Corona-Update zum 21. September: Steigende Fallzahlen?

Die Zahl der gemeldeten Corona-Fälle steigt wieder. Auch die Positvenrate der durchgeführten Tests ist gestiegen - die Vermutung liegt nahe, dass es sich also nicht um einen rein statistischen Effekt handelt. Die Zahl der Todesfälle ist aber nach wie vor niedrig.

Credit Fusion Animation

In der vergangenen Woche ist die Zahl der neu gemeldeten Corona-Fälle wieder deutlich gestiegen. Insgesamt wurden dem Robert Koch-Institut 10.735 neue Fälle gemeldet. Es wurden 37 neue Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus gemeldet. Somit sind nun 9.386 Personen mit Corona verstorben. Den Schätzungen des RKI zufolge gibt es in Deutschland zur Zeit ungefähr 21.300 aktive Corona-Fälle – also Corona-Fälle, die innerhalb der letzten 14 Tage positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurden und nicht verstorben sind.

Quellen: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, Nowcast des Robert Koch-Instituts, Tägliche Sutautionsbericht vom 19. August bis zum 23. August

Die Reproduktionszahl ist zum Ende der Woche deutlich über 1,0 gestiegen. Tatsächlich befindet sich die Vier-Tages-Reproduktionszahl, die zwei aufeinander folgende Vier-Tages-Intervalle miteinander vergleicht, seit dem 7. September konstant über 1,0. Dies ist ein Hinweis, dass sich das SARS-CoV-2 Virus wieder in Deutschland ausbreitet. Auch die 7-Tages-Inzidenz pro einhunderttausend Einwohner ist weiter gestiegen.

Quellen: Tägliche Situtationsupdates des RKI

Die kumulative 7-Tages-Inzidenz beschreibt, wie viele Personen in den vergangenen sieben Tagen als Corona-Fall pro hunderttausend Einwohner gemeldet wurden. Sie ermöglicht es, das Pandemiegeschehen sowohl über Zeitabstände und geografisch unterschiedliche Regionen zu vergleichen. Je höher sie ist, desto mehr Personen haben sich in einer Woche in einem Gebiet angesteckt, beziehungsweise bei desto mehr Personen wurde eine Infektion entdeckt.

Quelle: Tägliches Situationsupdate des RKI vom 16. September

Wie die obige Tabelle darstellt, ist auch die Positivenquote der Corona-Testungen gestiegen – befindet sich aber nach wie vor auf einem sehr niedrigen Niveau. Es sei hier angemerkt, dass nicht jeder durchgeführte Test bedeutet, dass auch eine Person getestet wurde. Mehrfachtestungen sind möglich und ausdrücklich empfohlen, wenn der erste Test ein Ergebnis ergab, an dessen Sicherheit Zweifel bestehen. Damit sollen sowohl falsch-positive als auch falsch-negative Diagnosen vermieden werden. Der Anstieg der Positivenquote ist allerdings ein Hinweis, dass ein größerer Teil der getesteten Personen auch tatsächlich infiziert ist. Ein Anstieg der gemeldeten Corona-Fälle ist also nicht alleinig auf eine Ausweitung der Tests zurückzuführen.

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In der Corona-Politik gilt eine 7-Tages-Inzidenz von 50 Fällen pro hunderttausend Einwohner als ausschlaggebend für das Ergreifen neuer Maßnahmen auf lokaler Ebene. Zum Sonntag hatten drei Kreise diese Marken überschritten: Der Landkreis Cloppenburg (Inzidenz: 57,3), der Stadtkreis Würzburg (Inzidenz 55,5) und der Stadtkreis München (Inzidenz 50,4).

Während Reiserückkehrer nach einer Analyse des RKI weiterhin ein wichtiger Faktor der neuentdeckten Infektionen sind, ist ihre Bedeutung insgesamt zurückgegangen. Vor wenigen Wochen war noch jeder zweite entdeckte Corona-Fall ein Reiserückkehrer. Mittlerweile ist es nur noch jeder Fünfte. Stattdessen finden Infektionen nun vor allem im Inland statt.

