Strafanzeige gegen Dresdner Bürgermeister wegen linksradikaler Krawalle

Störung der Gedenkfeier für Dresdner Bombenopfer beschäftigt die Justiz.

Gabriel Kuchta/Getty Images

Nach der Störung der Gedenkfeiern zum 75. Jahrestag der Bombardierung von Dresden hat der Sprecher der Freien Wähler Dresdens Torsten Küllig den Dresdner Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel (CDU) wegen Strafvereitlung angezeigt. Das sächsische Versammlungsgesetz, so die Strafanzeige, hätte Sittel die Möglichkeit gegeben, die Störung der Gedenkfeierlichkeiten durch Mitglieder der Linksjugend und anderer Linksradikalen zu unterbinden. Der Bürgermeister habe trotzdem nicht eingegriffen.

Die linksradikalen Demonstranten skandierten während der Ansprache von Landtagspräsidenten Matthias Rößler: „Nie wieder Deutschland!“, „Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda!“ und „Oma, Opa und Hans-Peter: Keine Opfer, sondern Täter!“, entrollten Transparente und übertönten die Verlesung der Namen von Opfern.
Die teilweise vermummten Störer benutzten Lautsprecher und forderten, die Gedenkveranstaltung für die zivilen Bombentoten in Deutschland zukünftig abzuschaffen. Aufgerufen zu den Protesten hatte unter anderem die Linksjugend Dresden.

Die Besonderheit des sächsischen Versammlungsrechts enthält tatsächlich die Möglichkeit, Störungen des Totengedenkens zu unterbinden. Nach Paragraph 15 kann die zuständige Behörde eine Versammlung verbieten, die das Gedenken an die Opfer eines Krieges stört. Als Gebiet mit eingeschränktem Versammlungsrecht ist im Gesetz „am 13. und 14. Februar die nördliche Altstadt und die südliche innere Neustadt in Dresden“ ausdrücklich genannt.

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