Jahrzehntelang schrumpfte die Bundeswehr. Nun kippt die Regierung das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“: Reservisten können künftig auch gegen ihren Willen und den ihres Arbeitgebers zum Dienst verpflichtet werden.
IMAGO / Björn Trotzki
Die Bundeswehr ist personell chronisch schwach aufgestellt. Politisch war dies über Jahrzehnte hinweg so gewollt – trotz umfangreicher „out-of-Area“-Einsätze: etwa auf dem Balkan (1995 bis heute), in Afghanistan (2001 – 2021) oder Mali (2013 – 2023). Dafür, so meinte man, würde es reichen. Aus den einst (1985 bis 1987) rund 495.000 Soldaten wurden es jedenfalls in Zehnjahresschritten jeweils rund 100.000 weniger. 1993: 399.000; 2003: 284.000; 2013: 184.000 (2011 war die Wehrpflicht ausgesetzt worden). Aktuell sind es 186.000. Die Ankündigung von US-Präsident Obama ab 2014, Europa müsse mehr für die eigene Verteidigung tun und die USA würden sich mehr in Richtung Pazifik orientieren, verhallte. Erst der Überfall Russlands auf die Ukraine vom 24. Februar 2022 wurde zum Weckruf. Der damalige Kanzler Olaf Scholz (SPD) rief drei Tage danach eine “Zeitenwende“ aus.
Letztere zieht sich hin. Politisch angesagt ist mittlerweile eine Bundeswehr, die bis zum Jahr 2035 (!) 460.000 „Mann“ stark sein soll: bestehend aus 260.000 aktiven Soldaten und 200.000 einsatzbereiten Reservisten. Das haben die Bundesregierungen „Scholz“ und „Merz“ der Nato zugesagt. Allerdings ist das Erreichen der Ziele noch nicht absehbar. Das von Verteidigungsminister Pistorius (SPD) ersonnene Modell eines „Neuen Wehrdienstes“ (mit Fragebogenaktion, Pflichtmusterung usw.) samt Wehrdienst-Modernisierungsgesetz muss sich erst noch bewähren.
Nun hat die amtierende Bundesregierung am 1. Juli bei einer Kabinettssitzung im Bendlerblock ein „Reservestärkungsgesetz“ auf den Weg gebracht. Inkrafttreten soll es voraussichtlich Anfang 2027.
Kernpunkt dieses Entwurfes ist eine Wende: Die bisherige „doppelte Freiwilligkeit“ beim Heranziehen von Reservisten wird abgeschafft. Ehemalige Soldaten können künftig zu Reservedienstleistungen (RDL) herangezogen werden, auch wenn sie oder ihre Arbeitgeber der Übung nicht zustimmen. Das Reservestärkungsgesetz soll Regelungen vereinfachen und übersichtlicher machen. Ziel ist eine bessere, schnellere und verlässliche Verfügbarkeit der Reserve.
Aktuelle Praxis und Rückblick: Per Soldatengesetz ist jeder ehemalige Soldat der Bundeswehr automatisch ein Reservist, sofern er seinen Dienstgrad nicht verloren hat (etwa durch eine unehrenhafte Entlassung). Deutschland verfügt über rund 860.000 Reservisten. Von diesen sind bis 70.000 sogenannte „beorderte“ Reservisten, die im Verteidigungs- oder Spannungsfall die aktiven Truppen oder den Heimatschutz direkt verstärken. 2025 wurden mehr als 20.000 Reservisten zu mehr als 50.000 Dienstleistungen herangezogen. Die Dauer variierte dabei von einzelnen Tagen bis hin zu mehreren Monaten. Der Frauenanteil lag bei knapp 2.000. Die Zahl der beorderten Reservisten stieg deutlich auf 60.192 (5.314 Frauen). Dieser Zuwachs ist vor allem auf die seit Oktober 2021 eingeführte Grundbeorderung zurückzuführen.
