UN-Migrationspakt: Bedingungslose Kapitulation

Globale Ungeheuerlichkeit: Der „Globale Pakt über Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration“, der Anfang Dezember in Marokko auf einer UN-Vollversammlung verabschiedet werden soll. Deutschland ist dabei, wichtige Staaten ziehen sich zurück.

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Grundsätze und Verpflichtungen

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Grundsatz 2: Die negativen Tendenzen und strukturellen Faktoren minimieren, die Menschen nötigen, ihre Heimat zu verlassen.

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Naturkatastrophen, die negativen Folgen des Klimawandels und Umweltzerstörung

Die gemeinsamen Anstrengungen zur Analyse und Austausch von Informationen zum besseren Verständnis, Kartographierung und Vorhersage von Migrationsbewegungen verstärken, insbesondere von solchen, die die Folgen von plötzlichen oder langsam entwickelnden Naturkatastrophen, die negativen Folgen des Klimawandels, der Umweltzerstörung ebenso wie anderen widrigen Situationen sind, bei gleichzeitiger Sicherstellung des Respekts, des Schutzes und der Wahrung der Menschenrechte für alle Migranten.
Anpassungs- und Widerstandsstrategien für plötzliche und langsam entwickelnde Naturkatastrophen, für die negativen Auswirkungen des Klimawandels, für Umweltzerstörung wie zum Beispiel Verwüstung, Devastierung, Dürre, Ansteigen des Meeresspiegels entwickeln. Dabei sollen die möglichen Folgen für mögliche Migration berücksichtigt werden, die Priorität sollte dabei die Anpassung in den Ursprungsländern sein.

Grundsatz 3: In allen Phasen der Migration genaue und rechtzeitige Informationen bereitstellen.

Eine zentrale und öffentlich zugängliche nationale Website einrichten und öffentlich machen, um die Informationen über vorhandene Optionen der ordentlichen Migration bekannt zu machen. Dazu gehören die landesspezifischen Migrationsgesetze und Politiken, Visa-Erfordernisse, Formalitäten der Beantragung, Kosten und Kriterien der Umsetzung, Erfordernisse für eine Arbeitserlaubnis, die Möglichkeiten der beruflichen Qualifikation, Berechtigungsnachweise bzw. gleichwertige Nachweise, Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten, Lebenshaltungskosten und Lebensbedingungen, um die Entscheidungsfindung der Migranten zu ermöglichen.

Offene und zugängliche Informationszentren entlang der wichtigen Migrationsrouten einrichten, die den Migranten genderbewusste und kindersensible Unterstützung und Beratung liefern, die Kommunikation mit Konsulatsvertretern der Ursprungsländer ermöglichen, wichtige Informationen über Menschenrechte und Grundfreiheiten, angemessenen Schutz und Hilfeleistung bieten, Optionen und Übergänge zur regulären Migration sowie die Möglichkeiten der Rückkehr in der Sprache, die die betreffende Person versteht, aufzeigen.

Die neu angekommenen Migranten mit zielgerichteten, genderbewussten und kindersensiblen, zugänglichen und umfassenden Informationen und juristischen Wegweisern über ihre Rechte und Pflichten versorgen, dazu gehören Informationen über die Befolgung der nationalen und lokalen Gesetze, die Erlangung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen, die Anpassung des Migrantenstatus, die Registrierung bei Behörden, Zugang zu Gerichten, um Beschwerden einreichen zu können über die Verletzung der Rechte, sowie über den Zugang zu den grundlegenden Dienstleistungen.

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Grundsatz 4: Sicherstellen, dass alle Migranten über einen Nachweis über eine rechtsgültige Identität und eine entsprechende Dokumentation verfügen

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Maßnahmen verstärken, um die Staatenlosigkeit zu reduzieren, dazu gehört die Geburten von Migranten zu registrieren, sicherzustellen, dass Frauen und Männer ihre Nationalität gleichberechtigt an ihre Kinder weitergeben können, dass die Kinder, die auf dem Territorium eines anderen Staates geboren sind, eine Nationalität erhalten, insbesondere dann, wenn das Kind sonst staatenlos zu werden droht, und dass das Menschenrecht auf eine Nationalität in Einklang mit der nationalen Rechtslage vollständig beachtet wird.

