überwältigenden schwarz-rot-dunkelrot-grünen Mehrheit das „Berliner Ausbildungsförderungsfondsgesetz“. Hinter diesem Fonds verbirgt sich nichts anderes als eine Zwangsabgabe, die Betriebe mit mehr als zehn sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten leisten müssen, falls sie nicht ausbilden.
128 Abgeordnete der Union, der SPD, der Links-Partei und der Grünen stimmten für dieses Gesetz. 16 AfD-Abgeordnete stimmten dagegen; 4 CDU-Abgeordnete und ein Fraktionsloser enthielten sich der Stimme. Besonders heldenhaft waren die CDU-Abgeordneten, die fast komplett für das Gesetz stimmten, denn im Vorfeld gab es in der CDU-Fraktion heftigen Widerstand gegen dieses Gesetz. In einer Probeabstimmung in der CDU-Fraktion hatten sich – so die „Morgenpost“ – nur 26 der 52 Mitglieder zugunsten des Gesetzes geäußert; die anderen stimmten dagegen oder blieben der Abstimmung fern.
75 Millionen Euro für einen Ausbildungsfonds
Worum geht es? Am 2. Juli 2025 war ein Gesetzentwurf zur Ausbildungsplatzumlage eingebracht worden. Federführend: Berlins (Multi-) „Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung“, Cansel Kiziltepe (SPD). Ihre Pläne einer Ausbildungsplatzabgabe gehen auf den Berliner CDU/SPD-Koalitionsvertrag 2023/26 zurück. Ziel ist bzw. war die Errichtung eines jährlichen Fonds von 75 Millionen Euro, falls bis Ende 2025 nicht mindestens 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen würden. Da dies nun nicht der Fall war, kam eben am 26. März 2026 das Gesetz.
Vorbild für das Berliner Abgeordnetenhaus war das am 28. März 2023 – ausgerechnet! – von der Bremer Bürgerschaft beschlossene „Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen (Ausbildungsunterstützungsfondsgesetz – AusbUFG).“ Das sind Vorbilder: Wenn nämlich ein maroder Stadtstaat sich einen anderen maroden zum Vorbild erwählt.
Rechtlich unumstritten ist ein solches Landesgesetz gleichwohl nicht so ganz. Denn gesetzliche Regelungen des betrieblichen Teils der dualen Berufsausbildung sind Sache des Bundes. Weil der Bund aber bislang auf eine entsprechende Regelung einer Ausbildungsumlage verzichtet hat, haben die Länder hier einen Spielraum. Berlin hat sich dies denn auch bereits 2022 in einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ulrich Battis bestätigen lassen. Die Verfassungsmäßigkeit einer Ausbildungsplatzumlage sei bereits 1980 (!) durch das Bundesverfassungsgericht und 2024 durch den Staatsgerichtshof Bremen bestätigt worden.
Was da auf Betriebe, die nicht ausbilden, zukommt, kann noch nicht eindeutig beziffert werden. Die Höhe der Umlage für den Einzelbetrieb hängt von dem noch festzulegenden Ausgleichsbetrag pro Auszubildenden und der Gesamtstruktur des Ausbildungsmarktes ab. Als Basis für die Berechnung dient die Bruttolohnsumme des Betriebes.
Die Kammern sind sauer
Die Handwerkskammer Berlins ist besonders sauer. Als 2025 die ersten Pläne einer Zwangsumlage bekannt wurden, trat die Handwerkskammer unter Protest sogar aus dem „Berliner Bündnis für Ausbildung“ aus. Vor allem war die Handwerkskammer erbost, weil es zum Gesetzentwurf keinerlei Anhörung unter Beteiligung der Fachverbände und damit keinerlei Dialogbereitschaft seitens der Politik gegeben hatte.
Die IHK kritisiert, dass die Zwangsabgabe an den Bedarfen vorbeigeht. Die IHK kritisiert auch, dass die Zwangsumlage Unternehmen bestrafe, die keine Bewerber finden, dass die Gefahr der Umverteilung zugunsten größerer Unternehmen bestehe, dass die Umlage zu Wettbewerbsverzerrung und sinkender Ausbildungsqualität führe und das Ganze einen immensen Verwaltungsapparat samt Personalkosten nach sich ziehe.
Boshafter Ausblick
Zugleich hat Berlin pro Jahr rund 3.000 Schulabgänger ohne Schulabschluss. Welcher Betrieb will solche jungen Leute schon einstellen? Zumal die Hürden, deren Überwindung Berlin vor dem Erwerb eines Schulabschlusses hat, nicht die höchsten sein dürften. Jedenfalls rangiert Berlin im Vergleich der 16 deutschen Länder bei Schulleistungsvergleichen der Neuntklässler nicht im mittleren oder gar vorderen Bereich.
Außerdem: Die SPD betreibt in Berlin ihre Bundeszentrale und eine Landesgeschäftsstelle, dazu 12 Kreisgeschäftsstellen, 34 Bürgerbüros von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses (MdA) und 32 Wahlkreisbüros für ihre SPD-Bundestagsabgeordneten. Eine ähnliche Größenordnung dürfte die CDU haben. Kaum weniger Geschäftsstellen werden es bei der Links-Partei und bei den Grünen sein.
Geschätzt heißt das unter der Annahme, dass mindestens ein Viertel all dieser Geschäftsstellen mehr als zehn Mitarbeiter hat: Da könnten doch bestimmt hundert Azubis, auch solche ohne Schulabschluss, „ausgebildet“ und auf eine Politkarriere vorbereitet werden. Sie würden beim Zustand der politischen „Elite“ kaum aus dem Rahmen fallen. Und die Parteiapparate könnten damit einen Beitrag leisten, dass es zu dieser planwirtschaftlich anmutenden Zwangsumlage gar nicht erst kommt. Aber das will man vielleicht nicht.



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