Die neun Eckpunkte des Reservestärkungsgesetzes
- Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Möglichkeit einer verpflichtenden Heranziehung von Reservisten – und damit die Abschaffung der „doppelten Freiwilligkeit“ (Angehörige der Reserve können bisher nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst und ihr Arbeitgeber zustimmen).
- Die Attraktivität des Reservistendienstes soll gesteigert und Bürokratie in diesem Bereich abgebaut werden.
- Die Möglichkeit einer Heranziehung zum unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall gilt unverändert, entsprechend den auch derzeit geltenden Regelungen nach dem Wehrpflichtgesetz.
- Die maximale Dauer der verpflichtenden Reservedienstleistung beträgt je nach Dauer der vorherigen Dienstzeit zwischen drei und zwölf Wochen pro Jahr. Die Gesamtdauer aller verpflichtenden Reservedienstleistungen wird, ebenfalls gestaffelt nach vorheriger Dienstzeit, zwischen sechs und maximal zwölf Monaten liegen.
- Für Wehrdienstleistende, die unter einem Jahr gedient haben, oder Freiwillige Wehrdienstleistende (FWDL) liegt die Höchstaltersgrenze bei 45 Jahren – für Zeit- oder Berufssoldaten bei 65 Jahren, mit der Option einer Erhöhung auf 68 Jahre in Einzelfällen.
- Reservisten sollen künftig auch zu Auslandseinsätzen herangezogen werden können, abhängig von der Dauer ihres vorherigen aktiven Wehrdienstes: Wer mehr als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, kann zu Auslandsverwendungen in EU- und NATO-Staaten sowie an Bord von Schiffen und Luftfahrzeugen verpflichtet werden. Einsätze auf Basis des Parlamentsbeteiligungsgesetzes bleiben für Reservisten weiterhin freiwillig.
- Für Reservisten ist weiterhin eine Erweiterung der finanziellen Leistungen geplant – darunter ein erhöhter Auslandszuschlag, eine erweiterte Erstattung von Fahrtkosten sowie Reisebeihilfen.
- Die Arbeitgeber sollen künftig bei Reservistendienstleistungen zuvor angehört werden können. Der Heranziehungsbescheid soll zudem acht statt wie bisher vier Wochen vor dem Beginn der Dienstleistung zugestellt sein. Ab Bekanntgabe können Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen.
- Änderungen im Arbeitsplatzschutzgesetz sollen zudem die Attraktivität des Reservistendienstes für die Arbeitgeber steigern – beispielsweise eine höhere Kostenerstattung bei der Einstellung einer Ersatzkraft oder Förderbeträge für kleine und mittlere Unternehmen.
Das Gravierendste insgesamt dürfte sein: Das bisher praktizierte Prinzip einer „doppelten Freiwilligkeit“ (Doppel-Veto) ist laut Gesetzentwurf mit den aktuellen sicherheitspolitischen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte nicht mehr zu vereinbaren. Einsatzbereitschaft und Abschreckungswirkung erforderten das gemeinsame Üben von Aktiven und Reserve im Verbund, verlässliche Einberufungen von Reservistendienstleistenden seien dafür erforderlich.
Begeistert sind nicht alle Parteien bzw. Fraktionen: Die verteidigungspolitische Sprecherin der Grünen, Sara Nanni, kritisierte den Entwurf in der Rheinischen Post. Der Entwurf setze auf kurzfristige Erfolge statt auf langfristige Akzeptanz. Sie habe Zweifel, dass dies die nötige Motivation für den Aufwuchs der aktiven Truppe befördere. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Ulrich Thoden, sagte derselben Zeitung, der Entwurf beschneide die Freiheitsrechte der Reservisten „unverhältnismäßig stark“.
Ein paar markante Vergleiche mit Nato-Ländern
Was die Bundesregierung mit einem neuen Reservistenkonzept plant, ist nicht ganz Nato-Standard. Zur Erinnerung: Die Nato hat in der Summe seiner Mitgliedsländer 3,44 Millionen aktive Soldaten und 4,34 Millionen Reservisten. Diese in der Summe rund 7,8 Millionen Nato-Soldaten rekrutieren sich also zu 44 Prozent aus aktiven Soldaten, zu 56 Prozent aus Reservisten. Bei der Bundeswehr mit der Zielsetzung für 2035 (260.000 Aktive, 200.000 Reservisten) wäre es in etwa umgekehrt.
