BGH: Deutsche Umwelthilfe darf weiter abmahnen

Wie sehr die von gigantischen Wertverlusten ihrer Dieselfahrzeuge geplagten Verbraucher solche selbsternannten »Verbraucherschützer« auch schätzen, dürfte sehr die Frage sein.

imago/Reiner Zensen
Das Geschäftsmodell »Abmahnung« des umstrittenen Vereins »Deutschen Umwelthilfe e.V.« kann weitergehen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat dem Verein Recht gegeben: Die Deutsche Umwelthilfe bewege sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte (Az. I ZR 149/18).

Ein Stuttgarter Autohändler hatte gegen den Verein DUH geklagt, weil sein Unternehmen im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert habe. Damit habe er gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PkwEnVKV) verstoßen, so der Verein DUH. Geschäftsführer Dietrich Kloz, der mehrerer Autohäuser im Raum Stuttgart betreibt, warf der Umwelthilfe vor, es bei diesen Klagen unzulässigerweise vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen zu haben: »Hier wird professionell als Geschäftsmodell gearbeitet.«

Der Verein sei jedoch dazu berechtigt, meinte der BGH jetzt, weil er auf einer Liste »qualifizierter Einrichtungen« des Bundesfinanzministeriums stehe, die nach dem Unterlassungsklagegesetz und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb berechtigt seien, stellvertretend für Verbraucher gegen Unternehmen vorzugehen.

Haben Gerichte ernsthafte Zweifel, ob eine Organisation zu Recht als »qualifizierte Einrichtung« geführt wird, können sie das Bundesamt für Justiz zur Überprüfung auffordern. Doch zeichnete sich in der Verhandlung im April vor dem BGH bereits ab, dass die Richter das nicht wollen. TE berichtete.

Auch die Gelder, die der Verein mit seinen Abmahnungen kassiert, seien rechtmäßig. Der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch: »Wir haben diese Umstände geprüft«. Es deute nichts auf Rechtsmissbrauch hin. Der Verbraucherschutz als Verbandszweck würde hier nicht lediglich bloß vorgeschoben.

Die Überschüsse aus den Klagen würden »in der Natur der Sache« liegen, meinte Koch. Diese Überschüsse lagen 2017 laut Jahresbericht des Vereins bei rund 2,2 Millionen Euro. Ohne Abmahnungen und Vertragsstrafen könnten Verbraucherinteressen nicht wirksam durchgesetzt werden. Auch die sehr guten Gehälter der Geschäftsführer machten »jeweils nur einen Bruchteil der jährlichen Gesamtaufwendungen« der Umwelthilfe aus. Das Sponsoring des Vereins durch Toyota habe nicht zu einer »unsachlichen Ungleichbehandlung« des Autobauers geführt.

Die Truppen der DUH können also weiterhin in Autohäuser spazieren, kostenträchtig abmahnen und klagen, wenn zum Beispiel die CO2 Werte eines Autos im Verkaufsraum etwas zu klein auf Plakaten gedruckt sind. Die DUH-Profis scannen Autoverkaufsanzeigen im Internet daraufhin durch, ob auch der CO2 Ausstoß angegeben wird. »Ökologische Marktüberwachung« nennt das der Verein. Als nächstes Geschäftsmodell könnte er Stellenanzeigen aufnehmen. Abmahnfähig sind die jetzt auch, wenn nicht m/w/d daneben steht.

Kritik kam von der Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart und dem Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg. Geschäftsführer der Kfz-Innung Christian Reher: »Wir werden jede Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte nutzen.« Nachgedacht wird über eine Klage vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) oder eine Verfassungsbeschwerde. Der BGH hätte eine Überprüfung der Umwelthilfe durch das Bundesamt für Justiz veranlassen können. Das können Gerichte tun, wenn sie ernsthafte Zweifel haben, ob eine Organisation zu Recht als »qualifizierte Einrichtung« gelistet ist.

Anton Hofreiter (Grüne) sieht im BGH-Urteil einen »kräftigen Rückenwind für die gesamte Zivilgesellschaft, denn es bestärkt sämtliche unabhängige Nichtregierungsorganisationen in ihrem Engagement«.

Dem »Abmahnwahnsinn« einen Riegel vorschieben will der Mittelstandspolitiker Christian von Stetten von der CDU: »Wir müssen gesetzlich regeln, dass die Abmahngebühren künftig der Staatskasse zufließen und nicht mehr dem abmahnenden Verein.« Die FDP-Umweltpolitikerin Judith Skudelny sprach von einer »Niederlage für alle Gewerbetreibenden«.

In der Kritik steht der Abmahnwahnsinn, der sich auch auf anderen Feldern austobt, schon seit langem. Doch bisher hat niemand ernsthaft versucht, ihn zu stoppen. Zu gut funktioniert diese Gelddruckmaschine letztlich auf Kosten von Steuerzahlern und Verbrauchern. So »kämpft« der Verein DUH e.V. um den »Verbraucherschutz«. Wie sehr die von gigantischen Wertverlusten ihrer Dieselfahrzeuge geplagten Verbraucher solche selbsternannten »Verbraucherschützer« auch schätzen, dürfte sehr die Frage sein.


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Kommentare ( 45 )

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friedrich - wilhelm
4 Jahre her

……..ein skandalon! die gerichte arbeiten fleißig mit am untergang deutschlands!