Die Erfordernisse zum Nachweis der Nationalität sollen überprüft und überarbeitet werden, damit sichergestellt wird, dass Migranten ohne nachprüfbare und legale Identität nicht von den grundlegenden Dienstleistungen ausgeschlossen und ihre Menschenrechte missachtet werden.

Auf die schon existierende Praxis auf lokaler Ebene aufbauend soll die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, wie die Interaktion mit den Behörden und der Zugang zu den wichtigen Dienstleistungen dadurch ermöglicht werden, dass an alle Personen, die in einer Gemeinde leben, Migranten mit inbegriffen, Meldeausweise verteilt werden, die grundlegende persönliche Daten erhalten, jedoch nicht zu Staatsbürgerschaft oder Niederlassung berechtigen.

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Grundsatz 5: Mehr erreichbare und flexiblere Zugänge zu legaler Migration anbieten

21. Wir verpflichten uns, für die reguläre Migration Optionen und Pfade einzurichten, in einer Art, dass die Mobilität der Arbeitskraft und anständige Arbeit der Realität der Demographie und des Arbeitsmarktes entsprechend gefördert werden, die Möglichkeiten zur Bildung zu optimieren, während dessen das Recht auf ein Familienleben aufrechtzuerhalten, den Bedürfnissen der Migranten in einer Lage der Verwundbarkeit zu entsprechen, mit der Aussicht, die Zugänglichkeit zu Pfaden für sichere, geregelte und planmäßige Migration zu erweitern und zu diversifizieren.

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Es sollen menschenrechtsbasierte und genderbewusste bilaterale, regionale und multilaterale Arbeitsmarktabkommen geschlossen werden, die den sektorenspezifischen Standards für die Beschäftigung entsprechen, in Zusammenarbeit mit wichtigen Interessengruppen, den wichtigen ILO-Standards, Leitlinien und Prinzipien entsprechend, in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechten und Arbeitsgesetzen.

Gefördert werden soll die regionale und Regionen übergreifende Arbeitsmobilität durch internationale und bilaterale Kooperationsabkommen wie Freizügigkeitsabkommen, Visa-Liberalisierung, Mehrstaten-Visa-Regimes, Rahmenabkommen für die Kooperation in der Arbeitsmobilität, in Einklang mit den nationalen Prioritäten und den Erfordernissen und den Angeboten an Fertigkeiten an den lokalen Märkten.

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Es sollen flexible, rechtebasierte und genderbewusste Pläne für die Arbeitsmobilität von Migranten entwickelt werden, die den Bedürfnissen der lokalen und nationalen Arbeitsmärkte und den Angeboten an Fertigkeiten auf jeder Stufe der Qualifikation entsprechen. Dazu gehören saisonale, periodische und kurzfristige Programme in den Bereichen, wo Arbeitskräftemangel herrscht, durch die Erteilung von flexiblen, wandelbaren und nicht-diskriminierenden Visa- und Aufenthaltserlaubnissen für permanente oder befristete Beschäftigungen, für mehrfache Studienaufenthalte, Geschäftstätigkeit, Besuche, Investment- und Unternehmenstätigkeit.

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Auf die schon vorhandene, auf Mitgefühl, auf humanitäre und andere Überlegungen gegründete Praxis der Zulassung von Einreise und Aufenthalt von angemessener Dauer aufbauen oder sie entwickeln, wenn Migranten gezwungen sind, ihr Heimatland wegen plötzlicher Naturkatastrophen oder anderer widriger Umstände zu verlassen, indem humanitär begründete Visa erteilt werden, private Unterstützung, Schulbildung für die Kinder und befristete Arbeitserlaubnisse gewährt werden, so lange wie eine Widerherstellung der Heimatländer und die Rückkehr dorthin nicht möglich sind.

Kooperation bei der Feststellung, Entwicklung und dem Ausbau der Lösungen für Migranten, die gezwungen sind, ihre Heimat wegen langsam entwickelnder Naturkatastrophen, wegen dem Klimawandel und der Verschlechterung der Umweltbedingungen wie Verwüstung, Devastierung, Dürre und Anstieg des Meeresspiegels zu verlassen, indem Umsiedlungspläne entwickelt und Visa-Möglichkeiten angeboten werden, wenn die Widerherstellung der Heimatländer oder die Rückkehr nicht möglich sind.

