Der CDU-Mann, der „den Krieg nach Russland tragen“ will, mag keine Kritiker. Militärisch kann er gegen sie bei uns nicht vorgehen, also klagt er. Ein besonders spektakuläres Verfahren hat er jetzt spektakulär verloren.
picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthale
An Deutlichkeit mangelt es Roderich Kiesewetter selten. Der Bundestagsabgeordnete ist ja so etwas wie der ständige Vertreter der Ukraine bei der CDU und aus seiner Abneigung gegen Russland macht er keinen Hehl.
Der Berufspolitiker hat einen erkennbaren Hang zum Militärischen. Früher war er Berufsoffizier. Vielleicht verträgt er deshalb demokratische Kritik nicht so gut, die Armee funktioniert ja eher nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam.
Feldzug vor Gericht
Jedenfalls klagt Kiesewetter ganz gerne gegen Menschen, die eine andere Meinung äußern als er selbst. Vor allem, wenn sie dabei so deutlich werden wie er selbst.
„20 Jahre Knast für deine Volksverhetzungen, die du dir auch noch vom Steuerzahler honorieren lässt. Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht.“
So hat ein erkennbar wütender Kriegsgegner im September 2023 auf der Plattform X die Forderung Kiesewetters kommentiert, Deutschland möge doch jetzt bitte gefälligst schnell „Taurus“-Marschflugkörper an die Ukraine liefern.
„Russland muss verlieren“, hatte Kiesewetter gesagt und geschrieben. Keine Marschflugkörper nach Kiew zu schicken, sei „keine Besonnenheit, sondern unterlassene Hilfeleistung“. Kiesewetter befürwortet hier – nicht zum ersten Mal – also deutsche Waffenlieferungen in ein aktives Kriegsgebiet.
Das kann man gut finden, vielleicht. Man muss aber nicht.
Unser Kommentator auf X fand es nicht gut und schrieb das in der oben zitierten Form auch auf. Diesen Kommentar entdeckte nun das private Meldeportal „So done“, das mit der Kanzlei „So done legal“ kooperiert. Das Portal durchforstet für Kiesewetter (und für andere zartbesaitete Politiker) das Internet nach Äußerungen, aus denen sich vielleicht Geld schlagen lässt – über Abmahngebühren, Unterlassungserklärungen oder auch Geldentschädigung wegen „Beleidigung“. Es gibt einige im deutschen Justizbetrieb, die das für ein unlauteres Geschäftsmodell halten. Aber, wie Angela Merkel sagen würde: Nun ist es halt da.
Kiesewetter verlangt über die Kanzlei „So done legal“ von unserem X-Kommentator, dass er eine Unterlassungserklärung abgibt und die „Auslagen“ von Kiesewetters Anwalt zahlen soll: 641,41 Euro. Vor lauter Schreck zahlt unser Mann auch zunächst. Doch dann besinnt er sich eines Besseren – und beauftragt seinerseits den Medienanwalt Markus Haintz von der Kölner Kanzlei „Haintz legal“.
Provinzjustiz in Schwaben
Haintz klagt vor dem Landgericht Ellwangen, das für Kiesewetters Wohnort in Baden-Württemberg zuständig ist. Er will feststellen lassen, dass es wegen des X-Kommentars keinen Anspruch auf Unterlassung gibt. Außerdem verlangt er die „Auslagen“ zurück, die sein Mandant im ersten Schrecken überwiesen hatte.
Das Landgericht hat wenig Erfahrung mit Prozessen, für die sich die Medien interessieren. Ellwangen eben. Die Kammer agiert – sagen wir mal: speziell. Sie lädt die Presse ein, nun gut. Aber „wegen des großen medialen Interesses“ verschickt sie auch „eine Übersicht früherer Verfahren, an denen Haintz als Anwalt oder Beteiligter mitgewirkt hat.“
Bitte, wie?
Ein Gericht steckt also der Presse aus eigenem Antrieb und ohne Not praktisch alle privaten und beruflichen Verfahren eines Rechtsanwalts, der Prozessbeteiligter an ebendiesem Gericht ist. Irre.
Haintz beschwert sich folgerichtig: Für so eine „Übersicht“ gibt es keine Rechtsgrundlage. Sie diene offenkundig dazu, gegen ihn Stimmung zu machen. Ja, auf so einen Gedanken könnte ein unbeteiligter Beobachter durchaus kommen. Die Richter sehen das erwartungsgemäß anders und sich selbst auch nicht als befangen an. Haintz hat inzwischen Beschwerde an den Landesdatenschutzbeauftragten eingelegt, da gibt es noch kein Ergebnis.
