Berlin schützt vor Deepfakes und gegen Vergewaltiger hilft Kotzen

Für digitale Gewalt und alles, was noch darunter subsummiert wird, schaffen SPD und CDU neue Straftatbestände. Frauen hingegen, denen reale sexuelle Gewalt droht, lernen bei der Polizei: Finger in den Hals stecken und erbrechen. Einrichten im Kontrollverlust – willkommen im Irrenhaus Deutschland.

picture alliance/dpa | Sven Kaeuler

Am Mittwoch, dem 7. Oktober, hat das Bundeskabinett den hoch umstrittenen Gesetzentwurf zur „Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt“ beschlossen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD nennt digitale Gewalt einen „Flächenbrand“, Frauen und Mädchen seien davon besonders betroffen. Die Bundesregierung stellt sexualisierte Deepfakes, Rachepornos und voyeuristische Aufnahmen in den Mittelpunkt ihrer öffentlichen Begründung. Wer dagegen etwas einwendet, soll zunächst über Bilder nachdenken, auf denen Frauen ohne ihr Einverständnis nackt oder bei sexuellen Handlungen dargestellt werden. Ein wirkungsvoller Einstieg für jedes Gesetz, gegen das politische Widerrede möglichst so aussehen soll, als würde man sowas selbst ganz toll finden.

Nur endet Hubigs Gesetz dort keineswegs. Die Bundesregierung schreibt selbst, sie wolle den „Phänomenbereich digitaler Gewalt insgesamt strafrechtlich klarer“ fassen. Das Paket erfasst auch nichtsexualisierte Deepfakes, Identitätsmissbrauch und technische Überwachung; daneben schafft es ein neues Verfahren, mit dem Nutzer sozialer Netzwerke leichter identifiziert werden können. Als Beispiel nennt die Bundesregierung ausdrücklich: Beleidigungen. Auf richterliche Anordnung können Plattformen und Internetanbieter verpflichtet werden, personenbezogene Daten herauszugeben.

Vorgeschoben, es geht um wesentlich mehr

Damit wird aus dem emotional nahezu unangreifbaren Schutz vor künstlich erzeugten Pornobildern ein Durchgriff-Instrumentarium, das tief in den gewöhnlichen Streit im Netz hineinreicht. Schon der Referentenentwurf zählt neben bildbasierter sexualisierter Gewalt auch „Hate Speech“, Cybermobbing und andere Persönlichkeitsverletzungen zum Gegenstand des Gesetzes. Und darum geht es bei diesem Gesetz. Zu den erfassten Strafnormen gehören die Beleidigungsdelikte der Paragraphen 185 bis 189 StGB.

Der Deutsche Richterbund weist selbst darauf hin, dass diese Verfahren regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit verlangen werden. Hier wird aus Hubigs wohlklingendem, hehrem Frauenschutz handfeste Infrastruktur für Äußerungsverfahren. Noch interessanter wird es bei der technischen Voraussetzung dieses Systems. Der Richterbund erklärt ausdrücklich, dass der neue Auskunftsanspruch praktisch davon abhängt, dass die Bundesregierung ihre bereits im April beschlossene dreimonatige Speicherung der Zuordnung von IP-Adressen durchsetzt. Der Kampf gegen „digitale Gewalt“ steht damit neben einem zweiten Herzensprojekt Hubigs, das Internetanbieter zur vorsorglichen Speicherung von IP-Adressdaten verpflichten soll.

Dazu kommen Accountsperren. Hat ein Nutzer nach Auffassung eines Gerichts eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung begangen und sind weitere entsprechende Verstöße zu erwarten, kann sein Konto für einen bestimmten Zeitraum gesperrt werden. Nach dem Referentenentwurf bedeutet das: Er darf über dieses Konto nichts mehr veröffentlichen, kommentieren oder teilen; auch die Eröffnung neuer Konten soll auf der Plattform nach Möglichkeit verhindert werden. Die Bundesregierung betont, die Hürden seien hoch und die Sperre unterliege richterlicher Kontrolle. Der Eingriff selbst bleibt bemerkenswert: Ein Zivilverfahren kann einem Bürger zeitweise die aktive Nutzung eines sozialen Netzwerks nehmen.

Auch der neue Paragraph 201b reicht über pornografische Manipulationen weit hinaus. Strafbar werden soll die Verbreitung computergenerierter oder veränderter Inhalte, die ein reales Geschehen vortäuschen und geeignet sind, das Ansehen einer Person „erheblich“ zu schädigen. Die Gesetzesbegründung erläutert, eine solche Schädigung liege vor, wenn die Person verächtlich gemacht oder in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt werden könne und die Beeinträchtigung nicht mehr als „sozial hinnehmbar“ erscheine. Das kann für alles und nichts herangezogen werden, so, wie es oben gerade passt. Für Kunst, Berichterstattung und andere geschützte Bereiche sieht der Entwurf eine Abwägung vor. Sprich: Böhmermann und Co sollten das in Richtung AfD fortführen dürfen, für jeden anderen sieht es eher mau aus.

