Auswärtiges Amt sieht „keine Versagungsgründe“ für Visa an Antisemiten

TE fragte beim Auswärtigen Amt, warum Palästinenser, die der Terror-Organisation Hamas nahestehen, nach Deutschland einreisen dürfen. Antwort: weil es keine Bedenken gibt.

imago images / Christian Spicker

Mehrere der Hamas nahestehende Vertreter erhielten in den vergangenen Monaten problemlos Einreisevisa, um nach Deutschland zu kommen und hier an antiisraelischen Propagandaveranstaltungen teilzunehmen. TE fragte beim Auswärtigen Amt nach, warum diese Praxis so großzügig gehandhabt wird – erstens angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Hamas um eine terroristische Organisation handelt, und zweitens, da die entsprechenden Veranstaltungen in Deutschland, zu denen sie reisen, die antisemitische Stimmung in Deutschland verstärken.

Das Ministerium von Heiko Maas antwortete zusammengefasst so: Die Hamas sei in der Tat eine Terrororganisation, die Mitarbeiter des diplomatischen Dienstes würden die Visaanträge auch sorgfältig prüfen – aber in den konkreten, von TE aufgeführten Fällen hätten eben keine Bedenken bestanden.

Die Fragen von TE bezogen sich auf zwei Veranstaltungen: Zum einen die Berliner Konferenz unter dem Titel „Die Palästinenser in Europa und UNRWA“ am 7. Dezember 2019, organisiert von dem Palestinian Return Center (PRC) und der Palästinensischen Gemeinschaft in Deutschland e. V. (PGD).

Beide Organisationen werden von verschiedenen Verfassungsschutzämtern dem Umfeld der Hamas zugeordnet. Auf der Konferenz redete unter anderem Ahmed Abu Artema, Organisator der „Rückkehr-Märsche“, bei denen Palästinenser aus dem Hamas-regierten Gazastreifen mehrfach versuchten, gewaltsam die Grenze zu Israel zu durchbrechen.

Hamas-Konferenz in Berlin-Moabit
Terror-Unterstützer treffen sich in Deutschland
Zum anderen fand Ende September eine Anti-Israel-Kundgebung vor dem Brandenburger Tor statt, zu der die beiden antisemitischen Rapper Shadi Al-Bourini und Shadi Al-Najjar aus dem Gaza-Streifen anreisen durften. Beide sind bekannt für ihre Songs, in denen sie unter anderem dazu aufrufen, Tel Aviv zu bombardieren und Juden zu „zertreten“.

TE wollte wissen, siehe oben, auf welcher Basis die Visa für diese Personen erteilt wurden. Da im Fall der antisemitischen Rapper das Auswärtige Amt schon früher mitgeteilt hatte, es hätten „keine Versagungsgründe“ für die Visaerteilung vorgelegen, wollte TE auch wissen, was denn überhaupt Versagungsgründe wären.

Außerdem fragte TE auch Maas direkt:

„Wie passt die großzügige Erteilung von Visa für die genannten Personen zu der Versicherung, Deutschland stehe an der Seite Israels, und zu Ihrer Anmerkung, Sie seien ‚wegen Auschwitz’ in die Politik gegangen?“

Die letzte Frage antwortete das AA nicht, die anderen nur allgemein.

„Das Auswärtige Amt verurteilt grundsätzlich alle Verherrlichung und Legitimierung von Terror, das Aufstacheln zu terroristischen Handlungen oder das Verbreiten von antisemitischen Inhalten“, heißt es in der Antwort des Ministeriums.

Was das für die Visaanträge antisemitischer Agitatoren heißt, dazu teilte das Amt folgendes mit:

„Über Visumanträge entscheiden die deutschen Auslandsvertretungen in jedem Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände. Grundlage dafür sind die geltenden aufenthaltsrechtlichen Vorschriften und vor allem die Erteilungsvoraussetzungen des Schengener Visakodex.“

Mit anderen Worten – bei den genannten Personen sahen die Beamten offenkundig keine formalen Hinderungsgründe. In seinem Satz schiebt das AA dem Bundesinnenministerium und dessen nachgeordneten Sicherheitsbehörden einen Teil der Verantwortung zu: von dort habe es auch keine Bedenken gegeben. In der Antwort an TE heißt es:

„Zur Visa-Antragsprüfung gehört auch die Befragung der im jeweiligen Verfahren zu beteiligenden deutschen und europäischen Sicherheitsbehörden. Visa werden nur dann erteilt, wenn von dort keine Bedenken angemeldet werden.“

Zur Einordnung der Hamas heißt es:

„Die Hamas ist eine in der EU gelistete Terrororganisation.“

Konkret führt das allerdings nicht dazu, dass propagandistische Auftritte im Sinne der Hamas in Deutschland verboten sind.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte vor der Hamas-nahen Konferenz darauf hingewiesen, seine Behörde verfüge über keine Handhabe gegen die Veranstaltung – die Hamas sei in Deutschland keine verbotene Organisation.

