Namensverwechslung mit Folgen: Wie ein wildgewordener Verfassungsschutz Existenzen ruiniert

Ein Name genügt und der Staat fällt sein Urteil. Der Verfassungsschutz hielt eine Berliner Hochschulmitarbeiterin für die Gründerin eines rechtsextremen Datingportals, meldete Hinweise – die Hochschule feuerte fristlos. Korrigiert wurde später. Das ist bei weitem nicht der einzige Skandal eines völlig wildgewordenen Verfassungsschutzes.

IMAGO / Future Image

In Berlin reicht offenbar ein Eintrag, ein Alias, ein Behördenvermerk. Und schon läuft die Maschine: Verdacht, Weiterleitung, Kündigung. Ohne Beweis, ohne saubere Identifikation – und ohne Rückgrat, wenn sich der Irrtum später zeigt. Der Fall ist so banal wie erschreckend. Eine Angestellte einer Berliner Fachhochschule geriet laut Bericht seit 2022 ins Visier des immer stärker aus dem Ruder laufenden Bundesamts für Verfassungsschutz. Nicht wegen Taten, nicht wegen Handlungen, nicht wegen konkreter Vorgänge an der Hochschule, sondern wegen eines Namens, der im Netz als Pseudonym auftauchte.

Der Dienst hielt sie für die Gründerin eines antisemitischen, rassistischen und rechtsextremen Datingportals.

In einem Sachstandsvermerk an das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin soll das Bundesamt „Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen“ mitgeteilt haben. Die Frau sei demnach Betreiberin von WhiteDate.net. Das Landesamt gab diese Information an die Hochschule weiter. Und dort wurde nicht etwa geprüft, nicht abgewogen, nicht gefragt, sondern gehandelt: fristlose Kündigung zum Juli 2024.

Dann die „Pointe“, die bei einem funktionierenden Rechtsstaat keine Pointe sein dürfte: Die tatsächliche Betreiberin saß nicht an einer Berliner Fachhochschule, sondern in Schleswig Holstein. Die „Zeit“ identifizierte sie erst im vergangenen Jahr als Christiane H. Sie hatte sieben Jahre lang unter dem Pseudonym „Liv Heide“ agiert. Genau dieses Pseudonym genügte, um zwei Behörden eine reale Person verwechseln zu lassen.

Als die Entlassene Einspruch einlegte, kam Monate später ein Schreiben. Im Oktober 2024 teilte ihr das Landesamt mit, der „Verdacht“ habe sich zur „Gewissheit“ erhärtet, dass eine dritte Person unter dem Namen aufgetreten sei. Ein Satz wie aus dem Lehrbuch der Selbstentlastung. Kein Eingeständnis, keine Entschuldigung, kein sichtbarer Versuch, den angerichteten Schaden zu reparieren. Und natürlich: Zu diesem Zeitpunkt war die Stelle bereits neu besetzt.

Das Bundesamt erklärt nun, der Sachverhalt sei bekannt, eine interne Überprüfung laufe noch. Man wolle Prozesse „sorgfältig“ analysieren, insbesondere die Anforderungen bei der Klaridentifizierung von Internetidentitäten. Das klingt nach Bürokratendeutsch für: Wir haben es vermasselt, aber doch bitte ohne jede Konsequenz.

Und die Politik? Die Berliner Senatsinnenverwaltung verweist auf Datenschutz und sagt: Der Verfassungsschutz äußere sich nicht zu Einzelpersonen. Die Hochschule kündigte eine Stellungnahme an. Das ist das Muster: Wenn der Staat trifft, trifft er hart. Wenn der Staat irrt, versteckt er sich und duckt sich hinter Floskeln weg.

Wer so arbeitet, braucht keine Gegner der Demokratie mehr, er produziert den Vertrauensverlust selbst. Denn was hier sichtbar wird, ist nicht nur ein Fehler im Einzelfall. Es ist eine Haltung: Erst stempeln, dann weiterreichen, dann schweigen. Der Bürger soll die Folgen tragen, die Behörde die Deutungshoheit behalten. Und am Ende bleibt eine Frau ohne Job und ein Apparat, der sich für „Prozessanalyse“ feiert.

Und es bleibt nicht bei einem „Ausrutscher“, der später irgendwo in einer Akte als bedauerliches Versehen landet. Der Apparat hat sich längst gefährlich verselbständigt und in einem stetig ausufernden und selbst gefährlichen Selbstverständnis daran gewöhnt, Meinungen wie Gefahrenstoffe zu behandeln: scannen, bewerten, speichern. Unter dem Etikett „Delegitimierung des Staates“ wird aus Kritik an und geäußertem Unmut über Politik ein Sicherheitsrisiko konstruiert. Millionen Äußerungen wandern maschinell in Archive, und der Bürger merkt es nicht einmal.

Selbst der frühere Behördenchef Hans-Georg Maaßen wurde als „Rechtsextremist“ in einer Datenbank erfasst, gestützt auf Formulierungen, die in jeder politischen Debatte vorkommen könnten. Wenn der Staat seinen eigenen Ex-Chef wie einen Verdächtigen behandelt, ist klar, wie wenig Schutz ein Normalbürger hat, der keinen Anwalt und keine Bühne besitzt.

