Verloren und doch gewonnen: Meinungsäußerung statt Tatsachenbehauptung

Ein Gericht erklärt Falsches zur zulässigen Meinung: „Correctiv“ durfte von Deportationsplänen schreiben, obwohl es sie nicht gab. Wahrheit wird zur Auslegungssache und Meinung zur Waffe und der Rechtsstaat stolpert über sein eigenes Äußerungsrecht.

IMAGO / imagebroker

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat geurteilt, dass „Correctiv“ weiter schreiben darf, es habe bei jenem legendären Potsdamer Treffen einen Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger gegeben. Das stimmt zwar nicht, wie auch das Gericht zugab, aber dies sei eine zulässige Meinungsäußerung. Das Gericht hat damit die Hauptsacheklagen von Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig gegen Correctiv abgewiesen.

Auf Kosten der Gebührenzahler
SWR muss Strafe zahlen, weil er Falschbehauptung nicht löschte
Das Gericht wertete die zentralen Vorwürfe von Correctiv, insbesondere die Planung massenhafter Ausweisungen deutscher Staatsbürger nicht als Tatsachenbehauptungen, sondern als subjektive journalistische Wertungen bzw. Meinungsäußerungen. Da Meinungsäußerungen im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden müssen, ist Correctiv für diese Formulierungen rechtlich nicht angreifbar. Im Fall Correctiv wertete das Gericht scharfe Begriffe wie „Deportation“ als zulässige journalistische Meinungsäußerung.

Dies würden die Leser auch erkennen, so das Gericht. Erkannt haben dies allerdings nicht die „professionellen“ Leser vieler Medien von ARD, ZDF, t-online, Spiegel etc., die den Bericht des umstrittenen Internetportals für bare Münze nahmen, entsprechend berichteten und vor Gericht kräftige Klatschen kassierten. Ulrich Vosgerau gewann alle diese teuren Prozesse. Nicht aber jetzt gegen den Hauptverursacher „Correctiv“. Die konnten sich herausschwindeln, dass sie nur eine Meinung geäußert hatten.

Die Abweisung von Vosgeraus Klage jetzt wurde nicht damit begründet, Correctiv habe inhaltlich Recht, sondern mit dem Diktum, die strittigen Passagen seien keine Tatsachenbehauptungen, sondern Meinungsäußerungen, beziehungsweise journalistische Wertungen. Formulierungen über angebliche Pläne zur „Deportation“ bzw. „Ausweisung“ auch deutscher Staatsbürger seien deshalb rechtlich nicht als überprüfbare Fakten behandelt worden.

Vosgerau beschreibt im Gespräch mit dem TE-Wecker den Correctiv-Text vom 10. Januar 2024 als so gebaut, dass er wenige, eher banale Tatsachen enthalte (zum Beispiel, dass es geschneit habe oder dass Martin Sellner den Begriff „Remigration“ benutzt habe) und daran eine Kette von Spekulationen anschließe. Diese führe über Assoziationen bis zu NS-Bezügen wie Madagaskar-Plan und Wannsee-Konferenz. Er sagt, deshalb habe man Correttiv anfangs nur wegen einzelner Details angegriffen, bei denen sich auch Fehler gezeigt hätten.

Seine eigentlichen Erfolge sieht Vosgerau in Verfahren gegen andere Medien, insbesondere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. ARD, ZDF und SWR hätten die Correctiv-Deutungen seiner Ansicht nach als eindeutige Tatsachen verbreitet wie, es seien Ausweisungen deutscher Staatsbürger „geplant“. Dagegen habe er mehrfach Unterlassungsentscheidungen erwirkt; zugleich kritisiert er, die Sender hätten über die eigenen Unterlassungsverurteilungen nicht berichtet.

Warum dann eine große Hauptsacheklage gegen Correctiv? Vosgerau argumentiert, die Abgrenzung „Meinung oder Tatsache“ richte sich nach dem Verständnis des „durchschnittlichen Lesers“, dieser werde aber in der Praxis nicht empirisch befragt. Er habe deshalb „empirisches Material“ vorlegen wollen: unter anderem zahlreiche frühere Verfahren (er spricht von rund 40 Entscheidungen), in denen Journalisten erklärt hätten, sie hätten Correctiv als Tatsachenbericht verstanden.