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Kommentare ( 42 )

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reiner
4 Jahre her

Wenn das hier so weiter geht mit Heuchelei ,wird irgendwann der Paragraph 57 UNO Feindstaatenklausel zum Vorschein geholt,der angeblich obsolet ist.
Sollte es wieder los gehen,wie vor 80 Jahren?unglaublich,was sich diese Vasallen in Berlin leisten.
Habe selbst polnisch jüdische Vorfahren und im Bekanntenkreis rege Diskussion. Man schüttelt seit Jahren nur noch mit dem Kopf,was hier angeht.
Man hat mich in Warschau gefragt,ob Merkel geisteskrank sei?

Rasio Brelugi
4 Jahre her

Na, wenn die sowieso alle ein Visum für Deutschland erhalten, dann hätte ich aber eine bessere Idee:

Schaffen wir doch alle Behördenabteilungen in Deutschland und bei der EU, die für die Visa-Vergabe verantwortlich sind, gänzlich ab. Das kommt aufs Selbe raus und spart jede Menge (Steuer-) Geld.

josefine
4 Jahre her
Antworten an  Rasio Brelugi

„…Und spart jede Menge (Steuer-)Geld“.
Und das können wir dann wunderbar für die durch die lasche Visakontrollen immer zahlreicher werdenden Neubürger (verschwenden) verwenden.

KlausPloeger
4 Jahre her

BERLIN

Außenministerium. Hier sitzt der Maas und schenkt
den Palästinensern Geld. Die verteilen es dann
weiter: an Leute, die Juden töten. Und
der Minister sagt: diese Morde hätte er nicht bestellt.

kawilger
4 Jahre her

Die bescheidenen Antworten des Auswärtigen Amtes, könnte man vielleicht hiermit begründen:

Artikel 3, GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Also, wenn Sie mich fragen (würden), würde ich den Artikel sofort ändern, per Dekret.

IJ
4 Jahre her

Insgesamt bietet das Auswärtige Amt doch ein konsistentes Gesamtbild: Die großzügigen Visa für Hamas-Anhänger passen doch bestens zum Abstimmungsverhalten der Deutschen Bundesregierung bei UN-Resolutionen zu Lasten Israels – eben offene Antisemiten durch und durch.

Ali
4 Jahre her

„Auswärtiges Amt sieht „keine Versagungsgründe“ für Visa an Antisemiten.“

Das verwundert mich nicht, schließlich wird Institution derzeit von einem SPD-Mitglied geleitet. Da erwarte ich dann auch nichts anderes als exemplarische Handlungshilfen für Antisemiten.

Schonclode
4 Jahre her

Gibt es etwa Antisemiten im Außenministerium? Nein, ganz bestimmt nicht, Oder etwa doch?

StefanB
4 Jahre her

Veranstaltungen von Terrororganisationen laufen bei den Linksgrünen (Judenhassern) unter der Überschrift „Demokratie leben“. Ob das nun die Antifa und ähnliche betrifft, oder eben die Hamas, kann dahinstehen – es ist das gleiche Muster linksgrüner Politik.

Albert Pflueger
4 Jahre her

Ach- das gibt es? Wer in der EU auf der Terroristenliste steht, wird nicht automatisch in Deutschland auch als Terrorist betrachtet?

Bisher dachte ich immer, was aus der EU kommt, muß in Deutschland alternativlos umgesetzt werden. Doch nicht? Sind denn solche nationalen Alleingänge überhaupt noch zulässig? Was sagt die Kommission dazu? Nichts? Auch sehr interessant….

kawilger
4 Jahre her
Antworten an  Albert Pflueger

Aber klar doch, die haben alle Diplomaten Status. Bevorzugte Behandlung.

Das „Nichts“ aus der EU ist zwar interessant, aber ich würde nicht gerade den Beelzebub anrufen, die sind in der Lage und verabschieden ein Gesetz.

Melli
4 Jahre her

Deutschland 2019, alles tutti, alles sooo schön bunt. Und wenn es wieder Angriffe auf Juden gibt, wird von unseren „Eliten“ Bestürzung geheuchelt….dabei sind gerade sie es doch, die solche Angriffe mit gefördert haben. Ich habe diesen verlogenen Haufen so satt….wann jagen wir die endlich zum Teufel?
Danke TE, dass ihr immer schön den Finger in die Wunden legt. Bleibt bitte dran.