Der Kulturstaatsminister hat sich nachweislich als eine Art Türsteher für den Politbetrieb betätigt: Gegen Geld gewährte er exklusiven Zugang zu Politikerkollegen. Die Staatsanwaltschaft will da keine Korruption erkennen.
IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Wenn wir wirklich verstehen wollen, warum jemand etwas tut oder auch nicht tut, dann hilft es oft, sich in die betreffende Person hineinzuversetzen.
Stellen wir uns, lieber Leser, deshalb für einen kurzen Moment vor, wir wären ein Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Stellen wir uns weiter vor, wir hätten mindestens einen Restbestand an Berufsethos, Ehrgefühl und Gerechtigkeitssinn.
Uns flattert eine Strafanzeige gegen den Staatsminister für Kultur und Medien auf den Tisch. Wolfram Weimer hat über die Firma, die ihm und seiner Ehefrau gehört, Geld damit verdient, Treffen mit seinen Politiker- und sogar Ministerkollegen zu vermitteln. Viel Geld. Sehr viel Geld.
Jetzt wird ihm Vorteilsannahme und Bestechlichkeit vorgeworfen, jeweils in einem besonders schweren Fall.
Nicht von irgendeinem Laien (obwohl auch das formal selbstverständlich zulässig und inhaltlich sowieso komplett nachvollziehbar wäre). Sondern von einem seit vielen Jahren bei Gericht zugelassenen Rechtsanwalt – einem studierten Volljuristen also. Mathias Markert heißt der Mann, er hat seine Kanzlei in München.
Die Prüfung
Unser Staatsanwalt muss nun von Amts wegen tätig werden. Immerhin liegt eine Anzeige vor, eine förmliche Beschuldigung also. Er muss mindestens den Sachverhalt prüfen und entscheiden, ob er Ermittlungen einleitet.
Eigentlich möchte er ermitteln. Wegen Berufsethos und Ehrgefühl und Gerechtigkeitssinn und so weiter – siehe oben. Eigentlich.
Aber unser Staatsanwalt ist nicht dumm. Außerdem ist er weisungsgebunden. Es ist eher unwahrscheinlich, dass er aus der Berliner Senatsjustizverwaltung einen schriftlichen Befehl bekommen hat, die Angelegenheit mit Wolfram Weimer nicht weiter zu verfolgen. So läuft das nicht.
Vielleicht hat ein Senator oder ein Staatssekretär mal angerufen. Oder hat den Generalstaatsanwalt anrufen lassen. Vielleicht ist irgendwo mal irgendeine Bemerkung zur weiteren Karriere unseres Staatsanwalts eingestreut worden.
Vermutlich hätte es noch nicht einmal das gebraucht. Denn weil unser Staatsanwalt kein dummer Mann ist, weiß er ohnehin, was von ihm erwartet wird. Das nennt man das „Klima“ in der Justiz. Da geht es natürlich um die weitere Karriere. Aber es geht auch um die tägliche Arbeit und um die Kollegen. Niemand hat Lust, in der Mittagspause in der Gerichtskantine immer nur alleine am Katzentisch direkt bei den Toiletten zu sitzen.
Unser Staatsanwalt würde also zwar gerne gegen den Staatsminister ermitteln, kann aber nicht. Was tun?
Das Schreiben
Der kluge Mann entscheidet sich zu einem durchaus lustigen Kunstgriff: Er schickt dem Anwalt, der die Anzeige erstattet hat, pflichtgemäß einen Brief. Der beginnt so:
„Den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.“
Dabei hätte es unser Staatsanwalt belassen können. Doch das tut er nicht. Stattdessen schreibt er danach noch eine vier (!) Seiten lange Begründung. Die könnte ein unvoreingenommener Leser so zusammenfassen:
Warum ich ermitteln müsste, obwohl ich es nicht tue.
Alles, was man Wolfram Weimer vorwerfen muss, wird noch einmal minutiös aufgelistet – auch die Tatsache, dass Weimers Firma für ihren „Ludwig-Erhard-Gipfel“ in Gmund am Tegernsee ein sogenanntes „Mont-Blanc-Paket“ zum Preis von 80.000 Euro pro Stück verkaufte. Dafür bekam man laut Angebot Zugang zur „exklusiven Executive Night“ mit der Chance auf „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“.
Zusammengefasst: Ein amtierender Staatsminister verkauft über seine private Firma exklusiven Zugang zu Ministerkollegen und anderen Politikern. Dass die ganze Veranstaltung auch noch vom Freistaat Bayern mit Steuergeld großzügig gefördert wurde, ist nur die Kirsche auf der Sahne.
Wer da keinen Anfangsverdacht auf Korruption sieht, muss juristische Tomaten auf den Augen haben. Oder andere Motive fürs aggressive Wegsehen.
Die Begründung
Das ist auch unserem Staatsanwalt klar. Nachdem er so lange dargelegt hat, weshalb er – eigentlich – ermitteln müsste, muss er nun natürlich noch irgendeinen Grund finden, weshalb er eben doch nicht ermittelt.
Auch hier zeigt sich der Mann einfallsreich.