Zurück zum eigentlichen Prozess: Landgerichte in Deutschland sind überlastet, das ist bekannt. Leider sind sie, was weniger bekannt ist, in bestimmten Rechtsfragen öfter auch überfordert. Deshalb werden gerade im sogenannten Äußerungsrecht (wo es um Meinungsfreiheit geht) in den unteren Instanzen regelmäßig Urteile zu Ungunsten der Meinungsfreiheit gefällt – die dann in höheren Instanzen ebenso regelmäßig korrigiert werden müssen.
So auch hier. Das Landgericht Ellwangen weist die Klage ab, bestätigt den Unterlassungsanspruch und verweigert die Rückzahlung der „Auslagen“. Es geht in die Berufung am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.
Profi-Justiz in Schwaben
Auch in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg pflegen die Richter gewisse Eigenheiten.
Zum Beispiel haben sie offenbar eine Online-Allergie. Sie finden schon seit erstaunlich langer Zeit erstaunliche Begründungen, weshalb sie auch in geeigneten Fällen keine Videoverhandlungen durchführen. Die sieht die Zivilprozessordnung ausdrücklich vor (§ 128a ZPO). Das Berufungsverfahren hier wäre ideal geeignet: Beweisaufnahme abgeschlossen, keine Zeugenvernehmung nötig.
Aber das OLG mag irgendwie keine Kameras. Jedenfalls lässt es die beteiligten Anwälte, beide aus Nordrhein-Westfalen, für eine Präsenzverhandlung ins ferne Baden-Württemberg reisen. Man gönnt sich ja sonst nichts. Rechtsanwalt Haintz nennt den Termin „rechtlich völlig irrelevant“ und schickt einen Vertreter – da er ungern Zeit verschwendet und ohnehin weiß, wie die Sache ausgehen wird.
Denn immerhin sind die Richter juristisch auf der Höhe.
Das Urteil des Landgerichts Ellwangen wird kassiert. Heißt: Der X-Kommentar ist zulässig. Und auch sein Geld (die „Auslagen“) bekommt unser wütender Kiesewetter-Kritiker zurück. Es ist eine Botschaft an Roderich Kiesewetter und auch an seine Schwester im Geiste, Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP: Man kann mit russophobischem Kriegsgeheul die eigene politische Karriere vorantreiben.
Aber man muss es halt auch ertragen, wenn man dafür in den Wind gestellt wird.


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Einer , der schon bei verbalem Gegenfeuer flennt , will andere gegen Russland ins Feld schicken … kann man sich nicht ausdenken .
Ich will es mal so sagen: In vernunftbegabteren Zeiten wie der Unsrigen hätte man Arschgesichtern wie dem Roderich oder der Agnes einfach mal die Fressen poliert bis dieselben verglüht wären, und Ende Gelände. Heutzutage läßt man den Straßenkot plappern, Resultat: Verblödung größerer Gesellschaftsgruppen. Meine Methode mag nicht poitisch korrekt sein, aber sie hat Wirkung.
Vor dem 1. Sep. 1939 hat Polen gemeinsame Sache mit Hitler gemacht
sich die Tschechei mit Hitler geteilt
bei der besetzung und Teilung der Tschechei.
Als Hitler sich das Sudentenland zurück nahm, hat Polen sich das Gebiet Teschen von der Tschechei geholt.
Das sind die Fakten der Geschichte – die dem unwissenden Volk vorenthalten werden – dass dann hier großmaulige Widersprech-Kommentare schreibt.
Nun ja ,so reißerisch wie die Niederlage des größten deutschenKriegshelden (am Mikrofon und in den Talks )angekündigt wurde in der Überschrift war sie dann wohl doch nicht .
Hat seine paar Kröten nun doch selber bezahlen müssen.
Besser wäre es gewesen wenn das Gericht Kriegshetzerei und vorsätzliche Aufforderung zu kriegerischen Handlungen erkannt hätte und diesen Schlawiener heuchlerischer Kriegslüsternheit richtig an den Ohren gepackt hätte.
So mal drei Jahre Tütenkleben .
Oder selber an die Front , statt nur großer Worte ( ja ,ich weiß geht nicht )
Dann erst wäre wirklich Freude aufgekommen .
Aber so ?!
Ich schließe daraus, dass Kommentare bei TE absolut nicht geschützt sind???
Sollte man daher nur recht seichte Kommentare oder gar keine mehr hier schreiben?