Der Zugang zur Familienzusammenführung soll für alle Migranten jedweder Qualifikation möglich sein, durch angemessene Maßnahmen, die die Verwirklichung des Rechts auf Familienleben sicherstellen und im besten Interesse der Kinder sind, mit inbegriffen die Überprüfung und Überarbeitung der nötigen Erfordernisse wie Einkünfte, Sprachkenntnisse, Aufenthaltsdauer, Arbeitserlaubnis und Zugang zur sozialen Sicherheit und Dienstleistungen.

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Grundsatz 6: Sicherstellen, dass das Anwerben fair und ethisch einwandfrei verläuft und die Arbeit anständig ist.

22. Wir verpflichten uns, die bereits bestehenden Anwerbemechanismen zu überprüfen, um zu garantieren, dass sie fair und ethisch einwandfrei sind und alle Migrantenarbeiter vor allen Formen der Ausbeutung und des Missbrauchs schützen, anständige Arbeit garantieren und so die sozialwirtschaftlichen Beiträge der Migranten sowohl in ihren Heimat- als auch in den Zielländern maximieren.

Faire und ethische Anwerbeprozesse sowie Normen und Politiken für anständige Arbeit sollen durchgesetzt werden, indem die Qualifikation von Arbeitsinspektoren und anderer Behördenvertreter verbessert wird, damit sie die Tätigkeit der Anwerber, Arbeitgeber und Dienstleister in allen Bereichen besser kontrollieren können und so sicherstellen, dass die Regeln der internationalen Menschenrechte und des Arbeitsrechts eingehalten und so alle Formen von Ausbeutung, Sklaverei, Knechtschaft, Zwangs- und Kinderarbeit verhindert werden.

Die Arbeitsmigration sowie faire und ethische Anwerbeprozesse sollen entwickelt und ausgebaut werden, die den Migranten erlauben, den Arbeitgeber zu wechseln, die Bedingungen und die Länge ihres Aufenthalts mit minimaler administrativer Belastung zu ändern, um bessere Möglichkeiten für sie für eine anständige Arbeit, für die Respektierung ihrer Menschenrechte sowie des Arbeitsrechts zu schaffen.
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Migrantenarbeiter, die in bezahlten und vertraglichen Arbeitsverhältnissen stehen, sollen die gleichen Arbeitsrechte und den Schutz erhalten, die alle Arbeiter in dem Sektor genießen, dazu gehören gerechte und gute Bedingungen bei der Arbeit, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeitsleistung, die Freiheit, sich friedlich zu versammeln und zu organisieren, das Recht auf den höchstmöglichen Standard für physische und mentale Gesundheit, zu erreichen durch Maßnahmen zum Lohnschutz, sozialen Dialog und Mitgliedschaft in Gewerkschaften.

Es muss für Arbeiter, die in der Schattenwirtschaft beschäftigt sind, sichergestellt werden, dass sie die Möglichkeit haben, Meldung zu erstatten, sich zu beschweren und Wiedergutmachung zu verlangen, wenn sie ausgebeutet, missbraucht, ihre Rechte auf dem Arbeitsplatz verletzt wurden; das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihre Verletzlichkeit verschärft wird, wenn sie solche Zwischenfälle melden; es muss ihnen erlaubt sein, an entsprechenden juristischen Verfahren teilzunehmen, sowohl in ihren Heimat- als auch in den Zielländern.

Die wichtigen nationalen Arbeitsgesetze, Beschäftigungspolitiken und -programme sollen darauf hin überprüft werden, ob sie Rücksicht auf die spezifischen Bedürfnisse und Beiträge von Migrantenarbeiterinnen nehmen, insbesondere von Haushaltshilfen und bei weniger qualifizierten Arbeiten; es sollen spezielle Maßnahmen eingeführt werden, um allen Formen von Ausbeutung, Missbrauch, sexueller und genderbedingter Gewalt vorgebeugt wird, über sie berichtet, sie angesprochen und effektiv bekämpft werden.

