"Deutschland, erwache": so warnte Tucholsky vor den bevorstehenden Gräueltaten im Dritten Reich. Heute steht dieser Satz unter Strafe - Meldestellen bringen den Satz mehrfach zur Anzeige. Ein Mann geht nun dafür ins Gefängnis.
T. Krug entscheidet sich, für sein Vergehen ins Gefängnis zu gehen. Sein Verbrechen? Er kommentierte auf X unter einem Zeitungsbeitrag, der berichtete, dass in Zukunft vierzig Prozent der öffentlichen Stellen in Berlin mit Migranten besetzt werden sollen: „So geht Unterwanderung. Danach kommt die Übernahme. Deutschland erwache!!!!“.
Ein halbes Jahr später – Ende 2025 – erhält er eine Strafanzeige.
Krug bezieht sich in seiner Verteidigung auf seine langjährige Berufserfahrung als Integrationshelfer und – auf Kurt Tucholsky. Der linke Intellektuelle schrieb 1930 das Gedicht „Deutschland, erwache!“ und warnte damit vor dem Nationalsozialismus.
Die Richterin lässt das nicht gelten. Das habe er sich im Nachhinein als Verteidigung zurechtgelegt, eigentlich wollte er das verbotene Sturmlied der SA zitieren, ist sie sich sicher. Deutsche Richter können in die Köpfe von Sprachverbrechern hineinschauen. Nach der Verhandlung wird er zu 3.150 Euro verurteilt, er legt Widerspruch ein, dem wird nicht stattgegeben. Es bleibt beim Urteil von siebzig Tagessätzen zu je 45 Euro.
Krug ist Rentner und erhält eine Rente von rund 1.400 Euro pro Monat. Wie er Tichys Einblick mitteilte, entschied er sich, seine Strafe im Gefängnis abzusitzen. 35 Tage Haft für „Deutschland, erwache“, denn je zwei Tagessätze werden mit einem Tag Haft abgegolten. Seine Meinung und Kritik an der Politik will er sich trotzdem nicht verbieten lassen.
Marcel Hoffmann ergeht es ähnlich. Er kommentiert unter einem Post, der eine Bilanz von sechzehn Jahren CDU-Regierung zieht: Die Partei war 2015 für die Flüchtlingskrise verantwortlich, führte die CO2-Steuer ein, ließ Ursula von der Leyen trotz der Skandale als Spitzenkandidatin erneut antreten – wie könnten da noch Menschen an eine Veränderung durch die CDU glauben?
Hoffmann kommentierte dies auf X: „Deutschland, erwache! Bitte!“. Der Kommentar wird gemeldet. Wenig später erfolgt ein zweiter Post von ihm mit demselben Wortlaut; dieses Mal als Antwort auf eine X-Nutzerin, die über den CumEx-Skandal schreibt, und darüber, dass Scholz erst die Vertrauensfrage stellen ließ, nachdem ein Gesetz zur verkürzten Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen verabschiedet wurde.
Die Meldestelle REspect! meldet ihn im zweiten Fall. Es folgt ein inzwischen übliches Prozedere: Die Kriminalpolizei fragt bei X nach den Personalien des Angeklagten und bekommt Auskunft. Der Beschuldigte erhält eine Strafanzeige. Hoffmann lässt sich durch die Medienkanzlei Haintz vertreten. Trotzdem wird er zu 1.600 Euro verurteilt.
Auch T. Krüger wird zweimal für die Benutzung von „Deutschland, erwache!“ angezeigt. Es kommt zur Verhandlung. Nach der ersten Verhandlung legt er Einspruch ein. Die Staatsanwaltschaft reagiert negativ auf seine erste Stellungnahme, sein Anwalt rät ihm, auf Freispruch zu plädieren. Für diesen langwierigen Gerichtsprozess fehlt ihm das Geld. Also zieht er seinen Einspruch zurück und akzeptiert die Strafe von 1350 Euro.
Deutschland erwache – zwei gegensätzliche Verwendungen
Dietrich Eckart schrieb 1920 das sogenannte Sturmlied „Deutschland, erwache!“. Es wurde in den folgenden Jahren bei Parteiveranstaltungen der NSDAP vorgetragen. Später wurde es zu einer Art Hymne der SA, der Kampforganisation der NSDAP. Als Schriftzug prangte es auf ihren Fahnen.
Der Journalist und Lyriker Kurt Tucholsky warnte 1930 in seinem Gedicht „Deutschland, erwache!“ vor den Gefahren des erstarkenden Faschismus. Der gleiche Wortlaut in gänzlich unterschiedlichem Kontext. Während das SA-Sturmlied nur den wenigsten bekannt sein dürfte, ist Tucholskys Version verbreitet. Sein Werk wurde nach seinem Tod und dem Ende des Zweiten Weltkriegs vielfach rezipiert und im Westen und Osten Deutschlands gelesen. Schließlich ist es eine fortwährende Warnung, wachsam zu sein und sich dem Faschismus – in welchem Gewand er auch erscheinen mag – zu widersetzen.