Für Po-Fotos mehr Knast als für viele reale Vergewaltigungsfälle

Hubigs Entwurf ist dabei in mehr als nur einer Hinsicht „für den Arsch“. Der vom Kabinett beschlossene Text erfasst unter bestimmten Voraussetzungen sogar Aufnahmen bekleideter Genitalien, des bekleideten Gesäßes und der bekleideten weiblichen Brust; dafür sollen bis zu zwei Jahre Haft möglich sein. In der hübsch aufgeräumten Darstellung der Bundesregierung liest man vor allem von „digitalem Voyeurismus“, Nacktaufnahmen in Saunen und an FKK-Stränden. Der Gesetzestext geht dann nochmal weiter. Schon beim ersten Entwurf warnte der Deutsche Anwaltverein vor einer massiven Ausdehnung der Strafbarkeit und davor, dass Ermittler zur Klärung einer vermuteten sexuellen Motivation tief in Bildbestände, Chats und andere persönliche Daten greifen könnten.

Nach der Kritik hat Hubigs Ministerium die Vorschrift strammer gezogen: Der bekleidete Körperteil muss die Aufnahme prägen und die Darstellung offensichtlich sexualisiert sein. Übrig bleibt trotzdem ein neuer Fall fürs Strafrecht: Staatsanwälte und Richter sollen künftig darüber befinden, wann jemand einen bekleideten Hintern so fotografiert hat, dass dafür Gefängnis droht.

Wie man es von ihrer Vorgängerin im Amt gewohnt ist, schafft also auch SPD-Hubig wieder deutlich Umfangreicheres als in Hauptsache angekündigt. Wer die Reichweite des Gesetzes beurteilen will, sollte deshalb weniger auf das Werbebild der Bundesregierung schauen und mehr auf die Paragraphen unter der Motorhaube. Das ganze Konstrukt ist dazu angetan, dass die da oben sich vor allem, was sie als negativ für sich selbst bewerten, besser juristisch munitionieren können.

Opferhierarchie – oder: gute Opfer, schlechte Opfer

Ganz konkrete und reale Gefahren, die Zunahme sexualisierter Gewalt seit 2015 und Ursachen und Gründe in diesem Zeitraum, das interessiert diese rotrotgrünen verlogenen Weiber allesamt nicht.

Darin liegt die ganze verkommene und verachtenswerte Verlogenheit dieser angeblichen Frauenpolitik. Wenn ein Thema neue Gesetze, neue Kompetenzen und neue Durchgriffsmöglichkeiten gegen unerwünschte Äußerungen verspricht, entdecken rotrotgrüne Frauen ihre ganze Leidenschaft für bedrohte Frauen. Dann wird ein „Flächenbrand“ konstruiert, unter dem es sofort neue Paragraphen und mehr staatlichen Zugriff geben muss. Wie durchschaubar und wie verlogen.

Wenn Mädchen und Frauen im wirklichen Leben begrapscht, missbraucht, zusammengeschlagen und vergewaltigt werden, ist von dieser Solidarität und Entschlossenheit rein gar nichts zu sehen. Die registrierten Vergewaltigungen stiegen 2025 erneut um neun Prozent; seit 2018 weist die Bundesregierung rund 72 Prozent mehr Fälle aus. Hinter jeder dieser Zahl steht ein Mädchen, eine Frau, deren Körper verletzt und deren Leben dauerhaft beschädigt wurde. Wenn es davon noch von den Tätern ein ganz real angefertigtes und geteiltes Video existiert, fällt das wohl auch nicht unter Deepfake – hat das Opfer dann wohl einfach nochmal Pech gehabt?

Eben ganz genau diese Opfer sind für jene Frauenpolitikerinnen und Aktivistinnen von genau null Interesse. Es ist kaum bis gar nicht überliefert, dass auch nur eine von den üblichen Protagonistinnen hierbei jemals ihre Stimme laut vernehmbar erhoben hätte. Diese ganz realen Opfer taugen nicht für ihre dreckigen Kampagnen. Ihre Fälle führen zu Fragen, die man in Berlin seit Jahren gerne ausspart und nicht gern beantworten will. Also bekommt die Öffentlichkeit große Reden über digitale Gewalt, Schutzräume und Frauenrechte – und bei der realen Gewalt gegen Frauen die immer selben Relativierungen und ritualisierten Betroffenheitsformeln. Nur schnell weitergehen, hier gibt es nichts zu sehen.