Grundsatz 7: Die Verletzlichkeit der Migranten ansprechen und reduzieren

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Eine umfassende Politik und Partnerschaften sollen entwickelt werden, um den Migranten in einer Situation der Verletzlichkeit, unabhängig von ihrem Migrantenstatus, auf allen Stationen der Migration die nötige Unterstützung zukommen zu lassen; durch Ermittlung und Hilfe, durch Schutz ihrer Menschenrechte, insbesondere wenn folgende Gruppen betroffen sind: gefährdete Frauen und Kinder, insbesondere unbegleitete oder von ihren Familien getrennte Kinder, Mitglieder von ethnischen oder religiösen Minderheiten, Opfer von Gewalt, auch von sexueller und genderspezifischer Gewalt, ältere und behinderte Personen, Personen, die auf welcher Grundlage auch immer Opfer von Diskriminierung wurden, Angehörige von autochtonen Minderheiten, Arbeiter, die Opfer von Ausbeutung und Missbrauch wurden, Haushaltshilfen, Opfer von Menschenschmugglern sowie Migranten, die im Zusammenhang mit Menschenschmuggel Opfer von Ausbeutung und Missbrauch geworden sind.

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Auf allen Stationen der Migration sollen die unbegleiteten und von ihren Eltern getrennten Kinder durch die Festschreibung von speziellen Prozeduren zu ihrer Identifikation, ärztlichen Untersuchung, Betreuung und Familienzusammenführung geschützt werden; sie sollen Zugang zu den gesundheitlichen Dienstleistungen, die für die mentale Gesundheit mit inbegriffen, zu Bildung, juristische Hilfen bekommen, das Recht haben, in administrativen und juristischen Verfahren gehört zu werden, mit inbegriffen die schnelle Ernennung eines kompetenten und unparteiischen juristischen Begleiters, um ihre besondere Verwundbarkeit und Diskriminierung zu berücksichtigen, sie vor allen Formen von Gewalt zu beschützen und ihnen zu nachhaltigen Lösungen, die in ihrem besten Interesse sind, zu verhelfen.
Es soll sichergestellt werden, dass die Migranten Zugang zu öffentlichem, erschwinglichem und unabhängigem juristischen Beistand und zur Vertretung in juristischen Verfahren erhalten, die sie betreffen, alle dazu gehörenden juristischen und verwaltungsmäßigen Anhörungen mit inbegriffen, um sicherzustellen, dass alle Migranten, wo auch immer, als juristische Personen anerkannt werden, denen unparteiische und nicht diskriminierende Gerechtigkeit zusteht.

Zugängliche und zweckdienliche Prozeduren sollen für den Übergang von einem Status zum anderen entwickelt werden; die Migranten sollen über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden, um zu verhindern, dass sie im Zielland in einen regelwidrigen Status fallen, um die Unsicherheit ihres Status und andere Verletzlichkeiten zu reduzieren, und eine jeweils individuelle Statusbewertung zu ermöglichen, auch für jene, die nicht unter den regulären Status fallen, ohne dass sie Angst haben müssten, willkürlich ausgewiesen zu werden.

Auf die bereits vorhandene Praxis aufbauend soll für Migranten mit regelwidrigem Status eine Möglichkeit zur individuellen Statusbewertung mit Einzelfallbewertung und transparenten Kriterien geschaffen werden, die zur Legalisierung ihres Status führen kann, insbesondere wenn Kinder, Jugendliche und ihre Familien betroffen sind, als eine Option, um Verletzlichkeiten zu reduzieren, und den Staaten bessere Informationen über die dort lebende Bevölkerung zu liefern.

Grundsatz 8: Leben retten und koordinierte internationale Anstrengungen im Interesse von vermissten Migranten unternehmen.

Für die Suche nach und die Rettung von Migranten sollen Prozeduren entwickelt und Vereinbarungen getroffen werden, mit dem primären Ziel, das Lebensrecht der Migranten zu schützen, was bedeutet, dass die kollektive Ausweisung verboten, die Rechtsstaatlichkeit und individuelle Beurteilung garantiert, die Empfangs- und Hilfskapazitäten vergrößert werden sollen; es soll sichergestellt werden, dass die ausschließlich humanitäre Hilfeleistung für Migranten nicht als ungesetzlich betrachtet wird.

Grundsatz 9: Die internationale Reaktion auf Menschenschmuggel verstärken.

Wir verpflichten uns außerdem, die Migranten nicht strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie Objekte des Schmuggels waren.