Kiesewetter/Bj63/BW-Offz? Ich/Bj59 habe selber in der „Mike-Krüger-Armee“ gedient und wir sahen „damals“ mit Schaudern diese Offz.Anwärter (auch „Rotärsche“ genannt). Wir nannten sie schlichtweg „4rer-Abi,s“, da dieser „Jahrgang“ durch seine Dämlichkeit zum echten Studieren zu blöd waren und deshalb den Komiss wählten. Diese Jahrgänge sind für die Auslandseinsätze und dem ruinösen Zustand der BW verantwortlich und führen nun als „politische Lametta,s“ das grosse Wort! Ich will meine „Hurratüte“ verwetten, dass diese „Helden“ mit Konfliktfall als Erste mit Ihren Koffern am Bahnhof stehen… Mein „Stabsfeldw.“ (weisser Jahrg.) konnte gut verstehen, warum ich in dieser (Sub-Karrieristen-)Armee nicht mehr weiterdienen wollte. Mit dem völkerrechtwidrigen… Mehr
Die BW wollte diesen exzellenten Offizier nicht mehr im Staab haben und schickte ihn deshalb in die Politik. So wird man depperte Soldaten los und seit dem ärgert sich der politische Gegner und das Volk mit diesem intellektuellen Vakuum herum. Toll.
Nichts hindert meinen einstigen Kameraden Kieserwetter -so muß ich das als ehemaliger RO zu meinem tiefsten Bedauern und mit subjektiven Ekel ausdrücken- -daran, sich von seiner sinnfreien Tätigkeit als Friedrichs Klatschhase in Berlin beurlauben zu lassen und sich selbst in der ukrainischen Armee zur „Verteidigung der Freiheit des Volkes der Ukraine“ zu melden. Rekrutierungsbüros der nachweislich korrupten „TCK“ -oder auch (tatsächlich) „SS“, die ukrainische, militärische Rekrutierungsbehörde- finden sich in jeder ukrainischen Stadt und die verpflichten gerne auch Ausländer. Offenbar allerdings hat Kiesewetterchen, wie man so sagt, angesichts eines Fronteinsatzes in der Ost-Ukraine zum Schutz „des Gartens €Uropas“ vor Putins „Ansturm… Mehr
Ein Rekrutierungsbüro ist garnicht so weit weg > in Potsdam. Dort sitzen Militärangehörige im Grünzeug mit der Wolfsangel am Ärmel … Zu „So Done“: Der Verfasser unserer Nationalhymne (Hoffmann von Fallersleben) soll einst gesagt haben: „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“. Lump als Geschäftsmodell ist mal was Neues, kommt aber immer öfter vor … zumeist finanziert von unseren Steuergeldern. Ich weiß nicht, woher Kiesewetter’s Hass gegen Russland kommt. Mein Großvater ist in der Nähe von Königsberg gefallen, als er unter Beschuss Kinder in einem Schulgebäude in Sicherheit bringen wollte. Trotzdem sehe ich persönlich keinen… Mehr
Der Mann der den Krieg will, weil dahin andere ziehen sollen? Fairerweise sollten RoKi und die StraZi zusammen an die Ukrainische Front ziehen um da den Russen selber zu bestrafen. Das gute ist, dass solche Leute heutzutage keine Chance mehr haben ihre Illusionen durchzusetzen, womit auch die unzufriedene und depressive Miene erklärbar wäre.
Wie kann es Kiesewetter überhaupt wagen zu klagen? Dabei verlangt sogar das Grundgesetz, Art. 26 (Friedenssicherung), die Bestrafung dieses Politikers, da auch schon der Versuch strafbar ist! Er muss jetzt – unverzüglich – festgenommen und vor Gericht gestellt werden! Das geht aber nicht, da rechtzeitig die Legislative den dazugehörigen Strafparagrafen ersatzlos gestrichen hat! Honi soit qui mal y pense! Was soll also der Art. 26 des GG? Er verpflichtet den Gesetzgeber, einen entsprechenden Strafparagrafen zu verabschieden, und das muss durch „Verfassungsrichter“ gemäß der Grundgesetzvorlage forciert werden. Ansonsten leben wir nicht in einem Rechtsstaat!
Bis Art. 26 GG muss man garnicht gehen. Schon in der Präambel heißt es:
„… von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, …„
Was muss da im Privatleben schief gegangen sein ,um mit solch Mine vor Kameras zu treten .
Wähnte er sich als neuer Bundespräsident ? Herr Merz soll Cindy aus Marzahn in der engeren „Wahl“ bevorzugen .