In Baden-Württemberg schmetterte ein Gericht sieben Klagen wegen Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Allerdings: Die Entscheidung ist nur eine Zwischenetappe.
picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
„Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß“, jubelte die Tagesschau nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Ganz so, wie die ARD-Hauptnachrichtensendung es suggeriert, verhält es sich allerdings nicht. So lautet zwar der Urteilstenor des Gerichts, das am 14. und 15. April die Klagen von sieben Personen gegen die Öffentlich-Rechtlichen wegen politischer Einseitigkeit abwies (wobei eine schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt). Ob der Rundfunkbeitrag tatsächlich vom Grundgesetz gedeckt ist, kann allerdings nur das Bundesverfassungsgericht final entscheiden. Und dieses Urteil steht noch aus.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied nur eine kleine Zahl von vielen Klagen gegen die Berechtigung des Rundfunkbeitrags, die derzeit bei Verwaltungsgerichten liegen – nach TE-Informationen bundesweit mehr als 6000. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem aufsehenerregenden Urteil vom 15. Oktober 2025 die Möglichkeit erweitert, gegen den Rundfunkbeitrag mit dem Argument zu klagen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren in Staatsverträgen definierten Programmauftrag nicht erfüllen – vor allem mit Blick auf die angebotene Meinungsvielfalt. Ob und wie sie den Programmauftrag erfüllen, entschied das Bundesverwaltungsgericht damals, müssten Verwaltungsgerichte künftig eigenständig prüfen.
Bis zu dieser Entscheidung aus Leipzig machten sich Verwaltungsrichter die Sache einfach, indem sie meinten, ARD, ZDF und Deutschlandfunk erfüllten den Programmauftrag allein schon dadurch, dass sie viel senden. Ob der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim der Forderung des Bundesverwaltungsgerichts genügte, müsste nun in nächster Instanz wiederum das Bundesverwaltungsgericht prüfen – wenn die Fälle der Kläger durch Revision dorthin gelangen. Das Gericht in Mannheim ließ keine Revision zu. Aber auch gegen diese Entscheidung können die Kläger vorgehen.
Die Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg macht deutlich, dass dort eben keine eigene Prüfung des Programmauftrags stattfand, sondern nur eine pauschale Einschätzung. „Evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms sind nach Auffassung des VGH nicht feststellbar“, heißt es dort: „Der Rundfunk decke durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab. Die von den Klägern gerügten Defizite bei der Berichterstattung zur im weitesten Sinne ‚politischen‘ Meinungsbildung rechtfertigten für sich genommen keine abweichende Einschätzung.“
Zusammengefasst: Die von den Klägern vorgetragenen Beispiele für eine linke politische Schlagseite der Sender reichen nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um eine Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags zu begründen. Allerdings stellte der vorsitzende Richter Martin Morlock in der mündlichen Verhandlung die Einseitigkeit nicht generell in Frage, im Gegenteil. „Es gibt gewisse Akzeptanzprobleme“, so Morlock: „Das ist ein Problem für den öffentlichen Rundfunk.“ Die Tagesschau ließ in ihrem Beitrag genau diesen Punkt weg, und sprach nur von „vermeintlichen Defiziten“. Damit bestätigten die Tagesschau-Macher wieder einmal die Kritik an der ÖRR-Berichterstattung, die fast schon routinemäßig auslässt, was nicht ins eigene Bild passt.
An einem für künftige Klagen nicht unwichtigen Punkt wich das Gericht in Mannheim von den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts ab: Das hatte gefordert, zur Untermauerung von Klagen müsste ein Gutachten vorgelegt werden, das die systematische Verfehlung des Programmauftrags über mindestens zwei Jahre begründet. Es könne Klägern nicht zugemutet werden, ein so aufwendiges und teures Gutachten selbst in Auftrag zu geben, entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Er regte an, dass die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten eine solche Evaluation durchführen beziehungsweise in Auftrag geben sollten. So jedenfalls kann man seine Pressemitteilung deuten. Denn dass Programmbeschwerden von Bürgern beim Rundfunkrat nicht ausreichen, um eine Einseitigkeit zu rügen beziehungsweise festzustellen, hatte schon das Bundesverwaltungsgericht 2025 festgestellt.
Umfangreiche Datengrundlagen gibt es übrigens längst: Das Schweizer Institut MediaTenor untersucht schon deutlich länger als zwei Jahre die Informationsqualität der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland, und gelangt – gestützt auf eine Fülle von Einzeldaten – zu dem Schluss, dass die Sender unausgewogen berichten und sich durch eine deutliche Schlagseite Richtung linksgrün auszeichnen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe sich der vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen „Pflicht entzogen“, selbst in die Prüfung der Programmqualität der Öffentlich-Rechtlichen einzusteigen, kritisiert der Anwalt Harald von Herget, der in Mannheim drei der sieben Kläger vertrat.
Eins ist sicher: Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Sendern beginnen gerade erst.


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Der ÖRR ist von den Haarspitzen bis zu den Zehen linksgrün verseucht, das ist ist sowas von offensichtlich. Einseitige Berichterstattung und Propaganda sind für jeden sofort erkennbar, ausser bei denen die selber bis zum Hals in der linksgrünen Jauche stehen oder vollends verblödet sind.