Die Migranten, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, sollen Schutz und Hilfe erhalten, Maßnahmen zur körperlichen, seelischen und sozialen Erholung, ebenso soll es Maßnahmen geben, die ihnen erlauben, vorübergehend oder endgültig in dem Zielland zu verbleiben, in entsprechenden Fällen sollen die Opfer Zugang zur Justiz bekommen, Wiedergutmachung und Entschädigung in Einklang mit dem internationalen Recht mit inbegriffen.

Grundsatz 11: Die Grenzen in einem integrierten, sicheren und abgestimmten Verfahren verwalten

27. Wir verpflichten uns, unsere nationalen Grenzen in einem abgestimmten Verfahren zu verwalten, indem wir die bilaterale und regionale Zusammenarbeit fördern, die Sicherheit für Staaten, Gemeinschaften und Migranten sicherstellen, indem wir den sicheren und geregelten Grenzübertritt von Menschen gewährleisten und die regelwidrige Migration verhindern. Wir verpflichten uns außerdem, Grenzverwaltungspolitiken zu implementieren, die die nationale Souveränität, die Rechtsstaatlichkeit, die Verpflichtungen aus dem internationalen Recht, die Menschenrechte der Migranten unabhängig von ihrem Status in einer nicht diskriminierenden, genderbewussten und kindersensiblen Art zu respektieren.

Die wichtigen nationalen Prozeduren der Grenzkontrolle, der individuellen Einschätzung und der Interviews sollen überprüft und revidiert werden, um die Rechtsstaatlichkeit an internationalen Grenzen eingehalten, um sicherzustellen, dass alle Migranten in Einklang mit den internationalen Gesetzen der Menschenrechte behandelt werden, in Kooperation mit den nationalen Menschenrechtsorganisationen und anderen wichtigen Interessengruppen.

Die relevanten Gesetze und Regulierungen sollen überprüft und überarbeitet werden unter dem Gesichtspunkt, ob Sanktionen die richtige Antwort auf den illegalen Grenzübertritt und den Aufenthalt sind, und wenn ja, soll sichergestellt werden, dass sie angemessen, gerecht, nicht-diskriminierend und im vollen Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit und anderer Verpflichtungen des internationalen Rechts sind.

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Grundsatz 13: Die Internierung wegen Migration darf nur die letzte Lösung sein, andere Möglichkeiten sollen angestrebt werden.

(…) Der Zugang zu Gerichten soll in den Transit- und Zielländern für Migranten, die interniert werden sollen, oder denen Internierung droht, sichergestellt werden, sie sollen Zugang zu kostenloser oder bezahlbarer juristischer Beratung und Hilfe durch qualifizierte und unparteiische Anwälte und Informationen haben, sowie das Recht, die Internierungsgründe regelmäßig überprüfen zu lassen.

Die negativen und potenziell dauerhaften Auswirkungen der Internierung auf die Migranten soll reduziert werden, indem garantiert wird, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Verhältnismäßigkeit sichergestellt sind, dass die Internierung die möglichst kürzeste Zeit dauert, dass die physische und mentale Unversehrtheit erhalten bleiben, und dass mindestens der Zugang zu Lebensmitteln, zu grundlegender Gesundheitsversorgung, zu juristischen Informationen und Kommunikation, sowie zur adäquaten Unterbringung gegeben sind, in Einklang mit dem internationalen Recht.

Es muss sichergestellt werden, dass alle Regierungsbehörden und privaten Akteure ordnungsgemäß beauftragt wurden und die Internierung von Migranten in Einklang mit den Menschenrechten verwalten, dass sie ausgebildet sind, um Diskriminierung zu vermeiden, willkürliche Verhaftungen und Internierungen in Zusammenhang mit der internationalen Migration, und zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie die Menschenrechte verletzen oder sich des Missbrauchs schuldig machen.

Die Rechte und Interessen der Kinder sollen immer geschützt werden, unabhängig von ihrem Migrationsstatus, indem sichergestellt wird, dass brauchbare Alternativen zur Internierung, die keinen Freiheitsentzug bedeuten, erreichbar sind; zu präferieren sind gemeinschaftsbasierte Betreuungslösungen, die den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung ermöglichen, das Recht der Kinder auf Familienleben und auf die Einheit der Familie respektieren, und das Ende der Internierung von Kindern im Zusammenhang mit der internationalen Migration anstreben.