Die jüngsten Nato-Mitglieder gehen noch weiter als der Nato-Standard. In Schweden gilt die Wehrpflicht bis zum 70. Lebensjahr. In Finnland (einem Land mit 5,66 Millionen Einwohnern, also kaum mehr als das Bundesland Rheinland-Pfalz) gibt es 24.600 aktive Soldaten und 900.000 trainierte Reservisten. Das hat historische Gründe und ist der 1.300 Kilometer langen gemeinsamen Grenze mit Russland geschuldet.


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Übrigens, die Freiwilligkeit für den Einsatz der Kampfbrigade der Bundewehr in Litauen soll auch abgeschafft werden oder ist es schon. Jetzt gilt Dienstverpflichtung. Ab in die Blutmühle im Fall einer Invasion Russlands in dieses Land nicht „freiwillig“ sondern per Befehl. Na gut, kann man machen. Betroffene scheinen aber keine große Lust dazu zu haben sonst hätten sich mehr „Freiwillige“ freiwillig gemeldet.
Unfassbar und einfach nur noch geistesgestört!
Wählt diese Geisteskranken endlich ab! Jetzt wollen diese Wahnsinnigen also bald 68 jährige einziehen und in irgendwelche failed states schicken ?!
Man hat doch gesehen, dass sämtliche Auslandseinsätze Mali, Afghanistan ect. pp, absoluter Brainfuck waren!
Zum Glück kann ich nur sagen, haben wir dieses Irrenhaus schon verlassen! Was da momentan abläuft ist nur noch GEISTESKRANK! Komplett GEISTESKRANK!
Was passiert mit Wehrdienstverweigerern die stattdessen Zivildienst geleistet haben?
Und immer wieder grüsst das Murmeltier des „russichen Überfalls“. Das Schreckgespenst des bösen Russen, der nur darauf wartet, im Westen einzufallen, ist auch bei Tichy allgegenwärtig. Nur, es verfängt nicht. Denn die Lebenserfahrung zeigt, daß „der Russe“ eben gerade nicht die große Bedrohung für den Weltfrieden darstellt sondern vielmehr andere Akteure. Daß dem „russischen Überfall“ ein paar sicherheitspolitisch gravierende Ereignisse vorausgegangen waren, weiß der geschichtsbewusste Mensch, daher braucht es nun wieder Zwang, um Menschen, die keinen Bock auf politisch gewollte Kriege haben, „heranzuziehen“. Es gibt nur zwei staatliche Akteuere, die „heranziehen“: Das Finanzamt und die Bundeswehr. Möge jeder für sich… Mehr
Darf man das Vorhaben noch kritisieren oder wird man direkt auf die Sanktionsliste gesetzt?
Schon wieder das Märchen vom „Überfall Russlands“.
Schon wieder wird die UN-Resolution 2202 verschwiegen, die Russland als Garantiemacht durchsetzen darf.
Wer die Propaganda der NATO mitträgt, ist mitschuldig am Krieg.
> Erst der Überfall Russlands auf die Ukraine vom 24. Februar 2022 wurde zum Weckruf. >>> Überfall, den ein Strategiepapier der Rand Corporation genau so geplant hat. <<< Billiger wäre, künftig aufzuhören, Ami-Agenda umzusetzen. > „… RAND sagt für Deutschland Verluste in Höhe von Hunderten von Milliarden Euro voraus, die zu einem Zusammenbruch der Wirtschaft, einem Rückgang des BIP und schließlich auch zu einem völligen Zusammenbruch der EU-Wirtschaft führen werden. Alle europäischen Währungen werden toxisch und weit weniger begehrt sein als der Dollar, was zu einer unvermeidlichen Stärkung der US-Wirtschaft und einer Neupositionierung der USA als bevorzugte Nation führen wird.… Mehr