Berlin: Ausreisepflichtiger Gefährder verweigert Corona-Test – aus Gewahrsam entlassen

In Berlin wurde ein polizeibekannter Gefährder aus der Abschiebehaft entlassen - weil er den Corona-Test verweigerte. Laut Gerichtsurteil hätte man ihn zum Test zwingen dürfen.

imago images / Reiner Zensen
Barbara Slowik, Polizeipräsidentin in Berlin, bestätigte, dass der Gefährder aus dem Gewahrsam entlassen wurde

In Berlin-Lichtenrade wurde am 29. Dezember ein litauischer Mann aus der Abschiebehaft entlassen, nachdem dieser einen Corona-Test verweigert hat, der Voraussetzung für die Einreise in Litauen ist. Das gab Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses bekannt.

Nach Berichten der Berliner Zeitung ist der Mann am 9. Dezember in dem Gefängnis aufgenommen worden, er soll sich in verwahrlostem Zustand befunden haben. Das Landesamt für Einwanderung stuft den Mann laut Slowik als „aufenthaltsrechtlichen Gefährder“ ein. Der Mann sei demnach polizeibekannt und in der Vergangenheit bereits wegen Körperverletzung und Widerstandsdelikten zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

— Benjamin Jendro (@Djeron7) January 11, 2021

Die Abschiebung des Mannes war auf den 29. Dezember angesetzt – zuvor wurde er ärztlich untersucht. Zu der medizinischen Vorsorge für die Abschiebung gehörte auch ein PCR-Test, der für die Einreise nach Litauen notwendig ist. Mutmaßlich auf Anraten seiner Anwältin verweigerte der Mann jedoch den Test, eine Zwangstestung wurde unterlassen, da man davon ausging, dass es hierzu einen richterlichen Beschluss braucht.

Daher beantragte das Landesamt für Einwanderung eine Verlängerung der Haft, um die Zwangstestung zu autorisieren. Das Amtsgericht Tiergarten lehnte den Antrag jedoch ab, da „nicht dargelegt werden (konnte), dass das Beschleunigungsgebot gewahrt wurde, da die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung eines ausreisebedingenen PCR-Tests zum Nachweis von Corona-Viren unterlassen wurde“. Das Gericht urteilte also, dass eine Zwangstestung legitim gewesen wäre, da diese jedoch unterlassen wurde, gäbe es keine Begründung für eine weitere Haftverlängerung. Der Mann ist daher aus der Abschiebehaft entlassen worden. Sein Aufenthaltsort ist unbekannt.


Von Max Zimmermann

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