Merkels Aussagen zur Kemmerich-Wahl landen vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich am 21. Juli über Merkels Aussage, die Wahl Kemmerichs müsse rückgängig gemacht werden, befassen. Die AfD argumentiert, Merkel habe ihre Neutralitätspflicht missachtet.

IMAGO / photothek

Die Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thürigens im Februar 2020 wird vielen wohl noch im Gedächtnis sein. Ein FDP-Abgeordneter kam in einer korrekt abgelaufenen Wahl ins Amt – mit den Stimmen der AfD-Abgeordneten. Eine „Regierungskrise“ brach aus, eine Welle der Kritik schlug auf die FDP und Kemmerich ein und auch Angela Merkel selbst äußerte sich während ihres Südafrika-Besuches zu der Situation. Die Wahl Kemmerichs sei „unverzeihlich“ und müsse rückgängig gemacht werden. Merkel hatte also nicht einfach ihren Unmut oder ihre Enttäuschung über die Wahl zum Ausdruck gebracht. Nein, sie hatte es für nötig befunden, aus Südafrika klar zu machen, die Wahl müsse rückgängig gemacht werden, obwohl sie dazu selbstverständlich keine Berechtigung hat.

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Am 21. Juli wird sich das Bundesverfassungsgericht auf Bestreben der AfD mit dem Thema beschäftigt. Die AfD meint, Merkel und die Bundesregierung hätten ihre Neutralitätspflicht missachtet und somit die Chancengleichheit der Partei verletzt.

Die Gegenseite argumentiert, Merkel habe sich nicht in ihrer Position als Kanzlerin, sondern als Unionspolitikerin geäußert, womit keine verfassungsrechtliche Relevanz bestehen würde.

Ob die Forderung eine eine demokratisch-legitim werte Wahl „rückgängig“ zu machen, verfassungsrechtlich relevant ist, wird das Bundesverfassungsgericht bald entscheiden müssen.

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