Frauen werden lautstark nur dann von diesen Lügnerinnen unterstützt, solange ihr Schicksal für sie politisch verwertbar ist. Wo die Wirklichkeit unerquicklich wird, endet dieser Eifer sofort.

Dagegen die Wirklichkeit

Fast gleichzeitig kommt aus Bremen die Meldung, die Hubigs hehre Frauenpolitik bloßstellt. Die dortige Polizei bringt Frauen in Selbstbehauptungskursen bei, wie sie sich bei einer versuchten Vergewaltigung verhalten können. So weit, so gut.

Polizeisprecherin Franka Haedke nennt ausdrücklich auch das absichtliche Erbrechen: „Auch das Sich-Erbrechen kann eine wirksame Möglichkeit sein, ein Sexualdelikt abzuwehren.“ Finger in den Hals, Würgereiz auslösen, alles Vollkotzen und dann darauf hoffen, dass der Vergewaltiger ablässt.

Lesen Sie das gerne mehrmals. DAS sind die Ratschläge und Handlungsmöglichkeiten, die man Ottonormalfrauen fernab vom politischen Berlin und dem Feuilleton des rotgrünen Spiegel und Stern in Deutschland 2026 mit an die Hand gibt. Aber man fasst es auch nach mehrmaligem Lesen nicht.

Diesen Zustand muss man sich einfach nur mal klarmachen: Deutschland diskutiert und diskutiert und diskutiert seit Jahren über steigende Zahlen schwerster und zunehmender Sexualverbrechen. Und was folgt dann? Großflächige Rückführungen? Drastische Strafen für Täter wie lebenslange Haftstrafe? Nein. Ein Gesetz gegen vorgebliche Deepfakes vulgo Äußerungsdelikte und Kritik, die der Obrigkeit als unzumutbar erscheinen.

Und gegenüber steht winkend der praktische Rat einer hilflosen Polizeibehörde: Nehmen Sie den eigenen Mageninhalt als Katapult, um den Täter in die Flucht zu schlagen. Möglicherweise. Vielleicht.

Die Bundesregierung kennt die Entwicklung genau. 2025 stieg die Zahl der erfassten Vergewaltigungen um neun Prozent, seit 2018 um rund 72 Prozent. 98,6 Prozent der Tatverdächtigen waren Männer, 38,5 Prozent besaßen keine deutsche Staatsangehörigkeit. Das Bundesinnenministerium selbst spricht von einem hohen Niveau der Sexualdelikte.

Das sind Mädchen und Frauen, die bedrängt, missbraucht, sexuell genötigt und vergewaltigt werden. Ihre Wirklichkeit braucht keine Kampagnenbegriffe und keine wohlfeilen Ministerinnenreden. Sie braucht einen Staat, der Täter verfolgt, Gefahren reduziert und Frauen nicht am Ende erklärt, wie sie sich im Ernstfall möglichst wirkungsvoll übergeben.

Die ganze Obszönität dieser politischen Prioritätensetzung wird hieraus weithin für Jedermann wie unter einem Brennglas sichtbar.

Wenn man mit sich den Finger in den Hals zu stecken auch nur irgendwas gegen die aktuelle rotschwarze Regierung bewirken könnte, würde ich sofort nach Berlin fahren und von morgens bis abends nichts anderes machen, als einen armdicken Strahl auf die Schwelle des Bundestags zu kotzen, dessen seien Sie sich gewiss. Und für die ganzen falschen Weiber gibt es sogar noch ein Schippchen obendrauf.

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Kommentare ( 2 )

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OJ
16 Minuten her

Berlin ist dreckig, siffig, ungepflegt, schmuddelig, verwahrlost, verschmutzt, schmierig, speckig, schlampig, verrußt, versaut, unrein, verunreinigt, unordentlich, heruntergekommen, unhygienisch.
Habe mit Sicherheit noch viele, viele Adjektive vergessen❗

Last edited 13 Minuten her by OJ
Ornhorst
16 Minuten her

Digitale Gewalt gegen Frauen. Zerreißt Euch doch das Maul darüber, ihr Idioten. Früher gab es den umgesetzten Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses. Heute rennen Weiber mit Textilien herum, die einzig dazu da sind, ihre Körper zur Schau zu stellen, als wären diese unbedeckt. Ich bin wahrlich nicht prüde und habe als Ex-Sportler ein natürlicheres Verhältnis zu Körpern als die meisten, aber diese Zurschaustellung ist beinahe so etwas wie „analoge Gewalt“ gegen Männer, denn jeder Mann wird damit angesprochen. Auch Körpersprache ist Kommunikation. Und jedes Mal muss ein Mann darauf reagieren, zumeist mit der bewussten Entscheidung auf den Ruf des Weibes… Mehr