Harpyie
4 Jahre her

Die Urteile des BGH und des BVG werden niemals gegen die linksgrüne Regierungslinie ausfallen. Ein Blick auf die personelle Zusammensetzung und den politischen Hintergrund der handelnden Personen erklärt das. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Fawlty
4 Jahre her

Wenn man sich gründlich informiert, dann weiß man, dass es sich bei der DUH keineswegs um eine Nichtregierungsorganisation handelt, oder nur insofern, als die Grünen aktuell nicht in der Regierung sind. Unter Rot-Grün (Trittin) wurde dieser Verein mit dem mächtigen Verbandsklagerecht ausgestattet und mit Ex-Umweltbundesamtbeamten bestückt. Es handelt sich hierbei also um die verschleierte AUSLAGERUNG grüner Regierungspolitik. Geschickt, muss man zugeben. Und kriminell.

WandererX
4 Jahre her

Vielleicht war die Klage schlecht vorbereitet. Wenn man das tut, muss man auch die Verfehlungen der D.U.- Hilfe genau darlegen. Das ist nicht die Aufgabe des Gerichts, nach Gründen zu suchen.

friedrich - wilhelm
4 Jahre her
Antworten an  WandererX

….istdie klage im wortlaut bekannt? dann braucht m a n nicht mit v i e l l e i c h t zu argumentieren!

Wilhelm Huebner
4 Jahre her

Früher kümmerten sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte um Verstöße gegen Recht und Ordnung. Es gibt sogar im Vorfeld Schiedsleute , um Prozesse zu verhindern. Das alles ist schon länger Makulatur. Das können auch Privatleute sofern sie Anwälte sind. Da lässt sich gut abkassieren. So sieht nun mal der deutsche Rechtsstaat aus. BRD = Bananenrepublik Deutschland. Und jetzt wird das Klima geändert, damit bei uns auch Bananen wachsen und gedeihen.

Riffelblech
4 Jahre her

Ein solches Urteil ,welches gegen jeden Menschenverstand verstößt kann nur politisch motiviert sein . Also ist es der politische Wille,eine Organisation von Kriminellen gegen das Volk vorgehen zu lassen . Die Phantasie der Grünen wird hiermit perfekt vollstreckt . Wie erbärmlich für die oberste Rechtsprechung !

IJ
4 Jahre her

„,,, Der Verein sei jedoch dazu berechtigt, meinte der BGH jetzt, weil er auf einer Liste »qualifizierter Einrichtungen« des Bundesfinanzministeriums stehe …“
Das ist doch der eigentliche Skandal, dass unsere gewählten Vertreter mit diesen Umweltabzockern unter einer Decke stecken und sie schützen und fördern.

herbert b.
4 Jahre her

Die Methode DUH vergleicht Alexander Grau heute auf Cicero.online
mit dem Vorgehen der Kopfgeldjäger im Wilden Westen. Fehlt nur
noch, in Herrn Resch eine Art Klaus Kinski zu sehen. Einer von dessen
Filmen trug ja bekanntlich den Titel: „Leichen pflastern seinen Weg“.
In diesem Zusammehang wären „Leichen“ natürlich rein bildliche.

Thomas Grote
4 Jahre her

Ich bezweifle, daß es sich hier um Nichtregierungsorganisationen handelt. Gleich ob DUH, Sea-Watch, EKD oder Antifa. Sie handeln völlig im Sinne des oppositionsfreien Parteienkartells. Das sind alle, ohne die AfD. Hinreichend für diese Annahme ist die im Artikel zitierte Äußerung Herrn Hofreiters. Diese „NGO“s verrichten die Drecksarbeit der Regierung, schaffen so außerparlamentarisch Fakten und die schwächelnde Politik zieht sich hinter Floskeln wie „fehlende europäische Lösung“ oder „Menschlichkeit“ zurück. Als Beispiel dient hier das Theater um Sea-Watch und der neue Fall des Sea-Eye Schiffes Alan Kurdi. Man tut so als werde man erpresst. In Wahrheit wird hier die klammheimliche Umsetzung des… Mehr

herbert b.
4 Jahre her
Antworten an  Thomas Grote

Das sehe ich absolut wie Sie, lieber Herr Grote. In einem früheren
Kommentar habe ich mich dazu auch schon entsprechend geäußert.
Regierungshandel(n) findet inzwischen im Grunde nur noch als
Outsourcing statt: NGOs und ähnliche Einrichtungen sowie das im
Prinzip völlig illegitime EUropa machen die gewünschte „Drecksarbeit“,
und zuhause präsentiert man Unschuldsmiene und „saubere Hände“.
Der größte Witz ist jedoch, daß genau diese „Politiker“ großsprecherisch
immer wieder gerne von Demokratie faseln. Aber was erwarten wir?
Leere Köpfe produzieren halt nur (leere) Worthülsen. Irgendwie logisch.

conferio
4 Jahre her

Wen wundert das? Das BGH und alle oberen gerichte sind politisch besetzt…war 1933 ebenso. Unabhängige Gerichte, ein Witz, wenn man sich die Urteile oder Nicht Urteile des BVerGs ansieht. Wir sind bereits zurück, zurück in denb zeiten, wo Gerichte nach Vorgaben der Politik urteilen. Ansonsten hätte ein Gericht eine Volksabstimmung bei der Abschaffung der DM anordnen müssen.