Zitat: „Er regte an, dass die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten eine solche Evaluation durchführen beziehungsweise in Auftrag geben sollten.“ Eine solche Evaluation wäre allein schon wegen des Auftraggebers ein reines Gefälligkeitsgutachten. Gegenvorschlag: TE richtet ein Spendenkonto ein, und wenn genug Spenden eingegangen sind, geben Sie ein solches Gutachten in Auftrag. Meine 18.36 € sind Ihnen jetzt schon sicher!
TE schreibt doch, dass entsprechende Gutachten bereits vorliegen: „Umfangreiche Datengrundlagen gibt es übrigens längst: Das Schweizer Institut MediaTenor untersucht schon deutlich länger als zwei Jahre die Informationsqualität der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland, und gelangt – gestützt auf eine Fülle von Einzeldaten – zu dem Schluss, dass die Sender unausgewogen berichten und sich durch eine deutliche Schlagseite Richtung linksgrün auszeichnen.“ Was heißt, die Richter des Verwaltungsgerichtshof haben gar nicht alle vorhandenen Unterlagen in ihr „Urteil“ einbezogen. Aber gut, dass jetzt Kläger nicht mehr in Vorlage gezwungen werden. . Danisch veröffentlicht vor Tagen das Schreiben des Verwaltungsgerichts Frankfurt an der Oder wegen… Mehr
Seit Jahren wird der SWR, vor allem SWR3 weggeschaltet oder einfach ausgemacht. Die Feixerei von bestimmen Moderatoren des SWR3 bei Urteilen, die in ihre linksgrünen Gesinnung passen, ist unerträglich. So in etwa: kaufen Sie ein E-Auto, dann ist der Spritpreis egal. Verhält sich wie der Kuchen zum Brot. Leider konnte man in der Vergangenheit immer öfter die öffentliche Darstellung der Gesinnung einzelner SWR3 Moderatoren zur Kenntnis nehmen, bzw. man wurde damit mehr als belästigt. Denn die „Moderatorenden“ machen keinen Hehl daraus. Eine Art von Kreuzzügen wie im tiefsten Mittelalter mit moderner Technik. Deshalb einfach abschalten, solange der „Volksempfänger“ das noch… Mehr
Der swr „kippte“ während der Proteste zu Stuttgart 21 komplett – und war beim Schwarzen Donnerstag im Mittleren Schlossgarten nicht vor Ort – wiewohl das Stuttgarter Studio dort nur ein paar Schritte entfernt ist. Das Schweizer Fernsehen berichtete.
Die wissen, was sie tun – und die wissen, wann sie lügen und was sie auslassen bzw. entsprechend „framen“, dass es zur linken Politik passt.
Pfui Teufel.
Diese Gerichte sind Teil des Systems, du kannst ein System nicht durch das System selbst stürzen.
Genau so ist es. Deshalb kann das System nur noch über die „Straße“ gestürzt werden. Das ist durch Artikel 20 Absatz 4 gestützt, ja sogar gefordert.
Solche Richter hätten dereinst die US-Tabakkonzerne benötigt, deren Abwicklung hätte nie stattgefunden. Politisch haben Liberale, Konservative und Rechte eine saftige Mehrheit im Lande – die Justiz aber, ist dem neuen Souverän spinnefeind. Ein Umbau dieser „Alten Justiz“ muss kommen!
Kommt ja.
Übernimmt die Ideologie mit der Scharia werden unsereJuristen freigesetzt und Imame werden richten.
Siehe Iran. Wie es scheint, hat man die 8 Frauen davon kommen lassen – aber wie viele werden dort in den Kerkern momentan darüber hinaus bedroht sein? Trump says Iran won’t execute 8 women after he demanded their release: nypost.com/2026/04/22/us-news/ https://truthsocial.com/@realDonaldTrump/posts/116451794319444191
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Aber der Schah…
Und Assad…
Verwaltungsgerichte schützen eben die Verwaltung vor den Bürgern.
Na, dann geht das Ding wieder nach Leipzig.
Aber verzögerte Gerechtigkeit ist Rechtsbeugung …
Es trifft leider zu:
https://www.youtube.com/watch?v=ust43DnVPT4
Mal genauer die Familien der Richter durchleuchten.
Es könnte nach der Art von Richter Kirchhoff eine Befangenheit vorliegen …
Ich glaube man muß inzwischen bei jedem Gerichtsverfahren die Richter und Gutachter genauestens durchleuchten … auf familöre Beziehungen, auf Geldflüße, auf Parteizugehörigkeiten und allen anderen Möglichkeiten.
Das, was hier beschrieben steht, hat mit neutraler Justiz gar nichts mehr zu tun.
Bei Apollo fanden sie einen Oberstaatsanwalt – mutmaßlich auf Abwegen: https://apollo-news.net/moeglicher-geheimnisverrat-ermittlungen-gegen-goettinger-oberstaatsanwalt-ehsan-kangarani/
Aus Göttingen – aber da kamen ja schon die her aus „60 Minutes“: https://x.com/60Minutes/status/1891282394440732787
Weiß jemand, was die inzwischen beschäftigt?
Man braucht sich nur ab und zu den Parteisender der Grünen in Ba-Wü „SWR Kultur“ anzuhören, dann weiß man Bescheid.
wdr3 soll seit Wochen ähnlich ausarten –
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