Grundsatz 15: Zugang zur Grundversorgung für Migranten

31. Wir verpflichten uns, dass wir sicherstellen, dass alle Migranten, unabhängig von ihrem Migrantenstatus ihre Menschenrechte ausüben können, in dem sie sicheren Zugang zur Grundversorgung haben. Wir verpflichten uns darüber hinaus, dass wir die Inklusion der Migranten in die Versorgungssysteme verstärken, ungeachtet dessen dürfen Einheimische und legale Migranten zu umfassenderer Versorgung berechtigt sein, wobei sichergestellt sein muss, dass die Differenzen gesetzlich geregelt und verhältnismäßig sind und einem gerechten Ziel folgen in Einklang mit dem internationalen Recht.

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Unabhängige Institutionen wie Menschenrechtsorganisationen sollen auf nationaler oder lokaler Ebene eingerichtet oder beauftragt werden, die Beschwerden der Migranten, denen der Zugang zur Grundversorgung systematisch verwehrt oder behindert wurde, entgegenzunehmen, zu untersuchen und zu beobachten, die den Zugang zu Schadensersatz sicherstellen und die Veränderung dieser Praxis befördern können.

Die gesundheitlichen Bedürfnisse der Migranten sollen in die nationale und lokale Gesundheitspolitik und -pläne integriert werden, das heißt, die Kapazitäten für die Dienstleistungen sollen erhöht, der Zugang erschwinglich und nicht-diskriminierend sein, die Kommunikationsbarrieren sollen reduziert, das Gesundheitspersonal in kulturell sensitivem Verhalten geschult werden, um die physische und psychische Gesundheit der Migranten und der Gemeinschaften überall zu fördern, indem die wichtigen Empfehlungen des WHO Framework of Priorities and Guiding Principles to Promote the Health of Refugees and Migrants berücksichtigt werden.

Grundsatz 16: Migranten und Gesellschaften zur vollen Inklusion und sozialem Zusammenhalt befähigen.

32. Wir verpflichten uns, inklusive und zusammenhaltende Gesellschaften zu fördern, indem wir die Migranten ermutigen, aktive Mitglieder der Gesellschaft zu werden, das gegenseitige Engagement der aufnehmenden Gemeinschaften und der Migranten fördern, ihre Rechte und Pflichten einander gegenüber wahrzunehmen; dazu gehört die Befolgung der nationalen Gesetze und der Respekt für die Sitten des Ziellandes. Wir verpflichten uns außerdem, dem Wohl aller Mitglieder der Gesellschaft zu widmen, indem wir die Ungleichheit minimieren, die Polarisierung vermeiden, die öffentliche Zuversicht die Politik und die Institutionen der Migration betreffend stärken, in dem Bewusstsein, dass voll integrierte Migranten können besser zum Wohlstand beitragen.

Gemeinschaftszentren oder Gemeinschaftsprogramme sollen auf lokaler Ebene eingerichtet werden, damit sich die Migranten an der aufnehmenden Gesellschaft beteiligen können; in den interkulturellen Dialog sollen die Migranten, die Mitglieder der Gemeinschaft, die Diaspora-Organisationen, die Vereinigungen der Migranten und die lokalen Behörden mit einbezogen werden, damit sie ihre Geschichten teilen, Mentorenprogramme und Geschäftsbeziehungen entwickeln können, wodurch die Ergebnisse der Integration verbessert und der gegenseitige Respekt gefördert werden.

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Die multikulturellen Aktivitäten sollen durch sportliche, musikalische, künstlerische und kulinarische Festivals und andere sozialen Events, die das gegenseitige Verständnis und die Anerkennung der Kulturen der Migranten und der aufnehmenden Gesellschaft fördern, unterstützt werden.

Es soll eine einladende und sichere schulische Umwelt geschaffen werden, die Bestrebungen der Migrantenkinder sollen unterstützt werden, indem die Beziehungen in der schulischen Gemeinschaft gefördert werden; dazu gehört die Aufnahme von evidenzbasierten Informationen über die Migration in die Lernpläne, die gezielte Zuweisung besonderer Betriebsmittel für Integrationsaktivitäten an Schulen mit hohem Migrantenanteil, um den Respekt für Diversität und Inklusion zu fördern und alle Formen von Diskriminierung wie Rassismus, Xenophobie und Intoleranz zu bekämpfen.

