Die Asyl-Neuzugänge sinken deutlich, Dobrindt spricht von einer Trendwende. Doch diese vermeintliche Erfolgsbilanz ist unvollständig: Mehr als 250.000 Menschen sind ausreisepflichtig, ihre Zahl steigt – und der Familiennachzug läuft ungebremst weiter. Weniger neue Fälle sind noch keine Migrationswende.
picture alliance/dpa | Peter Kneffel
Die Zahl klingt zunächst eindrucksvoll: Im Oktober verzeichnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 5.707 Neuzugänge in das deutsche Asylsystem. Gegenüber dem Oktober 2025 ist das ein Rückgang um rund 40 Prozent, gegenüber Oktober 2024 sogar um knapp 70 Prozent. Einen niedrigeren Oktoberwert gab es zuletzt 2011. Alexander Dobrindt spricht deshalb von einer „Trendwende“. Und tatsächlich: Der Rückgang ist erheblich.
Nur folgt daraus noch lange nicht die große Migrationswende, als die der Innenminister ihn verkauft. Denn die 5.707 bilden lediglich einen kleinen Teil der Wirklichkeit ab.
Schon statistisch ist deutlich Vorsicht angebracht. Seit Inkrafttreten der GEAS-Reform am 12. Juni 2026 hat das BAMF seine Zählweise angepasst. Die Zahl von 5.707 umfasst deshalb nicht einfach nur klassische Asylerstanträge, sondern verschiedene Formen von Neuzugängen in das Asylsystem. Das BAMF selbst weist ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Zahlen mit früheren Zeiträumen nur eingeschränkt vergleichbar sind. Hinzu kommt: Der Rekord gilt für einen Oktober. Nicht für das Jahr, nicht für sämtliche Zuwanderung und schon gar nicht für die Frage, wie viele Menschen Deutschland wieder verlassen, nachdem ihr Aufenthaltsrecht erloschen ist. Aus einem starken Monatswert wird so sehr schnell eine politische Großmeldung, die mehr verspricht, als die Statistik hergibt.
Die Viertelmillion, über die Dobrindt weniger gern spricht
Zum 30. September 2026 lebten in Deutschland 256.873 ausreisepflichtige Ausländer. Ende 2025 waren es noch 232.067. Binnen neun Monaten ist ihre Zahl damit um 24.806 gestiegen. Von den aktuell Ausreisepflichtigen besitzen 200.601 eine Duldung. Auch diese Zahl ist seit Jahresbeginn deutlich gewachsen. Das ist die andere Seite von Dobrindts „Trendwende“: Vorne kommen weniger Menschen neu ins Asylsystem hinein, hinten wächst die Zahl derjenigen, die eigentlich wieder gehen müssten. Eine wirkliche Wende sähe anders aus.
Umso grotesker wirkt die Inszenierung einzelner Abschiebeflüge als Beweis neuer staatlicher Härte. Ende Oktober ließ die Bundesregierung 40 ausreisepflichtige und verurteilte Straftäter nach Afghanistan ausfliegen. Gleichzeitig leben mehr als eine Viertelmillion Ausreisepflichtige im Land. TE hatte bereits darauf hingewiesen, dass allein in den ersten neun Monaten des Jahres die Zahl der Ausreisepflichtigen um fast 25.000 gestiegen ist.
40 Abschiebungen lassen sich fotografieren. 256.873 Ausreisepflichtige passen schlechter auf ein Pressebild.
Familiennachzug läuft weiter
Auch der Familiennachzug verschwindet aus der politischen Debatte regelmäßig genau dann, wenn über sinkende Asylzahlen gesprochen wird. Dabei ist er für das tatsächliche Ausmaß der Zuwanderung nach Deutschland von erheblicher Bedeutung.
Für die ersten fünf Monate 2026 weist die Bundesregierung insgesamt 43.739 erteilte Visa in den von ihr aufgeführten Kategorien des Familiennachzugs aus. Im entsprechenden Zeitraum 2025 waren es 47.499. Die Zahl ist also gesunken, aber keineswegs verschwunden. Beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern stieg sie sogar von 7.361 auf 7.946 Visa.
Im gesamten Jahr 2025 wurden rund 110.400 Visa zum Familiennachzug erteilt. Dabei ist wichtig: Familiennachzug ist keineswegs mit Asylmigration gleichzusetzen. Er umfasst auch Angehörige von Deutschen, Arbeitsmigranten und anderen Drittstaatsangehörigen. Wer aber über die tatsächliche Zuwanderung nach Deutschland spricht, kann diese Größenordnung nicht einfach ausblenden.
Die Bundesregierung hat seit Juli 2025 lediglich den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre weitgehend ausgesetzt. Das betrifft nur einen begrenzten Teil des gesamten Familiennachzugs. Zwischen 2018 und 2024 entfielen lediglich rund acht Prozent aller Visa zur Familienzusammenführung auf Angehörige subsidiär Schutzberechtigter.
Diese Schutzform führte die EU 2004 ein, Deutschland übernahm die entsprechenden Vorgaben 2007 in sein Asylrecht. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist seit Juli 2025 für zwei Jahre ausgesetzt. Danach kann Deutschland ihn nicht einfach dauerhaft pauschal verweigern; die Fälle müssen wieder individuell geprüft werden.
Wer deshalb den Eindruck erweckt, mit der Aussetzung sei der Familiennachzug grundsätzlich gestoppt worden, erzählt nur einen kleinen Ausschnitt der Geschichte.
Ein guter Oktober ist noch lange keine Migrationswende
Dobrindt kann sich den Rückgang der Neuzugänge durchaus als Erfolg anrechnen. Verschärfte Grenzkontrollen und Zurückweisungen dürften ihren Anteil daran haben. Allerdings sinken die Zahlen auch europaweit; Veränderungen an den EU-Außengrenzen und die Lage in wichtigen Herkunftsländern spielen ebenfalls eine Rolle. Den gesamten Rückgang allein der deutschen Innenpolitik zuzuschreiben, wäre deshalb zu bequem.
Vor allem aber entscheidet sich eine Migrationswende nicht an der Eingangstür allein. Sie entscheidet sich daran, ob ein Staat seine eigenen Entscheidungen durchsetzt. Wenn 5.707 Neuzugänge im Oktober als historischer Erfolg gefeiert werden, während gleichzeitig 256.873 Ausreisepflichtige im Land leben und ihre Zahl weiter steigt, ist kein Jubel angebracht. Wenn jedes Jahr weiterhin Hunderttausende über den Familiennachzug einreisen, gehört auch das in die Bilanz.
Weniger neue Asylzugänge sind eine gute Nachricht. Eine Migrationswende sind sie bei weitem nicht. Die beginnt erst dort, wo der Staat nicht nur zählt, wer kommt, sondern auch dafür sorgt, dass diejenigen gehen, die kein Aufenthaltsrecht mehr haben.



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