In Baden-Württemberg schmetterte ein Gericht sieben Klagen wegen Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Allerdings: Die Entscheidung ist nur eine Zwischenetappe.
picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
„Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß“, jubelte die Tagesschau nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Ganz so, wie die ARD-Hauptnachrichtensendung es suggeriert, verhält es sich allerdings nicht. So lautet zwar der Urteilstenor des Gerichts, das am 14. und 15. April die Klagen von sieben Personen gegen die Öffentlich-Rechtlichen wegen politischer Einseitigkeit abwies (wobei eine schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt). Ob der Rundfunkbeitrag tatsächlich vom Grundgesetz gedeckt ist, kann allerdings nur das Bundesverfassungsgericht final entscheiden. Und dieses Urteil steht noch aus.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied nur eine kleine Zahl von vielen Klagen gegen die Berechtigung des Rundfunkbeitrags, die derzeit bei Verwaltungsgerichten liegen – nach TE-Informationen bundesweit mehr als 6000. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem aufsehenerregenden Urteil vom 15. Oktober 2025 die Möglichkeit erweitert, gegen den Rundfunkbeitrag mit dem Argument zu klagen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren in Staatsverträgen definierten Programmauftrag nicht erfüllen – vor allem mit Blick auf die angebotene Meinungsvielfalt. Ob und wie sie den Programmauftrag erfüllen, entschied das Bundesverwaltungsgericht damals, müssten Verwaltungsgerichte künftig eigenständig prüfen.
Bis zu dieser Entscheidung aus Leipzig machten sich Verwaltungsrichter die Sache einfach, indem sie meinten, ARD, ZDF und Deutschlandfunk erfüllten den Programmauftrag allein schon dadurch, dass sie viel senden. Ob der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim der Forderung des Bundesverwaltungsgerichts genügte, müsste nun in nächster Instanz wiederum das Bundesverwaltungsgericht prüfen – wenn die Fälle der Kläger durch Revision dorthin gelangen. Das Gericht in Mannheim ließ keine Revision zu. Aber auch gegen diese Entscheidung können die Kläger vorgehen.
Die Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg macht deutlich, dass dort eben keine eigene Prüfung des Programmauftrags stattfand, sondern nur eine pauschale Einschätzung. „Evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms sind nach Auffassung des VGH nicht feststellbar“, heißt es dort: „Der Rundfunk decke durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab. Die von den Klägern gerügten Defizite bei der Berichterstattung zur im weitesten Sinne ‚politischen‘ Meinungsbildung rechtfertigten für sich genommen keine abweichende Einschätzung.“
Zusammengefasst: Die von den Klägern vorgetragenen Beispiele für eine linke politische Schlagseite der Sender reichen nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um eine Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags zu begründen. Allerdings stellte der vorsitzende Richter Martin Morlock in der mündlichen Verhandlung die Einseitigkeit nicht generell in Frage, im Gegenteil. „Es gibt gewisse Akzeptanzprobleme“, so Morlock: „Das ist ein Problem für den öffentlichen Rundfunk.“ Die Tagesschau ließ in ihrem Beitrag genau diesen Punkt weg, und sprach nur von „vermeintlichen Defiziten“. Damit bestätigten die Tagesschau-Macher wieder einmal die Kritik an der ÖRR-Berichterstattung, die fast schon routinemäßig auslässt, was nicht ins eigene Bild passt.
An einem für künftige Klagen nicht unwichtigen Punkt wich das Gericht in Mannheim von den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts ab: Das hatte gefordert, zur Untermauerung von Klagen müsste ein Gutachten vorgelegt werden, das die systematische Verfehlung des Programmauftrags über mindestens zwei Jahre begründet. Es könne Klägern nicht zugemutet werden, ein so aufwendiges und teures Gutachten selbst in Auftrag zu geben, entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Er regte an, dass die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten eine solche Evaluation durchführen beziehungsweise in Auftrag geben sollten. So jedenfalls kann man seine Pressemitteilung deuten. Denn dass Programmbeschwerden von Bürgern beim Rundfunkrat nicht ausreichen, um eine Einseitigkeit zu rügen beziehungsweise festzustellen, hatte schon das Bundesverwaltungsgericht 2025 festgestellt.
Umfangreiche Datengrundlagen gibt es übrigens längst: Das Schweizer Institut MediaTenor untersucht schon deutlich länger als zwei Jahre die Informationsqualität der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland, und gelangt – gestützt auf eine Fülle von Einzeldaten – zu dem Schluss, dass die Sender unausgewogen berichten und sich durch eine deutliche Schlagseite Richtung linksgrün auszeichnen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe sich der vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen „Pflicht entzogen“, selbst in die Prüfung der Programmqualität der Öffentlich-Rechtlichen einzusteigen, kritisiert der Anwalt Harald von Herget, der in Mannheim drei der sieben Kläger vertrat.
Eins ist sicher: Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Sendern beginnen gerade erst.


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Auch das BVerfG wird zum selben Ergebnis kommen. Mittlerweile git es doch nur noch den politischen Einheitsbrei aus Politik, Justiz und geschmierten Medien. Dazu muss man sich nur den regierungsleckenden Focus, die SZ, andere und insbesondere die Propagandamaschine ÖRR ansehen. Klebriger geht es nun wirklich nicht. Es wäre ein starkes Signal, wenn die AfD im Herbst die Staatsverträge mit dem ÖRR kündigt und dafür sorgt, dass Transparenz in die Schmiergeldaffären kommt. Es kann doch nicht sein, das Verlage über eine Milliarde im Jahr bekommen, um diese Regierung zu stützen. Was har das noch mit Demokratie und Rechtsstaat zutun? Nichts. Willkür,… Mehr
In dem Moment, wo 500.000 Leute vor einer Rundfunkanstalt demonstrieren, ändert sich etwas. Egal, wer Ministerpräsident, Verwaltungsrichter, Intendant oder Chefredakteur ist. Und genau das wird passieren, wenn die Propaganda parallel zu den Lebensbedingungen noch schlimmer werden.