Grundsatz 17: Alle Formen der Diskriminierung beseitigen, die evidenzbasierte öffentliche Diskussion fördern, um die Auffassungen über Migration zu formen.

Wir verpflichten uns, alle Formen von Diskriminierung, Akte und Manifestationen von Rassismus, Diskriminierung und Gewalt aufgrund der Rasse, Xenophobie und damit zusammenhänge Intoleranz dem internationalen Recht der Menschenrechte entsprechend zu beseitigen, zu verurteilen und ihnen entgegenzutreten. Wir verpflichten uns darüber hinaus die offene und evidenzbasierte öffentliche Debatte über Migration und Migranten mit allen Teilen der Gesellschaft zu fördern, damit eine realistischere, humanere und konstruktivere Auffassung darüber entsteht. Wir verpflichten uns auch dem internationalen Recht entsprechend, die Meinungsfreiheit zu schützen, in Bewusstsein dessen, dass eine offene und freie Debatte das umfassende Verständnis aller Aspekte der Migration ermöglicht.

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Gesetze verabschieden, implementieren und aufrechterhalten, die Hassverbrechen und schwere Hassverbrechen und Verbrechen gegen Migranten unter Strafe stellen; die Beamten der Strafverfolgung und andere Amtspersonen sollen trainiert werden, um solche Verbrechen und anderen Akten von gegen Migranten gerichteter Gewalt vorzubeugen und auf sie zu reagieren, sowie um den Opfern medizinische, juristische und psychosoziale Unterstützung leisten zu können.

Migranten und Gemeinschaften in die Lage versetzen, alle Aufrufe zu Gewalt gegen Migranten anzuprangern, indem die Migranten über die vorhandenen Mechanismen für Wiedergutmachung informiert werden und sichergestellt wird, dass jene, die aktiv an der Förderung von Hassverbrechen gegen Migranten beteiligt sind, in Einklang mit den nationalen Gesetzen zur Verantwortung gezogen werden, unter Beachtung des internationalen Rechts der Menschenrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit.

Die unabhängige, objektive Qualitätsberichterstattung in den Medien, das Internet mit inbegriffen, soll gefördert werden, dazu gehört die Sensibilisierung und Ausbildung der Medienschaffenden in mit der Migration zusammenhängenden Themen und die Terminologie betreffend; ethische Standards für die Berichterstattung und die Werbung sollen gefördert werden, die öffentlichen Mittel und die materielle Unterstützung sollen jenen Medien, die Intoleranz, Xenophobie, Rassismus und andere Formen von Diskriminierung den Migranten gegenüber propagieren, entzogen werden, bei voller Berücksichtigung der Medienfreiheit.

Mechanismen sollen eingerichtet werden, um der rassischen, ethnischen und religiösen Profilierung von Migranten durch die Behörden vorzubeugen, sie zu entdecken und darauf zu reagieren, ebenso auf die systematischen Beispiele von Intoleranz, Xenophobie, Rassismus und all die anderen vielfältigen und zusammenhängenden Formen von Diskriminierung, in Partnerschaft mit den nationalen Menschenrechtsorganisationen; dazu gehört das Auffinden und die Veröffentlichung von Trendanalysen und die Sicherstellung der Möglichkeit von effektiven Beschwerden und Widergutmachungsmechanismen.

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Bewusstheit fördernde Kampagnen, die die Gemeinschaften der Herkunfts-, Transit- und Zielländer ansprechen, sollen gefördert werden, um auf Tatsachen beruhend die öffentlichen Meinung über die positiven Beiträge der sicheren, geregelten und planmäßigen Migration zu informieren, um Rassismus, Xenophobie und die Stigmatisierung aller Migranten zu beenden.

Migranten, politische, religiöse Führungspersönlichkeiten sowie die Führungen der Gemeinschaften sowie Lehrer und Dienstleister sollen engagiert werden, um Vorfälle von Intoleranz, Rassismus, Xenophobie und andere Formen von Diskriminierung gegenüber Migranten und ihre Diasporas ausfindig machen und vorbeugen, um den gegenseitigen Respekt zu fördern, unter anderem auch in Wahlkampagnen zu fördern.

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