Er listet die Zuständigkeit von Wolfram Weimer als Staatsminister für Kultur und Medien auf. Sodann zitiert er das Programm des Ludwig-Erhard-Gipfels 2025. Und nun schlussfolgert er:
„Aufgrund dieser Programmgestaltung ist davon auszugehen, dass das Interesse der Teilnehmenden an dem Ludwig-Erhard-Gipfel 2025 wirtschafts- und finanzpolitischer und nicht kulturpolitischer Natur gewesen sein dürfte.“
Es sei nicht erkennbar, dass Teilnehmer des Gipfels Geld bezahlt hätten, um „Einfluss auf die zukünftige Dienstausübung von Herrn Dr. Weimer“ als Kulturstaatsminister zu nehmen.
Das ist gleichermaßen richtig wie irrelevant.
Der Vorwurf besteht ja nicht darin, dass Weimer Geld im Austausch für eigene politische Entscheidungen genommen hätte. Der Vorwurf lautet, dass Weimer als Staatsminister sich privat dafür hat bezahlen lassen, Treffen mit seinen Regierungskollegen zu vermitteln.
Wenn man der Argumentation aus dem Schreiben folgt, dann gibt es Korruption überhaupt nur dann, wenn ein Politiker in Video und Audio dabei aufgenommen wird, wie er einen Umschlag mit Geld entgegennimmt und dabei verspricht, bei einer bestimmen Parlamentsentscheidung deshalb mit „Ja“ statt mit „Nein“ zu stimmen.
Das ist genauso absurd wie die Vorstellung, Staatsanwälte würden nur dann nicht ermitteln, wenn sie vorher irgendeine schriftliche Weisung bekommen haben, die es ihnen verbietet.
Wolfram Weimer ist fein raus. Sein Geschäftsmodell ist wegen der unerbetenen öffentlichen Aufmerksamkeit zwar gerupft. Aber alle Einnahmen aus der Vergangenheit kann er behalten, und juristisch hat er auch nichts zu befürchten. Er hat gewonnen.
Vom Rechtsstaat und von der Demokratie kann man das nicht behaupten.

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Dann kann Söder eigentlich auch wieder in die Förderung einsteigen, wenn alles so sauber ist
Bananenrepublikdeutschland.
Wir sollten uns selbst Entwicklungshilfe zahlen um Demokratiestandards im Rechtswesen verbessern zu können.
Bei einem Nazi wäre es völlig anders, denn da funktioniert noch alles, wenn man ihrer habhaft werden will und nun kann sich jeder seinen Reim drauf machen, wie bei uns Politik gestaltet wird, natürlich streng nach Gesetz, wenn es sie nicht selbst betrifft.
Den deutschen „Rechtsstaat“ gibt es nicht mehr.
Richtig. Genau so wenig wie wir noch eine repräsentative Demokratie mit dem Volk als Souverän haben. Oder gar „die Gewaltenteilung“.
„Unsere Demokratie“ in Aktion: §146 GVG greift. Wir haben hier weisungsgebundene Staatsanwaltschaften. Wie oft noch?
Die Linksextremisten haben nicht nur die Gerichte voll im Griff, sondern die weisungsgebunden Staatsanwaltschaften so wie so. So jedenfalls agiert kein funktionierender Rechtsstaat.
Klageerzwingungsverfahren.
Beim „Todespfleger Högel“ verweigerte die Staatsanwaltschaft über Jahre hinweg ihrer Hauptaufgabe „Gefahrenabwehr durch Strafverfolgung“ nachzukommen.
..wie beim Corona-Massenbetrug bis heute.
Der „Anwalt des Staates“ vergisst sofort seinen Amtseid, wenn Dienstherr/Partei/Regierung betroffen sind.
Bei Gefahrenabwehr gibt es keine Weisungsbefugnis, diese zu unterlassen.
Verwaltungsrecht – Grundwissen.
Anwälte , Staatsanwälte , Richter – kurz „ Juristen“- : So soll der König in Preußen, Friedrich Wilhelm I., im 18. Jahrhundert seinen Juristen zur Vorschrift gemacht haben „ einen schwarzen Mantel „ zu tragen, damit „man diese Spitzbuben schon von Weitem erkennt“. “ Wicki “ sagt heute etwas ganz anderes .
Kulturstaatsminister – überflüssig wie ein Kropf !
Wie auch die Hälfte von 630 Abgeordneten ,die Hälfte von 16 Ministerien ,die Hälfte von 200 Generälen ,die Hälfte der vielen ,vielen Versicherungen ,die Hälfte von 93 Krankenkassen ,die Hälfte von 1,7 Millionen Beamten usw. usw. usw.
Die Gebundenheit der Staatsanwaltschaft unter die Politik ist Teil der deutschen Judikative. Über Jahrzehnte war dies wenig auffällig, weil es Politiker mit einem Bewußtsein für den demokratischen Rechtsstaat gab. Doch der Gesinnungsstaat, der „Haltung“, zumal in in einer politisch sehr fragwürdigen Schieflage, über alles stellt, kennt keine Hemmnisse, die Justiz, sprich Staatsanwaltschaft und Gerichte, als politische Kampfinstrumente einzusetzen.
Die „Weisungsgebundenheit“ gibt es nicht bei Gefahrenabwehr. Und die Gefahrenabwehr obliegt vorrangig allen Behörden.