Ein Wahlergebnis erschüttert die Republik und beweist gerade dadurch die Stärke der Demokratie. Der Souverän korrigiert die Politik. Jetzt muss der Rechtsstaat zeigen, dass er mehr ist als die Fortsetzung der Politik. Von Tobias Gall
IMAGO / David Ebener
Was bedeutet es, wenn ein Wahlergebnis in einem bevölkerungsarmen Flächenland wie ein Hebel auf das ganze Land wirkt? Es bedeutet: Der Wähler als politischer Souverän kann die Machthaber in die Schranken weisen. Seine demokratische Kraft erschöpft sich nicht im Wählen eines Landtags. Eine Bundesregierung, die gar nicht auf dem Stimmzettel stand, steht gewissermaßen vor dem Sturz.
Die Öffentlichkeit deutet das als Krise der Demokratie. Bei gelassener Betrachtung ist das Gegenteil der Fall. Es dürfte vielmehr eine Sternstunde der Demokratie sein.
Denn entscheidend ist nicht die landespolitische Machtfrage. Entscheidend ist die Botschaft und ihre Auswirkungen. Deutlich über vierzig Prozent, 26,6 Prozentpunkte vor dem Zweitplatzierten: Das ist keine absolute Mehrheit, aber es ist eine deutliche Mehrheitsäußerung. Die Wähler haben sich mit überwältigender Mehrheit für eine Partei entschieden, gegen die kein Wahlkampf geführt wurde, sondern eine reine Dämonisierungskampagne. Der politische Wettbewerb wurde durch den demagogischen Kampf ersetzt. Nicht die Frage, was dem Land dient, stand im Mittelpunkt, sondern die Frage, wie ein politischer Feind zum eigenen Machterhalt vernichtet werden kann.
Carl Schmitts „Begriff des Politischen“ ist damit als politisches Prinzip in der Gegenwart angekommen. Politik reduziert sich auf die Entscheidung zwischen Freund und Feind. Der Souverän wehrt genau das ab. Er sagt: Es reicht. Schluss mit dem Spuk. Wir entscheiden vor allem auch über das Abwählen undemokratischer Kräfte.
Das ist kein Zusammenbruch der Demokratie. Das ist ihr Funktionieren. Die Brandmauer ist ein Versuch der Abschaffung der parlamentarischen Demokratie. Sie ist jetzt eingestürzt. Demokratie hält es aus, dass der Souverän seine Meinung ändert, Machtverhältnisse verschiebt und eine Partei stark macht, die das etablierte System politischen Machterhalts verändern will, welches sogar die Wähler entmachten will. Mehr noch: In der Gelassenheit der Wähler liegt die Stärke der Demokratie. Der Souverän auch der Massendemokratie ist nicht insgesamt manipulierbar. In einer stabilen Demokratie ist politisches Lügen und Betrügen kein nachhaltiges Machtmittel. Ein Erdrutschsieg in einem Bundesland kann sogar bundesweit alles verändern. Ab sofort wird die Brandmauerhetze nur noch dem Hetzer schaden.
Nassim Nicholas Taleb beschreibt mit dem Begriff der Antifragilität Systeme, die durch Belastungen oder sogenannte Stressoren nicht nur stabil bleiben, sondern an ihnen wachsen, also noch stabiler werden. Das Gegenteil von Fragilität ist nicht Stabilität, sondern Antifragilität. Das ist nicht nur eine systemische Analyse, sondern muss für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein normativer Anspruch sein: Beide müssen an ihren Herausforderungen wachsen.
Übertragen ergibt das zumindest für die Demokratie eine bemerkenswerte Diagnose: Die Stressoren dieser Jahre – die laute Protestpolitik der AfD, die Ausweitung der Öffentlichkeit und besonders die schlicht antidemokratischen Abwehrstrategien der anderen Parteien und die politische Hysterie von Politik und Medien – haben die Demokratie nur vorübergehend geschwächt. Der Souverän hat sie verarbeitet und in eine politische Korrektur übersetzt, die sich vermutlich noch mit dramatischen Rissen im Parteienstaat entfalten wird.
Die Demokratie hat sich als antifragil erwiesen.
Umso schonungsloser muss jetzt der Blick auf den Rechtsstaat gerichtet werden. Denn einerseits haben sich die Akteure des Rechtsstaats in schändlicher Weise den Zumutungen der antidemokratischen Angriffe auf das demokratische System angeschlossen, und andererseits erscheint eine antifragile Entwicklung hier derzeit weniger wahrscheinlich, obwohl der Rechtsstaat auf Antifragilität geradezu angewiesen ist.
Fantasieren ältere Oppositionelle, die auf Rollatoren gar nicht angewiesen waren, in ihrer machtlosen Not außerirdische Kräfte herbei und überlegen, wie man ihnen dereinst zur Hand gehen könnte, konstruiert ein Generalbundesanwalt daraus einen Angriff auf den Bestand des Staates – und einen jahrelangen Prozess ohne jede realistische Verurteilungswahrscheinlichkeit.
In Rheinland-Pfalz sprechen Verfassungsrichter von einer Art Notwehr des Staates gegen eine Oppositionspartei. Dort und in Niedersachsen werden Kandidaturen in kommunalen Wahlverfahren schamlos manipuliert.