…“Klagen gegen die Berechtigung des Rundfunkbeitrags, die derzeit bei Verwaltungsgerichten liegen – nach TE-Informationen bundesweit mehr als 6000″ Da kommt demnächst eine weitere dazu. Ich habe heute (per Einschreiben / Rückschein) meinen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid an den MDR gesendet. Der kam übrigens um 8 volle Tage rückdatiert bei mir an. Ich gehe davon aus, dass die meine Begründung (einseitige uind nicht ausgewogene Berichterstattung sowie Verstoß gegen den Bildungsauftrag wegen nicht Einhaltung der offiziellen Rechtschreibung Genderidiologie: https://www.rechtschreibrat.com/amtliche-deutsche-rechtschreibung-ueberarbeitetes-regelwerk-und-neufassung-woerterverzeichnis-fuer-schule-und-verwaltung-verbindlich/ )
Je mehr Menschen sich gegen diesen ÖRR wehren, desto schwerer wird denen die Verbreitung ihrer miesen Propaganda fallen.
Objektiv betrachtet ist es freilich unmöglich ist, dass sachlich urteilende Richter die himmelschreiende Einseitigkeit des deutschen Staatsfunk übersehen: Interessant an der finalen Urteilsfindung ist daher alleine die Offenbarung, wie politisch die zuständige Richterschaft in Karlsruhe schlussendlich urteilt. Auf dem Weg dorthin werden vergrünte, dem Amt nicht gewachsene Richter immer wieder eigene, vom Gesetz losgelöste ideologische Prioritäten setzen. Der Versuch der Regierung, solches Personal auch in Karlsruhe zu positionieren, war – für das Volk unübersehbar – nicht zu übersehen. Demnächst werden wir das Resultat dieser Bemühungen erleben.
Daß die ÖR der Rundumversorgung nachkommen, ist bei der Masse an Programm auch anzunehmen.
Vielleicht sollten die Richter auch mal das Kinderfernsehen gucken. Da wird aktuell die “ AfD “ erklärt.
„Ob der Rundfunkbeitrag tatsächlich vom Grundgesetz gedeckt ist, kann allerdings nur das Bundesverfassungsgericht final entscheiden. Und dieses Urteil steht noch aus.“
Das Bundesverfassungsgericht?😂😂😂
Man sieht, das dass Klagen nichts bringt. Das endet in Zeitschinderei für den ÖRR und in lukrativen Einnahmen der beteiligten Juristen, die gar kein Interesse daran haben, dass ein klares Urteil gefällt wird. Denn dann verdienen sie ja nichts mehr… Einfach nicht mehr zahlen. Man braucht für etwas, wo man nachgewiesener Weise (z.B. Correktiv oder Hayali mit KI-Film und vieles anderes) belogen und betrogen wird, nicht für bezahlen. Das hat das BVG im Grunde auch schon bestätigt, mit seinem Urteil vom 15. Oktober 2025. Das ist Fakt. Also nicht bezahlen ! Dann irgendwann werden sich Gerichte darum schon von selber… Mehr
Was diese Pappnasen entscheiden, interessiert mich immer weniger, weil ich darauf keinen Einfluss habe. Dass diese Entscheidungen mit dem GG vereinbar sind, glaubt doch keiner der objektiv sehen kann. Das aber ist zunehmend nicht mehr möglich. Etwas ist letzte ein paar Dekaden passiert – die Blasenbildung im Internet haben bestimmt damit zu tun. Die heutige Propagandameister sind deutlich besser ausgestattet als ihre Vorgänger. Es gibt definitiv mehr Wissen in dem Bereich und die Technologie ist auch weiter. Seither alle Journalisten jetzt Hochschuldiplom haben, sind sie auch wie ideologisch synchronisiert. Die Werkzeuge die unter anderen Edward Bernays entwickelt hat sind weiter… Mehr
Glaube kaum dass bei der ganzen Hin und Herjuristerei was Sinnvolles für den Steuern und Abgabenzahler herauskommt. Richter leben auf Kosten der Steuerzahler. Der ö.r. Funk liegt dem Abgabenzahler wie Blei auf der Tasche. Diese Leute sind auf ihre Finanzierungsquellen angewiesen. Dies werden sie schützen und weiter nutzen und begründen kann man bekanntlich alles was so in Urteilen zusammengeschrieben wird. Man beruft sich dann auf die ach so schwierige Juristerei die ja bekanntlich nur von Spezialisten betrieben werden kann, da furchtbar schwierig. Der Glaube daran hält diese Mär am Leben.
Ich wünsche den Klägern Erfolg gegen den öffentlichen Rundfunk.
Eine Schande ist es, völlig unabhängig von dieser Klage, dass die dafür zuständigen politischen Gremien nicht in der Lage sind, den öffentlichen Rundfunk der neuen Zeit anzupassen, so dass das Volk gezwungen ist, hier die Gerichte zu beschäftigen. Monopolstruktur sowie Pflichtbeiträge des öffentlichen Rundfunks sind durch die technische Entwicklung seit Jahrzehnten überholt. Sein krebsartiges, krakenartiges Wachstum und seine Kosten sind nicht zu rechtfertigen. Dies ist nur ein weiteres Beispiel eklatanten Politikversagens.