Entzug staatlicher Förderung
„Correctiv“ muss Falschbehauptungen unterlassen – wann gibt es politische Konsequenzen?
Auch die Demonstrationen 2024 deutet er als Hinweis, dass viele Menschen sich über vermeintliche Fakten empört hätten. Das Landgericht habe er damit jedoch nicht überzeugt. Bereits in der mündlichen Verhandlung vom 19. November 2025 habe sich diese Richtung abgezeichnet. Vosgerau wertet die Entscheidung als fachlich problematisch und politisch motiviert. Er sagt, die Logik laufe darauf hinaus, dass andere Medien hätten erkennen müssen: Wenn Correctiv „massenhafte Deportation“ schreibe, bedeute das nicht, dass so etwas geplant gewesen sei, sondern es handele sich um eine zugespitzte Deutung.

Im weiteren Gespräch übt Vosgerau grundsätzliche Kritik. Das Meinungsäußerungsrecht werde seiner Ansicht nach strategisch genutzt durch teilweise staatlich finanzierte NGOs, die Deutungen lieferten, und durch öffentlich-rechtliche Sender, die diese massenwirksam verbreiteten.

Ein Schwerpunkt ist die Kostenfrage: Rechtsschutz im Äußerungsrecht sei extrem teuer, verlange Spezialisten, und selbst bei einem Sieg würden nur begrenzt Gebühren erstattet, sodass Kläger auf hohen Kosten sitzenblieben. Vosgerau nennt eigene Zahlen: insgesamt rund 400.000 Euro Kosten, etwa 290.000 Euro Spenden, mehr als 100.000 Euro Finanzierungslücke.

Nach einem „Kassensturz“ im Oktober 2024 (damals rund 180.000 Euro) habe er eine Spendenkampagne gestartet und nun erneuert, um eine Berufung finanzieren zu können. Zum Schluss verbindet er das mit einer Demokratie-Diagnose. Meinungsfreiheit sei Voraussetzung demokratischer Willensbildung, wenn Medienlandschaft und Debatte vom ÖRR und von NGOs dominiert seien und Gegenwehr kaum bezahlbar sei, entstehe eher eine gelenkte als freie Meinungsbildung.

Bleibt schließlich die Frage, warum bei den vielen Verfahren von Habeck, Faeser und Co. gegen ehrbare Bürger deren Kritik nicht als Meinungsäußerungen gewertet wurde?

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Kommentare ( 3 )

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Raul Gutmann
4 Stunden her

Der Umstand, daß im „Westen“, sprich Westeuropa und Nordamerika die Lüge über die Wahrheit herrscht, mag noch eine unbekannte Zeit anhalten; auch der Sowjetunion ward ein siebzig Jahre währendes Leben beschieden.
Doch je länger jenes Lügenregime währt, desto schmerzvoller wird die Rückkehr zur authentischen Wirklichkeit.
Jede Generation scheint ihre schmerzhaften Erfahrungen mit dem Sozialismus machen zu müssen.

Kassandra
4 Stunden her

Ob solche „Urteile“ § 11 Rundfunkstaatsvertrag ad acta legen helfen sollen – denn wenn man „Meinungen“ einfach so verbreiten können soll ist der Realität schwer wieder auf die Sprünge zu helfen – betrachtet man ab von dem die hin gelogenen Hetzjagden in Chemnitz.
Gleiches Muster – oder?
Zu Ihrer letzten Frage, Herr Douglas: manche sind halt Gleicher als andere?

Bernd Bueter
4 Stunden her

Es bedeutet:
Der gepriesene Rechtsstaat ist zu Freisler zurückgekehrt.

Deutschland ist nicht fähig zur Demokratie (also die Bevölkerungsmehrheit).

Der Staus „Costa Rica“ passt besser zu Deutschland + Sozialismus und Islam Verbot.

Last edited 4 Stunden her by Bernd Bueter