Wer als Polizist einen Kollegen unter Beschuss allein lässt, muss mit Jobverlust rechnen – das hat das Verwaltungsgericht Münster nun in einer nichtöffentlichen Verhandlung entschieden. Die beiden Beamtinnen, die im Mai 2020 bei einer Schießerei in Gevelsberg vom Tatort flohen, werden „wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt“.
picture alliance / Ostalb Network | Marius Bulling
Es ist die schärfste Maßnahme des Disziplinarrechts: Der Kläger war der Ennepe-Ruhr-Kreis als Dienstherr, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ist möglich. Bis dahin dürfen die Frauen aber nicht mehr als Beamtinnen tätig sein: Nach dem Vorfall waren sie zunächst in den Innendienst versetzt, später suspendiert worden. Ein Polizeisprecher verglich den Statusverlust mit einer Kündigung.
Das Verhalten der beiden Polizeibeamtinnen in einer Nacht im Mai 2020 hatte bundesweit für Diskussionen gesorgt: In einem Gewerbegebiet kontrollierten zwei Streifenbeamte einen Autofahrer. Der Mann wirkte zunächst kooperativ, sprang dann in seinen Wagen, zog eine Pistole und schoss. In 20 Sekunden fielen 21 Schüsse. Ein Beamter ging getroffen zu Boden; das Projektil blieb in der Schutzweste stecken, knapp unterhalb des Herzens. Der Täter, Vitalij K., wurde 2021 wegen versuchten Totschlags und Betäubungsmitteldelikten zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Während der Überprüfung des verdächtigen Fahrzeugs fuhren zufällig zwei Polizistinnen, damals 32 und 37 Jahre alt, mit ihrem Streifenwagen vorbei. Ein Beamter winkte sie heran. Die Frauen hielten an, sie stiegen aus – und liefen davon, als die ersten Schüsse fielen. Sie stoppten ein vorbeifahrendes Auto und verließen damit den Tatort. Die Leitstelle informierten sie erst mit Verspätung. Eine der Frauen habe sich zunächst mit gezogener Dienstwaffe in Deckung begeben, sich dann aber der fliehenden Kollegin angeschlossen, hieß es im Strafverfahren.
Das Amtsgericht Schwelm verurteilte sie 2021 wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu je einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Eine solche Strafe hätte nach dem Beamtenstatusgesetz automatisch das Amt beendet. Das Landgericht Hagen milderte im Oktober 2022 auf vier Monate Bewährung. Damit behielten sie zunächst den Beamtenstatus, das Verfahren wanderte zur Disziplinarkammer. Im Prozess beriefen sich die Angeklagten auf Todesangst. Sie hätten nicht abschätzen können, wie viele Schützen es gebe und aus welcher Richtung das Feuer komme. Eine sagte, es habe geklungen, als würde von allen Seiten geschossen.
Das Verwaltungsgericht folgt der Ansicht des Dienstherrn: Das Unterlassen wiegt so schwer, dass die Frauen aus dem Beamtendienst entfernt werden. Sollte diese Entscheidung Bestand haben, würde dies für die beiden das Ende ihres Polizeidienstes in Uniform bedeuten.

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Tja – wenn`s brenzlich wird, sollen die scheiß-toxischen Männer die Kastanien aus dem Feuer holen.
Richtig so. Als Konsequenz sollte man proaktiv auch andere Beamtinnen auf ihre Tauglichkeit überprüfen.
Omas im Park und schlittenfahrende Kinder drangsalieren können sie immer, aber wenn es dann ernst wird, macht man die Biege. Unfassbar.
Wenn aus allen Richtungen geschossen wird, hat man doch die freie Wahl, zurück zu schiessen. Was würden denn die Damen machen, wenn ein Passant von „allen Seiten“ angegriffen wird? Laufen die dann auch weg…?
Das Urteil ist nachvollziehbar und das Verhalten äußerst feige, aber lieber ein lebendiger Nicht-Beamter, als ein nicht-lebendiger Beamter sein.
Genau solche Polizistinnen werden in Kalkutta an der Spree gebraucht, Maschallah!
21 Schüsse auf Polizeibeamte sind laut der Justitia versuchter Totschlag. Sehr witzig. Jeder halbwegs vernunftgabte Zeitgenosse hält so etwas für einen Mordversuch, nur die linkksgrün versiffte Justitia nicht..
Das einzig Überraschende ist der Fakt,das die einzig mögliche Handlung,diese Feiglinge sofort zu entlassen, erst nach ganzen 6 Jahren final bestätigt ist.
Wer so handelt,sollte in KEINEM Beruf arbeiten dürfen
Das ist wieder mal Wasser auf meine Mühlen: Ich bin der Ansicht, daß Frauen dort, wo es gewalttätig zugeht, REIN GAR NICHTS verloren haben. Wegen derlei Aussagen werde ich von einigen Frauen, die sich eher links verorten (ich kenne davon glücklicherweise nicht viele) als Machogehabe und dergleichen angegangen. Vor kurzem wurde ich von der „Polizei“ morgens um 5.30 Uhr auf dem Weg zur Arbeit angehalten. Führerscheinkontrolle. Junge Frau und junger Mann. DAS können sie. Wäre ich ein Noch-nicht-so-lange-hier-Lebender gewesen, hätte ich alle beide Beamten mit einem Arm auf den Rücken gebunden alle gemacht. Aber man ist ja Deutscher und läßt… Mehr
Und wer bestraft die kranken Ideologen, die Frauen zur Polizei und zum Militär zugelassen haben?
Der letzte Satz nur den Polizeidienst in Uniform zu beenden ist irritierend, demnach ginge Polizeidienst ohne Uniform noch ?