Obwohl die Zahl der Corona-Fälle steigt, bleibt die Zahl der Todesfälle weiterhin stark reduziert. Dies liegt wohl auch daran, dass die Mehrheit der Positiv-getesteten  jüngeren Alterskohorten angehören. Es gibt zwar einen Anstieg in der Inzidenz bei über 80-Jähigen, aber er ist bei Weitem nicht so ausgeprägt wie im Frühjahr.

Quelle: Tägliches Situationsupdate des RKI zum 15. September

Die Lage in den Intensivstationen

Laut DIVI-Tagesreport befanden sich zum Sonntag 268 Covid-19 Patienten in intensivmedizinischer Behandlung. Davon wurden 144 invasiv beatmet. Es gibt mehr als 9.300 freie Intensivbetten. Die 7-Tages-Notfallreserve beträgt 12.300 Betten.
Mit einer Überlastung der Krankenhäuser ist zu diesem Zeitpunkt also nicht zu rechnen.

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Kommentare ( 125 )

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Del. Delos
3 Jahre her

In meinen Augen sitzen wir einem gigantischen Betrug auf. Deshalb ist auch ein solcher Artikel wie der vorliegender überflüssig, weil er im Grunde nichts aussagt. Warum ist das so? 1. Die sog. „Pandemie“ ist nur deshalb eine solche, weil man kurz zuvor rasch die Definition änderte. Vorher brauchte man mehrere Tote in mehreren Ländern, jetzt reicht die bloße Existenz des Virus in mehreren Ländern aus…. und schon kann man eine Pandemie ausrufen. 2. Der verwendete Test ist für den Verwendungszweck nicht zugelassen. Er sagt nämlich letztlich NICHTS über das aus, wonach man sucht. In allen Fällen, in denen ein Testergebnis… Mehr

ioeides
3 Jahre her

Hat Herr Tichy junior immer noch nicht zur Kenntnis genommen, dass der PCR-Test prinzipiell keine Infektion feststellen kann? Nach dem Motto „ Milliarden Fliegen können nicht irren…..“ scheint er zu schliessen, dass ein weltweit verwendeter Test das „Richtige“ anzeigen wird. Etwas mehr Recherche jenseits der offiziellen Zahlenfriedhöfe bitte!

Uwe B.
3 Jahre her

Exklusiv-Interview: Gigantische Klage gegen Prof. Christian Drosten & Umfeld. https://www.youtube.com/watch?v=gvB0vuM5bek Corona-Maßnahmen
Mit Klage in den USA zum Schadensersatz? https://www.tagesschau.de/faktenfinder/sammelklage-corona-119.html

Peter Pascht
3 Jahre her
Antworten an  Uwe B.

In Österreich haben sich 6000 Personen zusammen getan und eine Sammelklage gegen den Österreichischen Staat eingereicht, wegen ihrer fahrlässigen Gefährdung und Körperverletzung bei den Vorgängen in Tirol, nicht rechtzeitig gehandelt zu haben.

Das nicht rechtzeitige Handeln gilt natürlich auch in Deutschland, nicht rechtzeitig die Grenzen geschlossen zu haben, plus andere Versäumnisse.
Ich bin mir sicher, dass auch in Deutschland solche Klagen folgen werden, in Form einer
„Amtshaftungsklage“.

Del. Delos
3 Jahre her
Antworten an  Peter Pascht

Die erstgenannte Klage ist geeignet, die Panik ABZUBAUEN. Deshalb dürfte man alles dafür tun, sie zu verhindern bzw. sie im Sande verlaufen zu lassen, da man die Panik für „andere Zwecke“ unbedingt braucht.

Die zweite Klage (diejenige, die Sie erwähnen) wäre geeignet, die Panik zu VERSTÄRKEN, denn sie verstärkt die Regierungs-Corona-Agenda vom furchtbar gefährlichen Virus, gegen das jede Maßnahme – auch die verfassungswidristen – gerechtfertigt sei. Deshalb dürfte eine solche Klage sicher erfolgreich sein, zumal die Kosten ohnehin die Steuerzahler und ganz sicher nicht die Verantwortlichen tragen.