Maaßen findet denn auch im aktuellen Fall deutliche Worte: „Wieder ein eklatanter Behördenfehler beim Verfassungsschutz: Eine unschuldige Frau (Liv Heide) wird jahrelang mit einer Rechtsextremistin verwechselt, verliert fristlos ihren Job – und das BfV analysiert nur ‚Prozesse‘? Eine bloße Entschuldigung reicht bei weitem nicht! Solche groben Pannen müssen zu Schadensersatz und einer gründlichen Aufarbeitung der Schlamperei führen!“

Die Linie schlägt direkt in den Alltag durch. Da reicht ein derber Spruch über einen Politiker, und schon rücken Ermittler aus, als ginge es um Schwerkriminalität. Hausdurchsuchungen wegen eines „Du bist so 1 Pimmel“-Satzes, Verfahren wegen eines ironischen Tweets, Razzien wegen Memes: Das ist nicht Sicherheit, das ist staatliche Einschüchterung.

Ende letzten Jahres machte dieser missbräuchliche Fall des Verfassungsschutzes Schlagzeilen: ein hessischer Professor, Beamter, plötzlich behandelt wie ein Sicherheitsrisiko. Kein strafbarer Akt, keine Gewalt, keine „Zelle“. Auslöser soll ein privater Kontakt gewesen sein: eine Übernachtung im Gästezimmer einer Bekannten, die mit einem politisch unerwünschten Publizisten verheiratet ist. Daraus macht der Staat eine Kette aus Verdacht, Zuschreibung, Stigma. Am Ende steht nicht Argument, sondern gleich die Akte. Dann läuft das Programm, das man sonst aus autoritären Systemen kennt: Dienst untersagt, Schlüssel und Laptop abgeben, Disziplinarverfahren, berufliche Existenz in der Schwebe. Der Verfassungsschutzbericht wird zur Vorverurteilung, die Behörde zum Richter, die Institution zum Vollstrecker. Wer so arbeitet, braucht keine Beweise mehr, nur das richtige Etikett.

Im Fall des AfD-Politikers Joachim Paul wurde auf Grundlage eines Geheimdienstberichts das passive Wahlrecht verweigert. Ein „Bücherbasar mit rechter Literatur“ genügte als Begründung. Das ist der Moment, in dem der Staat nicht mehr nur beobachtet, sondern aussiebt.

Und während außen von „wehrhafter Demokratie“ geredet wird, wurde innen die Beobachtungsschwelle gesenkt. Seit einer Gesetzesänderung kann der Dienst auch Einzelpersonen leichter ins Visier nehmen, ohne Vereinsstruktur, ohne Öffentlichkeit, oft ohne dass Betroffene es überhaupt erfahren. Die Liste wächst, die Kontrolle schwindet – und das Risiko trifft am Ende jeden, der in der falschen Nähe auftaucht oder das Falsche sagt.

In 2024 attestierte ein Insider des Verfassungsschutzes, wo die wildgewordene Behörde unter Thomas Haldenwang hingeraten ist: Der Verfassungsschutz sitzt heute eher auf denen, die Grünen-Witze machen, als auf denen, die den Kalifatstaat herbeisehnen. Nicht weil das die größere Gefahr wäre, sondern weil Spott politisch verwertbar ist und echte Bedrohungen mühsam sind. So wird aus Gefahrenabwehr ein Gesinnungsfilter.

Das Ergebnis ist ein außer Kontrolle geratener politisch weisungsabhängiger Apparat, der nach oben buckelt und nach unten alle Kritiker an rotgrüner Politik ins Visier nimmt. Gegen Bürger reicht der Verdacht, gegen Fanatiker wird verwaltet. Wer die Regierung verspottet, landet schneller in der Schublade als der, der die offene Gesellschaft abschaffen will. Das ist nicht „wehrhafte Demokratie“, das ist die falsche Front.

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Kommentare ( 3 )

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twsan
1 Stunde her

Beim Namen „Haldenwang“ muss noch betont werden, dass er CDU-Adlat von Merkel ist.

Die CDU, die mit ihrer Kanzlerin Merkel, eine offenbar überzeugte Anhängerin des totalitären DDR-Sozialismus, dieses einstmals schöne Land gründlichst zerstört hat.

Und dass Schäuble als Merkels Paladin sie so mächtig werden ließ – kann man nur als Rache an der CDU sehen, die das willenlos mit sich machen ließ…

maps
2 Stunden her

Genau so was wurde auch von der Stasi gemacht. Und wenn es keine Namensverwechselung gewesen wäre, dann hätte es die „echte Zielperson“ getroffen. Es ist ein widerlicher Mafia-Staat geworden.

Marcel Seiler
2 Stunden her

Empörend. Das ist sicher nicht „das beste Deutschland, das wir je hatten.“ Das Land verkommt nicht nur materiell, es verkommt seelisch.

Frage: Kann die Geschädigte den Verfassungsschutz nicht verklagen? Erstens auf Ersatz des Einkommensausfalls und dann auf eine finanzielle Entschädigung für die nicht unbeträchtlichen seelischen Schmerzen und Beeinträchtigungen. Vielleicht sollte sie sich um eine Prozessfinanzierung kümmern.