Und das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt wirft sich unmittelbar vor der Landtagswahl hemmungslos ins politische Scharmützel, wenn es Waffenbesitzer allein deshalb für unzuverlässig hält, weil sie als Mitglieder der AfD einer angeblich verfassungsfeindlichen Partei angehören – obwohl diese Einschätzung sich nun mal als wahnhaft erwiesen hat und vor allem im Widerspruch zum Parteienprivileg des Grundgesetzes steht.
Soweit staatliche und rechtliche Mittel vor allem der Bekämpfung des politischen Gegners dienen, sind sie auf das Schwerste rechts- und verfassungswidrig. Sie beschädigen den Rechtsstaat als Prinzip und die Judikative als ebenfalls vom Volk ausgehende Gewalt. Wo Gerichte politische Meinungen nach eigenen politischen Maßstäben bewerten und das Recht zum Instrument einer Art politischen Gefahrenabwehr machen, wird die Grenze zwischen Rechtsprechung und politischer Akteursrolle nicht bloß gefährdet. Sie wird abgeräumt.
Das ist Fragilität.
Denn der Rechtsstaat ist nicht die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Er ist das Gegenprinzip sogar zur Demokratie, da die höchste staatliche Gewalt – das Parlament – an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist. Mit politischer Willensbildung hat der Rechtsstaat nichts zu tun. Seine Institutionen unterliegen der Neutralitätspflicht; sie dürfen in keiner Weise selbst zum politischen Akteur werden. Genau das tun sie aber nun schon seit Jahren.
Man muss deshalb immer wieder an Selbstverständliches bzw. die Prinzipien erinnern. Der politische Akteur im demokratischen Staat ist der Souverän: das Volk. Von ihm geht die Staatsgewalt ebenso aus wie alle politische Willensbildung. Die Legislative repräsentiert seinen Willen; dort wird gestritten, dort werden Mehrheiten gesucht, dort wird gestaltet. Exekutive und Judikative haben eine andere Aufgabe. Sie vollziehen Recht und sprechen Recht: auslegen, anwenden, widerstreitende Positionen am Maßstab des Gesetzes austarieren. Eigenständig, aber nie anstelle des politischen Willens des Souveräns.
Gerade diese Trennung macht den Staat belastbar. Der Souverän darf unberechenbar sein, Mehrheiten dürfen kippen, Gesetzeszwecke verändert werden. Regierungen dürfen scheitern. Parteien dürfen aufsteigen und verschwinden. Der Rechtsstaat muss das aushalten, ohne selbst politisch zu werden oder gar einzugreifen.
Wenn die Jahre des RAF-Terrorismus überhaupt eine rechtsstaatliche Lehre hinterlassen haben, dann diese: Ein Rechtsstaat zeigt seine Schwäche dort, wo er auf Herausforderungen mit Überreaktion antwortet und die eigenen Maßstäbe preisgibt. Seine Stärke erweist sich darin, dass er auch in der Krise an seinen Verfahren, seinen Beweismaßstäben und seinen Grenzen festhält. Dann – und nur dann – wirkt er antifragil.
Nach 77 Jahren Grundgesetz kann ein solcher Rechtsstaat nicht aus sich selbst heraus in einen Notstand geraten. Der antifragile Rechtsstaat und der Notstand schließen einander aus. Wo der Notstand politisch erzeugt werden muss, um Grenzüberschreitungen zu rechtfertigen, zeigt sich genau die Fragilität, die der Rechtsstaat gerade nicht haben darf.
Als Hauptakteur dieser Fragilität muss das Bundesverfassungsgericht genannt werden – gerade weil es trotz vieler Gelegenheiten vollkommen inaktiv bleibt. Wo der Streit um die Grundlagen des Rechtsstaats eskaliert, wäre es seine Aufgabe, die verfassungsrechtlichen Maßstäbe aufzuzeigen. Stattdessen entsteht der Eindruck, dort säßen nur noch Erfüllungsgehilfen der Altparteien und ließen den Rechtsstaat im Stich.
Nötig wäre das Gegenteil: herunterkühlen. Das Krisengejaule muss in den Fluren der Gerichte verhallen. Entscheidend ist nicht, welche Partei ein Urteil stärkt oder schwächt. Entscheidend ist der einzelne Fall, nüchtern geprüft am Maßstab von Gesetz und Recht. Und vielleicht liegt darin die Pointe: Kocht man die Fälle unter die Schwelle der politischen Schreierei herunter, bleibt nichts übrig, was den Rechtsstaat ernsthaft beschädigen könnte. Nicht weil nichts geschehen wäre, sondern weil er stark genug ist, Fehlentwicklungen zu erkennen und zu korrigieren und Machtmissbrauch zu begrenzen.
Das wäre seine Antifragilität. Und ihre Voraussetzung heißt Depolitisierung.
Die Demokratie muss aushalten, dass der Souverän seine Meinung ändert. Der Rechtsstaat muss aushalten, dass die Politik in ein Freund-Feind-Schema wechselt. Wenn sie es aushalten bzw. abwehren, haben sich Demokratie und Rechtsstaat nicht nur als stabil, sondern sogar als antifragil erwiesen.
Die Demokratie hat am vergangenen Wochenende gezeigt, dass sie es kann. Jetzt ist der Rechtsstaat an der Reihe.



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