Sabine W.
3 Jahre her

Ich bin kein ‚Corona-Leugner‘ oder -Verharmloser, aber ich kann nachvollziehen, dass es der Bevölkerung immer weniger zu verklickern ist, warum Groß-Volksfeste à la Oktoberfest oder Karneval komplett abgesagt werden. Warum sogar die Weihnachtsmärkte auf der Kippe stehen usw. Selbstverständlich ist es tragisch um jeden Toten oder auch schwer Erkrankten – fraglos! Nur stellt sich wirklich mittlerweile die Frage der Verhältnismäßigkeit. Sollte sich das Ganze inzwischen auf die Schwere einer bspw. fieberhaften Erkältung zurückfahren, dann ist nicht mehr vermittelbar, die halbe Welt in den Panikmodus zu versetzen und potenziell dauerhaft künstlich zu ’neurotisieren‘. Die Frage der Verhältnismäßigkeit wurde zumindest bis gestern… Mehr

Wolfgang Richter
3 Jahre her

Unsere dolle Regierung hat doch schon die Pharmakonzerne von jeglicher Haftung freigestellt, wegen der aneblich dringlichen Entwicklung eines sog. „Impfstoffes“ und der Risiken der verkürzten Zulassungsverfahren. Ansonsten hätte sich doch von der Wirtschaft keiner auf ein solches Risiko eingelassen. Und dann kann ja mal einer der möglicherweise Impfgeschädigten versuchen, vom Fiskus dafür eine Entschädigung einzuklagen, viel Spaß dabei. Das wird mit Sicherheit so „erfolgreich“ und einfach wie die Klage gegen einen der „Götter in Weiß“ beim „ärztlichen Kunstfehler“.

Wolfgang Richter
3 Jahre her

Es wird eine Labor-Pandemie als Angst- und Panikinstrument am Leben gehalten, um die Bürger weiterhin mit Zwangsmaßnahmen und Gängelei zu „beglücken“ und davon abzuhalten, die wirtschaftlichen Schäden dieses politischen Treibens zu hinterfrragen.

Islay Tedd
3 Jahre her

In Österreich greifen seit 21.9.20 auch wieder strengere Regeln inclusive Sperrzeit-Regelungen. Der heilige Sebastian hat auch Freude am Gängeln, wie es scheint. Und sein Gesundheitsminister Anschober heißt eh nur noch „Angstschober“!

StefanB
3 Jahre her

Auch interessant: Die Beweise häufen sich: Lockdowns funktionieren nicht
https://www.misesde.org/2020/09/die-beweise-haeufen-sich-lockdowns-funktionieren-nicht/

Meykel
3 Jahre her

Normalerweise gibt es ja in der Geschichte keine Gegenprobe. Und deshalb kann man auch nie wissen, wie sich geschichtliche Prozesse bei anderen Entscheidungen entwickelt hätten. Aber in diesem Fall gibt es ja eine komplett andere Verfahrensweise diesem Virus zu begegnen und zwar die Bekämpfung des Corona- Virus in dem schönen Land „Schweden“. Warum ist man nicht bereit daraus zu lernen und ab sofort dem schwedischen Weg zu folgen? Denn dort gibt es offensichtlich keine 2. Welle! Geht es wirklich nur darum, Macht zu demonstrieren und zu behalten? Geht es nur darum die Möglichkeiten der „Großen Transformation“ auszuschöpfen, die sich durch… Mehr

Meykel
3 Jahre her

Man hört ja immer wieder, die sogenannte Schutzmaske ist wirkungslos. Deshalb wird die Bezeichnung von „Abmahnanwälten“ regelmäßig gerügt und zwar auch mal mit Erfolg. Nach einiger Überlegung ist mir eine sehr gute Bezeichnung dafür eingefallen. Man sollte dieses Ding als „Gesslerflicken“ bezeichnen. Damit wäre alles geklärt!

Peter Pascht
3 Jahre her
Antworten an  Meykel

„Man hört ja immer wieder, die sogenannte Schutzmaske ist wirkungslos“
„Deshalb wird die Bezeichnung von „Abmahnanwälten“ regelmäßig gerügt mit Erfolg“
Kann ich mir nicht vorstellen. Was gibt es daran zu rügen? Meinungsfreiheit!

Zudem, das lässt sich mathematisch belegen, da bleibt für Abmahn-Haie nichts zum fressen übrig, außer eine Klage wegen falscher Anschuldigung und Schadenersatz.