Neue Härte bei Auslegung des Strafgesetzes
Auch im Fall Norbert Bolz war dieser Ausspruch Stein des Anstoßes. Bolz hatte sich ironisch zu einem Artikel der taz geäußert und meinte, dass man „woke“ mit „Deutschland, erwache!“ übersetzen könne. Wegen dieser Parole durchsuchte die Polizei frühmorgens das Haus des Medienwissenschaftlers und Publizisten. Die dafür verantwortliche Meldestelle war Hessen gegen Hetze. Weniger bekannte Bürger erhalten eine Anzeige und Geldstrafen von mehreren tausend Euro. Die Härte mit der bei diesen Äußerungen vorgegangen wird, ist neu: die taz selbst macht darauf aufmerksam, dass sie 1998 den Titel „Deutschland, erwache!“ verwendet hatt – ohne juristische Konsequenzen. Dabei ist – nebenbei bemerkt – die Formulierung der taz die einzige, die die an „Deutschland“ gerichtete Aufforderung mit einem Komma abtrennt, und damit tatsächlich exakt mit dem Titel von Eckarts Lied übereinstimmt.
Die Angezeigten geben selbst an, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei „Deutschland, erwache!“ um eine strafbare Äußerung nach §86a Strafgesetzbuch handelt. Dieser verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Strafe müssen sie trotzdem zahlen. Die Grundsätze der Rechtsprechung im Zweifel für den Angeklagten und der Verhältnismäßigkeit scheinen hier meist nicht gegeben. In den Fällen wird – abgesehen von der Parole – offensichtlich die Regierung und deren Politik kritisiert.
Paragraf 86a ist bewusst politisiert
Die Rechtsprechung um den §86a hat ein Ziel: Die Sprache und Zeichen des Nationalsozialismus aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Das Zeigen oder Nutzen der Parolen von SS, SA und NSDAP wird unter Strafe gestellt, um sie aus dem politischen Raum zu verbannen. Der Sinn dieser Gesetzgebung liegt darin, unter Strafe zu stellen, sich den Inhalt der durch diese Zeichen sichtbar gemachten Ideologie zu eigen zu machen, und dies offen zu propagieren.
Mittlerweile wird jedoch auch ironische oder auch nur dokumentierende Darstellung zur Anzeige gebracht – wenn zum Beispiel eine Fotomontage Karl Lauterbach mit vermeintlichem Hitlergruß zeigt, oder wenn sich ein Medium wie die Achse des Guten journalistisch mit einer Parole beschäftigt.
Dies entspricht nicht dem ursprünglichen Sinn der Gesetzgebung, wohl aber dem Anliegen, durch entsprechende Interpretation der Gesetze von Kritik am Staat und seinen Institutionen abzuschrecken.
Vorgeblich müsste diese Lesart auch die Zeichen anderer Terrorregime- und Organisationen strafbar macht, in der Praxis aber fast nur auf die Zeichen der NS-Herrschaft angewandt wird.
Wer jedoch durch die Straßen einer deutschen Großstadt geht, wird an vielerlei Orten, besonders linken Orten, Hakenkreuze entdecken. Sie werden zerschmettert, in den Müll geworfen oder auf Plakate der AfD geschmiert. Diese Nutzung eines Hakenkreuzes wird nicht geahndet – denn eine „kritische“ Auseinandersetzung mit diesen Symbolen ist erlaubt. „Kritisch“ ist dabei, was Linke tun. Wird dieselbe Kritik aber gegen Linke angewandt, in Form von Tucholsky, ist es eben nicht mehr kritisch. Dann ist es Nazi – und sehr, sehr teuer.
MEME: Gegen die Denunzianten
MEME – die „Meldestelle für Meldestellen“ – ist die Gegenwehr gegen ein ausuferndes System aus Denunziation, Meldestellen und politisch aufgeladenen Strafverfahren, das immer häufiger normale Bürger wegen ihrer Meinungen ins Visier nimmt. Das neueste Projekt von Tichys Einblick macht sichtbar, wie ein enges Netzwerk aus staatlichen Stellen, NGOs und „Trusted Flaggern“ Kritik überwacht, meldet und sanktioniert – und berichtet über jene, die plötzlich mit Anzeigen, Vorladungen oder Hausdurchsuchungen konfrontiert sind. Wer betroffen ist, soll nicht allein bleiben: Melden Sie sich mit Ihrem Fall bei meme@tichyseinblick.de und helfen Sie mit, dieses System ans Licht zu bringen.

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