Verfassungsrechtler Scholz: Richter sind keine Gesetzgeber

Der frühere Verteidigungsminister und emeritierte Staatsrechtler Rupert Scholz sieht die Gefahr, dass die Gewaltenteilung aus dem Gleichgewicht gerät. Corona habe das beste Beispiel für die mittlerweile überragende Rolle der Exekutive geliefert. Er warnt vor einem Bröckeln der Demokratie.

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Rupert Scholz

Berlin. Bedenkliche Entwicklungen in Politik und Justiz konstatiert der Verfassungsrechtler Rupert Scholz und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU). Die Justiz maße sich zunehmend gesetzgeberische Kompetenzen an, die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Parlament sieht der Jurist kritisch, es gebe zudem einen „Verfall der Volksparteien“, so Scholz im Gespräch mit der Zeitschrift Tichys Einblick. „Kaum eine der Parteien steht noch für die Werte ein, für die sie ursprünglich einmal gegründet und auch gewählt wurde.“ Parallel dazu sieht er kritisch „das zunehmende Vorherrschen der Exekutive im Vergleich zu den anderen Gewalten. Das bringt die Gewaltenteilung aus dem Gleichgewicht und überlastet das System. Corona ist hier das beste Beispiel.“

Auch bei der dritten Gewalt, der Justiz, sieht Scholz Fehlentwicklungen. „Der Richter hat Recht anzuwenden und darauf zu achten, dass Recht beachtet wird. Aber sich an die Stelle des Gesetzgebers zu stellen, gehört nicht zu seinen Aufgaben“, so Scholz. Das Bundesverfassungsgericht, das Scholz eine „grandiose Schöpfung“ nennt, maße sich diese Kompetenz zunehmend an. „Bei dem Klimaurteil, das kürzlich gesprochen wurde, sieht man, dass man dort beginnt, diesen Bereich langsam zu überschreiten.“

Damit sei die Demokratie zwar noch nicht in Gefahr, aber nur dann, wenn der Verfassungsstaat diese Fehlentwicklungen auch erkennt und angeht. „Jeder Verfassungsstaat muss durchgehend kritisch überblicken, wo es möglicherweise eine Gefährdung gibt und was man dagegen tun muss.“


Das ganze Interview lesen Sie in Tichys Einblick 11-2021 >>>

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